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Bernhard Assekuranzmakler
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Die Mietausfallversicherung

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Die Vorteile einer Mietausfallversicherung

Eine Mietausfallversicherung für Unternehmen hat u. a. folgende Vorteile:

  • Schnelle und einfache Absicherung bei Zahlungsunfähigkeit des Mieters
  • Absicherung der eigenen Zahlungsfähigkeit bei kreditfinanzierten Immobilien
  • Planungssicherheit für gewerbliche Vermieter
  • Leistungen über lange Zeiträume, die eine Kaution allein nicht abdeckt
  • Mehr Sicherheit, minimales Risiko im Schadenfall
  • Bürokratischer Aufwand oft gering
  • Bonitätscheck für Mietinteressenten inklusive
  • Individuell auf die Bedürfnisse gewerblicher Vermieter zugeschnitten

Hinweis: Rechtsverbindlich sind allein die Inhalte und der Wortlaut des Versicherungsscheins und der Versicherungsbedingungen.

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Beratung zur gewerblichen Mietausfallversicherung

Was bedeutet Mietausfallversicherung?

Jeder Vermieter ist auf seine Mieteinnahmen angewiesen. Egal ob zur Kapitalbildung oder Altersvorsorge, fällt die Miete aus, müssen Sie auf eine Ihrer wichtigen Einkommensquellen oft mehrere Monate verzichten. Nicht jeder Mietausfall wird vom Mieter selbst verursacht. Oft ist eine unverschuldete Änderung der Wirtschaftslage oder ein tragischer Schicksalsschlag der Grund. Mit einer Versicherung bewahren Sie auch in schwierigen Zeit immer einen kühlen Kopf und kommen nicht selbst in finanzielle Schwierigkeiten.

Wann zahlt eine Mietausfallversicherung?

Die Mietverlustversicherung leistet Entschädigung, wenn der Mieter seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt. Die fortlaufenden Nebenkosten oder Nutzungsausfall sind ebenfalls versichert. Die Haftung schützt den Vermieter bei Schäden, die den Mieter zur Kürzung oder Aussetzung der Miete berechtigt. Dazu zählen:

  • Brandschäden (z.B. durch Blitzschlag oder Explosion)
  • Leitungswasserschaden
  • Sturm- und Hagelschäden
  • Naturkatastrophen (Erdbeben, Hochwasser, Erdrutsche)

Ebenfalls versichert sind 6 oder 12 Monatsmieten nach dem Sie einen nicht zahlenden Mieter gekündigt haben oder 3 Monatsmieten während der Mieter von ihm versäumte Renovierungen erledigen muss. Der Anspruch muss gerichtlich durchsetzbar sein.

Was kostet eine Mietausfallversicherung?

Die Kosten einer Mietausfallversicherung sind von verschiedenen Faktoren abhängig:

  • wie viele Monatsmieten versichert werden
  • die Höhe der Selbstbeteiligung
  • die Anzahl der vermieteten Einheiten
  • die Summe aller Bruttojahresmieten
  • vergangene Rechtsstreitigkeiten mit bestehenden Mietern
  • Zahlungsintervall (jährlich am günstigsten)

Die Kosten für die Mietverlustversicherung lassen sich teilweise auf den Mieter umlegen. Lassen Sie vor Abschluss zu Ihrer individuellen Situation beraten, um die beste Preis-Leistung für Ihre Bedürfnisse zu ermitteln. Die typische Selbstbeteiligung beträgt drei Monatskaltmieten, also einer üblichen Kaution.

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Typische Schadenbeispiele einer Mietausfallversicherung:

Der kleine Handwerksbetrieb, die Glaserei Gläser GbR, ist seit vielen Jahren ihr treuer Mieter. Wegen des Fachkräftemangels droht das Unternehmen in die Insolvenz abzurutschen und ist nun 6 Monatskaltmieten zu je 2.000 € im Rückstand. Der finanzielle Druck macht es der Glaserei nicht möglich, ihren Instandhaltungspflichten nachzukommen. Für die Sanierung entstehen Kosten in Höhe von 1.750 €.

