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Deutscher Alpenverein

Vorteile für den DAV

  • Exklusive Konzepte durch 70 Jahre Erfahrung
  • Kostenlose und unverbindliche Beratung
  • Maßgeschneideter Versicherungsschutz

► zur Beratung

Informationen für DAV-Mitglieder

Kaum etwas ist so schön, wie ein Tag in den Bergen. Als Mitglied des Deutschen Alpenverbandes wissen Sie das ganz genau. Ebenso gut wissen Sie aber auch, dass man selbst die beste Wandertour oder den aufregendsten Bergsport nur dann wirklich genießen kann, wenn für ausreichende Sicherheit gesorgt ist.

Aus diesem Grund haben wir auf dieser, speziell auf die Bedürfnisse von DAV-Mitgliedern zugeschnittenen Seite, alle relevanten Informationen rund um das Thema Versicherungsschutz kompakt und übersichtlich aufgeführt. Denn alle Mitglieder des DAV genießen über die Vereins-Mitgliedschaft den Schutz des Alpiner Sicherheitsservice (kurz ASS).

Alpiner Sicherheits Service ASS

Über die DAV-Mitgliedschaft genießt jedes Mitglied im DAV den Schutz folgender Versicherungen bei Unfällen während alpinistischer Aktivitäten (inkl. Skilauf, Langlauf, Snowboard). 


Alle Leistungen im Überblick:

1. Such-, Bergungs- und Rettungskosten bis € 25.000,-

- bei Unfalltod jedoch nur bis zu € 5.000,-
- (siehe Nr. 4 Unfallversicherung)
- je Person und Ereignis: Erstattet die Kosten für Such-, Bergungs- und Rettungskosten bei Bergunfällen.

Es gilt generell die Pflicht zur Schadenminderung, d.h. den Schaden möglichst gering zu halten und unnötige Kosten zu vermeiden. Leistungen aus anderen Versicherungen bzw. von Sozialversicherungsträgern sind zuerst in Anspruch zu nehmen (Subsidiarität).

2. Unfallbedingte Heilkosten

Unfallbedingte Heilkosten (Arzt, Krankenhaus): Erstattet die Kosten der notwendigen medizinischen Hilfe im Ausland bei Unfallverletzung während der Ausübung von Alpinsport.

Der ASS deckt nur unfallbedingte Heilkosten, Heilkosten aufgrund Krankheit sind nicht abgesichert. Als Ergänzung zum ASS empfiehlt sich der Abschluss einer Auslandsreisekrankenversicherung. Diese kann z.B. mit der DAV Auslandsreisekrankenversicherung oder über den DAV Reise-, Sport- und Freizeitschutz abgeschlossen werden. Weitere Erläuterungen zu den Zusatzversicherungen finden Sie auf unserer Homepage.

 Leistungen aus anderen Versicherungen bzw. von Sozialversicherungsträgern sind zuerst in Anspruch zu nehmen (Subsidiarität). 

3. 24 Stunden Notrufzentrale

Tel.: +49 (0) 89/30 65 70 91

bei Bergnot oder Unfällen während der Ausübung von Alpinsport

4. Unfallversicherungsschutz (R+V Versicherung AG)

Seit 01.04.2012 Unfallversicherungsschutz (R+V Allgemeine Versicherung AG)
(Versicherungsnummer: 405/11/542704705):

5.000 Euro bei Unfalltod
25.000 Euro bei Vollinvalidität (100 %)
5.000 Euro für Bergungskosten bei Unfalltod

Bitte beachten: Die Leistung aus der Unfallversicherung erfolgt erst bei einer Invalidität von mindestens 20 %. Weitere Informationen hierzu entnehmen Sie bitte den Versicherungsbedingungen und der Gliedertaxe.

Schadenmeldungen richten Sie bitte an: R+V Allgemeine Versicherung AG, Niedersachsenring 13, D-30163 Hannover, Telefon: 0800/533-1111 (aus dem Ausland: +49 611/16750-507).

Die Versicherungsnummer lautet: 405/11/542704705. Bitte nutzen Sie dafür das unten eingestellte Formular "ASS R+V Unfallversicherung Unfallanzeige".

Was ist im Todesfall zu beachten:

Der Unfall-Tod ist der R+V Allgemeinen Versicherung unverzüglich, spätestens innerhalb 14 Tagen, unter der Telefonnummer 0800/533-1111 (aus dem Ausland wählen Sie bitte die Service-Telefonnummer +49 611/16750-507) anzuzeigen.

Unfallversicherung R+V Versicherungs AG:

Tel.: 0511/6708-2496 E-Mail: jens.hoche@ruv.de
Tel.: 0511/6708-585 E-Mail: melanie.rinkleff-tahn@ruv.de

5. Sporthaftpflicht-Versicherung (Generali Versicherung AG):

Absicherung der gesetzlichen Haftpflichtansprüche aus Personen- und Sachschäden mit bis zu 6.000.000,- € sofern sich diese Ansprüche aus den genannten sportlichen Aktivitäten nach Teil A Ziffer 2 AVB-DAV-ASS 2017 ergeben. Besteht für ein Mitglied bereits Versicherungsschutz durch eine selbst abgeschlossene Privathaftpflicht-Versicherung, so haftet der Versicherer nach Maßgabe der Vertragsbestimmungen nur dann, wenn der andere Privathaftpflicht-Versicherer bedingungsgemäß keinen Versicherungsschutz zu leisten hat.
Bei Rückfragen zur Sporthaftpflichtversicherung steht Ihnen das Versicherungsbüro Fleischer als Ansprechpartner zur Verfügung. Tel.: 089/121521-0, Fax: 089/121521-55, E-Mail: info@versicherungsbuero-fleischer.de

Sporthaftpflicht-Versicherung (Punkt 5):
Versicherungsbüro Fleischer: Tel.: 089/121521-0, Fax: 089/121521-55, E-Mail: info@versicherungsbuero-fleischer.de

Schadenanzeige Sporthaftpflichtversicherung hier downloaden

Wichtige Ausschlüsse bei Pandemie/ Corona/ Reisewarnung

Information des DAV e.V. in Zusammenarbeit mit der Bernhard Assekuranzmakler und der Würzburger Versicherung zum ASS, RSF, ExpS

  • ASS = Alpiner Sicherheits-Service
  • RSF = Reise-, Sport- und Freizeitschutz
  • ExpS = Expeditionsversicherung

Grundsätzlich sehen der ASS, RSF, ExpS keine Versicherungsleistungen vor bei Schadenfällen aufgrund einer Pandemie oder auch für Schadenfälle in Ländern, für die eine Reisewarnung ausgesprochen wurde. Bezüglich Covid gibt es teilweise eine Kulanzregelung in Bezug auf den Ausschluss der Pandemie und den Ausschluss der Reisewarnung. Diese Kulanzregelung gilt ab 1.9.2021 und ist vorerst befristet bis zum 31.12.2023.

Ausschluss wegen Pandemie:

Sollten Sie tatsächlich an Covid-19 erkranken, hätten Sie aufgrund des Ausschlusses für Pandemien keinen Leistungsanspruch. Aus Kulanz verzichtet die Würzburger weiterhin auf diesen Ausschluss und erbringt daher weltweit ihre Leistungen im Rahmen des vereinbarten Deckungsumfanges, siehe AVB. Sie sind damit in diesem Fall abgesichert.

Ausschluss wegen Reisewarnung:

In Ländern, für die eine Reisewarnung des Auswärtigen Amtes ausgesprochen wurde, hätten Sie gemäß den geltenden Versicherungsbedingungen ebenfalls keinen Versicherungsschutz. In Ländern ohne Reisewarnung haben Sie uneingeschränkten bedingungsgemäßen Versicherungsschutz.
Zum momentanen Zeitpunkt gibt es keine Zielländer mehr, die vom Auswärtigen Amt als Corona-Risiko-Gebiet deklariert werden, so dass es hierzu auch keine Reisewarnungen mehr gibt.
Sollte sich dies bis zum Ende der Kulanzregelung ändern, würden wir Ihnen aufgrund der Regelung auch in den Ländern mit Reisewarnung Versicherungsschutz gewähren, für die das Auswärtige Amt am Tag Ihrer Abreise eine Reisewarnung ausgesprochen hat, weil das Zielland Corona-Risiko-Gebiet ist.
Reisewarnungen aus anderen Gründen (z.B. aufgrund von Unruhen ö.ä.) sind von dieser Kulanzregelung nicht erfasst und bleiben daher ausgeschlossen.

Diese Kulanzregelung gilt ab 1.9.2021 und ist vorerst befristet bis zum 31.12.2023.

Im Übrigen gelten die Bestimmungen, Voraussetzungen und Ausschlüsse so wie sie im Versicherungsvertrag und in den jeweiligen AVB festgelegt sind und werden vom Versicherer im Schadensfall auch überprüft.

Bei Reisen ins Ausland empfehlen wir ergänzend zum ASS stets den RSF oder die DAV-AKV:

In der AKV für DAV-Mitglieder ist kein Ausschluss wegen Pandemie und kein Ausschluss bei Reisewarnung aufgrund von Corona: vgl. AVB DAV AKV-M 2015, Ziffer 5 f.

Bitte informieren Sie sich auch über die Regelungen, die in Ihrem Zielland gelten (u.a. wg. Corona, Lockdown, Terror).

Download Informationsblatt

Geltungsbereich ASS

Weltweit, bei Bergnot oder Ausübung von Alpinsport (siehe Teil A Ziffer 2 AVB-DAV-ASS 2017) – ausgenommen sind u.a. die Ausübung von Alpinsport (z. B. Trekkingtouren) im Rahmen von Pauschalreisen außerhalb Europas (siehe Teil A Ziffer 3 AVB-DAV-ASS 2017) und Expeditionen.

