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Bernhard Assekuranzmakler
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Die private Haftpflichtversicherung

Schützen Sie sich vor Schadensersatzansprüchen Dritter

  • Sachschäden
  • Vermögensverluste
  • Personenschäden

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Gute Gründe für Bernhard - ausgezeichneter Versicherungsmakler


  • Auszeichnung für ausgezeichneten Service
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Private Haftpflichtversicherung

Die private Haftpflichtversicherung gehört zu den wichtigsten Versicherungen im privaten Bereich überhaupt. Sie schützt Sie vor finanziellen Folgen, wenn Sie einen Schaden verursacht haben. Denn wer einen Schaden verursacht, ist gesetzlich dazu verpflichtet für diesen aufzukommen. Die Haftpflicht beinhaltet Sachschäden, Vermögensverluste oder Personenschäden.
 

Warum ist die private Haftpflichtversicherung so wichtig?

Ob Sie nun beim Fahrradfahren ein Auto beschädigen oder als Fußgänger einen Verkehrsunfall mit mehreren Personen verursachen. Der Schaden kann schnell ins Unermessliche gehen. Im schlimmsten Fall kann dies sogar existenzbedrohend sein. Mit der Haftpflichtversicherung sichern Sie sich gegen die finanzielle Folgen ab.

In den genannten Fällen übernimmt die Haftpflichtversicherung nicht nur die Kosten des Schadenersatzes gerechtfertigter Ansprüche, sondern auch die eventuellen Kosten zur Abwehr unberechtigter Ansprüche.

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Versicherungsumfang der privaten Haftpflicht

Tarif und Prämie

VHV Klassik - Garant Exklusiv

Familie 99,33€ inkl. Versicherungssteuer (kann je nach Postleitzahl abweichen!)

Senioren 77,28 € inkl. Versicherungssteuer (kann je nach Postleitzahl abweichen!)

Prämie inkl. der Bausteine: „Best-Leistungs-Garantie“ & „Baustein EXKLUSIV“)

  • Garantiert im Schadenfall die besten Leistungen aus allen privaten Haftpflichtversicherungen am deutschen Markt im Rahmen der gesetzlichen Haftpflicht
  • Neuwerterstattung bis 10.000€, auch für eigene beschädigte Sachen als Ausgleich zur Zeitwertregelung im Schadenfall
  • Opferhilfe als Ergänzung zur Forderungsausfalldeckung bis 50.000€ für Personenschäden

Versicherungssummen

  • 50.000.000 € pauschal für Personen-/ Sach- & Vermögensschäden
  • 50.000.000 € Mietsachschäden

Mitversicherte Zusatzleistungen

  • Ausfalldeckung (übernimmt Forderung gegen eine Person, die selbst keine Privathaftpflichtversicherung besitzt)
  • Schlüsselschäden (privat und beruflich bis 50 Mio. € inkl. Code-Karten u. elektrische Schließanlagen)
  • Kein Einwand wegen Deliktsunfähigkeit bei allen mitversicherten Personen
  • auch für Sachschäden bis zur Versicherungssumme
  • Aufsichtspflicht über eigene Kinder
  • Betriebspraktika und Ferienjobs sowie Teilnahme an fachpraktischem Unterricht (z. B. Laborarbeiten) inkl. Schäden an Lehrmitteln
  • Gefälligkeitsschäden bis zur Höhe der Deckungssumme
  • Beschädigung, Vernichtung oder Verlust von gemieteten, geliehenen und fremden Sachen bis zur Versicherungssumme
  • Bauherrenhaftpflicht bis 200.000 € Bausumme
  • Heizöltanks ohne Begrenzung

Wer gilt als versichert?

