Sie suchen Auskünfte zur Bedeutung bestimmter Versicherungsbegriffe? Wir geben Ihnen Erklärungen zu einer Auswahl wichtiger Themen - mit der Möglichkeit sich gleich zur passenden Versicherung zu informieren.
Beachten Sie auch folgende gebräuchliche, allgemeine Abkürzungen:
VN = Versicherungsnehmer
VR = Versicherer (Versicherungsgesellschaft)
AVB = allgemeine Versicherungsbedingungen
VSU = Versicherungssumme
Altersvorsorge
Der Begriff Altersvorsorge umfasst die Gesamtheit aller Maßnahmen, die während des Lebens getroffen werden, um im Alter oder nach dem Ende der Erwerbstätigkeit den Lebensunterhalt weiter bestreiten zu können. In Deutschland stützt sich die Altersvorsorge hauptsächlich auf drei Säulen: die gesetzliche Rentenversicherung, die betriebliche Altersvorsorge und die private Vorsorge.
Ansparphase
Die Ansparphase bezeichnet bei der Rentenversicherung den Zeitraum vom Versicherungsbeginn bis zum Rentenzahlungsbeginn.
Assekuranz
Assekuranz ist ein traditioneller Ausdruck für Versicherungsgesellschaften / die Versicherungswirtschaft.
Betriebliche Altersvorsorge
Die Betriebliche Altersvorsorge umfasst die Altersversorgung, die im Zusammenhang mit einem Arbeitsverhältnis aufgebaut wird. Sie umfasst alle finanziellen Leistungen, die ein Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer zur Altersversorgung, zur Versorgung von Hinterbliebenen im Todesfall oder zur Invaliditätsversorgung bei Erwerbs- oder Berufsunfähigkeit zusagt.
Cyberversicherung
Die Cyberversicherung ist eine zusätzliche Versicherung zum Schutz gegen Cyber-Angriffe auf Daten und IT-Systeme und gegen Cyber-Straftaten wie Datendiebstähle.
Dynamik
Dynamik oder auch dynamische Erhöhung bezeichnet im Versicherungsbereich die vertraglich vereinbarte regelmäßige - meist jährliche - Erhöhung der Beiträge und Leistungen eines Versicherungsvertrages. Ziel der Anpassung ist es, die sich verändernden Lebensumstände zu berücksichtigen.
Einbruchdiebstahl
Schäden durch Einbruchdiebstahl (also nicht durch einfachen Diebstahl oder Abhandenkommen). Ein Einbruchdiebstahl liegt dann vor, wenn:
- ein Dieb in ein Gebäude einbricht, einsteigt oder mittels falscher Schlüssel oder anderer Werkzeuge eindringt
- in einem Gebäude Türen oder Behältnisse aufgebrochen oder zum Öffnen derselbe falsche Schlüssel oder Werkzeuge verwendet werden
- ein Diebstahl unter Anwendung der richtigen Schlüssel ausgeführt wird, sofern diese durch Einbruchdiebstahl erlangt wurden.
Informationen zu Inventarversicherung
Einfacher Diebstahl
Ist das Entwenden von Sachen ohne Gewaltanwendung. Dazu zählt auch einfaches Abhandenkommen, der Verlust, zufälliger Diebstahl von Sachen (kein Einbruchtatbestand). Dies ist in der Inventarversicherung nicht mitversichert. Bei gerätebezogenen Versicherungen (wie z. B. Elektronik) zum Teil versichert.
Informationen zu Elektronikversicherung
Elementarschäden
Schäden durch unmittelbare Einwirkung von Überschwemmung, Rückstau von Regenwasser oder Abwasser durch die Kanalisation, Schneedruck, Erdrutsch, Lawinen, Erdbeben etc.
Informationen zu Inventarversicherung
Fahrlässigkeit
Fahrlässig handelt, wer die im Verkehr erforderliche Sorgfalt außer Acht lässt, bei Sachversicherungen Unterscheidung zwischen leichter, mittlerer und grober Fahrlässigkeit.
Informationen zu Haftpflichtversicherung
Gastronomie-Risiko
Die Aus- und Abgabe von Speisen und Getränken in eigener Regie (Risiko: z.B. Lebensmittelvergiftung).
Informationen zu Veranstalterhaftpflichtversicherung
Gesetzliche Haftung
§ 823 BGB; wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet.
Informationen zu Haftpflichtversicherung
Gliedertaxe
In der Unfall-Versicherung feste Invaliditätsgrade bei Verlust oder Funktionsunfähigkeit von Gliedern, Körperteilen oder Sinnesorganen.
Grobe Fahrlässigkeit
Grob fahrlässig handelt, wer die im Verkehr erforderliche Sorgfalt in einem besonders hohen Maße außer Acht lässt.
Haftpflicht
Anspruch auf Schadensersatz des/r Geschädigten (Personen-, Sach- und Vermögensschaden) gegenüber dem Schadenverursacher aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen privatrechtlichen Inhalts (nicht strafrechtliche oder verwaltungsrechtliche Haftung).
Informationen zu Haftpflichtversicherung
Haftpflicht-Versicherung
Umfasst die Befriedigung begründeter und die Abwehr unbegründeter Schadenersatzansprüche, die aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen gegen den VN oder mitversicherte Personen erhoben werden.
Informationen zu Haftpflichtversicherung
Insolvenz
Zahlungsunfähigkeit; seit dem 01.11.1994 müssen sich nach § 651 ff BGB alle Reiseveranstalter (BJR ist als Körperschaft des öffentlichen Rechts ausgenommen) gegen Zahlungsunfähigkeit oder Konkurs absichern. Die Sicherstellung kann nur durch eine Versicherung oder eine Bankbürgschaft erfolgen.
