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Bernhard Assekuranzmakler
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Versicherung für Geschäftsführer

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Die Haftung eines Vorstandes/Geschäftsführers in einem Wirtschaftsunternehmen

Wissen Sie als Vorstand oder Geschäftsführer, ob Ihre Berater und Mitarbeiter, an die Sie Aufgaben delegieren, diese immer korrekt ausgeführt haben oder ob Sie selber alle Vorschriften, Regeln oder juristische Feinheiten berücksichtigt haben?

Das alles zu wissen, ist im täglichen Berufsleben schlicht nicht möglich. Schnell können kleine Fehler zu ungeahnt großen Schäden führen, für die Sie als Entscheider persönlich mit Ihrem Privatvermögen haften.
(Arag/Garmenbeck – Urteil 21.04.1997: "Kommt der Aufsichtsrat zu dem Ergebnis, dass sich der Vorstand schadenersatzpflichtig gemacht hat, muss er aufgrund einer sorgfältigen und sachgerecht durchgeführten Risikoanalyse abschätzen, ob und in welchem Umfang die gerichtliche Geltendmachung zu einem Ausgleich, des entstandenen Schadens, führt. …stehen dem Aktien-Unternehmen nach dem Ergebnis dieser Prüfung durchsetzbare Schadenersatzansprüche zu, hat der Aufsichtsrat diese Ansprüche grundsätzlich zu verfolgen…")

Das heißt, auch wenn Ihnen die Loyalität Ihrer Vorstands- und Aufsichtsratskollegen gewiss ist, sind diese verpflichtet, die Ansprüche gegen Sie geltend zu machen. Schützen Sie daher Ihr Privatvermögen mit dem Abschluss einer D&O–Versicherung (Directors & Officers-Liability Insurance). Denn sie bietet Schutz bei Ansprüchen von Dritten, etwa Kunden, Lieferanten, Banken oder anderen Gläubigern Ihres Unternehmens (Außenhaftung) sowie bei Ansprüchen des Unternehmens selbst an Sie als Entscheider (Innenhaftung).
 

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Wann haften Geschäftsführer?

Geschäftsführer haften gegenüber:

  • der GmbH (Innenhaftung)
  • Dritten Personen wie Gläubigern, Finanzamt, etc. (Außenhaftung)

persönlich mit Ihrem Privatvermögen, wenn Sie gegen rechtliche Pflichten verstoßen. 

Schadenbeispiel für die Innenhaftung

Der Finanzvorstand ist aufgrund der Geschäftsordnung des Vorstandes für das Vertragsmanagement mit Fristenkontrolle zuständig.
Um sich künftig wichtigeren Aufgaben widmen zu können, beabsichtigt er die Implementierung eines Vertragsmanagement-Systems, welches vom Mitarbeiter Hr. X betreut werden soll. Der Finanzvorstand weißt Hr. X Anfang November 2020 an, sämtliche Verträge des Unternehmens (ca. 600) einschließlich der Kündigungsfristen in einer Liste zu erfassen und ihn über sämtliche Kündigungsfristen eines Monats jeweils im Vormonat zu informieren.
In einer Vorstandssitzung Anfang Dezember 2020 diskutiert der Vorstand die Kündigung eines Büromietvertrages (Mitarbeiterzahl reduziert, weniger Büros notwendig) – es kommt zu keiner Entscheidung.
Der Finanzvorstand setzte das Thema erst für Januar 2021 wieder auf die Tagesordnung der Vorstandssitzung (im Dezember waren noch weitere Vorstandssitzungen).
Bei der Vorbereitung der Sitzung im Januar 2021 bemerkt der Finanzvorstand, dass die Kündigungsfrist für den Büromietvertrag bereits am 31.12.2020 abgelaufen war und der Mietvertrag nunmehr um weitere 5 Jahre verlängert ist. Für die ungenutzte Bürofläche muss das Unternehmen in dieser Zeit 600.000 € zahlen.

Der Aufsichtsrat verklagt nun den Finanzvorstand auf Feststellung, dass dieser verpflichtet ist, dem Unternehmen Schadenersatz in Höhe von 600.000 € zu zahlen. Er behauptet, der Finanzvorstand habe das Thema Kündigung noch im Dezember 2020 wieder auf die Tagesordnung bringen müssen, um noch vor Ablauf der Kündigungsfrist eine Entscheidung herbeizuführen oder er hätte eine vorsorgliche Kündigung aussprechen müssen, um die Entscheidung des Vorstandes weiterhin zu ermöglichen.