 
Hinweis: Nicht versichert im ASS ist das Expeditions- und Höhenbergsteigen! Was genau eine Expedition ist und wie sich hier die Versicherungssituation darstellt, finden Sie unter "Expeditionsversicherung". 

Bei Rückfragen: Die Bernhard Assekuranzmakler GmbH steht Ihnen als Ansprechpartner für Rückfragen zu dem genannten Versicherungsschutz zur Verfügung. Als Versicherungsmakler betreut die Bernhard Assekuranz unsere Mitgliederversicherungen.

Informationen der Deutschen Botschaft in Pakistan für Touren in Pakistan: 
Es wird empfohlen, sich auch bei einem nur vorübergehenden Aufenthalt in die Krisenvorsorgeliste (ELEFAND) der Botschaft eintragen zu lassen.

Den entsprechenden Download finden Sie hier:

Botschaft Pakistan Meldung Bergsteiger

Dokumente zum Herunterladen

Versicherungsumfang

► Schaden online melden

oder per Telefon unter: 

Würzburger Versicherungs AG

Tel.: 0931 2795-250

Reisegepäckversicherung für Hüttengäste

Damit Sie Ihren Hüttenaufenthalt von Anfang an genießen können, ist Ihr Reisegepäck als Übernachtungsgast bei allen Aufenthalten mit Übernachtung in den Hütten des DAV in Deutschland und Österreich versichert.


Alle Leistungen im Überblick:

Versicherungsumfang

  • Diebstahl, Einbruchdiebstahl, Raub, räuberische Erpressung, vorsätzliche Sachbeschädigung durch Dritte
  • Unfall eines Transportmittels
  • Feuer, Explosion, Sturm, Hagel, Schneedruck, Blitzschlag, Hochwasser, Überschwemmung, Lawinen, Vulkanausbruch, Erdbeben und Erdrutsch

Weitere Informationen zum Versicherungsschutz finden Sie in den Versicherungbedingungen, der Verbraucherschutzinformation, der Leistungsüberblick und dem Formular zur Anzeige eines Schadens.

Dokumente zum Herunterladen

Versicherungsumfang

Auslandskrankenversicherung für DAV-Mitglieder AKV


Alle Leistungen im Überblick:

Versicherungsumfang

  • Versicherungsschutz für beliebig viele Urlaubsreisen bis zu 42 Tagen
  • Versicherungsschutz für Geschäftsreisen bis zu 10 Tagen
  • weltweite Geltung, außer Heimatland
  • Behandlung als Privatpatient im Ausland
  • keine Altersbeschränkung
  • günstige Familienversicherung
  • Kosten für einen medizinisch sinnvollen Rücktransport sind versichert
  • Der Versicherungsschutz gilt für maximal 42 Tage pro Reise und kann nicht verlängert werden
  • Keine Selbstbeteiligung

Jahresprämie

Die Jahresprämie beträgt 6,00 Euro für Einzelpersonen und 15,00 Euro für Familien

Dokumente zum Herunterladen

Schadensmeldung

Schadensmeldung bei der Würzburger Versicherung:

Schadensmeldung online

 
24 Stunden Notrufzentrale:

Tel:  +49 (0) 931 - 2795-255 bei notwendigem Arztbesuch im Ausland      

Bei Fragen zur Auslandskrankenversicherung wenden Sie sich an die BERNHARD Reiseversicherungsmakler GmbH.
Tel: 08104/8916-0
E-Mail: info@bernhard-reise.com

Versicherungsumfang

Reise-, Sport- und Freizeitschutz RSF

Exklusive Zusatzversicherung

Für alle privaten Reisen bis zu einer Reisedauer von maximal 60 Tagen sowie bei allen Freizeit- und Sportaktivitäten im „Fall der Fälle“ gibt es das Zusatzangebot außerhalb des Bergsports – weltweit, ein ganzes Jahr lang. Das gibt Finanzielle Sicherheit.


Alle Leistungen im Überblick:

Versicherungsumfang

  • Auslandsreise-Krankenversicherung
  • Sportgeräte-Schutzbrief
  • Bergungskosten-Versicherung
  • Notruf-Versicherung
  • Gepäck-Versicherung
  • Unfall-Versicherung

Prämie

Prämie je Person:

Einzelschutz Jugendliche (bis 18 Jahre) € 32,-*
Einzelschutz Erwachsene € 42,-*
Familienschutz € 84,-*

*) jährlicher Beitrag inkl. Versicherungssteuer

Wichtige Ausschlüsse bei Pandemie/ Corona/ Reisewarnung

Information des DAV e.V. in Zusammenarbeit mit der Bernhard Assekuranzmakler und der Würzburger Versicherung zum ASS, RSF, ExpS

  • ASS = Alpiner Sicherheits-Service
  • RSF = Reise-, Sport- und Freizeitschutz
  • ExpS = Expeditionsversicherung

Grundsätzlich sehen der ASS, RSF, ExpS keine Versicherungsleistungen vor bei Schadenfällen aufgrund einer Pandemie oder auch für Schadenfälle in Ländern, für die eine Reisewarnung ausgesprochen wurde. Bezüglich Covid gibt es teilweise eine Kulanzregelung in Bezug auf den Ausschluss der Pandemie und den Ausschluss der Reisewarnung. Diese Kulanzregelung gilt ab 1.9.2021 und ist vorerst befristet bis zum 31.12.2023.

