Wenn die gesetzliche Unfallversicherung nicht mehr greift, schützt unsere Gruppen-Unfallversicherung!
Gute Gründe für Bernhard - ausgezeichneter Versicherungsmakler
© BERNHARD Assekuranzmakler 2018
Die Gruppenunfallversicherung für Vereine und Verbände schützt Ihre Mitglieder, wenn Sie im Rahmen Ihrer Mitgliedspflichten tätig sind und sich währenddessen verletzen. Organisationen, die gemeinnützig tätig sind freuen sich über jeden ehrenamtlich tätigen Helfer. Manche haben aber auch eigene festangestellte Mitarbeiter oder Honorarkräfte. Bei der Fülle an unterschiedlich Aufgaben, die diese Mitglieder durchführen, taucht jedoch immer unweigerlich die Frage auf:
"Was passiert, wenn ich einen Unfall erleide und infolgedessen für immer körperlich geschädigt bleibe?“
Das Risiko eines Unfalls besteht leider immer und dieser kann im schlimmsten Fall weitreichende finanzielle und gesundheitliche Auswirkungen haben. Eine Vereins-Gruppenunfallversicherung ist daher immer zu empfehlen, denn Ihre Mitglieder stehen nicht automatisch unter dem Unfallschutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Außerdem sind die Beiträge im Verhältnis zu den möglichen finanziellen Folgen relativ gering.
Eine Absicherung empfiehlt sich für alle, die ehrenamtlich in ihrer Freizeit einem Engagement für Vereine und Verbände nachgehen. Sind sie als Angestellte des Vereins tätig, unterliegen sie der berufsgenossenschaftlichen Versicherung wie jeder andere Beschäftigte. Allerdings gilt das nicht für Unfälle in der Freizeit. Daher sichert eine entsprechende Unfallversicherung die Risiken ab, die bei der Ausübung der Vereinstätigkeit entstehen können. Dazu gehören im Übrigen auch die Wege vom oder zum Training oder anderer Vereinsaktivitäten. Die Gruppenunfallversicherung bietet also keinen Schutz außerhalb der Vereinstätigkeiten bzw. Freizeit. Die Versicherungsleistung besteht somit nur für die satzungsgemäßen Vereinsmaßnahmen.
Empfehlung:
Der Vorstand bzw. verantwortliche Person hat die Möglichkeit, dem Vereinsmitarbeiter für dessen wirtschaftlichen Schaden eine Unfallversicherung abzuschließen. Dabei steht der Verein auch gegenüber Mitarbeiter gut da.
Eine Unfallversicherung für Gruppen deckt, im Rahmen der vereinbarten Bedingungen, Personenschäden der Vereinsmitglieder, Ehrenamtlichen und Helfer ab. Falls einem Vereinsmitglied während dem Vereinsfest, der Musikprobe oder dem Training ein Unfall zustößt, ist dieser durch die Versicherung entsprechend geschützt. Dies gilt auch für den direkten Weg von und zu den Veranstaltungen bzw. Vereinsaktivitäten.
Die von der Unfallversicherung ausgezahlte Summe kann dann einen möglichen Lohnausfall kompensieren, längere Krankenhausaufenthalte, Spezialbehandlungen und teure Reha-Maßnahmen unterstützen oder bei Bedarf auch den behindertengerechten Umbau Ihres Hauses finanzieren.
Leistungsbeispiele der Gruppen-Unfallversicherung für Vereinsmitglieder:
Versicherte Unfälle:
Unfälle, die bei der Tätigkeit für die versicherte Organisation sowie auf deren Veranstaltungen auftreten.
Unfälle bei sportlichen Betätigungen zum Beispiel Skifahren oder Selbstverteidigungskursen. Hier müssen allerdings die individuellen Ausschlüsse beachtet werden!
Unfälle auf dem direkten Weg von der heimatlichen Wohnung nach und von der Vereins- oder Verbandstätigkeit bzw. Veranstaltung
Als Unfall gilt auch:
wenn beispielsweise durch eine erhöhte Kraftanstrengung an Gliedmaßen oder Wirbelsäule ein Gelenk verrenkt wird oder Muskeln, Sehnen, Bänder oder Kapseln gezerrt oder zerrissen werden
der Tod durch Blitzschlag
Vergiftung (bei Kindern unter 10 Jahren)
Ersticken und Ertrinken
Die Gruppen-Unfallversicherung deckt nur eigene Schäden – oder die Mitversicherter – ungeachtet einer Schuldfrage ab. „Ein Unfall liegt vor, wenn die versicherte Person durch ein plötzlich von außen auf ihren Körper wirkendes Ereignis (Unfallereignis) unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet. Als Unfall gilt auch, wenn durch eine erhöhte Kraftanstrengung an Gliedmaßen oder Wirbelsäule ein Gelenk verrenkt wird oder Muskeln, Sehnen, Bänder oder Kapseln gezerrt oder zerrissen werden.“ (§1, Allgemeine Unfallversicherungsbedingungen) Außerdem gelten Schadensfälle als Unfall, bei denen Menschen, Tiere oder Sachgegenstände gerettet werden, sofern Gesundheitsschädigungen dabei nicht bewusst in Kauf genommen wurden. Als Unfall gilt darüber hinaus eine für das Tauchen typische Schädigung, eine Vergiftung, der Tod durch Ertrinken sowie der Entzug von Nahrung, Wärme, Flüssigkeit oder Sauerstoff.