Ihnen fehlen außerdem weitere 3.000 € Nebenkosten. Für die Hälfte der Monatskaltmiete (6.000 €) kommen Sie mit Ihrer Selbstbeteiligung auf. Die Versicherung trägt die andere Hälfte, ersetzt Ihnen zudem die Neben- und Sanierungskosten. Insgesamt sparen Sie so 10.750 €.

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Beratung zur gewerblichen Mietausfallversicherung

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Wir beraten Sie gerne, um für Sie den optimalen Versicherungsschutz zu gewährleisten!
 

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Fragen und Antworten zur gewerblichen Mietausfallversicherung

Kann man sich gegen Mietausfall versichern?

Gegen Mietverlust können eigengenutzte und vermietete Gebäude oder einzelne gewerbliche Räume versichert werden. Die Versicherung greift Ihnen dann unter die Arme, wenn Ihre Mieteinnahmen durch Sachschäden oder säumige Mieter bedroht sind und ersetzen den finanziellen Schaden durch fortlaufende Nebenkosten.

Was tun, wenn ein Mieter nicht bezahlt?

Wenn ein Mieter die Miete nicht bezahlt, kann der Vermieter folgende Schritte unternehmen:

  1. Mahnungen senden: Eine schriftliche Mahnung kann gesendet werden, um den Mieter auf die ausstehende Mietzahlung hinzuweisen und ihm eine Frist zur Bezahlung zu geben.

  2. Klage einreichen: Wenn der Mieter trotz der Mahnung nicht bezahlt, kann der Vermieter eine Klage einreichen, um die ausstehenden Mietzahlungen einzufordern.

  3. Räumungsklage: In schwerwiegenden Fällen, in denen der Mieter seit einer längeren Zeit die Miete nicht bezahlt hat, kann der Vermieter eine Räumungsklage einreichen, um die Wohnung zurückzufordern.

Es ist wichtig zu beachten, dass jeder dieser Schritte rechtliche Konsequenzen hat und es ratsam ist, einen Anwalt zu konsultieren, um sicherzustellen, dass alle rechtlichen Anforderungen erfüllt werden. Es ist auch wichtig, die entsprechenden Gesetze und Vorschriften im Zusammenhang mit Mietzahlungen und Räumungsklagen zu kennen und zu berücksichtigen.

Wann kann einem Mieter außerordentlich gekündigt werden?

Einem Mieter kann außerordentlich gekündigt werden, wenn er gegen wesentliche Bestimmungen des Mietvertrags verstößt, z. B. wenn er die Miete nicht rechtzeitig bezahlt, unbefugt Untermieter aufnimmt oder den Zustand der Wohnung verschlechtert. Außerdem kann eine außerordentliche Kündigung ausgesprochen werden, wenn der Mieter Straftaten in der Wohnung begeht oder die Interessen des Vermieters oder anderer Mieter erheblich beeinträchtigt.

Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass die Voraussetzungen für eine außerordentliche Kündigung von Land zu Land und sogar von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich sein können. Daher ist es wichtig, die entsprechenden Gesetze und Vorschriften zu kennen und zu berücksichtigen. Es ist auch ratsam, einen Anwalt zu konsultieren, um sicherzustellen, dass die außerordentliche Kündigung rechtlich korrekt durchgeführt wird.

Welcher Gewerbetreibende braucht eine Mietausfallversicherung?

Eine Versicherung gegen Mietausfall ist für jeden Gewerbetreibenden empfehlenswert. Besonders, wenn das Unternehmen oder der Einzelunternehmer noch keine ausreichenden Rücklagen gebildet hat. Vermieten oder nutzen Sie mit einem Kredit finanzierte Immobilien, sollten Sie sich immer gegen Mietausfall versichern, um nicht unnötig in eine Überschuldung zu rutschen.

