Zusätzlich zur Kfz-Haftpflicht können nach individuellen Vorgaben weitere Bausteine in der Fuhrparkversicherung abgesichert werden:
Flottenversicherung für Speditionen
Für die Versicherung von Großflotten bieten wir Ihnen ein vorteilhaftes Versicherungskonzept an. Hierbei wird die Lkw-Flottenversicherung individuell nach Ihren besonderen Bedürfnissen und Wünschen mit unseren Experten vereinbart. Auf der Grundlage einer individuellen Risikoerfassung erarbeiten wir für Sie ein Sonderkonzept, bei dem Sie Ihre Versicherungsleistung mitgestalten können und so optimal an Ihre persönlichen Bedürfnisse anpassen können. Folgender Versicherungsschutz kann bei Bedarf zusätzlich eingeschlossen werden:
Brems-, Betriebs- und Bruchschäden (BBB), GAP-Deckung für Leasingfahrzeuge und Mehrwerte.
Zusatzversicherungen für die LKW-Flottenversicherung:
BBB-Deckung (Brems-, Bruch- und Betriebsschäden)
Bei LKWs ist eine Vollkaskoversicherung aufgrund des hohen Wertes der Fahrzeuge dringend zu empfehlen, aber nicht mit jeder Police sind automatisch alle möglichen Schäden abgedeckt. Dies ist nur der Fall, wenn eine BBB Deckung integriert ist. Durch diese sind nämlich auch Brems-, Bruch- und Betriebsschäden (BBB) versichert.
Gerade bei LKWs mit Ladung kommt es oft zu Beschädigungen des Fahrzeugs und des Transportguts, ohne dass dies tatsächlich die Folge eines Unfallgeschehens ist. Zum Beispiel können geladene Waren infolge eines Bremsmanövers verrutschen. Auch ein Defekt der Bremsanlage durch zu hohe Belastung ist möglich. Mit Bruchschäden sind Schäden an Fahrzeugteilen wie zum Beispiel den Achsen gemeint, die auf Material- bzw. Konstruktionsfehler oder Überbeanspruchung zurückzuführen sind. Mit Betriebsschäden sind alle notwendigen Reparaturen gemeint, für welche Fehlverhalten des Fahrers oder das Versagen von Messinstrumenten verantwortlich sind.
GAP-Deckung (Differenzdeckung)
Die GAP-Deckung ist eine Erweiterung für Leasingverträge Ihrer Fahrzeuge. Im Falle eines Totalschadens, der Beschädigung, Zerstörung oder Verlustes des Leasingfahrzeuges greift in der Regel die Vollkasko oder Teilkaskoversicherung. Es wird dann der sogenannte Wiederbeschaffungswert des Fahrzeuges am Schadentag ermittelt. Dieser entspricht dem aktuellen Wert eines gleichwertigen Fahrzeuges mit gleicher km-Laufleistung und ähnlicher Ausstattung. Bei der Entschädigung wird davon ggf. der etwaige vorhandene Restwert abgezogen und dem Versicherten die Differenz erstattet. Der Wiederbeschaffungswert ist jedoch meist geringer als die noch offenen Restbeträge aus dem Leasing-Vertrag - der Leasingnehmer ist allerdings trotz des totalen Wertverlustes verpflichtet, die ausstehenden Leasingraten abzuzahlen.
Die Differenz zwischen dem Wiederbeschaffungswert und dem ausstehenden Leasingbetrag wird an den Versicherungsnehmer ausgezahlt, wenn eine GAP-Deckung mit dem Versicherungsvertrag abgeschlossen wurde. Vor allem, wenn mehrere Fahrzeuge Ihrer Flotte geleast sind, ist die GAP-Versicherung für einen finanziellen Schutz besonders sinnvoll.