Die Gruppenunfallversicherung bezieht sich auf den in den Versicherungsbedingungen bezeichneten Personenkreis. Dabei sind viele Wahlmöglichkeiten vorhanden. Grundsätzlich kann sich auch eine einzelne Person versichern, jedoch bietet sich meistens für Vereine und Verbände eine Gruppenversicherung für die Mitglieder des Vereins oder Verbands an. Hierbei kann für unterschiedliche Personengruppen eine Unfallversicherung vereinbart werden:
Ehrenamtler und Teilnehmer
Ehrenamtlich Tätige in der gesetzlichen Unfallversicherung
Ehrenamtlich Tätige sind laut § 2 SGB VII pflichtversichert, wenn diese tätig sind:
im Gesundheitswesen oder in der Wohlfahrtspflege
für Körperschaften, Anstalten oder Stiftungen des öffentlichen Rechts, etc.
für öffentlich-rechtliche Religionsgemeinschaften, etc.
Für gemeinnützige Organisationen sind ehrenamtlich Tätige in der Regel nicht in der gesetzlichen Unfallversicherung pflichtversichert. Der Verein / Verband kann, je nach seinen Bedürfnissen, eine Vereinsunfallversicherung abschließen. In dieser sind grundsätzlich alle ehrenamtlich tätigen Personen sowie die Teilnehmer an Vereinsveranstaltungen abgesichert.
Unfallbeispiele:
Ein Jugendlicher spielt Tischtennis auf dem Gelände Ihrer Einrichtung. Dabei knickt dieser so unglücklich um, dass es zu einem Riss des Sprunggelenkes kommt. Ein Arzt stellt später fest, dass der Fuß einen dauerhaften Schaden behalten wird. Aus diesem Grund darf der Fuß nie wieder komplett belastet werden.
Ein ehrenamtlicher Helfer baut Stühle und Tische für eine LAN-Party im Jugendclub auf, er stolpert ungünstig über ein herumliegendes Kabel und stürzt. Dabei schlägt er mit dem Kopf auf die Tischkante. Dabei verletzt er sich auch das Auge. Leider verliert der Helfer einen Teil seiner Sehkraft.
Hier haben wir alle wichtigen Informationen zusammengestellt:
Ehrenamtlich Tätige in der gesetzlichen Unfallversicherung
Mitarbeiter
Wie bei einem Arbeitgeber und Arbeitnehmerverhältnis, besteht der Versicherungsschutz für Hauptberufliche, zusätzlich zur gesetzlichen Unfallversicherung über die Berufsgenossenschaft, freiberuflich auf Honorarbasis oder auch ehrenamtlich gegen Aufwandsentschädigung für die Organisationstätigen.
Beispiel:
In der Verwaltung wird gerade der Umzug einiger Akten in den Keller vorbereitet. Dadurch stehen viele Kisten herum. Die Buchhalterin übersieht im Gespräch mit dem Vorstand eine Kiste und stürzt. Ihr Knie ist zertrümmert und Sie benötigt eine lange Rehabehandlung. Die anfallenden Kosten würde in diesem Fall eine Gruppen-Unfallversicherung für Mitarbeiter übernehmen.
Kursteilnehmer
Volkshochschulen oder andere Bildungseinrichtungen haben keine gesetzliche Verpflichtung zur zusätzlichen Unfallversicherung Ihrer Teilnehmer. Dennoch ist es auch zu einer selbstverständlichen moralischen Verpflichtung geworden. Aus diesem Grund bieten wir mit unserem Konzept für Kursteilnehmer eine Möglichkeit zur Erfüllung dieser Pflicht.
Unfallbeispiel:
Während eines Fotoworkshops fällt das Stativ um. Ein Teilnehmer wir am Fuß sehr unglücklich verletzt. Sein Zeh nimmt dauerhaft einen Schaden.
Weitere Informationen zur Kursteilnehmer-Gruppenunfallversicherung
Gemeinden, Landratsämter und Städte
Insbesondere für Gemeinden, Landratsämter und Städte ist eine Unfallversicherung für Mitarbeiter & ehrenamtliche Helfer sinnvoll.
Hier finden Sie mehr Informationen
Die Versicherungsträger bieten die verschiedensten Leistungsarten für Gruppen-Unfallversicherungen an. Es sollte darauf geachtet werden, dass die vereinbarten Leistungsarten auch wirklich die möglichen Risiken abdecken. Dies ergibt sich aus dem Inhalt und der Struktur, die die einzelnen Vereine und Verbände aufweisen. Am häufigsten vereinbart werden Versicherungsleistungen im Falle der Invalidität nach einem Unfall, die sich je nach dem Invaliditätsgrad richten. Gleiches gilt für das Krankenhaus-Tagegeld, das bei einer vollstationären Heilbehandlung oder Operation zum Tragen kommt. Daran anschließen kann sich ein Genesungsgeld, das die Zeit der Rekonvaleszenz abdeckt. Möglich ist auch eine Todesfallleistung, die Hinterbliebenen eine finanzielle Einmalleistung oder eine Versorgung gewährt.
Auch die Beantwortung dieser Frage erfordert eine Analyse der spezifischen Faktoren, die Vereine und Verbände aufweisen. Hierbei ist folgendes von Bedeutung:
die Anzahl der versicherten Personen,
der Vereinszweck mit seinen speziellen Risiken,
das finanzielle Leistungsvermögen des Vereins,
die gewünschten Leistungsarten.
Es ist also auf jeden Fall anzuraten, sich bei kompetenten Beratern zu informieren und entsprechende Vergleiche der Anbieter durchzuführen. Aus diesem Grund ist es immer sinnvoll sich an einen Versicherungsmakler zu wenden um sich nicht nur Arbeit zu ersparen, sondern auch um unabhängig beraten zu werden. Wir haben beispielsweise mit den Versicherungsgesellschaften Rahmenverträge ausgehandelt, die spezielle auf die Bedürfnisse von Vereinen zugeschnitten sind. Unsere Experten beantworten gerne Ihre Fragen.
Starke Leistungsmerkmale unseres Online-Abschluss-Tool für die Bereiche Vereine, Verbände, Kommunen und Bildungseinrichtungen.
Die Vereinshaftpflicht ist die wichtigste Versicherung für Vereine. Sie deckt Personen- sowie Sachschäden an Dritten, die während der Vereinstätigkeit auftreten können.
Die Veranstalterhaftpflicht bietet Ihnen Versicherungsschutz für Sach- und Personenschäden während des vereinbarten Zeitraums.
Schützen Sie Ihr Vermögen vor Schäden, die durch eine Pflichtverletzung im Geschäftsablauf entstehen können.
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Ist die Unfallversicherung eine Pflichtversicherung?
Sie ist gleichzusetzten mit der Gruppenunfallversicherung für Unternehmen, auch diese ist keine Pflichtversicherung. Doch so kann der Arbeitgeber für den Arbeitnehmer die Lücke zur gesetzlichen Unfallversicherung schließen und ihn so gegen das Unfallrisiko im Tätigkeitsbereich absichern.
Die Unfallversicherung bietet viele Leistungen gegnüber ihren Mitarbeitern, ehrenamtlichen Helfern und Teilnehmer im Schadenfall und ist ein sinnvoller Maßnahme zur Vorsorge.
Sind Vereinsmitglieder nicht über die Berufsgenossenschaft abgesichert?
Über die Berufsgenossenschaft sind nur die festangestellten Arbeitnehmer abgesichert. Die ehrenamtlichen Helfer und Vereinsmitglieder hingegen nicht. Zudem ist der Versicherungsumfang der Berufsgenossenschaft meist nicht ausreichend.
Auch die betriebliche Gruppenunfallversicherung greift nicht in Ihrer Freizeit.
Sind Behandlungskosten in der Gruppen-Unfallversicherung abgedeckt?
Die Behandlungskosten werden durch die Krankenversicherung gedeckt. Die Gruppen-Unfallversicherung ersetzt schwerpunktmäßig eine Invaliditätsleistung (dauerhafte körperliche Beeinträchtigung) in Folge eines Unfallschadens.
Schadenbeispiele im Rahmen der Gruppenunfallversicherung
So vielfältig wie das Leben sind auch die auftretenden Schadensereignisse. Das können bei der Ausübung von Mannschaftssport auftretende Verletzungen wie z. B. Knöchelbrüche sein. Vor allem die Überbeanspruchung von Muskeln und Sehnen beim Gewichtheben oder beim Kampfsport tritt häufig auf. Verletzten Sie sich auf dem Weg zum Vereinsheims z. B. durch einen Fahrradunfall, haben Sie Ansprüche. Schließlich sind Sie gegen Unfallfolgen abgesichert, die auf dem Weg zum Training im Verkehr oder auf Glatteis entstehen können.
Sollten Sie auf diesen Seiten nicht ausreichende Antworten auf Ihre Fragen zur Unfallversicherung finden, steht Ihnen unser Team der Abteilung Jugend, Bildung, Kultur, Freizeit und Natur gerne zur Verfügung.