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Bernhard Assekuranzmakler
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Kommunale Versicherungen

für Gemeinden, Landratsämtern und weiteren KdöRs

Haftpflicht- und Unfallversicherung

  • für Freizeitgruppen, Musikprojekte, Sportvereine, etc.
  • Sofortige Versicherungszusage und Police
  • Exklusive Konzepte durch 70 Jahre Erfahrung
  • inkl. Gastronomie-Risiko

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Warum benötigt man kommunale Versicherungen?

Kommunale Versicherungen dienen dazu, die Kommunen vor finanziellen Risiken zu schützen, die im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit entstehen können. Kommunen sind beispielsweise für die Straßen, Schulen, Parks, Abwassersysteme und andere öffentliche Einrichtungen verantwortlich. Sie beschäftigen auch viele Angestellte, die im öffentlichen Dienst tätig sind. All diese Aktivitäten bergen das Risiko von Haftungsansprüchen, die aufgrund von Unfällen, Fehlern oder Versäumnissen entstehen können.

Eine kommunale Versicherung deckt diese Risiken ab, indem sie die Kommune vor hohen finanziellen Belastungen schützt, die aus Schadensersatzansprüchen oder Rechtsstreitigkeiten resultieren können. Zum Beispiel kann eine kommunale Haftpflichtversicherung die Kommune vor Ansprüchen schützen, die aufgrund von Personenschäden oder Sachschäden entstehen, die von kommunalen Angestellten oder Einrichtungen verursacht wurden. Eine kommunale Feuerversicherung schützt die Kommune vor den finanziellen Folgen von Feuer und anderen Katastrophen. Diese Versicherungen sind wichtig, um die Finanzen der Kommune zu schützen und sicherzustellen, dass sie ihre Aufgaben erfüllen und ihre Bürgerinnen und Bürger bedienen kann.

Was ist kommunale Jugendarbeit?

Kommunale Jugendarbeit ist ein Angebot der Jugendhilfe, das von den Kommunen durchgeführt wird. Sie umfasst eine Vielzahl von Angeboten und Aktivitäten, die sich an Jugendliche richten und ihnen die Möglichkeit geben, ihre Interessen und Talente zu entwickeln und ihre Freizeit sinnvoll zu gestalten. Dazu gehören zum Beispiel Freizeitgruppen, Musikprojekte, Sportvereine, Feriencamps und Informationsveranstaltungen. Die kommunale Jugendarbeit soll Jugendliche unterstützen, ihre Persönlichkeit zu entwickeln, Verantwortung zu übernehmen und sich in die Gesellschaft einzubringen.

Haftpflichtversicherung für kommunale Jugendarbeit

Kommunale Jugendarbeit ist die von Gemeinden, Landkreis oder weiteren KdöRs getragene Jugendarbeit. Jedes Jahr werden hinsichtlich der kommunalen Jugendarbeit zahlreiche Veranstaltungen, Fahrten und Freizeiten, Bildungsseminare und Kultur-Events veranstaltet.


Auch wenn dies gut organisiert und vorbereitet ist, können schnell Schäden, Unfälle oder Probleme mit dem Versicherungsschutz auftreten. Dabei spielt natürlich auch immer die Aufsichtspflicht eine Rolle.
Diese und viele andere Haftungsthematiken sind in unserem Haftpflichtkonzept für kommunale Jugendarbeit integriert oder versicherbar.

Unsere Versicherungsbedingungen:

Haftpflichtversicherung für Gemeinden, Landratsämter, Städte

Hinweis: Rechtsverbindlich sind alleine die Inhalte und der Wortlaut des Versicherungsscheins und der Versicherungsbedingungen.

Versicherte Risiken

  • eigene Veranstaltungen, Spiele, Wanderungen, Freizeiten, gesellige Zusammenkünfte, Reisen

  • Ferienprogramme und -aktionen, Ferienpass, Spielmobilaktionen (ohne Kfz-Risiko) inkl. der Bereitstellung vonSpielgeräten

  • Betreuung von Kindern, Schülern und Jugendlichen

  • das Risiko aus dem Verleih von Kleinspiel- und Sportgeräten, dies gilt aber nicht für Großgeräte wie Hüpfburgen, Bungee- Running- Anlagen, mobile Kletterwände, Großzelte (ab 50 m² Grundfläche) sowie für Land- und Wasserfahrzeuge, hierfür ist eine Zusatz-Haftpflicht notwendig

