für Gemeinden, Landratsämtern und weiteren KdöRs
Haftpflicht- und Unfallversicherungen
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Erstinformation – die Bernhard Assekuranz ist Ihr unabhängiger Versicherungsmakler für Vereinsversicherungen
Gute Gründe für Bernhard - ausgezeichneter Versicherungsmakler
Kommunale Jugendarbeit ist die von Gemeinden, Landkreis oder weiteren KdöRs getragene Jugendarbeit. Jedes Jahr werden hinsichtlich der kommunalen Jugendarbeit zahlreiche Veranstaltungen, Fahrten und Freizeiten, Bildungsseminare und Kultur-Events veranstaltet.
Auch wenn dies gut organisiert und vorbereitet ist, können schnell Schäden, Unfälle oder Probleme mit dem Versicherungsschutz auftreten. Dabei spielt natürlich auch immer die Aufsichtspflicht eine Rolle.
Diese und viele andere Haftungsthematiken sind in unserem Haftpflichtkonzept für kommunale Jugendarbeit integriert oder versicherbar.
Unsere Versicherungsbedingungen:
Haftpflichtversicherung für Gemeinden, Landratsämter, Städte
Hinweis: Rechtsverbindlich sind alleine die Inhalte und der Wortlaut des Versicherungsscheins und der Versicherungsbedingungen.
Versicherte Risiken
eigene Veranstaltungen, Spiele, Wanderungen, Freizeiten, gesellige Zusammenkünfte, Reisen
Ferienprogramme und -aktionen, Ferienpass, Spielmobilaktionen (ohne Kfz-Risiko) inkl. der Bereitstellung vonSpielgeräten
Betreuung von Kindern, Schülern und Jugendlichen
das Risiko aus dem Verleih von Kleinspiel- und Sportgeräten, dies gilt aber nicht für Großgeräte wie Hüpfburgen, Bungee- Running- Anlagen, mobile Kletterwände, Großzelte (ab 50 m² Grundfläche) sowie für Land- und Wasserfahrzeuge, hierfür ist eine Zusatz-Haftpflicht notwendig
nicht organisierter Verbandssport, aber nicht Boxen, Schießen (auch Bogenschießen) oder die sog. Risiko-Sportarten (das sind z.B. Rafting, Free- Climbing, Canyoning, Bungee-Jumping), d.h. auch bei besonders risikoreichen erlebnispädagogischen Maßnahmen unbedingt anfragen (Abseilaktionen, Burmabrücken, Höhlenübernachtungen, Flaschentauchen)
Konzerte, Musik-, Tanz- und Theaterveranstaltungen, Kinderzirkus, Kulturtage, inkl. der Proben
Flohmärkte, Ausstellungen (aber nicht die Exponate), Umweltaktionen
Seminare, Tagungen, Kurse, Lehrgänge, Sitzungen, Ausbildungen (aber keine Praktika in Betrieben), Führungen und Exkursionen
Besitz und Betrieb von Geschäftsstellen, Büros, Verwaltungen, Informations- und Beratungsstellen
Besitz und Betrieb von Kinderspielplätzen, Bau-, Aktiv- und Abenteuerspielplätzen
Besitz und Betrieb von Freizeitstätten, offenen Jugend-Häusern, -Zentren, -Räumen, -Treffs oder -Clubs, sofern dort keine feste Übernachtungsmöglichkeiten angeboten werden (Bettenhäuser, Heime, Selbstversorgerhäuser, Jugendwohngemeinschaften u. ä. sind hierüber nicht mitversichert). Werden dort ständig oder regelmäßig Getränke und/oder Speisen ausgegeben oder verkauft (Gastronomiebetrieb!) wird dafür ein Zuschlag berechnet (Lebensmittelvergiftungen)
Lagerung von geringfügigen Mengen gewässerschädlicher Stoffe und Flüssigkeiten (Umweltbasis)
Versicherungsumfang
Schäden gegenüber Dritten durch fahrlässiges Verschulden der mitversicherten Personen (Vorstand, Mitarbeiter, Mitglieder, Beauftragte, z.T. auch Teilnehmer)
Schadenersatzansprüche bei Verletzung der Aufsichtspflicht der Betreuer an und durch Minderjährige, Verletzung der Sorgfaltspflicht gegenüber Dritten bei der Auswahl der Betreuer durch den Vorstand
das gelegentliche Gastronomie-Risiko (Kochen und Verpflegung im Ferien- oder Zeltlager, in Selbstversorgerhäusern, in Koch- und Backkursen u. ä.)