Mehrwerte
In den Versicherungsbedingungen ist aufgelistet, welche im Fahrzeug eingebauten oder angebauten Teile mitversichert sind. Dazu gehören auch im Fahrzeug unter Verschluss gehaltenen oder mit dem Kraftfahrzeug durch entsprechende Halterungen fest verbundenen Teile. Diesen Punkt sollten Sie unbedingt beachten – wir helfen Ihnen dabei. Außerdem ist oftmals aufgeführt, bis zu welchem Betrag die Versicherung bereit ist, für bestimmte Fahrzeugteile einzutreten. Des Weiteren wird in den Versicherungsbedingungen dargestellt, was gegen einen Beitragszuschlag mitversichert werden kann bzw. welche Teile und Gegenstände nicht versicherbar sind.
Güterfolgeschäden
Die Flottenversicherung für Speditionen sichert Sie auch gegen Güterfolgeschäden ab. Dies ist besonders für Tank- und Silospediteure sinnvoll. Ein typischer Vermischungsschaden: Der Fahrer eines Tanklastwagens liefert eine Flüssigkeit ab und vergisst danach den Fahrzeugtank zu reinigen. Beim nächsten Transport vermischt sich das neue Gut mit den Rückständen der ersten Ladung. Die Verunreinigung fällt erst auf, als es bei der Weiterverarbeitung zu einem Produktionsfehler kommt. Frachtführer haften gegenüber dem Absender oder Empfänger nicht bei Folgeschäden, die durch Kontamination des transportierten Gutes entstehen. So besagt zumindest ein Urteil des Bundesgerichtshofs. Die Realität sieht anders aus: Um seinen Auftraggeber nicht zu verärgern, wird der Silounternehmer eine Auseinandersetzung vermeiden - und bleibt im Zweifelsfall auf dem Schaden sitzen. Der Hamburger Spezialversicherer KRAVAG bietet Tank- und Silospediteuren Versicherungsschutz für derartige Fälle. Als Zusatzbaustein zur Kfz-Haftpflichtversicherung können Güterfolgeschäden durch Vermischung versichert.
Wenn Sie innerhalb Ihrer Spedition Gefahrguttransporte durchführen:
Als Gefahrgut gelten in der Regel alle Stoffe, Gegenstände und Zubereitungen, die Eigenschaften aufweisen, von denen beim Transportvorgang Gefahren ausgehen können. Dies wird genau in verschiedenen Rechtsvorschriften geregelt.
In den Vorschriften heißt es unter anderem, dass Fahrer eine spezielle Erlaubnis zum Transport von Gefahrgut benötigen. Diese Erlaubnis wird ADR-Schein, Gefahrgutführerschein oder auch ADR-Bescheinigung genannt. Der ADR-Schein kann durch die Teilnahme an mehrtägigen, speziellen Kursen und Seminaren mit nachfolgender Prüfung erworben werden. Nach fünf Jahren ist jeweils ein Auffrischungskurs erforderlich, damit der ADR-Schein gültig bleibt. Liegt keine Bescheinigung vor, ist das Transportieren von Gefahrgut nur unter besonderen Einschränkungen und Vorschriften erlaubt. Zu den Rechtsvorschriften für Gefahrgut zählen insbesondere:
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Europäisches Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße - ADR
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Regelung zur internationalen Beförderung gefährlicher Güter im Schienenverkehr - RID
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Gefahrgutbeauftragtenverordnung - GbV
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Gefahrgutbeförderungsgesetz - GGBefG
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Gefahrgutverordnung für die Verkehrsträger Straße, Eisenbahn und Binnenschiff - GGVSEB
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ADR-Schein, Gefahrgutführerschein, ADR-Bescheinigung
Mit unserer Fuhrpark-Versicherung ist Ihre Spedition optimal abgesichert. Lassen Sie sich persönlich beraten.
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Diese Besonderheiten bei Flottenversicherungen sollten sie kennen
Eine internationale Flottenversicherung wird von Versicherungsmaklern auch als Master-Cover-Vertrag bezeichnet. Obwohl die Fahrzeuge jeweils lokal versichert sind, läuft hier die identische Deckung zentral über einen internationalen Versicherer.
