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Unsere Versicherung für Reiseveranstalter

Entspannt und sicher Reisen veranstalten

  • Schützt vor Personen-, Sach- und Vermögensschäden
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ab 99,98 € Vorausprämie

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Unsere Reiseveranstalterhaftpflicht im Überblick

Nach dem Reisevertragsrecht haften Unternehmen aus ihrer Tätigkeit als Reiseveranstalter für Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die den Reiseteilnehmern entstehen.

Die Höhe der Versicherungsprämie berechnet sich anhand der jährlichen Gesamtzahl der Reiseteilnehmer. Bei den Deckungssummen können Sie zwischen zwei Varianten entscheiden.

 

Deckungssummen Variante 1:

VersicherungsleistungenBetrag
für Personenschäden7.500.000 €
für Sachschäden750.000 €
für Vermögensschäden

75.000 €

 

Deckungssummen Variante 2:

VersicherungsleistungenBetrag
für Personenschäden15.000.000 €
für Sachschäden7.500.000 €
für Vermögensschäden

100.000 €

 

Versicherter Personenkreis:

  • Versichert gelten die gesetzlichen Vertreter sowie die übrigen Betriebsangehörigen des versicherten Betriebes.
     

Geltungsbereich:

  • Der Versicherungsschutz gilt weltweit, sofern rechtlich zulässig.
     

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Hinweis: Rechtsverbindlich sind alleine die Inhalte und der Wortlaut des Versicherungsscheins und der Versicherungsbedingungen.

Wer ist Reiseveranstalter?

Definition: Reiseveranstalter ist nach Reisevertragsrecht §651 a Abs (2) Ziffer 1 BGB, wenn für ein im Vorhinein festgelegtes und ausgeschriebenes Programm mit einem einheitlichen Preis (Pauschalreiseangebot) zwei oder mehr touristische Leistungen des Veranstalters angeboten werden.

Eine touristische Leistung ist dann erheblich, wenn sie mindestens 25 % des Werts der Kombination ausmacht oder ein wesentliches Merkmal ist oder als solches beworben wird.
Tagesreisen mit einer Dauer von weniger als 24h, ohne Übernachtung und bis zu einem Preis von 500 Euro unterliegen nicht dem Reiserecht.

Eigenständige touristische Leistungen nach § 651a Abs. (3) BGB sind u.a.:

  • die Reise (Bus, Bahn, Schiff, Flug)
  • die Unterkunft
  • Eintrittskarten für Veranstaltungen
  • Sportveranstaltungen
  • Ausflüge oder Themenparks
  • Führungen
  • die Vermietung von Sportausrüstungen (etwa Skiausrüstungen)
  • die Leitung der Gruppe

Wer für eine beworbene Pauschalreise die Anmeldung entgegennimmt und ggf. zusätzlich den Reisepreis erhebt, ist als Reisevermittler tätig und sollte sich ebenfalls absichern und den Reiseveranstalter in der Ausschreibung nennen.

Was ist versichert?

Der Versicherungsumfang umfasst Personen-, Sach- und Vermögensschäden bis zur vereinbarten Deckungssumme. Hierbei sind folgende auftretende Ereignisse während der veranstaltenden Reise versichert:

Personenschäden

Hierzu zählen:
  • der Tod,
  • Verletzungen
  • oder Gesundheitsschädigungen
von Reiseteilnehmern.

Sachschäden

Die Beschädigung oder Vernichtung von Sachen der Reiseteilnehmer ist versichert, nicht aber Abhandenkommen und/oder der Diebstahl von Sachen.

Vermögensschäden Reiseveranstalter

Der Versicherungsschutz vor Vermögensschäden erstreckt sich auf die typischen Tätigkeiten eines Reiseveranstalters, zu denen u.a. gehört:
  • Auswahl der Leistungsträger und Überprüfung ihrer Leistungen,
  • Zusammenstellung von Einzelleistungen,
  • Beschreibung der Leistungen in Katalogen oder Prospekten,
  • Bearbeitung der Reiseanmeldung,
  • Organisation, Reservierung und zur Verfügungstellung der Leistungen gemäß Reisevertrag,
  • Ausstellung und Absendung von Reiseunterlagen,
  • Beschaffung von Visa, sonstigen Reisepapieren und ausländischen Zahlungsmitteln (sofern diese ausdrücklich Gegenstand des Reisevertrages sind).