Mietsachschäden, sind Schäden an gemieteten unbeweglichen Sachen (Immobilien) und auch an gemieteten oder geliehenen (auch unentgeltlich überlassenen) beweglichen Sachen (gilt aber nicht für Kfz), in Abweichung von den AHB
Eigentum, Miete, Pacht und Nutznießung von Grundstücken, Gebäuden, Sälen und Räumlichkeiten (z.B. Verkehrssicherungspflicht, Räum- und Streupflicht)
Tätigkeitsschäden
Allgemeines Gleichstellungsgesetz (AGG)
als Bauherr oder Unternehmer von Bauarbeiten bis zu einer Bausumme von 1.000.000,00 €
Be- und Entladeschäden an fremden Kraftfahrzeugen
Prüfung der Haftpflichtfrage, Befriedigung berechtigter und Abwehr unberechtigter Ansprüche
Versicherter Personenkreis & Geltungsbereich
Alle gesetzlichen Vertreter/innen der versicherten Organisationen
Alle haupt-, ehren- und nebenamtlich tätigen Personen und mitarbeitenden Betreuer/innen für Schäden an Dritten in Ausübung ihres Dienstes, nicht gegen den Dienstherrn
Alle Aufsichtführenden der mitversicherten Einrichtungen,die in der Trägerschaft der jeweiligen versicherten Organisationen stehen
Alle Veranstaltungsteilnehmer, auch untereinander (Ausnahme: Verwandte 1. Grades) sofern keine Privat-Haftpflicht-Versicherung in Anspruch genommen werden kann (subsidiär)
Geltungsbereich: Weltgeltung, außer in Kriegsgebieten
Vertragsgrundlagen & Versicherungssummen
Vertragsgrundlagen:
Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Haftpflicht-Versicherung (AHB 2012) und besondere Vereinbarungen (HAFTJUGEND) sowie besondere Bedingungen und Risikobeschreibungen.
Hinweis: Rechtsverbindlich sind allein die Inhalte und der Wortlaut des Versicherungsscheins und der Versicherungsbedingungen.
Versicherungssummen:
Die Versicherungssummen sind je Versicherungsjahr doppelt maximiert.