Die D&O-Versicherung vertritt in einem solchen Fall den Vorstand als versicherte Person gegen das Unternehmen als Versicherungsnehmer. Die Versicherung für Geschäftsführer ist hauptsächlich zur Prüfung und Abwehr von Schadenersatzansprüchen da. Leistet aber auch in Form von außergerichtlichen Einigungen oder im Falle eines Schuldspruches.

Schadenbeispiel für die Außenhaftung

Ein Aktienunternehmen befindet sich seit einiger Zeit in einer Krisensituation. In Folge dessen ist es dem Unternehmen oft nicht möglich, Verbindlichkeiten gegenüber Gläubigern rechtzeitig zu erfüllen.
Anfang August 2020 stellt der Vorstand nun fest, dass das Vermögen der Gesellschaft nicht mehr ausreicht, sämtliche Verbindlichkeiten zu bedienen.
Der Vorstand stellt daraufhin noch vor Ablauf von 3 Wochen Antrag auf Eröffnung der Insolvenz. Da der Vorstand davon ausgeht, dass er gemäß § 93 Abs. 3 Nr. 6 i.V.m § 92 Abs. 3 AktG nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit keine Zahlungen mehr veranlassen darf, führt er die Arbeitnehmeranteile zur Sozialversicherung für die Juli-Lohnzahlung, welche am 15.08.2020 fällig wurde nicht mehr ab.

Die Krankenkasse verlangt nun vom Vorstand Schadenersatz in Höhe der Arbeitnehmeranteile für den Monat Juli. Sie behauptet, die Nichtzahlung sei ein vorsätzlicher Verstoß gegen § 266 a Abs. 1 StGB, was eine Schadenersatzpflicht des Vorstand gemäß § 823 Abs. 2 BGB zur Folge habe.

Die D&O-Versicherung vertritt in diesem Fall den Vorstand als versicherte Person gegen die Krankenkasse als fordernden Dritten. Auch hier ist Sie zur Prüfung und Abwehr von Schadenersatzansprüchen da. Leistet aber auch Versicherungsschutz bei außergerichtlichen Einigungen oder im Falle eines Schuldspruches.

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Wer zahlt die Geschäftsführer Versicherung?

Die D&O-Versicherung schützt Sie vor Schadenersatzansprüchen gegenüber Dritten oder dem eigenen Unternehmen, die in Folge von Vermögensschäden entstehen. Doch wer trägt die Kosten der Versicherung?

Dies hängt davon ab, wer die Versicherung abschließt, es gibt zwei unterschiedliche Varianten:

  • D&O für Firmen: Hier besteht Versicherungsschutz für das gesamte Unternehmen inklusive Führung und aller Mitarbeiter. Sollte es zu einem Schadensfall kommen, sind alle aktuell Beschäftigten sowie Gremien in die Vermögenshaftpflicht einbezogen. Auf diese Weise ist sowohl das Betriebsvermögen als auch das Privatvermögen geschützt. Die Kosten für die D&O-Versicherung trägt das Unternehmen.
  • Private D&O-Versicherung: Sollte das Unternehmen nicht bereit sein, eine firmenbezogene D&O abzuschließen, liegt es an Ihnen für den nötigen Versicherungsschutz zu sorgen. Als Versicherungsnehmer kommen Sie dementsprechend für die Kosten auf.

Allerdings bietet die persönliche D&O-Versicherung gegenüber der Firmen D&O auch Vorteile, welche das sind, können Sie > hier nachlesen.

► weitere Informationen zur D&O für Geschäftsführer       

Warum ist ein Versicherungsschutz für Geschäftsführer wichtig?

Eine Geschäftsführer-Versicherung ist wichtig, weil Geschäftsführer in bestimmten Situationen persönlich haftbar gemacht werden können, wie z. B. bei Fehlverhalten oder Fehlentscheidungen. Eine Versicherung kann in solchen Fällen die Kosten für die Verteidigung und mögliche Schadenersatzansprüche decken. Außerdem kann eine solche Versicherung dazu beitragen, das Risiko von Finanzverlusten durch unvorhergesehene Ereignisse zu minimieren.

Geschäftsführer in verschiedenen Branchen können unterschiedlichen Risiken ausgesetzt sein, die eine D&O-Versicherung (Directors and Officers Liability Insurance) unverzichtbar machen. Hier sind einige Branchen, in denen Geschäftsführer besonders hohen Risiken ausgesetzt sein könnten:

D&O Versicherung für Geschäftsführer eines IT-Dienstleisters

IT-Dienstleistungen

In der IT-Branche sind Geschäftsführer oft mit komplexen Risiken konfrontiert, darunter Cybersicherheitsbedrohungen und Datenschutzverletzungen, die zu erheblichen finanziellen Verlusten führen können. Eine D&O-Versicherung ist daher unerlässlich, um Geschäftsführer vor persönlicher Haftung zu schützen und die Kosten für die Verteidigung gegen potenzielle Rechtsansprüche zu decken.

