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Bernhard Assekuranzmakler
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Die Hausratversicherung

Schützen Sie Ihr Hab und Gut vor:

  • Schäden gegen Sturm und Hagel
  • Einbruchdiebstahl, Raub und Vandalismus
  • Optional: Elementarschäden wie z. B. Rückstau, Überschwemmung, Hochwasser

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Gute Gründe für Bernhard - ausgezeichneter Versicherungsmakler


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Hausratversicherung

Die Hausratversicherung schützt Ihre Möbel und alle weiteren Gegenstände in der Wohnung bzw. im Haus. Versicherungsschutz besteht für die Gefahren Feuer, Sturm / Hagel, Leitungswasser, Einbruch-Diebstahl und, wenn vereinbart, auch gegen Elementarschäden zum Neuwert.

Sie wird oft in Kombination mit der Gebäudeversicherung abgeschlossen, da sich die beiden Absicherungen ergänzen. Die Hausratversicherung schützt alles, was sich im Haus befindet und nicht fest mit dem Gebäude verbunden ist. 

Zu den versicherten Sachen gehören:

  • Bewegliche Gegenstände wie Möbel, Kleidung und Elektrogeräte
  • Wertsachen, Schmuck, Bargeld, Antiquitäten und auch Gegenstände wie Gold, Silber, Urkunden und hochwertige Sammlungen
  • Nahrungs- und Genussmitteln

Auf Wunsch können Sie auch zusätzliche Risiken wie Fahrraddiebstahl und Glasschäden mitversichern.

Mit unserem Online-Tarifrechner können Sie ganz bequem ohne großen Aufwand Ihren individuellen Schutz wählen und die Prämie berechnen. Wir haben im Vorfeld eine Vielzahl an Versicherer am Markt verglichen und auf Grundlage des Marktes einen individuellen und umfassenden Versicherungsschutz erarbeitet. Wenn Ihnen das unverbindliche Angebot zusagt, haben Sie die Möglichkeit den Vertrag online abzuschließen und haben sofortigen Versicherungsschutz. Die Police geht Ihnen dann per Mail als PDF-Datei zu. Ganz unkompliziert, ohne großen Aufwand, bequem von zu Hause aus.

Leistungen der Hausratversichererung

Einbruchdiebstahl

  • Diebstahl und böswillige Beschädigung von Wäsche / Bekleidung auf dem Risikogrundstück (ohne Wertsachen = Pelze) (insgesamt 5% der Versicherungssumme)
  • Diebstahl und böswillige Beschädigung von Wäsche / Bekleidung auf Urlaubsreisen (Campingplätze, Balkone, Terrassen etc.) (insgesamt 5% der Versicherungssumme)
  • Diebstahl und böswillige Beschädigung auf dem Risikogrundstück (insgesamt 5% der Versicherungssumme)
    − von mobilem Garteninventar (Gartenmöbel, Grills etc.)
    − von Gartengeräten (Gartenschere, Schaufel etc.)
    − von fest verankerten Gartenskulpturen
    − von Spielfahrzeugen (Roller, Laufräder, Go-Karts etc.)
  • Diebstahl und böswillige Beschädigung von Antennenanlagen, Markisen sowie von Überwachungsanlagen bzw. Sicherheitselektronik auf dem Risikogrundstück (insgesamt 10% der Versicherungssumme)
  • Diebstahl versicherter Sachen aus Gemeinschaftsräumen auf dem Risikogrundstück (ohne Wertsachen und Elektronik) (insgesamt 10% der Versicherungssumme)
  • Diebstahl von Waschmaschinen und Wäschetrocknern aus Gemeinschaftsräumen auf dem Risikogrundstück (1% der Versicherungssumme)
  • Kunden-, Scheck- und Kreditkartenmissbrauch nach Einbruchdiebstahl oder Raub (1% der Versicherungssumme)
  • Telefonmissbrauch nach einem Einbruchdiebstahl – Festnetz und Mobil (1% der Versicherungssumme, Mobil max. 750€)
  • Diebstahl aus verschlossenen Behältnissen (außerhalb oder außen an Gebäuden) (1% der Versicherungssumme)
  • Diebstahl aus dem Krankenzimmer, (1% der Versicherungssumme)
  • Diebstahl von Fahrradanhängern, Kinderwagen, Krankenfahrstühlen und Gehhilfen (auf dem Risikogrundstück => 1% der Versicherungssumme, höher über opt. Fahrraddeckung) (außerhalb des Risikogrundstücks über optionale Fahrraddeckung)
  • Diebstahl aus verschlossenen Kfz, Kfz-Anhängern, Kfz–Dachboxen sowie Wasserfahrzeugen (ohne Wertsachen) (1% der Versicherungssumme)
  • Diebstahl nach Einbruch über angrenzende, nicht versicherte Räumlichkeiten (bis zur Versicherungssumme)
  • Einbruchdiebstahl in Schiffskabinen (1% der Versicherungssumme)
  • Einbruchdiebstahl in Schlafwagenabteilen (1% der Versicherungssumme)
  • Vermögensschäden beim Online-Banking (subsidiär) (5% der Versicherungssumme, max. 2.000€)
  • Vandalismus bei Raub und Einschleichen (bis zur VS)
  • Gefahrerhöhung durch ein Gerüst

