Die Geschäftsinhaltsversicherung,
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Hinweis: Rechtsverbindlich sind alleine die Inhalte und der Wortlaut des Versicherungsscheins und der Versicherungsbedingungen.
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Die Geschäftsinhaltsversicherung, teilweise auch nur Inhaltsversicherung oder Geschäftsversicherung genannt, ist auch unter weiteren Bezeichnungen, wie Betriebsinhalts-, Sachinhalts-, Inventarversicherung bekannt.
Eine Geschäftsinhaltsversicherung ist eine gewerbliche Absicherung und deckt Schäden an der Einrichtung, an Waren und Vorräten in einem Betrieb ab. Sollte beispielsweise aufgrund eines Einbruchs, Diebstahl, Zerstörung oder einem Brand etwas beschädigt werden greift die Versicherung und sichert den Betrieb so effektiv vor finanziellen Schäden ab. Denn auch bei kleineren Vorfällen kann die Schadenshöhe schnell mal mehrere Tausend Euro betragen und für Selbstständige oder Unternehmer zu einer großen finanziellen Belastung werden. Im schlimmsten Fall droht sogar die Insolvenz, aber mit einer Geschäftsinhaltsversicherung kann das Risiko gesenkt und das betriebliche Inventar optimal geschützt werden. Eine Inhaltsversicherung ist quasi die Hausrats- beziehungsweise Einbruch- und Diebstahlversicherung für Betriebe.
Die Inhaltsversicherung für Unternehmen übernimmt die Kosten für Reparaturen, Wiederbeschaffung oder Wiederherstellung der zerstörten oder geklauten Einrichtungsgegenstände oder Waren. Dabei wird der Anschaffungspreis erstattet. Ist also eine Maschine im Produktionsprozess aufgrund eines Brandes defekt, wird der Neupreis der Maschine erstattet. So wird sichergestellt, dass das Unternehmen Maschinen, Geräte und Gegenstände adäquat ersetzen kann. Auch, wenn Schäden am Gebäude selbst entstanden sind, zum Beispiel aufgebrochene Schlösser nach einem Einbruch, tritt die Geschäftsinhaltsversicherung für den Schaden ein.
Die gewerbliche Inhaltsversicherung kommt für finanzielle Verluste auf, die durch die Reparatur, Wiederherstellung oder Wiederbeschaffung Ihrer zerstörten oder beschädigten Inhalte entstanden sind. Ist eine Reparatur nicht mehr möglich, erstattet Ihnen die Inhaltsversicherung in der Regel den Neuwert der versicherten Gegenstände und kommt für die nötige Instandsetzung auf, etwa wenn nach einem Einbruch die Betriebsausstattung beschädigt wurde.
Mit der Geschäftsinhaltsversicherung werden bewegliche Sachgegenstände Ihres Betriebsvermögens versichert. Hierzu zählen:
Diese Geschäftsausstattung ist versicherbar, wenn der Versicherungsnehmer:
Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, fremdes Eigentum in den Versicherungsschutz der Betriebsinhaltsversicherung aufzunehmen. Dies ist jedoch nur dann der Fall, wenn es Ihnen als Versicherungsnehmer zur Bearbeitung, Reparatur, Benutzung, Verwahrung oder Verkauf gegeben wurde und sich in Ihren Räumlichkeiten befindet. Gebrauchsgegenstände Ihrer Betriebsangehörigen sind oftmals in der Inhaltsversicherung mitversichert, sofern sie sich am Versicherungsort befinden.
Alle beweglichen Gegenstände des Inventars, sowie kaufmännische (Schreibtische, Regale) und technische (Maschinen, Werkzeuge) Einrichtung werden durch die Geschäftsinhaltsversicherung abgesichert. Gleiches gilt für Waren und Vorräte. Wer eine Geschäftsinhaltsversicherung abschließen will und die genannten Gegenstände versichern will, muss Eigentümer der zu versichernden Gegenstände sein beziehungsweise die Gegenstände unter Eigentumsvorbehalt bekommen haben. Außerdem kann eine Inhaltsversicherung auch abgeschlossen werden, wenn der Versicherungsnehmer die Ausstattung mit Kaufoption geleast hat oder das Inventar sicherungsübereignet wurde.
