Wie sichern Selbstständige ihr Einkommen bei Krankheit ab?
Die Absicherung bei Krankheit ist für Selbstständige der Punkt, den sie am häufigsten unterschätzen: Eine Lohnfortzahlung gibt es nicht. Wer freiwillig gesetzlich versichert ist, bekommt nur dann Krankengeld, wenn er bei seiner Krankenkasse eine Wahlerklärung abgibt. Dann gilt der allgemeine Beitragssatz von 14,6 % statt 14,0 % (jeweils plus Zusatzbeitrag), und das Krankengeld fließt ab dem 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit. An die Wahlerklärung sind Sie drei Jahre gebunden.
Die ersten sechs Wochen tragen Sie also selbst. Fällt eine selbstständige Physiotherapeutin acht Wochen aus, zahlt die Kasse mit Wahlerklärung für zwei davon. Praxismiete und Leasingraten laufen alle acht Wochen weiter.
Drei Verträge schließen diese Lücke:
- Krankentagegeld zahlt einen festen Betrag pro Tag ab dem Tag, den Sie wählen, z.B. ab dem 15. oder 22. Tag. Es gibt das als Zusatz zur gesetzlichen und als Baustein der privaten Krankenversicherung.
- Betriebsausfallversicherung übernimmt laufende Kosten wie Miete, Gehälter oder Leasing, wenn Sie als Inhaber wegen Krankheit oder Unfall ausfallen. Betriebsausfallversicherung für Selbstständige
- Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt eine monatliche Rente, wenn Sie Ihren Beruf voraussichtlich dauerhaft nicht mehr ausüben können. Berufsunfähigkeitsversicherung
Nicht verwechseln: Die Betriebsunterbrechungsversicherung zahlt nur nach einem Sachschaden, z.B. nach einem Brand in der Werkstatt. Wenn Sie selbst krank werden, hilft sie nicht.