5.000.000,00 € pauschal für Personen und /oder Sachschäden
300.000,00 € für Vermögensschäden
2.000.000,00 € für Schäden an gemieteten, unbeweglichen Sachen (Gebäude) *durch Feuer oder Leitungswasser
10.000,00 € für Schäden an gemieteten, geliehenen beweglichen Sachen
1.000.000,00 € für Schäden an fremden KfZ durch Be-/Entladen
1.500,00 € für Schäden an Sachen der Mitarbeiter (Belegschaftshabe)
25.000,00 € AGG
5.000.000,00 € pauschal für die Umwelt-Basis-Haftpflicht
5.000.000,00 € pauschal für die Umwelt-Schaden-Versicherung
* im Rahmen des Regressabkommen
Wichtige Ausschlüsse (auszugsweise)
vertraglich übernommene Haftungen, soweit diese über gesetzliche hinausgehen (das ist z. B. die Haftung als Reiseveranstalter nach dem Reisevertragsrecht § 651 a BGB)
vertraglich übernommene Haftungen, soweit diese über gesetzliche hinausgehen (das ist z. B. die Haftung als Reiseveranstalter nach dem Reisevertragsrecht § 651 aBGB)
Schadenersatzansprüche der mitversicherten Mitarbeiter gegen den Dienstherrn, den Arbeitgeber oder gegen den versicherten Verein, Verband bzw. der Organisation
Schadenersatzansprüche der mitversicherten Vereine untereinander, wenn diese in demselben Einzelvertrag zusammen versichert sind und dafür einen Beitragsnachlass erhalten haben
Schäden durch Vorsatz oder durch mutwillige Beschädigung
Schäden durch Diebstahl oder Abhandenkommen von Sachen
Schäden durch den Gebrauch von Luft-, Kraft- oder Wasserfahrzeugen (ausgenommen Ruderboote und Kanus)
Achtung: Hierunter fällt nicht nur das Fahren bzw. Führen und Halten, sondern auch z. B. das Ein- und Aussteigen
Glasbruchschäden, wenn sich die Organisation selbst dagegen versichern kann (d.h. über eine Glasbruch-Versicherung für die eigenen Räumlichkeiten)
Schäden an Leasinggeräten bzw. Geräten und Anlagen, die ständig zur Nutzung überlassen wurden (diese können aber über eine Elektronik-Versicherung abgesichert werden)
Zusätzlich versicherbare Risiken:
Schäden aus der Durchführung oder Vorbereitung von Konzerten sowie von Open-Air-Festivals oder Open- Air–Kinos
Schäden infolge Teilnahme an, oder Vorbereitung zu Rad-, Ski- oder Seifenkisten-Rennen, an Box- oder Ringkämpfen, Tauchsport, an risikoreichen erlebnispädagogischen Maßnahmen
Weitere Risiken, die zusätzlich versichert werden können:
Besitz oder Betrieb von Zeltplätzen, Skateboardbahnen, Halfpipes, Kletterwänden oder –Kletterparcours
Bogenschießen, Luftgewehr- oder Kleinkaliberschießen, Luftfahrt-Risiken wie Ballonfahrten, Segelfliegen
Verleih von Airtramps, Hüpfburgen, Bungee-Running-Anlagen u. ä., auch von Booten oder Fahrrädern
Kraftfahrzeuge ohne amtl. Zulassung auf dem Betriebsgelände, Haftpflicht für Segel-/Motorboote
Selbstbeteiligung
pauschal für Schäden an gemieteten, geliehenen beweglichen Sachen 50,00 €
für Schäden an KFZ durch Be- und Entladen 10 %, mind. 50,00 €
pauschal für Schäden an Sachen der Mitarbeiter (Belegschaftshabe) 50,00 €
vereine & verbände
Die Unfallversicherung für Vereine und Verbände soll den freiwilligen engagierten Mitgliedern bei einem Unfall während ihrer Tätigkeit im Ehrenamt helfen, die dadurch verursachte finanzielle Notlage zu überbrücken.
Denn Mitglieder stehen nicht automatisch unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung.
Unsere Versicherungsbedingungen:
Unfallversicherung für Gemeinden, Landratsämter, Städte
Versicherte Risiken & Geltungsbereich
Versicherte Risiken:
Nach den Versicherungsbedingungen liegt ein Unfall dann vor, wenn eine der versicherten Personen durch ein plötzlich von außen auf deren Körper einwirkendes Ereignis (Unfallereignis) unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet. Dabei gibt es für die Leistungen aus der Unfallversicherung keinen Unterschied zwischen Fremd und Eigenverschulden, beides ist versichert. Als Unfall gilt auch, wenn durch eine erhöhte Kraftanstrengung an Gliedmaßen oder Wirbelsäule ein Gelenk verrenkt wird oder Muskeln, Sehnen, Bänder oder Kapseln gezerrt oder zerrissen werden. Versichert ist auch der Tod durch Blitzschlag, Vergiftung (bei Kindern unter 10 Jahren), Ersticken und Ertrinken. Versichert sind alle Unfälle, die bei der Tätigkeit für die versicherte Organisation sowie auf deren Veranstaltungen auftreten. Mitversichert sind auch die Unfälle bei sportlichen Betätigungen (z.B.auch beim Skifahren oder bei Selbstverteidigungskursen; allerdings hier die Ausschlüsse beachten!). Dazu sind ebenfalls die Unfälle auf dem direkten Weg von der heimatlichen Wohnung nach und von der dienstlichen Tätigkeit bzw. Veranstaltung versichert.
