Der Schritt in die Selbstständigkeit erfordert eine frühe Entscheidung über die Unternehmensform. Ein Kleingewerbe ist dabei keine eigene Rechtsform, sondern eine steuerliche und handelsrechtliche Einstufung: Kleingewerbetreibende gelten nicht als Kaufleute im Sinne des HGB und unterliegen stattdessen den einfacheren Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches. Das entbindet unter anderem von der Pflicht zur doppelten Buchführung.
Diese schlanke Struktur ist ein Vorteil beim Verwaltungsaufwand, sie ändert aber nichts am Haftungsrisiko: Auch ein kleiner Fehler in der Geschäftstätigkeit kann zu einem Schaden führen, der das eigene Vermögen übersteigt. Da Kleingewerbetreibende in der Regel ohne größere Rücklagen oder Rechtsabteilung arbeiten, wirkt sich ein ungedeckter Schaden hier besonders direkt aus.
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