Ausschluss wegen Pandemie:

Sollten Sie tatsächlich an Covid-19 erkranken, hätten Sie aufgrund des Ausschlusses für Pandemien keinen Leistungsanspruch. Aus Kulanz verzichtet die Würzburger weiterhin auf diesen Ausschluss und erbringt daher weltweit ihre Leistungen im Rahmen des vereinbarten Deckungsumfanges, siehe AVB. Sie sind damit in diesem Fall abgesichert.

Ausschluss wegen Reisewarnung:

In Ländern, für die eine Reisewarnung des Auswärtigen Amtes ausgesprochen wurde, hätten Sie gemäß den geltenden Versicherungsbedingungen ebenfalls keinen Versicherungsschutz. In Ländern ohne Reisewarnung haben Sie uneingeschränkten bedingungsgemäßen Versicherungsschutz.
Zum momentanen Zeitpunkt gibt es keine Zielländer mehr, die vom Auswärtigen Amt als Corona-Risiko-Gebiet deklariert werden, so dass es hierzu auch keine Reisewarnungen mehr gibt.
Sollte sich dies bis zum Ende der Kulanzregelung ändern, würden wir Ihnen aufgrund der Regelung auch in den Ländern mit Reisewarnung Versicherungsschutz gewähren, für die das Auswärtige Amt am Tag Ihrer Abreise eine Reisewarnung ausgesprochen hat, weil das Zielland Corona-Risiko-Gebiet ist.
Reisewarnungen aus anderen Gründen (z.B. aufgrund von Unruhen ö.ä.) sind von dieser Kulanzregelung nicht erfasst und bleiben daher ausgeschlossen.

Diese Kulanzregelung gilt ab 1.9.2021 und ist vorerst befristet bis zum 31.12.2023.

Im Übrigen gelten die Bestimmungen, Voraussetzungen und Ausschlüsse so wie sie im Versicherungsvertrag und in den jeweiligen AVB festgelegt sind und werden vom Versicherer im Schadensfall auch überprüft.

Bei Reisen ins Ausland empfehlen wir ergänzend zum ASS stets den RSF oder die DAV-AKV:

In der AKV für DAV-Mitglieder ist kein Ausschluss wegen Pandemie und kein Ausschluss bei Reisewarnung aufgrund von Corona: vgl. AVB DAV AKV-M 2015, Ziffer 5 f.

Bitte informieren Sie sich auch über die Regelungen, die in Ihrem Zielland gelten (u.a. wg. Corona, Lockdown, Terror).

Download Informationsblatt

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Weitere Informationen zum DAV Reise-, Sport- und Freizeitschutz finden Sie in den nachfolgenden Dokumenten. Mit der Broschüre „DAV RSF Antrag Reise-, Sport- und Freizeitschutz" können Sie den Versicherungsschutz direkt bei der Würzburger Versicherungs-AG beantragen.

Informationen zu den Ausschlüssen wegen Pandemie / Corona

DAV RSF Antrag Reise-, Sport-, Freizeitschutz

DAV RSF AVB Versicherungsbedingungen

DAV RSF Informationen

DAV RSF Leistungsüberblick

DAV RSF Produktinformationen PI

DAV RSF WI Verbraucherschutzinformationen

Versicherungsumfang

Expeditionsversicherung

Das Klettern und Bergsteigen weltweit birgt andere Gefahren und Risiken als in den heimischen Bergen. Um den richtigen Versicherungsschutz zu gewährleisten, ist vorab zu klären ob es sich auch wirklich um eine Expedition handelt. Bei einer Bergbesteigung ab einer Höhe von 7000 Metern handelt es ich zB. immer um eine Expedition. Weitere Merkmale für Expeditionen sind auch eine weite Entfernung zur nächsten Zivilisation bei kaum besuchten Reisezielen.

Zur genaueren Definition finden Sie Grundlagen-Informationen in der offiziellen Lehrschrift des DAV: Alpin Lehrplan Band 3 „Hochtouren – Eisklettern“ von Peter Geyer und Andi Dick, BLV-Verlag, München 2001, S. 126-127.