Geltungsbereich: Weltgeltung, außer in Kriegsgebieten
Versicherter Personenkreis
allen gesetzlichen und satzungsmäßigen Vertreter/innen der versicherten Jugendringe,
allen Mitgliedern des Hauptausschusses, der Vollversammlungen und des Vorstandes
allen ehren- und nebenamtlich tätigen Personen und mit arbeitenden Betreuer/innen, sofern und solange sie für Ihre Tätigkeit jährlich insgesamt nicht mehr als max. 1.840 € an steuerpflichtigem Entgelt erhalten (Steuerfreibetrag f. Ehrenamtlich),
allen ehrenamtlichen Aufsichtsführenden der mitversicherten Einrichtungen, die in der Trägerschaft des jeweiligen Jugendringes stehen,
allen namentlich bekannten Kurs- und Seminarteilnehmer, Besuchern u. Gästen d. vers. Einrichtungen
Versicherungssummen
Standard-Deckung
40.000,00 € für den Todesfall (Erwachsene)
10.000,00 € für den Todesfall (Kinder und Jugendliche)
80.000,00 € für den Invaliditätsfall (bei 100%)
10.000,00 € für die Bergungskosten
10.000,00 € für kosmetische Operationen
10.000,00 € Kurkostenbeihilfe
30,00 € für Krankenhaustagegeld mit verbessertem Genesungsgeld
Komfort-Deckung
50.000,00 € für den Todesfall (Erwachsene)
10.000,00 € für den Todesfall(Kinder und Jugendliche)
100.000,00 € für den Invaliditätsfall (bei 100%)
d.h. 500.000,00 € bei 100%iger Invalidität
10.000,00 € für die Bergungskosten
10.000,00 € für kosmetische Operationen
10.000,00 € Kurkostenbeihilfe
50,00 € für Krankenhaustagegeld mit verbessertem Genesungsgeld
Vertragsgrundlagen
Unfall-Versicherung (AUB 2012), Zusatzbedingungen für die Gruppenunfall- und für die Kinderunfallversicherung, besondere Vereinbarungen (UNFBJR 01/2016) sowie besondere Bedingungen und Risikobeschreibungen.
Hinweis: Rechtsverbindlich sind allein die Inhalte und der Wortlaut des Versicherungsscheins und der Versicherungsbedingungen.
Wichtige Ausschlüsse (auszugsweise)
Festangestellte und hauptberufliche Mitarbeiter sowie auch Honorarkräfte, d.h. alle, die für ihre Tätigkeit ein steuerpflichtiges Entgelt erhalten. Diese sind entweder über die Berufsgenossenschaft versichert o. können andere Zusatzversicherungen abschließen (Mitarbeiter-Unfall, Infos dazu anfordern)
Unfälle auf den Wegen von oder zu den Veranstaltungen, wenn der Weg durch privatwirtschaftliche Maßnahmen (z.B. Einkäufe, Umzug etc.) unterbrochen wird
Unfälle auf Fahrveranstaltungen mit Fahrzeugen, bei denen es auf die Erzielung von Höchstgeschwindigkeiten ankommt, Luftfahrtunfälle (Segelfliegen, Drachenfliegen, Fallschirmspringen, Paragliding u. ä.), Risiko-Sportarten wie Canyoning, Bungee-Jumping, Flaschentauchen u. ä.
alle Arten von Behandlungs- und Heilkosten sowie Tagegeldern
Infektionskrankheiten
Keine Besucher v. öffentlichen Veranstaltungen
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