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Bernhard Assekuranzmakler
Home   trenner   Über uns   trenner   Presse   trenner   Neue Reform der betrieblichen Altersversorgung ab 01.01.2018

Die neue Reform der betrieblichen Altersvorsorge


Die Reform der betrieblichen Altersversorgung - Nutzen Sie sie als Chance für Ihr Unternehmen und Ihre Mitarbeiter

Zur Sicherung der Altersversorgung in Deutschland plant die Regierung die betriebliche Altersversorgung (bAV) zu stärken. Sie betont somit deren Bedeutung für die Altersvorsorge in Deutschland.
 
Das neue Betriebsrentengesetz wurde am 07.07.2017 verabschiedet und tritt am 01.01.2018 in Kraft.


Welche Chancen bietet die Reform der bAV Ihnen und Ihrer Unternehmung?

Die Änderungen in Kürze:

  • Erhöhung des steuerlichen Förderrahmens von 4 % auf 8 % der Beitragsbemessungsgrenze, dafür entfällt die bisherige 1.800 Euro-Regelung- Achtung: Sozialabgabenfrei bleiben weiterhin jedoch nur 4 % der Beitragsbemessungsgrenze.

  • bAV-Förderbetrag für Mitarbeiter mit niedrigem Einkommen - Die aktuellen Planungen sehen ab 1.1.2018 einen 30 %igen Zuschuss (über die Lohnsteuerabrechnung durch den Arbeitgeber) für Beiträge bis ca. 450 Euro pro Jahr vor, sofern das Einkommen unter 2.200 Euro pro Monat liegt

  • Einführung des 15%-igen Arbeitgeberzuschuss spätestens ab dem 01.01.2019

  • Möglichkeit eines automatisierten Aufnahmeverfahrens in die bAV (Opting-out)

  • Möglichkeit, das tarifvertragliche Sozialpartnermodell (angelehnt an die gesetzliche Rente) anzubieten.

  • Erhöhung des Freibetrags auf 200 Euro.

  • und noch diverse weitere Vorteile für Sie als Arbeitgeber und für Ihre Arbeitnehmer.

Bitte sprechen Sie uns an, so dass wir mit Ihnen gemeinsam die Neuerungen und Auswirkungen für Sie und Ihre Unternehmung erläutern können.
 

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