Vermögensschäden Reisevermittler

Der Versicherungsschutz vor Vermögensschäden für Reisevermittler erstreckt sich auf:
  • Die vertragliche und gesetzliche Haftung des Reisevermittlers gegenüber dem Kunden aus dem Reisevermittlungsvertrag.
  • Vermögensschäden, die auf die Verletzung von Sorgfalts- und Informationspflichten sowie Hinweis- und Aufklärungspflichten des Reisevermittlers beruhen.

Leistungen der Reiseveranstalterhaftpflicht

Folgende Leistungen werden übernommen:
 

Prüfung der Haftpflichtfrage bzw. der Haftpflichtansprüche

Befriedigung berechtigter
Schadenersatzansprüche

Abwehr unberechtigter
Schadenersatzansprüche

In diesem Zusammenhang anfallende zivilrechtliche Auseinandersetzungen führt die Versicherungsgesellschaft auf ihre Kosten im Namen der versicherten Organisation.

Wichtige Ausschlüsse

Nicht versicherbar sind z. B.:

  • Veranstaltungen von Abenteuerreisen,
  • Reisen in Kriegsgebiete,
  • der Betrieb von Hotels, Gaststätten, Bars oder ähnlichen Einrichtungen durch den Versicherungsnehmer selbst.

Bitte entnehmen Sie weitere Ausschlüsse unseren Versicherungsbedingungen.

Info Reiseveranstalter

Wie berechnen sich die Kosten?

Für die Berechnung gilt folgender Ablauf:

  1. Es kann zwischen zwei Varianten mit unterschiedlichen Deckungssummen und Prämien gewählt werden.
  2. Bei Abschluss ist eine Vorausprämie zu leisten, hierbei handelt es sich um eine Mindestprämie in Höhe von 99,98 € oder 199,98 € (jeweils zzgl. 19 % Versicherungssteuer).
  3. Die Abrechnung erfolgt zum Jahresanfang für das zurückgelegte Jahr. Hierbei wird durch die Beiträge je Reiseteilnehmer die Gesamtprämie berechnet, quasi die tatsächliche Prämie.
  4. Von der Gesamtprämie wird die bereits geleistete Vorausprämie abgezogen, die entstandene Differenz ist vom Versicherungsnehmer zu begleichen.

Rechenbeispiel

Ein Reiseveranstalter veranstaltet jährliche mehrere Busfahrten. Er entscheidet sich für Variante 1 und geht mit dem Mindestprämie von 118,98 € Brutto in Vorleistung. Am Ende des Jahres erhält er von uns ein Schreiben mit der Bitte, die Prämien pro Teilnehmer auszuweisen. Er übermittelt uns folgende Werte:

Flug- oder Schiffreisen:                                    0 Teilnehmer
Bahn- oder Busreisen:                                  300 Teilnehmer
Wochenendfahrten oder Selbstfahrer:                0 Teilnehmer

Daraus ergibt sich folgende Rechnung:

  1. Teilnehmer x Beiträge je Reiseteilnehmer = Gesamtprämie
    300 Teilnehmer x 0,77 € = 231 €
  2. Gesamtprämie der Reiseteilnehmer - Vorausprämie = tatsächliche Prämie
    231 € - 118,98 € = 112,02 €

Der Reiseveranstalter erhält von uns eine Rechnung in Höhe von 112,02 €.

Prämien

Variante 1:

Vorausprämie: 99,98 € pro Jahr*

Die Beiträge betragen je Reiseteilnehmer:

  • Flug- oder Schiffreisen:                              1,07 € Brutto
  • Bahn- oder Busreisen:                                0,77 € Brutto
  • Wochenendfahrten oder Selbstfahrer:    0,54 € Brutto

Variante 2:

Vorausprämie: 199,98 € pro Jahr*

Die Beiträge betragen je Reiseteilnehmer:

  • Flug- oder Schiffreisen:                              1,39 € Brutto
  • Bahn- oder Busreisen:                                1,07 € Brutto
  • Wochenendfahrten oder Selbstfahrer:    0,69 € Brutto

*jeweils zzgl. 19 % Versicherungssteuer

Selbstbeteiligung

Die Selbstbeteiligung gilt sowohl für Variante 1 als auch für Variante 2:

  • Je Sachschaden: 500 EUR
  • Je Vermögensschaden: 10 % (mindestens 25 EUR, höchstens 500 EUR)

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