  • nicht organisierter Verbandssport, aber nicht Boxen, Schießen (auch Bogenschießen) oder die sog. Risiko-Sportarten (das sind z.B. Rafting, Free- Climbing, Canyoning, Bungee-Jumping), d.h. auch bei besonders risikoreichen erlebnispädagogischen Maßnahmen unbedingt anfragen (Abseilaktionen, Burmabrücken, Höhlenübernachtungen, Flaschentauchen)

  • Konzerte, Musik-, Tanz- und Theaterveranstaltungen, Kinderzirkus, Kulturtage, inkl. der Proben

  • Flohmärkte, Ausstellungen (aber nicht die Exponate), Umweltaktionen

  • Seminare, Tagungen, Kurse, Lehrgänge, Sitzungen, Ausbildungen (aber keine Praktika in Betrieben), Führungen und Exkursionen

  • Besitz und Betrieb von Geschäftsstellen, Büros, Verwaltungen, Informations- und Beratungsstellen

  • Besitz und Betrieb von Kinderspielplätzen, Bau-, Aktiv- und Abenteuerspielplätzen

  • Besitz und Betrieb von Freizeitstätten, offenen Jugend-Häusern, -Zentren, -Räumen, -Treffs oder -Clubs, sofern dort keine feste Übernachtungsmöglichkeiten angeboten werden (Bettenhäuser, Heime, Selbstversorgerhäuser, Jugendwohngemeinschaften u. ä. sind hierüber nicht mitversichert). Werden dort ständig oder regelmäßig Getränke und/oder Speisen ausgegeben oder verkauft (Gastronomiebetrieb!) wird dafür ein Zuschlag berechnet (Lebensmittelvergiftungen)

  • Lagerung von geringfügigen Mengen gewässerschädlicher Stoffe und Flüssigkeiten (Umweltbasis)

Versicherungsumfang

  • Schäden gegenüber Dritten durch fahrlässiges Verschulden der mitversicherten Personen (Vorstand, Mitarbeiter, Mitglieder, Beauftragte, z.T. auch Teilnehmer)

  • Schadenersatzansprüche bei Verletzung der Aufsichtspflicht der Betreuer an und durch Minderjährige, Verletzung der Sorgfaltspflicht gegenüber Dritten bei der Auswahl der Betreuer durch den Vorstand

  • das gelegentliche Gastronomie-Risiko (Kochen und Verpflegung im Ferien- oder Zeltlager, in Selbstversorgerhäusern, in Koch- und Backkursen u. ä.)

  • Mietsachschäden, sind Schäden an gemieteten unbeweglichen Sachen (Immobilien) und auch an gemieteten oder geliehenen (auch unentgeltlich überlassenen) beweglichen Sachen (gilt aber nicht für Kfz), in Abweichung von den AHB

  • Eigentum, Miete, Pacht und Nutznießung von Grundstücken, Gebäuden, Sälen und Räumlichkeiten (z.B. Verkehrssicherungspflicht, Räum- und Streupflicht)

  • Tätigkeitsschäden

  • Allgemeines Gleichstellungsgesetz (AGG)

  • als Bauherr oder Unternehmer von Bauarbeiten bis zu einer Bausumme von 1.000.000,00 €

  • Be- und Entladeschäden an fremden Kraftfahrzeugen

  • Prüfung der Haftpflichtfrage, Befriedigung berechtigter und Abwehr unberechtigter Ansprüche

Versicherter Personenkreis & Geltungsbereich

  • Alle gesetzlichen Vertreter/innen der versicherten Organisationen

  • Alle haupt-, ehren- und nebenamtlich tätigen Personen und mitarbeitenden Betreuer/innen für Schäden an Dritten in Ausübung ihres Dienstes, nicht gegen den Dienstherrn

  • Alle Aufsichtführenden der mitversicherten Einrichtungen,die in der Trägerschaft der jeweiligen versicherten Organisationen stehen

  • Alle Veranstaltungsteilnehmer, auch untereinander (Ausnahme: Verwandte 1. Grades) sofern keine Privat-Haftpflicht-Versicherung in Anspruch genommen werden kann (subsidiär)

Geltungsbereich: Weltgeltung, außer in Kriegsgebieten

Vertragsgrundlagen & Versicherungssummen

Vertragsgrundlagen: Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Haftpflicht-Versicherung (AHB 2012) und besondere Vereinbarungen (HAFTJUGEND) sowie besondere Bedingungen und Risikobeschreibungen.