Einige Versicherungen bieten die Möglichkeit an fremdes Eigentum mit in die Geschäftsinhaltsversicherung mit einzubeziehen, wenn es im eigenen Betrieb vorübergehend steht. Dies kann beispielsweise bei Reparaturen, Verwahrung, Bearbeitung oder Verkauf fremden Eigentums der Fall sein. In der Regel werden auch im Betrieb befindliche Sachen der Mitarbeiter mitversichert.
Daten und Programme sind bei einigen Inhaltsversicherungen nicht miteingeschlossen. Bei anderen fallen sie nur unter den Versicherungsschutz, wenn sie für die Grundfunktion des Betriebes unerlässlich sind, zum Beispiel das Betriebssystem eines Computers. Unter bestimmten Umständen können auch Bargeld und Wertpapiere in die Inventarversicherung mit einbezogen werden.
Die Geschäftsinhaltsversicherung versichert alle möglichen Schadensfälle, die in einem Betrieb relevant sein können. Allerdings können die Versicherungen bestimmte Fälle ausschließen oder nur gegen zusätzliche Beiträge eingeschlossen werden. Ob und wenn ja, in welchem Fall dies geschieht, sollten Sie individuell bei Ihrer Versicherung nachfragen. Die häufigsten Schadensursachen, wie Blitzschlag, Explosion, Feuer, Sturm- und Hagelschäden, Vandalismus, Einbruch, Diebstahl und Wasserschäden sind grundsätzlich in der Geschäftsinhaltsversicherung abgedeckt.
Elementarschäden können in der Regel in den Versicherungsschutz aufgenommen werden. Darunter zählen Lawinen, Erdsenkungen, Erdbeben und Hochwasser.
Optional können folgende Schäden in der Inhaltsversicherung abgedeckt werden: innere Unruhe, Überschalldruck, Rauch und Ruß, Streik, böswillige Beschädigung, Aussperrung und Fahrzeuganprall.
Ausgeschlossen werden in der Regel Tsunamis, Sturmfluten, Krieg und Kernenergie.
Eine Geschäftsinhaltsversicherung haftet in verschiedenen Fällen unterschiedlich stark.
Bei einigen Inhaltsversicherungen kann durch eine Zusatzoption die volle Kostenübernahme auch im Fall einer groben Fahrlässigkeit gewählt werden. In der Regel wird dann bei Abschluss der Versicherung eine Höchstleistung festgelegt.
Bei vorsätzlich zugefügtem Schaden tritt die Geschäftsinhaltsversicherung nicht für die Kosten des Schadens ein.
Die genauen Leistungen hängen vom gewählten Tarif und der jeweiligen Inhaltsversicherung ab. In der Regel beinhaltet der Versicherungsschutz folgende Sachgegenstände beziehungsweise können diese hinzugebucht werden:
Am Gebäude angebrachte Sachen, wie Leuchtreklamen oder Logos
Diebstahl: Dies gilt sowohl für Diebstahl auf dem eigenen Grundstück, als auch auf Transportwegen. Auch die Herausgabe von Gegenständen unter Androhung oder direkter Anwendung von Gewalt ist hierbei mitinbegriffen.
Sachen außerhalb des Betriebsgeländes: Die sogenannte Außenversicherung ist ein Bestandteil der Inhaltsversicherung. Wenn betriebseigene Gegenstände beispielsweise auf Geschäftsreisen oder bei einer auswärtigen Reparatur gestohlen oder beschädigt werden, übernimmt die Geschäftsinhaltsversicherung den Schaden. Diese Option kann entweder deutschland- oder europaweit gebucht werden.