Warum kann es bei einem Gewerbtreibenden zu einem Mietausfall kommen?

Bei einem Gewerbetreibenden kann es aus verschiedenen Gründen zu einem Mietausfall kommen:

  1. Umsatzrückgang: Ein Rückgang des Geschäftsumsatzes kann dazu führen, dass ein Unternehmen nicht in der Lage ist, seine Mietzahlungen zu leisten.

  2. Konkurs: Ein Unternehmen kann bankrottgehen und daher nicht in der Lage sein, seine Mietzahlungen zu leisten.

  3. Veränderungen im Markt: Veränderungen im Markt oder im Wettbewerb können dazu führen, dass ein Unternehmen in Schwierigkeiten gerät und nicht mehr in der Lage ist, seine Mietzahlungen zu leisten.

  4. Überhöhte Mieten: Ein Unternehmen kann Schwierigkeiten haben, seine Miete zu bezahlen, wenn die Miete überhöht ist und nicht angemessen zum Umsatz des Unternehmens passt.

Es ist wichtig zu beachten, dass es auch bei Gewerbetreibenden zu Mietausfällen kommen kann, obwohl sie über eine stabile Finanzlage verfügen und gut im Geschäft sind.

Für welche Branchen ist eine Mietausfallversicherung besonders sinnvoll?

Wer im größeren Stil Immobilien vermietet, wird mit Sicherheit irgendwann von einem Mietausfall betroffen sein. Besonders kritisch wird es, wenn sich der Mietausfall in wirtschaftlichen Krisen häuft oder mehrere Ihrer Immobilien von einem Naturunglück betroffen sind. Der Ausfall der Miete könnte dann Ihr gesamtes Geschäftsmodell bedrohen. Wenn Sie direkt oder indirekt in der Immobilienwirtschaft tätig sind, sollten Sie nicht an der Versicherung sparen.

Was bedeutet Extended-Coverage?

Extended Coverage“, auch bekannt als „erweiterte Deckung“, ist eine Versicherungsleistung, die über die grundlegende Deckung hinaus zusätzliche Risiken abdeckt. Im Kontext der Mietausfallversicherung für Unternehmen umfasst dies neben den standardmäßig abgedeckten Risiken auch Mietausfälle, die durch spezielle Ereignisse wie Streiks, Aussperrungen, Fahrzeuganprall, Rauch und Überschalldruckwellen sowie bei böswilliger Beschädigung oder Zerstörung entstehen können.

Welche Bauartklassen werden unterschieden?

Bei der Mietausfallversicherung für Unternehmen werden verschiedene Bauartklassen (BAK) unterschieden, die sich nach der Art der Bedachung und der Beschaffenheit der Außenwände richten:

  1. BAK I: Diese Klasse umfasst Gebäude mit harter Bedachung und massiven Außenwänden aus Mauerwerk oder Beton.

  2. BAK II: Hierzu zählen Gebäude mit harter Bedachung und Außenwänden aus Stahl- oder Holzfachwerk mit Stein- oder Glasfüllung, sowie Stahlkonstruktionen mit Wandplattenverkleidung aus nichtbrennbarem Material.

  3. BAK III: Diese Klasse beinhaltet Gebäude mit harter Bedachung und Außenwänden aus Holz, Holzfachwerk mit Lehmfüllung, oder Stahlkonstruktionen mit Wandplattenverkleidung aus Holz oder Kunststoff.

  4. BAK IV: In dieser Klasse finden sich Gebäude mit weicher Bedachung und Außenwänden wie in BAK I oder II.

  5. BAK V: Diese Klasse umfasst Gebäude mit weicher Bedachung und Außenwänden wie in BAK III.

Unter „harter Bedachung“ versteht man Materialien wie Ziegel, Schiefer oder Betonplatten. „Weiche Bedachung“ bezieht sich auf Materialien wie Holz, Ried oder Schilf.

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