Gute Gründe für Bernhard - ausgezeichneter Versicherungsmakler
Eine Verkehrshaftungsversicherung ist eine Art der Transportversicherung und wird auch Verkehrshaftpflichtversicherung, Frachtführerversicherung oder Frachtführerhaftpflicht genannt.
Als Transportunternehmen, Logistiker, Spediteur oder Frachtführer haften Sie für die Waren, welche Sie gewerblich transportieren.
Sie haften jedoch nicht nur für Schäden, die durch Sie verschuldet werden (allgemeines Verschuldensprinzip im deutschen Schadensersatzrecht), sondern zusätzlich und verschuldensunabhängig für die besondere Betriebsgefahr, die von Ihrem Transportmittel ausgeht. Zusätzlich sind Sie für die ordnungsgemäße Durchführung von Transporten und Lagerungen verantwortlich.
Die Verkehrshaftungsversicherung schützt Sie vor den finanziellen Konsequenzen potenzieller Schadenersatzansprüche Dritter.
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Grundsätzlich sind in der Verkehrshaftungsversicherung Güterschäden (Verlust und Beschädigung der Ware oder Fracht) und Vermögensschäden (Lieferfristüberschreitung, sonstiges Fehlverhalten ausgenommen Vorsatz) versichert.
Der Versicherungsschutz kann individuell an Ihren Bedarf angepasst werden und lässt sich für folgende Risiken erweitern:
Die Verkehrshaftungsversicherung prüft für Sie die gegen Sie gerichteten Schadenersatzansprüche Dritter dem Grunde und der Höhe nach. Sind die Schadenersatzansprüche dem Grunde nach berechtigt, befriedigt die Verkehrshaftungsversicherung diese der geprüften Höhe nach. Sollten die Schadenersatzansprüche dem Grunde nach nicht berechtigt sein, wehrt die Verkehrshaftungsversicherung die Schadenersatzansprüche für Sie ab. Dies wird passiver Rechtsschutz genannt. Die Verkehrshaftungsversicherung übernimmt dann die Kosten im Falle eines Rechtsstreits.
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Die Kosten einer Verkehrshaftungsversicherung (oder Frachtführerversicherung) richten sich nach:
Die Verkehrshaftungsversicherung eignet sich für alle, die gewerbsmäßig fremde Güter transportieren. Darunter fallen Transportunternehmen, Logistiker, Spediteure und Frachtführer.
Gemäß § 7 a Güterkraftverkehrsgesetz (GüKG) besteht eine rechtliche Pflicht zum Abschluss einer Verkehrshaftungsversicherung bei innerdeutschen Transporten durch Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 3,5 t.
Gerne beraten wir Sie auch persönlich, damit Sie als Frachtführer alles berücksichtigen, um bei Ihrem Transport nicht für die Schäden haften zu müssen. Nehmen Sie jetzt Kontakt zu uns auf:
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