Haushalt und Familie

  • Aufsichtspflicht über minderjährige Kinder gelegentlich
  • Tageseltern, Babysitter und Au-Pair, mit und ohne Verdienst (ohne Kita oder Hort)
  • Einrichtungsgegenstände in Hotel, Ferienwohnung/-haus (unbegrenzt)
  • Abwasserschäden
  • Allmählichkeitsschäden
  • Auslandsschäden (weltweit) bei Urlaub, Studium, dienstl. Aufenthalten

Immobilien

  • Vermietung von fremdgenutzten Eigentums- und Ferienwohnungen/Ferienhaus in Europa (zu nicht gewerblichen Zwecken)
  • Selbstgenutzte Wohnung einschließlich Ferienwohnung
  • Selbst genutztes Einfamilien-/Zweifamilienhaus + zugehörige Wohnung, Einliegerwohnung + zugehörige Garagen (max. 2 Garagen)
  • Eigenes, selbst genutztes Wochenend-/Ferienhaus im Inland und ausländischen EU-Staaten, der Schweiz und Norwegen

Freizeit und Sport/Hobby

  • Schäden aus dem Austausch, der Übermittlung und der Bereitstellung elektronischer Daten, z. B. im Internet, per E-Mail oder mittels Datenträger
  • Radfahrer
  • Ausübung von Sport (außer Jagd)
  • Waffen (erlaubter Besitz und Gebrauch)
  • Flugmodelle (ohne Motor, Treibsatz, Fluggewicht < 5 kg / ohne Vers. Pflicht)
  • Ruder und Schlauchboote
  • (Wind-) Surfer mit eigenem Surfbrett

Tiere

  • Halten zahmer Haustiere (nicht Hunde, Pferde, Rinder)
  • Blindenhund
  • Benutzung fremder Pferde
  • Nicht gewerbsmäßiges Hüten fremder Hunde/Pferde
  • Halten von wilden Kleintieren (z.B: Schlangen, Spinnen, Skorpionen) inkl. Einfangkosten bis 10.000€

Fahrzeuge

  • Flugmodelle mit Motor bis 250 g Fluggewicht, z.B. Drohnen (bei Abschluss des Bausteins Exklusiv sind Drohnen bis zu einem Gewicht von 5kg mitversichert)
  • Flugmodelle, Drachen / ohne Motor / bis 5 kg Fluggewicht
  • KFZ bis 6 km/h. KFZ und Anhänger, die nur auf nicht öffentlichen Wegen und Plätzen verkehren
  • Ferngelenkte Land- und Wasser-Modellfahrzeuge
  • Ruder- und Schlauchboote, Kitesportgeräte, fremde Segelboote, fremde Jet-Ski, fremde und eigene Surfbretter, eigene Segelboote bis 15 qm Segelfläche

Versicherte Personen

  • Ehegatte/ eingetragener Lebenspartner des Versicherungsnehmers
  • Unverheiratete Partner mit dem VN in häuslicher Gemeinschaft lebend
  • Unverheiratete minderjährige Kinder (auch Stief-, Adoptiv-,Pflegekinder)
  • Volljährige Kinder während der beruflichen Ausbildung (Lehre und/oder Studium nicht Referendarzeit)
  • Ableistung des Grundwehr-, Zivildienstes vor, während oder im Anschluss an die Berufsausbildung
  • Hausangestellte

Vertragsgrundlagen

HVP 1219 der VHV

Hinweis:

Rechtsverbindlich sind alleine die Inhalte und der Wortlaut der Versicherungsbedingungen und des Versicherungsscheines.


Privathaftpflicht für dementiell Erkrankte

In diesem Privathaftpflichtprodukt ist die Klausel für deliktunfähige Kinder auf alle versicherten Personen ausgedehnt worden. Hier kann im Schadenfall individuell entschieden werden, ob eine Übernahme oder eine Abwehr der Schadenersatzansprüche erfolgen soll. Das bedeutet die private Haftpflicht kann auch für Demente abgeschlossen werden. Es gibt hier keine Einschränkungen!