Bitte wenden Sie sich im Fall von Unklarheiten zur weiteren Abklärung an Philipp Abels

Wichtige Ausschlüsse bei Pandemie/ Corona/ Reisewarnung

Information des DAV e.V. in Zusammenarbeit mit der Bernhard Assekuranzmakler und der Würzburger Versicherung zum ASS, RSF, ExpS

  • ASS = Alpiner Sicherheits-Service
  • RSF = Reise-, Sport- und Freizeitschutz
  • ExpS = Expeditionsversicherung

Grundsätzlich sehen der ASS, RSF, ExpS keine Versicherungsleistungen vor bei Schadenfällen aufgrund einer Pandemie oder auch für Schadenfälle in Ländern, für die eine Reisewarnung ausgesprochen wurde. Bezüglich Covid gibt es teilweise eine Kulanzregelung in Bezug auf den Ausschluss der Pandemie und den Ausschluss der Reisewarnung. Diese Kulanzregelung gilt ab 1.9.2021 und ist vorerst befristet bis zum 31.12.2023.

Ausschluss wegen Pandemie:

Sollten Sie tatsächlich an Covid-19 erkranken, hätten Sie aufgrund des Ausschlusses für Pandemien keinen Leistungsanspruch. Aus Kulanz verzichtet die Würzburger weiterhin auf diesen Ausschluss und erbringt daher weltweit ihre Leistungen im Rahmen des vereinbarten Deckungsumfanges, siehe AVB. Sie sind damit in diesem Fall abgesichert.

Ausschluss wegen Reisewarnung:

In Ländern, für die eine Reisewarnung des Auswärtigen Amtes ausgesprochen wurde, hätten Sie gemäß den geltenden Versicherungsbedingungen ebenfalls keinen Versicherungsschutz. In Ländern ohne Reisewarnung haben Sie uneingeschränkten bedingungsgemäßen Versicherungsschutz.
Zum momentanen Zeitpunkt gibt es keine Zielländer mehr, die vom Auswärtigen Amt als Corona-Risiko-Gebiet deklariert werden, so dass es hierzu auch keine Reisewarnungen mehr gibt.
Sollte sich dies bis zum Ende der Kulanzregelung ändern, würden wir Ihnen aufgrund der Regelung auch in den Ländern mit Reisewarnung Versicherungsschutz gewähren, für die das Auswärtige Amt am Tag Ihrer Abreise eine Reisewarnung ausgesprochen hat, weil das Zielland Corona-Risiko-Gebiet ist.
Reisewarnungen aus anderen Gründen (z.B. aufgrund von Unruhen ö.ä.) sind von dieser Kulanzregelung nicht erfasst und bleiben daher ausgeschlossen.

Diese Kulanzregelung gilt ab 1.9.2021 und ist vorerst befristet bis zum 31.12.2023.

Im Übrigen gelten die Bestimmungen, Voraussetzungen und Ausschlüsse so wie sie im Versicherungsvertrag und in den jeweiligen AVB festgelegt sind und werden vom Versicherer im Schadensfall auch überprüft.

Bei Reisen ins Ausland empfehlen wir ergänzend zum ASS stets den RSF oder die DAV-AKV:

In der AKV für DAV-Mitglieder ist kein Ausschluss wegen Pandemie und kein Ausschluss bei Reisewarnung aufgrund von Corona: vgl. AVB DAV AKV-M 2015, Ziffer 5 f.

Bitte informieren Sie sich auch über die Regelungen, die in Ihrem Zielland gelten (u.a. wg. Corona, Lockdown, Terror).

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Reiserücktritts- und Reiseabbruchversicherung (Urlaubsgarantie)

Besonderes Produkt zur Reiserücktritts- und Reiseabbruchversicherung:

Speziell für den Deutschen Alpenverein e.V. und seine Verbandspartner sowie für den Österreichischen Alpenverein (OeAV) und den Alpenverein Südtirol (AVS) von der Bernhard Reiseversicherungsmakler GmbH entwickelt.
 
Versicherbar sind alle Personen, die an einer von DAV, OeAV, AVS oder einem der Verbandspartner organisierten Reise teilnehmen oder einen Aufenthalt auf einer Hütte des DAV, OeAV und AVS selber buchen.

Leistungsumfang in der Reiserücktrittsversicherung

  • Ersatz der vertraglich geschuldeten Stornokosten bei Nichtantritt der Reise
  • Ersatz der zusätzlich entstehenden Hinreise-Mehrkosten bei verspätetem Antritt der Reise
  • Erstattung der Umbuchungskosten bis max. zur Höhe der Stornokosten
  • Erstattung der Umbuchungskosten bis max. 30,00 EUR pro Person bei Umbuchungen bis max. 42 Tage vor Reiseantritt

Leistungsumfang in der Reiseabbruchversicherung

  • Erstattung der zusätzlichen Rückreisekosten
  • Erstattung der nicht in Anspruch genommenen Reiseleistungen
  • Erstattung der Nachreisekosten bei Reiseunterbrechung

Was ist in der Reiserücktritts- und Reiseabbruchversicherung abgesichert?