Hinweis: Rechtsverbindlich sind allein die Inhalte und der Wortlaut des Versicherungsscheins und der Versicherungsbedingungen. Versicherungssummen: Die Versicherungssummen sind je Versicherungsjahr doppelt maximiert.
  • 5.000.000,00 € pauschal für Personen und /oder Sachschäden

  • 300.000,00 € für Vermögensschäden

  • 2.000.000,00 € für Schäden an gemieteten, unbeweglichen Sachen (Gebäude) *durch Feuer oder Leitungswasser

  • 10.000,00 € für Schäden an gemieteten, geliehenen beweglichen Sachen

  • 1.000.000,00 € für Schäden an fremden KfZ durch Be-/Entladen

  • 1.500,00 € für Schäden an Sachen der Mitarbeiter (Belegschaftshabe)

  • 25.000,00 € AGG

  • 5.000.000,00 € pauschal für die Umwelt-Basis-Haftpflicht

  • 5.000.000,00 € pauschal für die Umwelt-Schaden-Versicherung

* im Rahmen des Regressabkommen

Wichtige Ausschlüsse (auszugsweise)

  • vertraglich übernommene Haftungen, soweit diese über gesetzliche hinausgehen (das ist z. B. die Haftung als Reiseveranstalter nach dem Reisevertragsrecht § 651 a BGB)

  • vertraglich übernommene Haftungen, soweit diese über gesetzliche hinausgehen (das ist z. B. die Haftung als Reiseveranstalter nach dem Reisevertragsrecht § 651 aBGB)

  • Schadenersatzansprüche der mitversicherten Mitarbeiter gegen den Dienstherrn, den Arbeitgeber oder gegen den versicherten Verein, Verband bzw. der Organisation

  • Schadenersatzansprüche der mitversicherten Vereine untereinander, wenn diese in demselben Einzelvertrag zusammen versichert sind und dafür einen Beitragsnachlass erhalten haben

  • Schäden durch Vorsatz oder durch mutwillige Beschädigung

  • Schäden durch Diebstahl oder Abhandenkommen von Sachen

  • Schäden durch den Gebrauch von Luft-, Kraft- oder Wasserfahrzeugen (ausgenommen Ruderboote und Kanus)

  • Achtung: Hierunter fällt nicht nur das Fahren bzw. Führen und Halten, sondern auch z. B. das Ein- und Aussteigen

  • Glasbruchschäden, wenn sich die Organisation selbst dagegen versichern kann (d.h. über eine Glasbruch-Versicherung für die eigenen Räumlichkeiten)

  • Schäden an Leasinggeräten bzw. Geräten und Anlagen, die ständig zur Nutzung überlassen wurden (diese können aber über eine Elektronik-Versicherung abgesichert werden)

    Zusätzlich versicherbare Risiken:

    Schäden aus der Durchführung oder Vorbereitung von Konzerten sowie von Open-Air-Festivals oder Open- Air–Kinos

    Schäden infolge Teilnahme an, oder Vorbereitung zu Rad-, Ski- oder Seifenkisten-Rennen, an Box- oder Ringkämpfen, Tauchsport, an risikoreichen erlebnispädagogischen Maßnahmen

    Weitere Risiken, die zusätzlich versichert werden können:

  •  Besitz oder Betrieb von Zeltplätzen, Skateboardbahnen, Halfpipes, Kletterwänden oder –Kletterparcours

  • Bogenschießen, Luftgewehr- oder Kleinkaliberschießen, Luftfahrt-Risiken wie Ballonfahrten, Segelfliegen

  • Verleih von Airtramps, Hüpfburgen, Bungee-Running-Anlagen u. ä., auch von Booten oder Fahrrädern

  • Kraftfahrzeuge ohne amtl. Zulassung auf dem Betriebsgelände, Haftpflicht für Segel-/Motorboote

Selbstbeteiligung

  • pauschal für Schäden an gemieteten, geliehenen beweglichen Sachen 50,00 €

  • für Schäden an KFZ durch Be- und Entladen 10 %, mind. 50,00 €

  • pauschal für Schäden an Sachen der Mitarbeiter (Belegschaftshabe) 50,00 €

Unfallversicherung für kommunale Jugendarbeit

Die Unfallversicherung für Vereine und Verbände soll den freiwilligen engagierten Mitgliedern bei einem Unfall während ihrer Tätigkeit im Ehrenamt helfen, die dadurch verursachte finanzielle Notlage zu überbrücken.

Denn Mitglieder stehen nicht automatisch unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung.
 

