Sind Nichtmitglieder auch versichert?
Ja. In der Gruppenunfallversicherung von Bernhard Assekuranz sind auch Personen mitversichert, die (noch) nicht zum Verein gehören
Einzige Bedingung: Sie müssen dem Verein namentlich bekannt sein, wenn sie sich auf den Weg zum Probetraining machen, da bereits der Weg zum „Schnuppertraining“ mitversichert ist.
Gilt die Unfallversicherung auch für Cannabis Social Clubs?
Ja, der Versicherungsschutz gilt auch für Cannabis Social Clubs.
Hinweis: Es besteht kein Versicherungsschutz für Unfälle der versicherten Person durch Bewusstseinsstörungen. Dies betrifft u. a. auch der Konsum von Drogen oder sonstigen Mitteln, die das Bewusstsein beeinträchtigen.
Was ist eine Sportunfallversicherung für Vereine?
Im Versicherungswesen gibt es den Begriff Sportunfallversicherung für den Verein nicht, hierbei ist jedoch die Gruppenunfallversicherung für einen Verein gemeint. Ihre Leistung umfasst mehr als nur Sportunfälle, deswegen ist die Bezeichnung weiter gefasst.
Wo gilt die Gruppenunfallversicherung für Vereine?
Die Gruppenunfallversicherung von Bernhard Assekuranz gilt weltweit, ausgenommen sind Kriegsgebiete.
Ist die Unfallversicherung eine Pflichtversicherung?
Nein. Wie die Gruppenunfallversicherung für Unternehmen ist auch die Gruppenunfallversicherung für Vereine keine Pflichtversicherung. Der Verein kann damit aber die Lücke zur gesetzlichen Unfallversicherung schließen und seine Mitglieder gegen das Unfallrisiko im Rahmen der Vereinstätigkeit absichern.
Die Gruppenunfallversicherung von Bernhard Assekuranz bietet Mitarbeitern, ehrenamtlichen Helfern und Teilnehmern im Schadenfall umfangreiche Leistungen und ist eine sinnvolle Maßnahme zur Vorsorge.
Sind Vereinsmitglieder nicht über die Berufsgenossenschaft abgesichert?
Über die Berufsgenossenschaft sind nur die festangestellten Arbeitnehmer abgesichert. Ehrenamtsträger und Vereinsmitglieder hingegen nicht. Zudem ist der Versicherungsumfang der Berufsgenossenschaft meist nicht ausreichend.
Auch die betriebliche Gruppenunfallversicherung greift nicht in Ihrer Freizeit.
Wann zahlt eine Gruppenunfallversicherung für Vereine nicht?
Wichtige Ausschlüsse der Unfallversicherung für Vereine (auszugsweise)
- Keine Besucher von öffentlichen Veranstaltungen
- Risiko-Sportarten wie Canyoning, Bungee-Jumping, Flaschentauchen u. ä.
- Unfälle auf Wegen von oder zum Ort der Veranstaltung, wenn der Weg durch privatwirtschaftliche Erledigungen/ Termine unterbrochen wird
- Unfälle bei der vorsätzlichen Ausführung oder dem Versuch von Verbrechen oder Vergehen
- Unfälle auf Fahrtveranstaltungen mit Fahrzeugen, bei denen es auf die Erzielung von Höchstgeschwindigkeiten ankommt
- Behandlungs- und Heilkosten sowie Tagegelder
- Infektionskrankheiten
- Unfälle, die durch Alkohol-, Medikamenten- oder Drogeneinfluss eingetreten sind
Sind Behandlungskosten in der Gruppen-Unfallversicherung abgedeckt?
Die Behandlungskosten werden durch die Krankenversicherung gedeckt. Die Gruppenunfallversicherung ersetzt schwerpunktmäßig eine Invaliditätsleistung (dauerhafte körperliche Beeinträchtigung) in Folge eines Unfallschadens.
Wer zahlt bei einer Sportverletzung im Verein?
Falls Sie während einer sportlichen Aktivität im Verein, sei es Training oder Wettkampf, einen Unfall erleiden, tritt in der Regel die Gruppenunfallversicherung des Vereins in Kraft. Dies gilt auch für Unfälle, die sich auf dem Weg zu oder von diesen Aktivitäten ereignen. Es ist wichtig, dass Sie den Vorfall sowohl Ihrer Krankenversicherung als auch – sofern vorhanden – Ihrer privaten Unfallversicherung melden.
Die Behandlungskosten werden zunächst von der Krankenversicherung des Verletzten übernommen und dann von der Versicherung des Vereins zurückgefordert. Leistungen wie Invaliditätsentschädigung, Krankenhaustagegeld und Unfallrente werden üblicherweise von der Sportunfallversicherung des Vereins gedeckt.
Sollten Vereine ihren Mitgliedern eine Vergütung zahlen, gelten sie grundsätzlich als Arbeitgeber. Vereinsmitglieder sind daher verpflichtend gegen Berufsunfälle versichert.