Berechnungsgrundlage | Angaben |
---|---|
Betriebsart | Kleingewerbe |
Gewerbliche Tätigkeit | Friseur |
Jahresumsatz | 20.000 € |
Betriebsgröße | 1 Person |
Versicherungssumme | 7.500.000 € |
Selbstbehalt | 0 € |
Monatliche Kosten | 6,76 € |
Beispiel B: Schreiner
Berechnungsgrundlage | Angaben |
---|---|
Betriebsart | Kleingewerbe |
Gewerbliche Tätigkeit | Schreiner |
Jahresumsatz | 17.000 € |
Betriebsgröße | 1 Person |
Versicherungssumme | 5.000.000 € |
Selbstbehalt | 250 € |
Monatliche Kosten | 11,47 € |
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Was zahlt die Betriebshaftpflichtversicherung?
Eine Betriebshaftpflichtversicherung für das Kleingewerbe deckt grundsätzlich alle Sach- oder Personenschäden ab. Es gibt jedoch Einschränkungen. Wenn ein Schaden aufgrund mangelhafter Arbeit eines Betriebes entsteht, ist der Schadenersatz nicht gewährleistet. Ein Beispiel hierfür ist eine falsch erstellte Mauer, die einstürzt. Die Betriebshaftpflicht tritt in diesem Fall nicht ein, da Eigenverschulden vorliegt.
Berater müssen einen Zusatz in der Versicherung beachten, da es hohe Forderungen geben kann, wenn durch eine falsche Beratung finanzielle Schäden bei Kunden entstehen. Die Versicherung kommt für alle Schäden auf, abgesehen von selbst verschuldeten.
Die Geschäftsinhaltsversicherung ist kein Teil der Betriebshaftpflichtversicherung. Sie kommt für Schäden an der Einrichtung, den Geräten oder Maschinen des Betriebs auf. In der Regel wird der Neuwert der Gegenstände berechnet. Freiberufler benötigen diese Zusatzversicherung meist nicht. Optional kann eine Extraversicherung gegen Elementarschäden abgeschlossen werden. Zusätze sorgen dafür, dass auch Kosten für die Wiederherstellung von Akten oder Aufräum- und Abbrucharbeiten ersetzt werden.
Wo gilt die Versicherung?
Eine Betriebshaftpflichtversicherung für das Kleingewerbe bietet Schutz an allen Orten, an denen die Arbeiten des Unternehmens ausgeführt werden. Dies umfasst das eigene Betriebsgelände, öffentliche Plätze, beim Kunden und im Ausland, falls dort Arbeiten erbracht werden müssen. Bei öffentlichen Plätzen handelt es sich um Orte, die aufgesucht werden müssen, um die erforderlichen Arbeiten auszuführen.
Bei Versicherungsschutz im Ausland sollte dieser Zusatz bei Abschluss der Versicherung berücksichtigt werden. Die Bedingungen sind genau zu studieren, insbesondere ob es sich um ein EU-Land handelt oder nicht, damit die Betriebshaftpflichtversicherung angepasst werden kann.
Ist ein Zusatzschutz sinnvoll?
Ein Zusatzschutz zur Betriebshaftpflichtversicherung für das Kleingewerbe kann für bestimmte Berufe sinnvoll sein. Für beratende Berufe ist die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung optimal. Einzelhändler, die ihren Laden gemietet haben, sollten einen Zusatzschutz für Mietsachschäden aufnehmen.
Produkthersteller sollten einen Zusatz für ihr Produkt in der Produkthaftpflichtversicherung berücksichtigen. Die Leistung der betrieblichen Haftpflichtversicherung erstreckt sich auf finanzielle Absicherung des Unternehmens, Kreditzahlungen und Investitionen im Schadensfall sowie Auszahlung bei hohen Vermögensschäden. In bestimmten Branchen ist auch eine Umwelthaftpflichtversicherung sinnvoll.
Was ist nicht versichert?
In der Betriebshaftpflicht gibt es bestimmte Schäden, die nicht abgedeckt sind. Dazu gehören Schäden, die Sie selbst erleiden, Schäden durch grobe Fahrlässigkeit, Schäden an gemieteten oder geliehenen Gegenständen und Schäden durch Nichteinhaltung von Fristen oder Terminen. Auch Strafen und Bußgelder sind nicht versichert. KFZ-Schäden werden von der Kfz-Versicherung übernommen und sind daher ebenfalls nicht versichert. Schäden durch abhanden gekommene Gegenstände sind ebenfalls nicht abgedeckt.
Aufgrund der unterschiedlichen Berufsgruppen im Kleingewerbe gibt es individuelle Rahmenverträge für die Betriebshaftpflichtversicherung. Wir beraten Sie gerne persönlich und helfen Ihnen dabei, die für Sie wichtigen Punkte zu identifizieren und die nicht relevanten auszuschließen.
Warum brauche ich für mein Kleingewerbe eine Betriebshaftpflicht?
Auch für das Kleingewerbe ist die Betriebshaftpflichtversicherung ein Muss. Nebenberufliche Kleinunternehmer müssen wie hauptberufliche Kleingewerbetreibende versichert sein. Bei Existenzgründern geben manche Versicherer Nachlässe. Ein produzierender Betrieb muss anders versichert werden als beispielsweise ein Laden vom Gemüsehändler. Als Kleinunternehmer haften Sie für alle auftretenden Sachschäden, wozu auch dienstliche Fahrten gehören. Gezielt festgelegte Deckungssummen sind zu ermitteln, die auch eine Absicherung von Personenschäden mit einschließen.
Die drei wichtigsten Sparten sind:
Empfohlene Zusatzversicherungen für das Kleingewerbe:
Ein Friseursalon benötigt eine Betriebshaftpflichtversicherung, um sich vor finanziellen Risiken zu schützen, die durch Schäden entstehen können, die im Rahmen der Geschäftstätigkeit verursacht werden. Beispielsweise kann ein Kunde auf dem nassen Boden ausrutschen und sich verletzen oder es kann zu Schäden an der Kleidung des Kunden durch Haarfärbemittel kommen.
In solchen Fällen würde die Betriebshaftpflichtversicherung für die entstandenen Kosten aufkommen. Ohne eine solche Versicherung müsste der Friseursalon diese Kosten selbst tragen, was zu erheblichen finanziellen Belastungen führen kann.
Die Betriebshaftpflichtversicherung für das Kleingewerbe bietet umfassenden Schutz und kann durch optionale Zusatzversicherungen ergänzt werden. Um eine Unterversicherung zu vermeiden, beraten wir Sie gerne. Als Selbstständiger oder Freiberufler sollten Sie sich auch über die Berufshaftpflichtversicherung informieren.
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