Fahrraddiebstahl

  • Diebstahl von Fahrrädern und Elektrofahrrädern weltweit ohne Nachtzeitklausel bis zur Versicherungssumme (optional gegen Zuschlag)

Leitungswasser

  • Flüssige oder gasförmige Stoffe stehen Leitungswasser gleich (bis zur Versicherungssumme)
  • Wasseraustritt aus Wasserbetten, Aquarien, Terrarien, Zimmerbrunnen und Wassersäulen (bis zur Versicherungssumme)
  • Flüssige oder gasförmige Stoffe aus Schwimm- und Saunabecken, Wasserbetten, Aquarien, Terrarien, Zimmerbrunnen und Wassersäulen (bis zur Versicherungssumme)
  • Austritt flüssiger oder gasförmiger Stoffe aus innen liegenden Regenfallrohren, Lüftungs- und Gasrohren (bis zur Versicherungssumme)
  • Wasser- und Gasverlust infolge Rohrbruches und Vandalismus (5% der Versicherungssumme)

Feuer

  • Überspannung, Überstrom und Kurzschluss infolge Blitzschlags, sowie durch sonstige atmosphärische Elektrizität (bis zur Versicherungssumme)
  • Schäden durch Kurzschluss oder Stromschwankungen an neuen Elektrogeräten (1% der Versicherungssumme)
  • Schmor- und Sengschäden (5% Versicherungssumme, Selbstbehalt 300€)
  • Rauch und Ruß durch Anlagen am Versicherungsort (bis zur Versicherungssumme)
  • Rauch und Ruß (generell) (10% der Versicherungssumme)
  • Anprall von Luft-, Schienen-, Kraft- und Wasserfahrzeugen (bis zur Versicherungssumme)
  • Schäden an Kühl- und Gefriergut infolge Stromausfalls (2% der Versicherungssumme)
  • Explosionsschäden durch Kampfmittel aus beendeten Kriegen (bis zur Versicherungssumme)
  • Nutzfeuer- / Wärmeschäden (bis zur Versicherungssumme)
  • Überschalldruckwellen / Tiefflieger (bis zur Versicherungssumme)
  • Verpuffung (bis zur Versicherungssumme)
  • Radioaktive Isotope (bis zur Versicherungssumme)

Sturm / Hagel

  • Sturm- und Hagelschäden außerhalb von Gebäuden auf dem Grundstück des Versicherungsortes (5 % der VS, SB 300 €, versichert sind Gartenmöbel und -geräte)

Erweiterte Elementargefahren

  • Wartezeit 1 Mo., sofern keine unmittelbare Vorversicherung besteht
  • Selbstbeteiligung 10%, mind. 500 EUR, max. 2.500 EUR

Optional bis zur Versicherungssumme:

  • ZÜRS 1 bis 3: Überschwemmung durch stehende / fließende Gewässer (optional bis zur Versicherungssumme)
  • ZÜRS 1 bis 3: Überschwemmung durch Witterungsniederschläge (optional bis zur Versicherungssumme)
  • ZÜRS 1 bis 3: Grundwasser, durch Überschwemmung an Erdoberfläche getreten (optional bis zur Versicherungssumme)
  • ZÜRS 1 bis 3: Rückstau (optional bis zur Versicherungssumme)
  • ZÜRS 1 bis 4: Schneedruck, Lawinen, Erdbeben, Erdrutsch, Erdsenkung, Vulkanausbruch (optional bis zur Versicherungssumme)

Versicherte Sachen

  • Wertsachen (30 % der Versicherungssumme)
  • Bargeld außerhalb von Wertschutzschränken (1.500 €)
  • Urkunden, Sparbücher, sonstige Wertpapiere außerhalb von Wertschutzschränken (3.000€)
  • Schmuck, Gold, Platin etc. außerhalb von Wertschutzschränken (25.000€)
  • Schließfächer in Tresorräumen von Banken sind Wertschutzschränken gleichgestellt
  • Technische, optische und akustische Überwachungsanlagen / Sicherheitselektronik
  • Nicht versicherungspflichtige Fahrzeuge bis 6 km/h

Versicherungsort

  • Gemeinschaftsräume auf dem Risikogrundstück
  • Häusliches Arbeitszimmer
  • Garagen in der Nähe des Versicherungsortes
  • Tresorräume in Bank- und Geldinstituten

Außenversicherung

  • Außenversicherung (40 % der Versicherungssumme, max. 9 Monate)
  • Transportmittelunfall (Versichert sind die Beschädigung, Zerstörung und der Verlust versicherter Sachen durch einen Unfall eines Kraftfahrzeuges oder öffentlichen Verkehrsmittels, mit welchem die versicherten Sachen befördert wurden) (1 % der Versicherungssumme)