Gewinn-Modell: Ein Teil der Prämien wird vom Versicherer rückvergütet. Entscheidend ist hierbei die Schadenquote, denn ab einer bestimmten Quote ist eine Rückvergütung möglich. Ein anderes Modell rechnet Jahresbeiträge minus Schäden und Verwaltungskosten gleich Gewinn. Dieser wird dann zwischen Kunden und der Assekuranz geteilt.
Großschadenkappung: Schon ein einziger schwerer Unfall kann die Schadenquote auf Jahre belasten (Verlustvortrag). Dies kann allerdings durch eine Großschadenkappung verhindert werden. Die Höhe hierfür wird vertraglich festgelegt. Die Versicherer verlangen dafür in der Regel einen Prämienzuschlag.
Stückprämien: Bei besonders großen Flotten zahlt man für artgleiche Fahrzeuge immer den gleichen Preis oder Beitrag. Motorisierung oder Ausstattung spielen in dem Fall keine Rolle mehr. Auch das im normalen Tarif bei PKW übliche Schadenfreiheitsrabattsystem wird nicht mehr berücksichtigt.
Stückprämie mit Verlaufs-Rabatt: Alle Fahrzeuge der Firma werden in eine einheitliche Beitragsklasse eingestuft. Der Beitragssatz orientiert sich an der Schadenquote. Alle neu hinzukommenden Fahrzeuge erhalten immer den aktuellen Verlaufsrabatt der Flotte. Die Verlaufsrabattklasse gilt für alle Sparten, also die Kfz-Haftpflichtversicherung, die Vollkaskoversicherung und die Teilkaskoversicherung. Eventueller Nachteil: Verläuft das Geschäft schlechter, weil die Unfälle zunehmen, werden alle Fahrzeuge komplett hochgestuft.
Zusatzversicherungen für die PKW-Flottenversicherung in der Übersicht:
GAP-DECKUNG (Differenzdeckung)
Im Falle eines Totalschadens, der Beschädigung, Zerstörung oder Verlustes des Leasingfahrzeuges greift in der Regel die Vollkasko- oder Teilkaskoversicherung. Es wird dann der sogenannte Wiederbeschaffungswert des Fahrzeuges am Schadentag ermittelt. Dieser entspricht dem aktuellen Wert eines gleichwertigen Fahrzeuges mit gleicher km-Laufleistung und ähnlicher Ausstattung. Bei der Entschädigung wird davon ggf. der etwaige vorhandene Restwert abgezogen und dem Versicherten die Differenz erstattet.
Der Wiederbeschaffungswert ist jedoch meist geringer als die noch offenen Restbeträge aus dem Leasing-Vertrag - der Leasingnehmer ist allerdings trotz des totalen Wertverlustes verpflichtet, die ausstehenden Leasingraten abzuzahlen.
Die Differenz zwischen dem Wiederbeschaffungswert und dem ausstehenden Leasingbetrag wird an den Versicherungsnehmer ausgezahlt, wenn eine GAP-Deckung mit dem Versicherungsvertrag abgeschlossen wurde.
SCHUTZBRIEF
Einen weiteren attraktiven Baustein der Flottenversicherung bildet der Schutzbrief für PKW, LKW und Anhänger im Werkverkehr. Der Schutzbrief sichert Ihnen, unter anderem bei Fällen von Falschbetankung, bei Liegenbleiben aufgrund eines leeren Tanks, dem versehentlichen Einschließen von Fahrzeugschlüsseln im Fahrzeug oder bei Diebstahl und Verlust dieser sowie bei sonstigen fahrzeugbezogenen Mängeln, die eine Weiterfahrt verhindern, Pannenhilfe zu.
FAHRERSCHUTZ
Im Falle eines selbstverschuldeten KFZ-Unfalls kommt die Kfz-Haftpflichtversicherung nur für die Schäden der anderen Unfallbeteiligten auf. Gegen einen geringen Aufpreis lässt sich jedoch eine Flottenversicherung mit zusätzlicher Fahrer-Unfallversicherung abschließen. Somit erhalten die Fahrer Ihrer LKWs, Zugfahrzeuge, Firmenwagen oder selbstfahrenden Arbeitsmaschinen eine Entschädigung von max. 12 Mio. Euro.