  • Unerwartete und schwere Erkrankung, Tod, schwere Unfallverletzung, Schwangerschaft, Bruch von Prothesen
  • Erheblicher Schaden am Eigentum der versicherten Person infolge von Feuer, Wasserrohrbruch, Elementarereignissen oder strafbaren Handlungen Dritter
  • Verkehrsmittelverspätung

Zusätzlich versicherte Risiken in der Reiserücktrittsversicherung

  • Impfunverträglichkeit
  • Verlust des Arbeitsplatzes
  • Aufnahme eines Arbeitsverhältnisses
  • Kurzarbeit
  • Arbeitsplatzwechsel
  • Wiederholung von nicht bestandenen Schulprüfungen
  • Nichtversetzung oder Schulwechsel
  • Einberufung zum Wehr- oder Zivildienst
  • Eintreffen einer gerichtlichen Vorladung
  • Einreichung der Scheidungsklage
  • Umbuchung bis 42 Tage vor Reiseantritt
  • Erkrankung eines Hundes

Der Versicherer leistet bis zur Höhe des jeweiligen Reisepreises; maximal EUR 10.000,00. Der Vertrag muss sofort bei Buchung, spätestens 30 Tage vor Reisebeginn abgeschlossen werden.
Liegen zwischen Reisebuchung und Reiseantritt weniger als 30 Tage, muss der Abschluss innerhalb von 3 Werktagen nach Reisebuchung erfolgen.
Der Beitrag beträgt 2,10 % vom Reisepreis pro Person.

Risikoträger

HanseMerkur Reiseversicherung AG, Hamburg

Ansprechpartner

Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an die BERNHARD Reiseversicherungsmakler GmbH als Ansprechpartner zu dem genannten Versicherungsschutz 

Tel.: 08104/8916-16 
E-Mail: info@bernhard-reise.com

Dokumente zum Herunterladen

Die genauen Versicherungsbedingungen und weitere Informationen zu den Versicherungsleistungen entnehmen Sie bitte den folgenden Dokumenten.

Reiserücktritt Tarifbeschreibung TB URS D1103

Versicherungsbedingungen

Schadensmeldung

Schadensmeldungen können Sie direkt online über diesen Link vornehmen:

▶ Schaden online melden

Hundebergungsversicherung

Mit der Hundebergungsversicherung werden die Bergungskosten für den im Versicherungsschein genannten Hund(e) bis zu 3.000 € übernommen und das bereits ab 12 € pro Jahr.

Leistungsumfang der Hundebergungsversicherung

  • Bergung bei einer lebensbedrohenden Verletzung

  • Bergung bei einer Notlage des versicherten Hundes in unwegsamen Gelände während der Begleitung bei einer im Alpiner-Sicherheits-Service versicherten sportlichen Aktivitäten

  • Bei ihrer Bergung wird ihr Hund mit geborgen und nicht zurückgelassen

  • Übernahme von Bergungskosten bis zu 3.000 €

Risikoträger

TravelSecure (Würzburger Versicherungs-AG), Bahnhofstraße 11, 97070 Würzburg

Ansprechpartner

Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an die Abteilung Vereine und Verbände der Bernhard Assekuranz

Tel.: 08104/8916-530
E-Mail: service@bernhard-assekuranz.com 

Dokumente zum Herunterladen

Die genauen Versicherungsbedingungen und weitere Informationen zu den Versicherungsleistungen entnehmen Sie bitte den folgenden Dokumenten. 

Produktinformationsblatt

Versicherungsbedingungen

Schadensmeldung

Im Falle eines Schadens mailen Sie Ihre Schadensanzeige bitte direkt an: leistung.reise@wuerzburger.com

 

▶ Antrag herunterladen

per E-Mail an

service@bernhard-assekuranz.com

mehr Informationen finden Sie hier

Versicherungen auf Tagesbasis

Wander- und Bergsportversicherung

Die Wander- und Bergsportversicherung eignet sich speziell für Einzelpersonen und Familien und ist flexibel abschließbar. Es können dabei Zeiträume zwischen 3 und 21 Tagen abgesichert werden.

Leistungsumfang der Wander- und Bergsportversicherung

  • Such-, Rettungs- und Bergungskosten bis 20.000 €
  • Notfälle wie Höhenangst, Erschöpfung und Orientierungslosigkeit
  • medizinischer Inlandstransport bis 10.000 €
  • Übernahme von Sachkosten für die Ausrüstung bis 1.000 €

Optional zubuchbar:

  • ambulante und stationäre Behandlungen
  • schmerzstillende Zahnbehandlungen und -füllungen
  • medizinisch sinnvoller Rücktransport aus dem Ausland
  • vielfältige Service-Leistungen

Risikoträger

TravelSecure (Würzburger Versicherungs-AG), Bahnhofstraße 11, 97070 Würzburg

Ansprechpartner

Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an die Abteilung Vereine und Verbände der Bernhard Assekuranz

Tel.: 08104/8916-530
E-Mail: service@bernhard-assekuranz.com 

Dokumente zum Herunterladen

Die genauen Versicherungsbedingungen und weitere Informationen zu den Versicherungsleistungen entnehmen Sie bitte den folgenden Dokumenten. 

Produktinformationsblatt

Versicherungsbedingungen

Schadensmeldung

Im Leistungsfall kontaktieren Sie bitte direkt die Würzburger Versicherung
per Telefon  +49 (0)931 - 2795 270 oder
E-Mail info@travelsecure.de 
und halten entsprechende Belege (z.B. Rechnungen) bereit.