  • Beschädigung und Verlust von aufgegebenem Reisegepäck (1 % der Versicherungssumme)

  • Dauerhafte Außenversicherung für Sportgeräte (1 % der Versicherungssumme)

  • Gründung eines unselbständigen Hausstands, z. B. zur Ausbildung oder zur Ableistung von Grundwehr- oder Bundesfreiwilligendienst (bis zur Versicherungssumme)

Versicherte Kosten

  • Mehrkosten durch Preissteigerungen und Technologiefortschritt (bis zur Versicherungssumme)
  • Hotelkosten pro Tag nach einem versicherten Schaden (2 ‰ der VS, max. 250 Tage)
  • Rückreisekosten aus dem Urlaub (3 % der VS, MSH 7.500 €)
  • Kosten für die Lagerung des Hausrats (250 Tage)
  • Bewachungskosten ohne zeitliche Begrenzung
  • Umzugskosten, sofern Umzug erforderlich wird (5 % der VS)
  • Datenrettungskosten I (private und berufliche Daten) (1 % der VS)
    '- Wiederherstellung / Versuch der Wiederherstellung von Daten
  • Erstattung persönlicher Auslagen (1 % der VS; MSH 10.000 €)
  • Reparaturkosten für Nässeschäden an Bodenbelägen, Innenanstrichen, Tapeten und behindertengerechten Einbauten (bis zur VS)

Weitere Besonderheiten

  • Innovationsupdate (Automatische Gültigkeit von nachträglichen Leistungsverbesserungen in der gleichen Produktlinie im gleichen Tarif, die keinen Mehrbeitrag nach sich ziehen.)
  • Nichtinstallation von Rauchmeldern ist keine Obliegenheitsverletzung 
  • Grobe Fahrlässigkeit, auch bei Elementarschäden, sofern vereinbart (100% der Versicherungssumme)
  • Grobe Fahrlässigkeit bei Obliegenheitsverletzungen / Nichteinhaltung von Sicherheitsvorschriften
  • Erweiterte Sachverständigenkosten (MSH = Mindestschadenhöhe) (80 %, max. 7.500 €; Mindestschadenhöhe 15.000 €)
  • Schäden durch Innere Unruhen, Streik und Aussperrung
  • Vorübergehendes Unbewohntsein der Wohnung bis 60 Tage
  • Unterversicherungsverzicht für Kleinschäden
  • Regressverzicht gegenüber Angehörigen und Beschäftigten
  • Vorsorge (20%)
  • Verlängerte Meldefrist bei Wohnungswechsel
  • Versehensklausel

Glasversicherung (optional)

  • Gebäude- und Mobiliarverglasung (optional gegen Zuschlag)

Weitere Informationen zu den Versicherungssummen und den konkreten Bedingungen unseres Konzepts finden sie in den Versicherungsbedingungen.

Leistungen der Hausratversicherung

Häufig gestellte Fragen zur Hausratversicherung

Was ist der Unterschied zwischen der Hausrat- und Gebäudeversicherung?

Die Hausratversicherung sichert alles ab, was sich im Gebäude befindet und „beweglich“ ist, sprich nicht mit dem Gebäude fest verbunden ist. Dazu zählen z. B. TV, Bett, Stühle, Couch, Stereoanlage, Gemälde, Bargeld usw..

Habe ich im Urlaub bzw. auf Reisen auch Versicherungsschutz in meinem Hotelzimmer?

Ja, aufgrund der Außenversicherung besteht auch weltweit vorübergehender Versicherungsschutz, für versicherte Sachen außerhalb der versicherten Wohnung.

Sind meine Arbeitsgeräte auch mitversichert, wenn ich im Homeoffice arbeite?

Ja, auch ein Laptop oder Firmenhandy wird durch die Hausratversicherung ersetzt, wenn es sich um einen Versicherungsfall handelt.

Was passiert, wenn ich umziehe und vergesse meine neue Adresse zu melden?

Ein Umzug ist dem Versicherer stets zu melden um den Versicherungsschutz nicht zu verlieren. Eine sogenannte Übergangsfrist beträgt in der Regel 3 Monate und schützt vor Schäden in beiden Wohnungen, wenn der Umzug länger als geplant dauert. Nach dieser Frist muss die neue Adresse gemeldet werden um nach wie vor vollen Versicherungsschutz gewährleisten zu können.

Was ist bei einem Schadenfall zu tun? Wie gehe ich vor?

Im Schadenfall melden Sie uns bitte per Online-Schadenmeldung den eingetretenen Schaden und füllen die Erstinformationen aus. Der Versicherer setzt sich dann mit Ihnen in Verbindung und klärt ob ggf. ein Sachverständiger beauftragt werden muss oder ob eine Reparaturfreigabe erteilt werden kann.
Falls es sich um einen größeren Schaden handelt oder Sie jemanden persönlich sprechen wollen, dann besteht auch die Möglichkeit der telefonischen Meldung, unter der 06221-709-1570.
Sie erreichen uns hier Montag bis Freitag von 08:00 – 18:00 Uhr.

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