Für einen Personenschaden, den der berechtigte Fahrer durch einen Unfall beim Lenken des versicherten Fahrzeugs erleidet, werden Leistungen entsprechend eines Kfz-Haftpflichtversicherers nach deutschem Recht und nach Maßgabe der zum Schadenzeitpunkt geltenden, gesetzlichen Haftpflichtbestimmungen erbracht. Ausgenommen hiervon sind Leistungen für:
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Schmerzensgeld
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auf den Rentenversicherungsträger übergegangene Beitragsansprüche
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Kosten eines durch Sie, den Fahrer oder dessen Hinterbliebenen beauftragten Rechtsanwalts
Berechtigter Fahrer ist, wer das versicherte Fahrzeug mit Wissen und Willen des Verfügungsberechtigten gebraucht. Leistungen werden außerdem erbracht, wenn der Unfall durch höhere Gewalt verursacht wurde.
Checkliste für die Flottenversicherung
- Wichtig! - Eigenschäden sind in der Haftpflicht für Flotten grundsätzlich ausgeschlossen! Ein Eigenschaden liegt z. B. vor, wenn es in Ihrer Fahrzeugflotte zu einem Zusammenstoß von eigenen Fahrzeugen kommt. Für die Abdeckung dieser Schäden empfiehlt sich deshalb eine Eigenschadenversicherung. Sie haftet auch, wenn der Schaden auf dem eigenen Grundstück entsteht.
- Bei einer Neuwert oder Kaufwertentschädigung wird innerhalb einer bestimmten Frist ab dem Erwerb, der Neuwert oder Kaufwert des Fahrzeugs erstattet. Dies kann z. B. bei einem Totalschaden, bei Zerstörung oder Diebstahl zutreffen.
- Verzicht auf Einwand grober Fahrlässigkeit - d. h. liegen z. B. schwere Fahrfehler vor, verzichtet der Versicherer auf Abzüge bei der Entschädigung
- In guten Tarifen zur Flottenversicherung verzichtet der Versicherer auf den Abzug "Neu für alt". Das bedeutet, dass nicht der (Zeit-)Wert der bereits verbauten Teile, sondern der Wert des Neuteils ersetzt wird.
- Achten Sie darauf, dass in Ihrer Police auch Betriebs-, Brems- und Bruchschäden mit eingeschlossen sind. Viele Premium-Versicherungen bieten diese Möglichkeit ohne zusätzliche Kosten
- Bei Schäden zwischen Zugfahrzeug und Anhänger haftet eine gewöhnliche Vollkaskoversicherung nicht, da in diesem Sinne kein Unfall vorliegt. Flottenversicherung inkludieren diese Schäden in der Regel.
- Absicherung baulicher Veränderungen am Fahrzeug - Prüfen Sie, ob Ihr Vertrag Sonderausstattungen ohne Zuschlag mitversichert und achten Sie auf die Wertgrenze.
- Leistungsverbesserungen ohne Mehrkosten - Viele Versicherer bieten ein Leistungs-Update an, bei Leistungsverbesserungen automatisch in alten Tarifen gültig sind.
- Spezialitäten werden oft erst ab einer Größe von 20 oder 50 Fahrzeugen angeboten.
- Vereinbarung eines Gewinn-Modells
- Großschadenkappung - ab einer bestimmten Höhe können die Schäden abgeschnitten werden. Die meisten Versicherer erheben hierfür einen Zuschlag.
- Stückprämien - keine Berücksichtigung von Motorisierung, Ausstattung sowie Schadenfreiheitsrabattsystemen
- Stückprämie mit Verlaufs-Rabatt
- Pauschalprämien können den Verwaltungsaufwand erheblich reduzieren
- Kasko-Depot
- Selbstbeteiligungs-Modell in der Kfz-Haftpflicht