Welche Kosten werden erstattet?
Die Betriebsunterbrechungsversicherung übernimmt zwei Arten von finanziellen Verlusten: den entgangenen Gewinn und die laufenden Kosten, die trotz Betriebsstillstand weiterlaufen.
Entgangener Gewinn
Der Betrag, den Sie ohne die Betriebsunterbrechung erwirtschaftet hätten.
Laufende Fixkosten, unter anderem:
- Löhne, Gehälter und Provisionen
- Miete und Leasingraten
- Abschreibungen, Steuern und Zinsen
- Werbe- und Bürokosten
- Kosten für die Betriebserhaltung
Haftzeit: Bei der kleinen und mittleren Betriebsunterbrechungsversicherung gilt standardmäßig eine Haftzeit von zwölf Monaten ab Schadeneintritt – in dieser Zeit werden die oben genannten Kosten und Ertragsausfälle erstattet. Bei Bedarf lässt sich die Haftzeit verlängern, etwa für Betriebe mit langen Wiederaufbauzeiten.