Fragen & Antworten: Alpiner Sicherheits Service (ASS)

Hinweis zu allen FAQs:

Bei den FAQs handelt es sich um eine verkürzte Darstellung. Es soll Ihnen einen ersten Überblick geben zu den am häufigsten gestellten Fragen. Letztlich gilt immer nur das, was im Versicherungsvertrag, im Versicherungsschein und den Versicherungsbedingungen steht.

Alle Infos und Bedingungen zum ASS, RSF, AKV, Expeditionsschutz finden Sie auf der Website des DAV.

1. Wann greift der ASS?

Voraussetzungen für den Versicherungsschutz:

1.  DAV-Mitgliedschaft 
2.  Unfall oder Bergnot
3.  Ausübung Alpinsport
4.  und/oder Veranstaltung des DAV und seiner Sektionen

Hinweis: Die Leistungen des ASS sind subsidiär. Das bedeutet, sofern andere Versicherungen bestehen, gehen diese vor und müssen in einem Schadensfall zuerst angefragt werden, z.B. die Krankenversicherung, eine private Auslandskranken- oder Unfallversicherung.

2. Wie ist der Geltungsbereich beim ASS? Gibt es etwas zu beachten?

Der Versicherungsschutz gilt weltweit.

Folgendes ist zu beachten:

Kein Versicherungsschutz besteht bei
-    Expeditionen*
-    Pauschalreisen** außerhalb Europas (Details Bedingungen Ziffer 3.1.
https://www.alpenverein.de/chameleon/public/199094ab-f8a6-785e-4bfd-f2024eaa13b0/AVB-DAV-ASS-2017-06-01-17_SG8-5_18119.pdf)

* Ob es sich um eine „Expedition“ handelt, fragen Sie bitte beim DAV an, wie er die Tour einstuft.
Die Anfrage können Sie an Herr Abels stellen (philipp.abels@alpenverein.de), Tel.: 089 - 140 03 592.

Zur Absicherung von Expeditionen können Sie eine Expeditionsversicherung über uns abschließen.
https://www.alpenverein.de/bergsport/expeditionen/versicherung-expedition_aid_10355.html

** Um eine „Pauschalreise“ handelt es sich dann, wenn mindestens zwei Leistungen/ Reiselemente über einen Anbieter im Paket zu einem Gesamtpreis gekauft werden. Als Reiseelemente zählen z.B.: Reise/Transport (Bus, Bahn, Flugzeug, Schiff); Transfer; Unterkunft; Verpflegung: Gruppenleitung; Zusatzangebote (Kurse, Sport).
 

3. Was ist, wenn ich während meiner Reise, Tour, etc. erkranke?

Bei „Krankheit“ besteht kein Versicherungsschutz über den ASS!

Empfehlung:
- RSF (Reise-Sport- und Freizeitschutz)
- AKV (Auslandsreisekranken-Versicherung)

4. Welche Pauschalreisen sind im Rahmen des ASS versichert?

Pauschalreisen sind innerhalb der geografischen Grenzen Europas versichert (inkl. Schweiz).
Pauschalreisen außerhalb Europas sind nicht versichert.

Empfehlung:
RSF (Reise-Sport- und Freizeitschutz)

Ausnahme:
Versicherungsschutz besteht bei Pauschalreisen außerhalb Europas:
-  bei allen Fahrten, Touren oder Reisen, die vom Bundesverband des DAV oder von einer Sektion des DAV veranstaltet werden
-  wenn ein Reiseveranstalter, der nicht gewerblicher Reiseveranstalter ist,
die Pauschalreise außerhalb Europas veranstaltet

5. Wann handelt es sich um eine „Pauschalreise“?

Um eine „Pauschalreise“ handelt es sich dann, wenn mindestens zwei Leistungen/ Reiselemente über einen Anbieter im Paket zu einem Gesamtpreis gekauft werden.
Als Reiseelemente zählen z.B.: Reise/Transport (Bus, Bahn, Flugzeug, Schiff); Transfer; Unterkunft; Verpflegung: Gruppenleitung; Zusatzangebote (Kurse, Sport).

6. Wo erhalte ich die Versicherungsschutzbestätigung für den ASS auf Englisch?

Die Versicherungsschutzbestätigung auf Englisch erhalten Sie bei:
Susanne Roth susanne.roth@bernhard-assekuranz.com, 08104 89 16 531

7. Wie sieht es mit dem Wohnsitz im Ausland bezüglich dem ASS aus?

Im Rahmen des ASS besteht für Mitglieder des Deutschen Alpenvereins e.V. auch Versicherungsschutz mit permanenten Wohnsitz in Ausland.
Hinweis: die unfallbedingten Heilbehandlungskosten werden nur bei Unfällen im Ausland erstattet (d.h. Heimatland zählt nicht als Ausland)

8. Was mache ich im Schadenfall?

-  Ortsansässigen Bergnotruf kontaktieren. 