Haftpflicht für Tierbesitzer

Hundehaftpflicht

Die Hundehaftpflicht ist die wichtigste Hundeversicherung für jeden Hundebesitzer. In einigen Bundesländern ist diese  sogar Pflicht. Denn selbst wenn Ihr Hund noch so folgsam ist, hat er doch manchmal seinen eigenen Kopf.
Der Hund könnte etwa auf die Straße rennen und einen folgenschweren Unfall verursachen.
Sie als Hundebesitzer müssen folglich für den Schaden aufkommen.
In diesem Fall springt die Hundehalterhaftpflicht ein, um die entstehenden Schadenersatzforderungen zu prüfen und ggf. zu begleichen.
Sie schützen sich somit vor finanziellen Schäden, die Ihr Hund verursacht hat.
In der Hundehaftpflicht sind sowohl Sachschäden als auch Personenschäden versichert.

Tierhalterhaftpflicht

Nicht nur Hunde benötigen eine Haftpflichtversicherung. Auch etwa Pferde, Esel oder Kamele sind versicherbar.
Hierbei gibt es unterschiedlichste Einschlüsse wie z. B. die Teilnahme an Turnieren oder Pferderennen oder Schäden durch ungewollten Deckakt (hauptsächlich bei Zuchttieren wichtig). Als Halter tragen Sie die Verantwortung, selbst wenn Sie kein eigenes Verschulden trifft.
Zum Beispiel zeigt Ihr Pferd eine falsche Reaktion oder unerwartetes Verhalten. Dies kann schnell zu einer Beschädigung von fremden Eigentum oder einem Menschen führen. Dabei müssen Sie für den entstandenen Schaden aufkommen. Das kann schnell teuer werden.
Die Tierhalterhaftpflicht schützt Sie also vor finanziellen Konsequenzen eines Schadens. In der Pferdehaftpflicht sind sowohl Sachschäden als auch Personenschäden versichert.

Tarif und Prämie

VHV Tierhalterhaftpflicht Klassik-Garant (05/2017)

  • Hund 69,62 € inkl. Versicherungssteuer
  • Ab dem 2. Hund 62,89 € inkl. Versicherungssteuer

In der Deckungsaufgabe ist unbedingt die Rasse anzugeben. Kampfhunde sind anfragepflichtig!

  • Pferd/ Pony 142,68 € inkl. Versicherungssteuer
  • Ab dem 2. Pferd 99,01 € inkl. Versicherungssteuer

Bei Zurverfügungstellung zu Vereinszwecken und Veranstaltungen sowie zur Nutzung für Reitunterricht ist die Prämie anzufragen.

Versicherungssumme

  • 10.000.000€ pauschal

Versicherungsumfang

  • Fremdreiterrisiko und Reitbeteiligungen
  • Teilnahme an Turnieren
  • Teilnahme an Pferderennen
  • Reiten ohne Zaum und Sattel
  • Nicht gewerblicher Reitunterricht
  • Flurschäden
  • Schäden aus gewolltem und ungewolltem Deckakt
  • Fohlen des versicherten Pferdes im Jahr der Geburt bis zur nächsten Hauptfälligkeit
  • Mietsachschäden an Räumen bis 1 Mio. € (Hund)
  • Mietsachschäden an Räumen, Stallungen, Koppeln bis 10.000 €
  • Mietsachschäden an mobilen Gegenständen bis 10.000 €

Selbstbeteiligungen

  • Bei Mietsachschäden an Räumen, Stallungen, Koppeln: 150 €
  • Bei Mietsachschäden an mobilen Gegenständen: 150 €

Vertragsgrundlagen

HVT Tierhalter-Haftpflicht 0517 der VHV Versicherung

Hinweis:
Rechtsverbindlich sind alleine die Inhalte und der Wortlaut der Versicherungsbedingungen und des Versicherungsscheines.

Unsere Empfehlung

Wir empfehlen den Umfang Ihrer Haftpflichtversicherung genau zu prüfen und auf die vereinbarten Versicherungssummen zu achten. So leisten einige Versicherer z. B. auch, wenn Sie von einer Person geschädigt werden, diese aber keine private Haftpflichtversicherung besitzt.
Auch der Verlust von fremden Schlüsseln oder die Mitversicherung Ihrer Immobilien können vereinbart werden. Wichtig ist, dass Ihre Bedürfnisse berücksichtigt sind.

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