Neu erworbene Betriebsgrundstücke: Wenn in einer bestimmten Zeitspanne eine neue Filiale auf einem Grundstück eröffnet wird, können Schäden auf dem entsprechendem Grundstück von der Geschäftsinhaltsversicherung übernommen werden.
Die sogenannte Versicherungs- oder Deckungssumme ist derjenige Betrag, der im Falle eines entstandenen Schadens von der Inhaltsversicherung ausgezahlt wird. Ein Richtwert für die Ermittlung dieser Summe ist der Neuwert der gesamten betrieblichen Einrichtung, sowie aller eingelagerten Waren und Vorräte. Wird dieser Richtwert eingehalten können im Schadensfall alle Waren und sonstigen Gegenstände adäquat ersetzt werden. Außerdem sollten bei der Berechnung der Versicherungssumme auch die Kosten für Einbau von Theken, Fußbodenverlegung und Wasser- und Strominstallation etc. miteinbezogen werden. Idealerweise sollten Sie die Deckungssumme 10 Prozent höher ansetzen als sie berechnet wurde. So wird die Gefahr einer Unterversicherung und damit finanzieller Risiken verringert. Der 10 Prozent Puffer gleicht außerdem Wertschwankungen von Waren und Einrichtungsgegenständen aus.
Damit er Versicherungsnehmer bei einer Unterversicherung nicht alle Kosten selbst tragen muss, werden zusätzliche Optionen zum Schutz empfohlen, die individuell hinzugebucht werden können:
Verzicht auf Einrede der Unterversicherung: Wenn der Schaden nicht mehr als 10 Prozent über der Versicherungssumme liegt, wird die Unterversicherung nicht angerechnet. Die Versicherung übernimmt die gesamte Schadensregulierung.
Vorsorgeversicherung: Diese Ergänzung zur Geschäftsinhaltsversicherung sichert die Versicherungsnehmer ab, wenn die Versicherungssumme um mehr als 10 Prozent überschritten wird. Dadurch kann das finanzielle Risiko einer Unterversicherung minimiert werden.
Eine Geschäftsinhaltsversicherung kann unterschiedlich viel kosten. Die genauen Preise hängen von der Wahrscheinlichkeit eines Schadens an betriebseigenen Gegenständen ab. Die Faktoren dafür sind die Betriebsart, die Art des Gebäudes, der Standort des Unternehmens, Einhaltung der Sicherheitsstandards, die Höhe der Versicherungssumme und etwaige Vorschäden.
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Deckungssumme (auch Versicherungssumme genannt): Wird vom Versicherungsnehmer selbst festgelegt und ist die Höchstsumme, die im Falle eines Schadens gezahlt wird.
Selbstbeteiligung: Diesen Betrag zahlt der Unternehmer im Falle eines Schadens selbst. Eine niedrige Selbstbeteiligung geht zwar mit einer höheren Prämie einher, senkt aber das finanzielle Risiko im Schadensfall.
Zusatzleistungen: Zusatzleistungen können optional hinzugebucht werden und erhöhen den Versicherungsschutz der Inhaltsversicherung. Allerdings fällt dann auch die Prämie höher aus.
Zahlungsrhythmus: Je nachdem wie viele Teilzahlungen der Unternehmer wählt, um die Prämie zu bezahlen, können die Prämie und der Aufwand für den Betrieb schwanken.
Vertragslaufzeit: Je länger die selbstgewählte Vertragslaufzeit ist, desto geringer fällt die Prämie aus.
Unternehmensrisiken: Umso risikoreicher das Unternehmen arbeitet, desto höher fallen die Prämien aus. Das Risiko wird mithilfe von Unternehmenskennzahlen ermittelt. In dieser Kennzahl werden die Anzahl der Angestellten, der Jahresumsatz und der Standort miteinbezogen.
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