Vorteile der Gruppen-Unfallversicherung
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Gute Gründe für Bernhard - ausgezeichneter Versicherungsmakler
Die Gruppenunfallversicherung für Vereine und Verbände deckt Personenschäden, die während dem Vereinsfest, der Musikprobe oder dem Training auftreten ab. Falls Vereinsmitgliedern, Ehrenamtlichen und Helfern ein Unfall zustößt, ist dieser durch die Versicherung entsprechend geschützt. Dieser Schutz gilt auch auf dem direkten Weg von zu Vereinsaktivitäten und Veranstaltungen.
Unfälle, die bei Tätigkeiten für den Verein
sowie bei Veranstaltungen auftreten
Unfälle während dem Sport, z. B. beim Volleyball,
Tennis, Fußball oder bei Judokursen
Unfälle auf dem direkten Weg von
der heimatlichen Wohnung
Schadenbeispiel einer Gruppenunfallversicherung: Thomas (15) knickt beim Jugendsport auf dem Gelände Ihrer Einrichtung um. Es kommt zu einer schweren Sprunggelenksverletzung. Später stellt ein Arzt fest, dass der Fuß dauerhaft beschädigt ist und aus diesem Grund nie wieder komplett belastet werden darf. Invalidität nach einem Unfall, ist eine aufgeführte Versicherungsleistung. Hierbei richtet sich die Höhe der Entschädigung nach dem Invaliditätsgrad.
Die Gruppenunfallversicherung für Vereine ist eine sinnvolle Ergänzung. Versicherbar sind sowohl alle Mitglieder und ehrenamtlichen Helfer der gesamten Organisation als auch einzelne Gruppen wie z. B. Schüler oder Kursteilnehmer.
Folgende Varianten sind möglich:
Versicherungsleistungen | Betrag |
---|---|
für den Todesfall | 40.000 € |
für den Invaliditätsfall (bei 100 %) | 80.000 € |
für kosmetische Operationen (unfallbedingt) | 10.000 € |
für die Bergungskosten | 10.000 € |
für Kurkosten/Reha-Beihilfe | 10.000 € |
für Krankenhaustagegeld mit verbessertem Genesungsgeld | 30 € |
Versicherungsleistungen | Betrag |
---|---|
für den Todesfall | 50.000 € |
für den Invaliditätsfall mit 500 % Progression d.h. 500.000,00 Euro bei vollständiger Invalidität | 100.000 € |
für kosmetische Operationen (unfallbedingt) | 10.000 € |
für die Bergungskosten | 10.000 € |
für Kurkosten/Reha-Beihilfe | 10.000 € |
für Krankenhaustagegeld mit verbessertem Genesungsgeld | 50 € |
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Hinweis:Rechtsverbindlich sind alleine die Inhalte und der Wortlaut des Versicherungsscheins und der Versicherungsbedingungen. Die Gruppenunfallversicherung greift nicht bei betrieblichen Gruppen.
Erstinformation – die Bernhard Assekuranz ist Ihr unabhängiger Versicherungsmakler für Vereinsversicherungen & Co.
Die Gruppenunfallversicherung für Vereine und Verbände:
© BERNHARD Assekuranzmakler 2023
Eine Unfallversicherung für Gruppen deckt, im Rahmen der vereinbarten Bedingungen, Personenschäden der Vereinsmitglieder, Ehrenamtlichen und Helfer ab. Falls einem Vereinsmitglied während dem Vereinsfest, der Musikprobe oder dem Training ein Unfall zustößt, ist dieser durch die Versicherung entsprechend geschützt. Dies gilt auch für den direkten Weg von und zu den Veranstaltungen bzw. Vereinsaktivitäten.
Die von der Unfallversicherung ausgezahlte Summe kann dann einen möglichen Ausfall von Lohn kompensieren, längere Krankenhausaufenthalte, Spezialbehandlungen und teure Reha-Maßnahmen unterstützen oder bei Bedarf auch den behindertengerechten Umbau Ihres Hauses finanzieren.
Leistung der Gruppen-Unfallversicherung für Vereinsmitglieder (Auszug):
Versicherte Unfälle:
Unfälle, die bei der Tätigkeit für die versicherte Organisation sowie beim Betrieb von Veranstaltungen auftreten.
Unfälle während dem Sport z. B. Skifahren oder Selbstverteidigungskursen. Hier müssen allerdings die individuellen Ausschlüsse beachtet werden!
Unfälle auf dem direkten Weg von der heimatlichen Wohnung nach und von der Vereins- oder Verbandstätigkeit bzw. Veranstaltung
Als Unfall gilt auch:
wenn beispielsweise durch eine erhöhte Kraftanstrengung an Gliedmaßen oder Wirbelsäule ein Gelenk verrenkt wird oder Muskeln, Sehnen, Bänder oder Kapseln gezerrt oder zerrissen werden
der Tod durch Blitzschlag
Vergiftung (bei Kindern unter 10 Jahren)
Ersticken und Ertrinken
Eine Vereins-Gruppenunfallversicherung ist immer zu empfehlen, denn Ihre Mitglieder stehen nicht automatisch unter dem Unfallschutz der gesetzlichen Unfallversicherung.
Sind sie als Angestellte des Vereins tätig, unterliegen sie der berufsgenossenschaftlichen Versicherung wie jeder andere Beschäftigte. Eine Absicherung empfiehlt sich somit für alle Vereinsmitglieder und auch alle Personen, welche ehrenamtlich in ihrer Freizeit einem Engagement für Vereine und Verbände nachgehen. Zum Versicherungsschutz gehören im Übrigen auch die Wege vom oder zum Training oder anderer Vereinsaktivitäten. Ausgeschlossen sind Unfälle in der Freizeit, die nichts mit den satzungsmäßigen Vereinsaktivitäten zu tun haben. Die Gruppenunfallversicherung bietet also keinen Schutz außerhalb der Vereinstätigkeiten bzw. Freizeit.
Empfehlung:
Der Vorstand bzw. verantwortliche Person hat die Möglichkeit, dem Vereinsmitarbeiter für dessen wirtschaftlichen Schaden eine Unfallversicherung abzuschließen. Dabei steht der Verein auch gegenüber Mitarbeiter gut da.
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Die Gruppen-Unfallversicherung deckt nur eigene Schäden – oder die Mitversicherter – ungeachtet einer Schuldfrage ab. „Ein Unfall liegt vor, wenn die versicherte Person durch ein plötzlich von außen auf ihren Körper wirkendes Ereignis (Unfallereignis) unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet. Als Unfall gilt auch, wenn durch eine erhöhte Kraftanstrengung an Gliedmaßen oder Wirbelsäule ein Gelenk verrenkt wird oder Muskeln, Sehnen, Bänder oder Kapseln gezerrt oder zerrissen werden.“ (§1, Allgemeine Unfallversicherungsbedingungen).
Außerdem gelten Schadensfälle als Unfall, bei denen Menschen, Tiere oder Sachgegenstände gerettet werden, sofern Gesundheitsschädigungen dabei nicht bewusst in Kauf genommen wurden. Als Unfall gilt darüber hinaus eine für das Tauchen typische Schädigung, eine Vergiftung, der Tod durch Ertrinken sowie der Entzug von Nahrung, Wärme, Flüssigkeit oder Sauerstoff.
Die Gruppenunfallversicherung bezieht sich auf den in den Versicherungsbedingungen bezeichneten Personenkreis. Dabei sind viele Wahlmöglichkeiten vorhanden. Grundsätzlich kann sich auch eine einzelne Person versichern, jedoch bietet sich meistens für Vereine und Verbände eine Gruppenversicherung für die Mitglieder des Vereins oder Verbands an. Hierbei kann für unterschiedliche Personengruppen eine Unfallversicherung vereinbart werden:
Ehrenamtler und Teilnehmer
Ehrenamtlich Tätige in der gesetzlichen Unfallversicherung
Ehrenamtlich Tätige sind laut § 2 SGB VII pflichtversichert, wenn diese tätig sind:
im Gesundheitswesen oder in der Wohlfahrtspflege
für Körperschaften, Anstalten oder Stiftungen des öffentlichen Rechts, etc.
für öffentlich-rechtliche Religionsgemeinschaften, etc.
Für gemeinnützige Organisationen sind ehrenamtlich Tätige in der Regel nicht in der gesetzlichen Unfallversicherung pflichtversichert. Der Verein / Verband kann, je nach seinen Bedürfnissen, eine Vereinsunfallversicherung abschließen. In dieser sind grundsätzlich alle ehrenamtlich tätigen Personen sowie die Teilnehmer an Vereinsveranstaltungen abgesichert.
Unfallbeispiele:
Ein Jugendlicher spielt Tischtennis auf dem Gelände Ihrer Einrichtung. Dabei knickt dieser so unglücklich um, dass es zu einem Riss des Sprunggelenkes kommt. Ein Arzt stellt später fest, dass der Fuß einen dauerhaften Schaden behalten wird. Aus diesem Grund darf der Fuß nie wieder komplett belastet werden.
Ein ehrenamtlicher Helfer baut Stühle und Tische für eine LAN-Party im Jugendclub auf, er stolpert ungünstig über ein herumliegendes Kabel und stürzt. Dabei schlägt er mit dem Kopf auf die Tischkante. Dabei verletzt er sich auch das Auge. Leider verliert der Helfer einen Teil seiner Sehkraft.
Hier haben wir alle wichtigen Informationen zusammengestellt:
Ehrenamtlich Tätige in der gesetzlichen Unfallversicherung
Mitarbeiter
Wie bei einem Arbeitgeber und Arbeitnehmerverhältnis, besteht der Versicherungsschutz für Hauptberufliche, zusätzlich zur gesetzlichen Unfallversicherung über die Berufsgenossenschaft, freiberuflich auf Honorarbasis oder auch ehrenamtlich gegen Aufwandsentschädigung für die Organisationstätigen.
Beispiel:
In der Verwaltung wird gerade der Umzug einiger Akten in den Keller vorbereitet. Dadurch stehen viele Kisten herum. Die Buchhalterin übersieht im Gespräch mit dem Vorstand eine Kiste und stürzt. Ihr Knie ist zertrümmert und Sie benötigt eine lange Rehabehandlung. Die anfallenden Kosten würde in diesem Fall eine Gruppen-Unfallversicherung für Mitarbeiter übernehmen.
Kursteilnehmer
Volkshochschulen oder andere Bildungseinrichtungen haben keine gesetzliche Verpflichtung zur zusätzlichen Unfallversicherung Ihrer Teilnehmer. Dennoch ist es auch zu einer selbstverständlichen moralischen Verpflichtung geworden. Aus diesem Grund bieten wir mit unserem Konzept für Kursteilnehmer eine Möglichkeit zur Erfüllung dieser Pflicht.
Unfallbeispiel:
Während eines Fotoworkshops fällt das Stativ um. Ein Teilnehmer wir am Fuß sehr unglücklich verletzt. Sein Zeh nimmt dauerhaft einen Schaden. Weitere Informationen zur Kursteilnehmer-Gruppenunfallversicherung
Gemeinden, Landratsämter und Städte
Insbesondere für Gemeinden, Landratsämter und Städte ist eine Unfallversicherung für Mitarbeiter & ehrenamtliche Helfer sinnvoll.
Hier finden Sie mehr Informationen
Die Versicherungsträger bieten die verschiedensten Leistungsarten für Gruppen-Unfallversicherungen an. Es sollte darauf geachtet werden, dass die vereinbarten Leistungsarten auch wirklich die möglichen Risiken abdecken. Dies ergibt sich aus dem Inhalt und der Struktur, die die einzelnen Vereine und Verbände aufweisen. Am häufigsten vereinbart werden Versicherungsleistungen im Falle der Invalidität nach einem Unfall, die sich je nachdem Invaliditätsgrad richten. Gleiches gilt für das Krankenhaus-Tagegeld, das bei einer vollstationären Heilbehandlung oder Operation zum Tragen kommt. Daran anschließen kann sich ein Genesungsgeld, das die Zeit der Rekonvaleszenz abdeckt. Möglich ist auch eine Todesfallleistung, die Hinterbliebenen eine finanzielle Einmalleistung oder eine Versorgung gewährt.
Auch die Beantwortung dieser Frage erfordert eine Analyse der spezifischen Faktoren, die Vereine und Verbände aufweisen und lässt sich pauschal nicht einfach beantworten.
Hierbei ist folgendes von Bedeutung:
Anzahl der versicherten Personen
Vereinszweck mit seinen speziellen Risiken
finanzielles Leistungsvermögen des Vereins
gewünschte Leistungsarten
Kriterien zur Berechnung | Beispiel Tennisverein |
Organisationsstruktur | Gemeinnützige Vereinigung |
Rechtsform | e. V. |
Zweck des Vereins | Tennissport |
Name der Organisation | Tennisverein Weißenstadt e. V. |
Haushaltssumme pro Jahr | 60.000 € |
Festangestellte Mitarbeiter | 2 (mehr als 30 Stunden pro Woche) |
Mitglieder | 47 |
Deckungsvariante | Standard |
Personengruppe | Gesamter Verein |
Beitrag | 139,80 € jährlich 11,65 € monatlich* |
Die Kosten für die Gruppenunfallversicherung des Tennisvereins beziffern sich auf 11,65 € monatlich.
*Umgerechnete Jahresprämie 2023. Bitte beachten Sie, dass bei einer monatlichen Zahlweise ggf. ein Zuschlag hinzukommt.
Es ist also auf jeden Fall anzuraten, sich bei kompetenten Beratern zu informieren und entsprechende Vergleiche der Anbieter durchzuführen. Aus diesem Grund ist es immer sinnvoll sich an einen Versicherungsmakler zu wenden, um sich nicht nur Arbeit zu ersparen, sondern auch um unabhängig beraten zu werden. Wir haben beispielsweise mit den Versicherungsgesellschaften Rahmenverträge ausgehandelt, die spezielle auf die Bedürfnisse von Vereinen zugeschnitten sind. Unsere Experten beantworten gerne Ihre Fragen.
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Sind Nichtmitglieder auch versichert?
Ja, auch Mitglieder, die (noch) nicht zum Verein gehören, sind automatisch mitversichert.
Einzige Bedingung: Sie müssen dem Verein namentlich bekannt sein, wenn sie sich auf den Weg zum Probetraining machen, da bereits der Weg zum „Schnuppertraining“ mitversichert ist.
Gilt die Unfallversicherung auch für Cannabis Social Clubs?
Ja, der Versicherungsschutz gilt auch für Cannabis Social Clubs.
Hinweis: Es besteht kein Versicherungsschutz für Unfälle der versicherten Person durch Bewusstseinsstörungen. Dies betrifft u.a. auch der Konsum von Drogen oder sonstigen Mitteln, die das Bewusstsein beeinträchtigen.
Was ist eine Sportunfallversicherung für Vereine?
Im Versicherungswesen gibt es den Begriff Sportunfallversicherung für den Verein nicht, hierbei ist jedoch die Gruppenunfallversicherung für einen Verein gemeint. Ihre Leistung umfasst mehr als nur Sportunfälle, deswegen ist die Bezeichnung weiter gefasst.
Welche Vereine können im Rahmen einer Gruppenunfallversicherung versichert werden?
Eine Gruppenunfallversicherung kann für eine Vielzahl von Vereinen abgeschlossen werden, darunter:
Sportvereine: Diese können eine Gruppenunfallversicherung für ihre Spieler, Trainer und Betreuer abschließen.
Jugend- und Freizeitvereine: Auch hier können Mitglieder, Trainer und Betreuer einer Gruppenunfallversicherung unterliegen.
Kultur- und Kunstvereine: Hier können Künstler, Musiker und Tänzer durch eine Gruppenunfallversicherung abgesichert werden.
Soziale Vereine: Diese können eine Gruppenunfallversicherung für ihre Mitarbeiter und Ehrenamtlichen abschließen.
Schul- und Bildungsvereine: Hier können Schüler, Lehrer und weitere Mitarbeiter einer Gruppenunfallversicherung unterliegen.
Wo gilt die Gruppenunfallversicherung für Vereine?
Die Versicherung gilt weltweit, außer in Kriegsgebieten.
Ist die Unfallversicherung eine Pflichtversicherung?
Sie ist gleichzusetzen mit der Gruppenunfallversicherung für Unternehmen, auch diese ist keine Pflichtversicherung. Doch so kann der Arbeitgeber für den Arbeitnehmer die Lücke zur gesetzlichen Unfallversicherung schließen und ihn so gegen das Unfallrisiko im Tätigkeitsbereich absichern.
Die Unfallversicherung für den Verein bietet viele Leistungen gegenüber ihren Mitarbeitern, ehrenamtlichen Helfern und Teilnehmer im Schadenfall und ist eine sinnvolle Maßnahme zur Vorsorge.
Sind Vereinsmitglieder nicht über die Berufsgenossenschaft abgesichert?
Über die Berufsgenossenschaft sind nur die festangestellten Arbeitnehmer abgesichert. Ehrenamtsträger und Vereinsmitglieder hingegen nicht. Zudem ist der Versicherungsumfang der Berufsgenossenschaft meist nicht ausreichend.
Auch die betriebliche Gruppenunfallversicherung greift nicht in Ihrer Freizeit.
Wann zahlt eine Gruppenunfallversicherung für Vereine nicht?
Eine Gruppenunfallversicherung für Vereine zahlt in der Regel nicht (Auszug), wenn die versicherte Person:
Unter Alkohol- oder Drogeneinfluss steht, wenn der Unfall passiert.
Absichtliche Selbstverletzungen begeht oder sich selbst in Gefahr bringt.
Einen Unfall hat, während sie an einer illegalen Aktivität beteiligt ist.
Einen Unfall hat, während sie an einem Risikosport oder einer gefährlichen Freizeitaktivität teilnimmt, für die sie keine ausreichende Ausbildung oder Vorbereitung haben.
Sind Behandlungskosten in der Gruppen-Unfallversicherung abgedeckt?
Die Behandlungskosten werden durch die Krankenversicherung gedeckt. Die Gruppenunfallversicherung ersetzt schwerpunktmäßig eine Invaliditätsleistung (dauerhafte körperliche Beeinträchtigung) in Folge eines Unfallschadens.
Schadenbeispiele im Rahmen der Gruppenunfallversicherung
So vielfältig wie das Leben sind auch die auftretenden Schadensereignisse. Das können bei der Ausübung von Mannschaftssport auftretende Verletzungen, wie z. B. Knöchelbrüche sein. Vor allem die Überbeanspruchung von Muskeln und Sehnen beim Gewichtheben oder beim Kampfsport tritt häufig auf. Verletzt sich ein Mitglied auf dem Weg zum Vereinsheims z. B. durch einen Fahrradunfall, hat er Ansprüche. Schließlich sind Mitglieder gegen Unfallfolgen versichert, die auf dem Weg zum Training im Verkehr oder auf Glatteis entstehen können.
Was ist im Rahmen einer Gruppenunfallversicherung versichert?
Unfälle,
Wer zahlt bei einer Sportverletzung im Verein?
Sollte Ihnen während des Trainings, eines Wettkampfs oder einer anderen sportlichen Aktivität im Sportverein ein Unfall passieren, wird in der Regel die Gruppenunfallversicherung des Vereins die Kosten übernehmen. Dies gilt auch, wenn Ihnen auf dem Weg zum oder vom Training oder einer anderen Vereinsaktivität etwas zustößt. Der Verletzte sollte den Unfall auch seiner Krankenversicherung und – falls vorhanden – seiner privaten Unfallversicherung melden.
Die Behandlungskosten werden zunächst von der Krankenversicherung des Verletzten übernommen und dann von der Versicherung des Vereins zurückgefordert. Invaliditätsleistungen, Krankenhaustagegeld und Unfallrente werden in der Regel von der Sportunfallversicherung des Vereins übernommen. Wenn Sportvereine ihren Spielerinnen und Spielern Löhne zahlen, gelten sie grundsätzlich als Arbeitgeber. Vereinsmitglieder sind daher verpflichtend gegen Berufsunfälle versichert.
Sollten Sie auf diesen Seiten nicht ausreichende Antworten auf Ihre Fragen zur Unfallversicherung für Vereine finden, steht Ihnen unser Team der Abteilung Jugend, Bildung, Kultur, Freizeit und Natur gerne zur Verfügung.