Unsere Versicherungsbedingungen:

Unfallversicherung für Gemeinden, Landratsämter, Städte

 

Versicherte Risiken & Geltungsbereich

Versicherte Risiken: Nach den Versicherungsbedingungen liegt ein Unfall dann vor, wenn eine der versicherten Personen durch ein plötzlich von außen auf deren Körper einwirkendes Ereignis (Unfallereignis) unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet. Dabei gibt es für die Leistungen aus der Unfallversicherung keinen Unterschied zwischen Fremd und Eigenverschulden, beides ist versichert. Als Unfall gilt auch, wenn durch eine erhöhte Kraftanstrengung an Gliedmaßen oder Wirbelsäule ein Gelenk verrenkt wird oder Muskeln, Sehnen, Bänder oder Kapseln gezerrt oder zerrissen werden. Versichert ist auch der Tod durch Blitzschlag, Vergiftung (bei Kindern unter 10 Jahren), Ersticken und Ertrinken. Versichert sind alle Unfälle, die bei der Tätigkeit  für die versicherte Organisation sowie auf deren Veranstaltungen auftreten. Mitversichert sind auch die Unfälle bei sportlichen Betätigungen (z.B.auch beim Skifahren oder bei Selbstverteidigungskursen; allerdings hier die Ausschlüsse beachten!). Dazu sind ebenfalls die Unfälle auf dem direkten Weg von der heimatlichen Wohnung nach und von der dienstlichen Tätigkeit bzw. Veranstaltung versichert. Geltungsbereich: Weltgeltung, außer in Kriegsgebieten

Versicherter Personenkreis

  • Unfälle während der Maßnahmen, des Dienstes etc. und auf den Wegen von
  • allen gesetzlichen und satzungsmäßigen Vertreter/innen der versicherten Jugendringe,

  • allen Mitgliedern des Hauptausschusses, der Vollversammlungen und des Vorstandes

  • allen ehren- und nebenamtlich tätigen Personen und mit arbeitenden Betreuer/innen, sofern und solange sie für Ihre Tätigkeit jährlich insgesamt nicht mehr als max. 1.840 € an steuerpflichtigem Entgelt erhalten (Steuerfreibetrag f. Ehrenamtlich),

  • allen ehrenamtlichen Aufsichtsführenden der mitversicherten Einrichtungen, die in der Trägerschaft des jeweiligen Jugendringes stehen,

  • allen namentlich bekannten Kurs- und Seminarteilnehmer, Besuchern u. Gästen d. vers. Einrichtungen

Versicherungssummen

Standard-Deckung 40.000,00 € für den Todesfall (Erwachsene) 10.000,00 € für den Todesfall (Kinder und Jugendliche) 80.000,00 € für den Invaliditätsfall (bei 100%) 10.000,00 € für die Bergungskosten 10.000,00 € für kosmetische Operationen 10.000,00 € Kurkostenbeihilfe 30,00 € für Krankenhaustagegeld mit verbessertem Genesungsgeld Komfort-Deckung
50.000,00 € für den Todesfall (Erwachsene)

10.000,00 € für den Todesfall(Kinder und Jugendliche)

100.000,00 € für den Invaliditätsfall (bei 100%)

d.h. 500.000,00 € bei 100%iger Invalidität

10.000,00 € für die Bergungskosten

10.000,00 € für kosmetische Operationen

10.000,00 € Kurkostenbeihilfe

50,00 € für Krankenhaustagegeld mit verbessertem Genesungsgeld

Vertragsgrundlagen

Unfall-Versicherung (AUB 2012), Zusatzbedingungen für die Gruppenunfall- und für die Kinderunfallversicherung, besondere Vereinbarungen (UNFBJR 01/2016) sowie besondere Bedingungen und Risikobeschreibungen.
Hinweis: Rechtsverbindlich sind allein die Inhalte und der Wortlaut des Versicherungsscheins und der Versicherungsbedingungen.

Wichtige Ausschlüsse (auszugsweise)

  • Festangestellte und hauptberufliche Mitarbeiter sowie auch Honorarkräfte, d.h. alle, die für ihre Tätigkeit ein steuerpflichtiges Entgelt erhalten. Diese sind entweder über die Berufsgenossenschaft versichert o. können andere Zusatzversicherungen abschließen (Mitarbeiter-Unfall, Infos dazu anfordern)

  • Unfälle auf den Wegen von oder zu den Veranstaltungen, wenn der Weg durch privatwirtschaftliche Maßnahmen (z.B. Einkäufe, Umzug etc.) unterbrochen wird

  • Unfälle auf Fahrveranstaltungen mit Fahrzeugen, bei denen es auf die Erzielung von Höchstgeschwindigkeiten ankommt, Luftfahrtunfälle (Segelfliegen, Drachenfliegen, Fallschirmspringen, Paragliding u. ä.), Risiko-Sportarten wie Canyoning, Bungee-Jumping, Flaschentauchen u. ä.

  • alle Arten von Behandlungs- und Heilkosten sowie Tagegeldern

  • Infektionskrankheiten

  • Keine Besucher v. öffentlichen Veranstaltungen

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