Gute Gründe für Bernhard - ausgezeichneter Versicherungsmakler
Die Bauleistungsversicherung ist eine Police, die den Versicherten gegen die finanziellen Folgen von unvorhergesehen Beschädigungen oder Zerstörungen einer Bauleistung absichert. Der Bauunternehmer trägt die Gefahr für Beschädigungen oder Zerstörungen des Bauobjektes vom Einrichten der Baustelle bis zur Abnahme.
Die Bauleistungsversicherung bietet für den gesamten Zeitraum der Baudauer umfassenden Versicherungsschutz.
Sie schützt gegen hohe Schadensersatzforderungen durch unberechenbare Faktoren, wie
Eine Bauleistungsversicherung ist sinnvoll für:
Die Kosten der Bauleistungsversicherung hängen von der Bausumme, dem Umfang des Bauvorhabens und vom Leistungsumfang ab.
Bausumme:
Als Bausumme werden die Kosten des Bauvorhabens bezeichnet. Hierunter fallen alles Kosten vom ersten Spatenstich bis hin zur Fertigstellung, auch Eigenleistungen werden in der Bausumme mit aufgeführt. Allerdings fließen nur Kosten am Bau in die Summe ein, der Preis für das Grundstück oder z. B. Kosten für den Anschluss an die Stromversorgung.
Umfang des Bauvorhabens:
Hierbei wird zwischen einem Neubau, einem Anbau oder einem Umbau unterschieden. Vor allem letzteres beeinflusst die Versicherungsprämie maßgeblich, da hier ein erhöhtes Risiko besteht z. B. eingriffe in tragende Konstruktionen.
Leistungsumfang:
Als Versicherungsnehmer können Sie selber entscheiden, welche Risiken sie einschließen und welche sie selber tragen möchten. Es gibt viele Leistungen, die Sie zusätzlich hinzubuchen können, wie beispielsweise Glasbruchschäden, schadensbedingte Bauverzögerung oder Schäden durch Sturm oder Leitungswasser. Zusätzlich zu den Leistungsumfängen beeinflusst die jeweilige festgelegte Selbstbeteiligung die Kosten der Bauleistungsversicherung.
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Die Bauleistungsversicherung versichert
Weiterhin ersetzt sie auch Aufwendungen für
Im Falle eines Totalschadens an Hilfsbauten und Bauhilfsstoffen ersetzt Ihnen die Bauleistungsversicherung den Zeitwert. Sie müssen stets lediglich für den vereinbarten Selbstbehalt aufkommen.
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Wann endet die Bauleistungsversicherung?
Die Laufzeit der Bauversicherung endet entweder, wenn der Bau beendet ist oder die vertraglich vereinbarte Dauer überschritten wurde. Dies können Sie beim Versicherungsabschluss selbst bestimmen. Unabhängig davon welche Variante Sie wählen, müssen Sie als Bauherr der Versicherungsgesellschaft mitteilen, wann der Bau abgeschlossen wurde.
Was gilt als nicht versichert?
Nicht versichert sind hingegen Baustelleneinrichtung sowie Akten, Zeichnungen und Pläne, Baugeräte, Kleingeräte, Handwerkszeug und ähnliche Sachen, die auch über eine Maschinenversicherung abgesichert werden können, sowie Fahrzeuge aller Art, da die Bauleistungsversicherung nur einspringt, wenn es zu Schäden an der Bauleistung selbst kommt.
Welche Schäden sind ausgeschlossen?
Ausgeschlossen ist eine Haftung der Bauleistungsversicherung bei Pfusch am Bau. Deswegen vernachlässigen Sie nicht die persönliche Sorgfalts- und auch Kontrollpflicht des Bauvorhabens, wählen sie mit Bedacht die Architekten, Bauunternehmen sowie Handwerker.
Schadenbeispiele der Bauleistungsversicherung
Vandalismus und Einbruch:
Da bei Baustellen zumeist keine großen Sicherheitsmaßnahmen getroffen werden, sind sie sehr anfällig für Vandalismus oder auch Diebstahl. Dies liegt unter anderem daran, dass durch fehlende Türen, Fenster oder Elektrik, die Täter es leichter haben, sich unerlaubt und unbemerkt Zutritt zu verschaffen. Es müssen nicht immer Menschen mit krimineller Energie sein, genauso gut können es auch Jugendliche sein, die noch kein Verständnis für Recht und Ordnung besitzen. Hier einige Bauleistungsversicherung Schadenbeispiele:
Witterungseinflüsse:
Genauso oft passieren auch Schäden durch unvorhersehbare Wetterkapriolen, deswegen ist eine Bauleistungsversicherung immer zu empfehlen. Einige Schadenbeispiele einer Bauleistungsversicherung: