Im Vereinsleben treffen Sie auf ein breites Spektrum an Aktivitäten wie die Betreuung von Kindern, die Durchführung von Freizeitmaßnahmen, Vereinsfeste, Vereinsreisen und vieles mehr. Bei so vielen Tätigkeiten kann man Schäden nicht immer verhindern, doch als Vereinsversicherer helfen wir Ihnen bei der Auswahl der richtigen Vereinsversicherung.
© BERNHARD Assekuranzmakler 2018
Hier sind die wichtigsten Versicherungen die wir jedem Verein empfehlen:
Vereinshaftpflichtversicherung
Die Haftpflichtversicherung ist die wichtigste Vereinsversicherung, denn als Verein haften Sie für alle Schäden, welche während Ihrer Vereinsaktivitäten einem Anderen gegenüber verursacht werden. Die Vereinshaftpflicht, deckt Personen- sowie Sachschäden an Dritten, die während der Vereinstätigkeit auftreten können. Sie haben zum Beispiel eine Bastelstunde mit Kindern und eines der Kinder verbrennt sich die Hände an einer Heißklebepistole. Die Eltern verlangen nun Schmerzensgeld. Solche Fälle werden von der Vereinshaftpflicht (Betriebshaftpflicht) abgedeckt.
Die Vereinshaftpflichtversicherung unverzichtbarer Schutz
Eine Vereinshaftpflichtversicherung prüft zunächst, ob die an Sie gerichteten Forderungen gerechtfertigt sind und leistet ggf. Schadenersatz. Ohne Haftpflichtversicherung kann es schnell dazu kommen, dass Vereinsmitglieder oder -vorstände persönlich mit Ihrem Privatvermögen haften und sogar vor dem finanziellen Ruin stehen. Aus diesem Grund ist die Vereinshaftpflichtversicherung ein absolutes Muss.
Weitere Informationen zur Haftpflichtversicherung für Vereinsmitglieder
D&O und Vermögensschadenhaftpflicht
Die Vermögensschadenhaftpflicht für Vereine und Verbände sichert das Vereinsvermögen und schütz Sie finanziell als Verantwortungsträger vor dem privaten Haftungsrisiko. Denn auch Vereinsvorständen unterlaufen Fehler und dies kann unter Umständen für den Verein oder den Vorstand existenzbedrohend werden. Gut wenn dann eine Vermögensschadenhaftpflicht abgeschlossen wurde. Sie tritt ein wenn durch Versäumnisse oder Fehlentscheidungen des Vereins ein Vermögensschaden entsteht.
Wer ist bei der Vermögensschadenhaftpflicht mitversichert?
Die Vermögensschadenhaftpflicht schützt neben dem Vereinsvorstand auch alle Mitglieder, welche satzungsgemäß haupt- oder ehrenamtlich tätig sind. Hierzu gehören auch Jugendwarte und Trainer.
Weitere Informationen zur Vermögensschadenhaftpflicht finden Sie hier
Gruppenunfallversicherung
Die Unfallversicherung schützt Ihre Mitglieder, wenn Sie im Rahmen Ihrer Mitgliedspflichten tätig sind und sich verletzen. Dabei soll die Verein-Unfallversicherung den freiwilligen engagierten Mitgliedern bei einem Unfall während ihrer Tätigkeit im Ehrenamt helfen, die dadurch verursachte finanzielle Notlage zu überbrücken. Denn Vereinsmitglieder stehen nicht automatisch unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung, aus diesem Grund ist diese Vereinsversicherung für jeden zu empfehlen.
Für welche Personengruppen wird die Unfallversicherung geschlossen?
Die Unfallversicherung kann für unterschiedliche Personengruppen vereinbart werden. Unabhängig davon, ob für Mitglieder, Honorarkräfte, Teilnehmer an Vereinsaktivitäten oder Haupt- und nebenberuflich Tätige, ein solcher Vertrag geschlossen wird, alle Unfallversicherungen decken das Risiko ab, dass die versicherte Person bei einer Vereinstätigkeit einen Unfall erleidet.
Weitere Informationen zur Gruppenunfallversicherung
Rechtsschutzversicherung
In den letzten Jahren hat sich das Anspruchsverhalten leider stark verändert und immer häufiger werden daher Klagen vor Gericht getragen.
Das ist auch gegenüber gemeinnützigen Organisationen so, weshalb über einen Rechtsschutz in jedem Fall nachgedacht werden sollte. Denn viele Vereinsvorstände und -mitglieder wissen nicht, dass sie privat haften können.
Wer ist beim Rechtsschutz für Vereine und Verbände mitversichert?
Bei der Rechtsschutzversicherung sind der Verein / Verband, die gesetzlichen Vertreter des Vereins / Verbands und dessen Mitglieder versichert.
Weitere Informationen zur Rechtsschutz-Versicherung
Veranstalterhaftpflicht
Veranstaltungen ab einer bestimmten Teilnehmeranzahl (z. B. 1000 Besucher) oder Zusatzrisiken wie z. B. Gastronomie, Abbrennen von Feuerwerk oder Tieren, sind nicht Bestandteil der Vereinshaftpflichtversicherung und müssen gesondert versichert werden.
Als Veranstalter öffentlicher Events, haften Sie für Schäden, die während der Veranstaltung durch eigenes Verschulden entstehen. Dies kann bei Personenschäden immense Kosten verursachen.
Die Veranstaltungshaftpflicht deckt Sach- und Personenschäden während des vereinbarten Zeitraums ab. Im Versicherungsschutz sind alle haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeiter mitversichert.
Weitere Informationen zur Veranstaltungshaftpflicht
Ratgeber zum Downloaden
Der Ratgeber zum Thema: Welche Versicherung braucht ein Verein?
► Alle Vereinsversicherungen kurz & verständlich erklärt
► Informationen zum Thema Datenschutz im Verein
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Vereinsversicherung - welche sind notwendig und sinnvoll?
Lesen Sie in diesem Artikel (erschienen im Versicherungsboten 02/2016)
welche Policen für Vereine besonders wichtig sind und welche sich ergänzend empfehlen.
Der Versicherungsmakler - frei, unabhängig & selbstständig
Als Experte für Vereinsversicherungen möchten wir Sie mit unsererm kostenfreien und unverbindlichen Versicherungs-Check bei der Findung Ihrer Entscheidung unterstützen. Dabei überprüfen wir Ihre bestehenden Verträge und analysieren Ihren Versicherungsbedarf. Das Ergebnis erhalten Sie von uns in einer schriftlichen Expertise.
Versicherungs-Check
Sollten Sie auf dieser Seite nicht ausreichende Antworten auf Ihre Fragen zu einer bestimmten Vereinsversicherung finden, steht Ihnen unser Team der Abteilung Jugend, Bildung, Kultur, Freizeit und Natur gerne zur Verfügung.