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Unsere Maschinenversicherung für Ihr Gewerbe

Für Maschinen, Geräten und Anlagen

  • Allgefahrendeckung (All-Risk-Deckung)
  • Schutz für Maschinen, Zusatzgeräte, Betriebssysteme, etc.
  • Bedienungsfehler, Fahrlässigkeit, Konstruktionsfehler, uvm.

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Was ist eine Maschinenversicherung?

Die Maschinenversicherung – auch Maschinenbruchversicherung genannt - bietet Ihnen einen umfassenden Versicherungsschutz bei unvorhergesehenen Schäden an Maschinen, Geräten und Anlagen. Dies ist vor allem dann empfehlenswert, wenn technische Fehler an der Maschine die Existenz von Firmen bedrohen könnten, weil teure Geräte nach einem Schadensfall neu angeschafft werden müssen.

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Wer benötigt eine Maschinenbruchversicherung?

Eine Versicherung für Maschinenschäden oder Bedienungsfehler ist für Firmen, wie Bauhandwerker mit vielen transportablen Baumaschinen unerlässlich sowie für jedes andere Unternehmen, das in großem Umfang mit hochwertigen Maschinen und Anlagen arbeitet. Falls der betreffende Maschinenpark vor Ort kreditfinanziert ist, wird von den kreditgebenden Banken oft eine Maschinenversicherung verlangt. Zusätzlich ist hier eine Bauleistungsversicherung zu empfehlen.

Auch Landwirtschaftsbetriebe, die über große fahrbare sowie stationäre Maschinen oder einen Fuhrpark verfügen, sollten sich mit dem Abschluss einer Maschinenversicherung befassen. Ein Schaden mit Folge eines Ausfalls kann schnell zur Existenzbedrohung werden - dieser sollte versichert werden.

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Was deckt die Maschinenversicherung ab?

Für die Maschinenbruchversicherung gilt eine sog. Allgefahrendeckung, auch All-Risk-Deckung genannt. Das bedeutet, dass sämtliche Schadensszenarien, die vom Versicherer im Vertrag nicht ausdrücklich ausgeschlossen werden, von der Police übernommen werden - ein umfassender Schutz.

Was ist versichert?

Versicherbar sind:
  • Maschinen, maschinelle Einrichtungen und sonstige technische Anlagen, bzw. Geräte (zum Neuwert einschließlich Bezugs- und Montagekosten)
  • Zusatzgeräte, Reserveteile und Fundamente von versicherten Sachen (je nach besonderer Vereinbarung)
  • Ein für die Grundfunktion der Maschine erforderliches Betriebssystem, einschließlich der hierfür notwendigen Daten

Folgende Schäden fahrbarer & stationärer Maschinen sind versichert:

  • Bedienungsfehler, Fahrlässigkeit, Vandalismus
  • Konstruktions-, Bau- oder Materialfehler
  • Über- oder Unterdruck, Kurzschluss, Überspannung

Was für Maschinen können versichert werden?

Zu den Versicherungsbedingungen der Maschinenversicherung gehört jedoch, dass es sich um betriebsfertige Maschinen (stationäre oder transportable) aus einer Serienproduktion handelt. Darüber hinaus müssen die Geräte regelmäßig gewartet werden und dürfen lediglich für Tätigkeiten und an dem Ort genutzt werden, für deren Zwecke die Maschine vorgesehen sind.

Versicherbar sind:

  • fahrbare bzw. transportable Maschinen (landwirtschaftliche Maschinen, Bagger, Kräne, Planierraupen, Gabelstapler und andere Baumaschinen)
  • sowie jede stationäre Maschine (Waagen, Verpackungsmaschinen, Wasch-, Windkraft- und Biogasanlagen, Hebebühnen, Fräsen etc.) von Firmen

Welche Schäden sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen?

In den Versicherungsbedingungen der Maschinenbruchversicherung gibt es Schäden und Maschinen, die i.d.R. ausdrücklich vom Schutz ausgeschlossen werden. So können Fahrzeuge, die ausschließlich verwendet werden, um gewerbliche Produkte oder Güter auf öffentlichen Straßen zu transportieren oder um Personen zu befördern, nicht mit abgedeckt werden. Das Gleiche gilt für Lastwagen, Busse und auch für Wasser- und Luftfahrzeuge.