Informationen zu Reiseinsolvenzversicherung
Invalidität
Nach einem Unfall dauernde Beeinträchtigung der körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit. Muss innerhalb eines Jahres nach dem Unfall eingetreten sowie ärztlich festgestellt und geltend gemacht sein.
Informationen zu Unfallversicherung
Inventarschaden
Schäden die an technischen oder kaufmännischen Einrichtungen sowie den Warenvorräten eines Unternehmens entstehen. Diese Schäden werden mit einer Inhaltsversicherung abgedeckt.
Kündigungsrecht
Im Normalfall spätestens drei Monate vor Ablauf des Versicherungsjahres, bei Kfz-Verträgen ein Monat. Außerordentliches Kündigungsrecht bei Wegfall des versicherten Risikos, im Schadensfall (beiderseitig) und bei Beitragserhöhungen ohne gleichzeitige Leistungsverbesserung.
Maximierung
Ist die im Versicherungsvertrag vereinbarte Versicherungssumme, die dem Versicherungsnehmer grundsätzlich pro Schadenfall zur Verfügung steht, allerdings nicht unbegrenzt.
Mietsachschäden
Schäden an gemieteten, geliehenen, gepachteten oder zur Nutzung überlassenen (auch unentgeltlich) Gebäuden, Räumen und Sachen; Achtung: In der Regel sind derartige Schäden in der marktüblichen Haftpflicht-Versicherung ausgeschlossen.
Informationen zu Haftpflichtversicherung
Nachbesserungsbegleitschaden
Nachbesserungsbegleitschaden sind Schaden die bei Nachbesserungsarbeiten entstehen.
Neuwert
Ist der Betrag, der aufzuwenden ist, um Sachen gleicher Art und Güte in neuwertigem Zustand wiederzubeschaffen oder sie neu herzustellen.
Informationen zu Inventarversicherung
Obliegenheiten/Pflichten des VN im Schadenfall
Die Pflicht, den Schaden nach Möglichkeit abzuwenden oder zu mindern; den Schaden unverzüglich dem Versicherer und, wenn erforderlich, der zuständigen Polizeidienststelle, anzuzeigen; die Weisungen des VR zu befolgen und, sofern es die Umstände gestatten, solche Anweisungen einzuholen; Untersuchungen über Ursache und Höhe des Schadens zu gestatten, hierzu dienliche Auskünfte zu erteilen und die erforderlichen Belege beizubringen.
Obliegenheits-/Pflichtverletzung
Verletzt der VN eine genannte Obliegenheit/Verpflichtung, ist der VR von Entschädigungspflicht befreit, außer die Verletzung hat keinen Einfluss auf die Feststellung des Schadenfalles und auf den Umfang der Entschädigung und wenn außerdem den VN kein erhebliches Verschulden trifft.
Passiver Rechtsschutz
Passiver Rechtsschutz ist die Leistung einer Haftpflichtversicherung, welche Kosten für Anwälte, Gutachter und Prozesskosten übernimmt.
Police
Die Police ist der Versicherungsschein und dokumentiert den abgeschlossenen Vertrag inkl. der Leistungen. Die Police ist das wichtigste Dokument unter den Versicherungsdokumenten.
Progression
Ist die ansteigende Leistungen aus der Unfall-Versicherung, mit steigendem Invaliditätsgrad bis 500 % der vereinbarten Versicherungssumme.
Informationen zu Unfallversicherung
Regress
Rückforderung der Schadensaufwendungen von Verursachern/innen für Schäden, die durch Vorsatz oder mutwillige Beschädigung, z. T. auch durch grobe Fahrlässigkeit verursacht wurden.
Schlüsselverlust
Haftpflichtanspruch (gesetzliche Haftung) gegen Mitarbeiter/innen aus dem Risiko des Abhandenkommens und Diebstahls von überlassenen Dienstschlüsseln, in der normalen Haftpflichtversicherung ausgeschlossen, aber in der variablen Vermögensschadenkasko integriert.
Informationen zu Haftpflichtversicherung
Selbstbeteiligung
Selbstbehalt ist der Teil eines Schadens, welcher vom Versicherungsnehmer selbst getragen werden muss. Dieser ist fest im Vertrag vereinbart und kann in Prozent, in Euro oder als eine Kombination aus Beiden ausgewiesen sein.
Tätigkeitschaden
Ein Tätigkeitschaden entsteht, wenn während einer gewerblichen Tätigkeit eine fremde Sache beschädigt wird.
Unterversicherung
Ist die vereinbarte Versicherungssumme niedriger als der tatsächliche Wert der Sachen (zum Zeitpunkt des Eintritts eines Schadens), haftet die Versicherungsgesellschaft für den Schaden nur nach dem Verhältnis der Versicherungssumme zu diesem Wert.
Informationen zu Inventarversicherung
Vorsatz
Bei einem Schadenfall überprüft die Versicherungsgesellschaft, ob der Versicherte den Schaden absichtlich herbeigeführt hat, also vorsätzlich gehandelt hat. Ist dies der Fall, wird der Versicherer von seiner Leistungspflicht befreit.
Vorsorgeversicherung
Der Versicherungsschutz beginnt sofort mit dem Eintritt eines neuen Risikos, ohne dass es einer besonderen Anzeige bedarf, sofern die Gefahr und das Risiko im Rahmen des Vertrages versicherbar sind.
Zeitwert
Ergibt sich aus dem Neuwert durch einen Abzug entsprechend dem Zustand durch Abnutzungsgrad und Verschleiß.
Informationen zu Haftpflichtversicherung