► zum Vergleich für IT-Dienstleister

D&O für Finanzberater

Finanzberatung

In der Finanzbranche sind Geschäftsführer oft mit hohen Risiken konfrontiert, da sie strategische Entscheidungen treffen, die erhebliche finanzielle Auswirkungen haben können. Aufgrund dieser Risiken ist es entscheidend, dass Geschäftsführer über einen Schutz verfügen, der sie vor persönlicher Haftung schützt und die Kosten für die Verteidigung gegen potenzielle Rechtsansprüche deckt.

► zum Vergleich für Finanzberater

D&O für Pflegedienste

Pflegedienste

Im Bereich der Pflegedienste sind Geschäftsführer oft mit Risiken konfrontiert, die sich aus regulatorischen Anforderungen, Patientensicherheit und -versorgung ergeben. Der Schutz durch eine Geschäftsführerversicherung ist daher von großer Bedeutung, um die persönliche Haftung zu minimieren und die Kosten für die Verteidigung gegen potenzielle Rechtsansprüche zu decken.
 

► zum Vergleich für Pflegedienste

D&O für Geschäftsführer im Maschinenbau

Maschinenbau

Im Maschinenbau sind Geschäftsführer oft mit Risiken konfrontiert, die sich aus komplexen Produktionsprozessen, Umweltauswirkungen und Sicherheitsstandards ergeben. Daher ist es von großer Bedeutung, dass sie über einen Schutz verfügen, der sie vor persönlicher Haftung schützt und die Kosten für die Verteidigung gegen potenzielle Rechtsansprüche deckt.

► zum Vergleich für Maschinenbauer

Testsieger-Tarife zur D&O-Versicherung online vergleichen

Hier finden Sie ausgezeichnete Tarife für kleine und mittelständische Unternehmen und
das bereits ab 64,46 Euro im Monat.

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Welche Versicherungen sind für Geschäftsführer noch relevant?

Neben einer D&O-Versicherung benötigt ein Geschäftsführer in der Regel mindestens folgende Versicherungen:

 

Berufs- oder Betriebshaftpflicht für Geschäftsführer

Betriebs- oder Berufshaftpflicht

Diese Versicherung schützt das Unternehmen und die Geschäftsführer vor Haftungsansprüchen im Falle von Personen- oder Sachschäden, die im Rahmen des Geschäftsbetriebs entstehen.

  • Schutz vor unvorhergesehenen Kosten
  • Haftungsrisiken minimieren
  • Unterstützung bei der Schadensabwicklung

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Vermögensschadenhaftpflicht - leitende personen

Vermögensschadenhaftpflicht

Für Geschäftsführer in beratenden Berufen kann diese Versicherung sinnvoll sein, um sich vor Ansprüchen im Zusammenhang mit finanziellen Verlusten oder Fehlberatung zu schützen.

  • Schutz des eigenen Vermögens vor Schadenersatzforderungen
  • Planungsfehler, Rechenfehler, fehlerhafte Auskunft
  • Beratungs- und Behandlungsfehler, uvm.

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Berufsunfähigkeitsversicherung für Geschäftsführer

Berufsunfähigkeitsversicherung

Die Berufsunfähigkeitsversicherung ist für Geschäftsführer sinnvoll, da sie finanziellen Schutz bietet, falls sie aufgrund von Krankheit oder Unfall ihren Beruf nicht mehr ausüben können und somit ihre langfristige finanzielle Sicherheit gewährleistet wird.

  • Finanzielle Absicherung
  • umfassender Schutz bei Unfällen
  • Planungssicherheit

► mehr Informationen

Es gibt jedoch auch viele andere Versicherungen, die auf die Bedürfnisse und Anforderungen des Unternehmens und des Geschäftsführers abgestimmt sein können, wie z. B. eine GeschäftsinhaltsversicherungCyber-Versicherung oder eine Betriebsunterbrechungsversicherung und so weiter. Es ist daher ratsam, sich vor Abschluss einer Versicherung genau über die verschiedenen Optionen zu informieren und diejenige zu wählen, die am besten zu den Bedürfnissen des Unternehmens passt.

Beratung zur Geschäftsführer-Versicherung

Für die individuelle Erarbeitung eines Vorschlages benötigen wir einige Informationen über Sie und Ihr Unternehmen. Bitte kontaktieren Sie uns, damit wir diese Fragen persönlich besprechen können.

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