Folgende Schäden fahrbarer und stationärer Maschinen sind nicht durch die Maschinenversicherung versichert:

  • Schäden, die in Folge von Abnutzung der Maschine entstehen
  • Schadensfälle, die durch Kriege, Kernenergie oder Erdbeben vor Ort verursacht wurden
  • Vorsätzliche Beschädigung der Maschine durch den Versicherungsnehmer

Was kostet eine Maschinenversicherung?

Der Preis einer Maschinenversicherung hängt zum einen von der Wahl des Versicherers ab und zum anderen von dem Leistungsumfang sowie den Deckungssummen. Hier lohnt sich ein Angebot über einen Versicherungsmakler zu erstellen, der zwischen den einzelnen Versicherern frei wählen kann und darauf achtet, welche Risiken Sie mit einschließen sollten, um optimal abgesichert zu sein.

Allgemein setzten sich die Kosten der Maschinenversicherung aus folgenden Faktoren zusammen:

  • Maschinenart (stationär oder mobil)
  • Versicherungsdauer
  • Neupreis, Schadenfreiheit oder das Alter der Maschinen
  • Anzahl der Maschinen
  • Versicherungsumfang + zusätzliche Einschlüsse
  • Höhe der Deckungssummen

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Mit der Maschinenbruchversicherung die richtige Absicherung treffen


In kleinen und größeren Betrieben kommen immer mehr Maschinen (fahrbare sowie stationäre) zum Einsatz. Ohne diese sind ein geregelter Arbeitsablauf und die Herstellung der Produkte praktisch gar nicht mehr vorstellbar. In manchen Unternehmen laufen die Maschinen Tag und Nacht. Natürlich kann es vorkommen, dass auch Maschinen einen Schaden erhalten. In diesem Fall spricht man von dem sogenannten Maschinenbruch.

Ein vorausdenkender Unternehmer kann technische Schäden (bspw. durch Bedienungsfehler) entsprechend mit einer Maschinenversicherung abdecken. Jedoch stellt sich die Frage, in welcher Höhe man eine Maschinenbruchversicherung abschließen sollte?


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In welcher Höhe sollte eine Maschinenversicherung abgeschlossen werden?

Maschinen haben innerhalb eines Unternehmens einen ganz unterschiedlichen Wert. Es gibt auf jeden Fall Maschinen, die in der Anschaffung richtig teuer sind, stellen aber auch viele Produkte her. Für diese ist eine Maschinenversicherung in der entsprechenden Höhe auf jeden Fall sinnvoll. Ein Versicherungsmakler vor Ort ist gerne behilflich, wenn es darum geht, die richtige Versicherungssumme zu wählen. Auf jeden Fall sollte die Versicherungssumme für Maschinen folgende Werte haben:
 

  • für stationäre Maschinen: dem Neuwert (gültiger Listenpreis ohne Rabatte) + Bezugskosten (Montage, Zölle, Fracht, Verpackung)
  • für fahrbare / transportable Maschinen: Kaufpreis im Neuzustand + Bezugskosten


Es ist wichtig, dass die Maschinenbruchversicherung nicht nur zu einem passenden Preis-Leistungs-Verhältnis, sondern auch auf die Bedürfnisse abgeschlossen wird. Im Falle eines Schadens erwarten einen dann keine unerwarteten Überraschungen. 

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Lesen Sie auch unseren Ratgeber zum Thema Maschinenversicherung:

Die Maschinenversicherung

Fragen und Antworten zur Maschinenbruchversicherung

Was sind innere Betriebsschäden in der Maschinenversicherung?

Unter innere Betriebsschäden fallen Schäden die durch den Betrieb der Maschinen an sich selbst erstehen, wie z. B. Verschleißfolgen, Bruchschäden an Motoren oder an Getrieben, Wartungsmängel.
Bei vielen Versicherern sind durch die Klausel 052 innere Betriebsschäden ausgeschlossen, achten Sie beim Abschluss auf die entsprechende Klausel und lassen Sie diese ggf. streichen.

Was sind stationäre Maschinen?

Unter stationären Maschinen versteht man Maschinen, die nicht ortsveränderlich sind bzw. an einem Ort stillstehen.

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