-  Zur Kostenabklärung/-zusage bei Krankenhäusern, oder für die Beratung über die weitere Abwicklung, die Assistance im Rahmen des ASS kontaktieren

24 Stunden Notrufzentrale: Tel.: +49 (0) 89/30 65 70 91 bei Bergnot oder Unfällen, während der Ausübung von Alpinsport.

Die Notruf-Nummer der Assistance finden Sie auf ihrer DAV-Mitgliedskarte.

9. Was ist unter „Rücktransport“ zu verstehen?

Bei einem medizinischen Rücktransport werden Sie direkt aus dem ausländischen Krankenhaus geholt, und mit entsprechendem Begleitpersonal, zur weiteren stationären Behandlung, in das nächstgelegene geeignete Krankenhaus in der Nähe Ihres Wohnortes transportiert.

Hinweis:
Wenn Sie sich aus dem Krankenhaus selbst entlassen, oder der Rücktransport nicht von einem Krankenhaus ins nächste Krankenhaus direkt erfolgt, fällt das nicht unter einem medizinischen Rücktransport, und die Kosten werden nicht übernommen.

10. Wann handelt es sich um eine „Expedition“?

Ob es sich um eine „Expedition“ handelt, fragen Sie bitte beim DAV an, wie er die Tour einstuft. Die Anfrage können Sie an Herr Abels stellen (philipp.abels@alpenverein.de), Tel.: 089 - 140 03 592.
Falls die Tour als Expedition eingestuft wird, greift nicht mehr der ASS!
Für den Fall müssen Sie eine „Expeditionsversicherung“ abschließen.

11. Ist Klettern in Kletterhallen im Rahmen des ASS versichert?

Kletten in Kletterhallen ist mitversichert (nicht nur in Kletterhallen vom DAV).

12. Gelten Tiere im Rahmen des ASS als mitversichert?

Tiere sind nicht mitversichert.

13. Wie kann ich mich als DAV-Mitglied absichern:

für Sport, der „nicht alpin“ ist /
für Krankheiten im Ausland /
für Pauschalreisen außerhalb Europas?

A)    Über den Reise-, Sport- und Freizeitschutz (RSF)
Hinweis: Reisedauer max. 60 Tage.

Die Leistungen im Überblick:

  • Auslandsreise-Krankenversicherung
  • Sportgeräte-Schutzbrief
  • Bergungskosten-Versicherung
  • Notruf-Versicherung
  • Gepäck-Versicherung
  • Unfall-Versicherung


Jahresprämie inkl. Versicherungssteuer je Person:
Einzelschutz Jugendliche (bis 18 Jahre) € 32,-
Einzelschutz Erwachsene € 42,-
Familienschutz € 84,-

www.alpenverein.de/aktuelles-info/versicherungen/versicherungsschutz-reiseversicherung-sporthaftpflicht-versicherungen-versicherungsschutz_aid_10258.html

B)    Über die Auslandsreisekranken-Versicherung (AKV)
Hinweis: ständiger Wohnsitz in Deutschland oder in Österreich

Die Leistungen im Überblick:

  • Versicherungsschutz für beliebig viele Urlaubsreisen bis zu 42 Tagen
  • Versicherungsschutz für Geschäftsreisen bis zu 10 Tagen
  • weltweite Geltung, außer Heimatland
  • Behandlung als Privatpatient im Ausland
  • keine Altersbeschränkung
  • günstige Familienversicherung
  • Kosten für einen medizinisch sinnvollen Rücktransport sind versichert
  • Der Versicherungsschutz gilt für maximal 42 Tage pro Reise und kann nicht verlängert werden
  • Keine Selbstbeteiligung
  • 24 Stunden Notrufzentrale: Tel:  +49 (0) 931 - 2795-255

Jahresprämie:
Einzelschutz Erwachsene € 6,-
Familienschutz € 15,- (2 Erwachsene (Ehepartner/Lebensgefährte) und mindestens ein unterhaltsberechtigtes Kind bis 25. Lebensjahr)

Der Online-Abschluss kann direkt unter https://www.bernhard-reise.com/partner/dav-akv vorgenommen werden.
 

14. Wo finde ich detaillierte Informationen und Versicherungsbedingungen zu den Versicherungen für DAV-Mitglieder?

Detaillierte Informationen und Versicherungsbedingungen zu den Versicherungen für DAV-Mitglieder:

https://www.alpenverein.de/DAV-Services/Versicherungen/
 

15. Wo finde ich das Formular für die Schadensanzeige online, wenn ich einen Schaden zum ASS/Expeditionsschutz/RSF oder zur AKV melden möchte?

 

Weitere Fragen & Antworten

Sollten Sie auf diesen Seiten nicht ausreichende Antworten auf Ihre Fragen finden, steht Ihnen unser Team der Abteilung Jugend, Bildung, Kultur, Freizeit und Natur gerne zur Verfügung.

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