Alle Leistungen im Überblick:
1. Such-, Bergungs- und Rettungskosten bis € 25.000,-
- bei Unfalltod jedoch nur bis zu € 5.000,-
- (siehe Nr. 4 Unfallversicherung)
- je Person und Ereignis: Erstattet die Kosten für Such-, Bergungs- und Rettungskosten bei Bergunfällen.
Es gilt generell die Pflicht zur Schadenminderung, d.h. den Schaden möglichst gering zu halten und unnötige Kosten zu vermeiden. Leistungen aus anderen Versicherungen bzw. von Sozialversicherungsträgern sind zuerst in Anspruch zu nehmen (Subsidiarität).
2. Unfallbedingte Heilkosten
Unfallbedingte Heilkosten (Arzt, Krankenhaus): Erstattet die Kosten der notwendigen medizinischen Hilfe im Ausland bei Unfallverletzung während der Ausübung von Alpinsport.
Der ASS deckt nur unfallbedingte Heilkosten, Heilkosten aufgrund Krankheit sind nicht abgesichert. Als Ergänzung zum ASS empfiehlt sich der Abschluss einer Auslandsreisekrankenversicherung. Diese kann z.B. mit der DAV Auslandsreisekrankenversicherung oder über den DAV Reise-, Sport- und Freizeitschutz abgeschlossen werden. Weitere Erläuterungen zu den Zusatzversicherungen finden Sie auf unserer Homepage.
Leistungen aus anderen Versicherungen bzw. von Sozialversicherungsträgern sind zuerst in Anspruch zu nehmen (Subsidiarität).
3. 24 Stunden Notrufzentrale
Tel.: +49 (0) 89/30 65 70 91
bei Bergnot oder Unfällen während der Ausübung von Alpinsport
4. Unfallversicherungsschutz (R+V Versicherung AG)
Seit 01.04.2012 Unfallversicherungsschutz (R+V Allgemeine Versicherung AG)
(Versicherungsnummer: 405/11/542704705):
5.000 Euro bei Unfalltod
25.000 Euro bei Vollinvalidität (100 %)
5.000 Euro für Bergungskosten bei Unfalltod
Bitte beachten: Die Leistung aus der Unfallversicherung erfolgt erst bei einer Invalidität von mindestens 20 %. Weitere Informationen hierzu entnehmen Sie bitte den Versicherungsbedingungen und der Gliedertaxe.
Schadenmeldungen richten Sie bitte an: R+V Allgemeine Versicherung AG, Niedersachsenring 13, D-30163 Hannover, Telefon: 0800/533-1111 (aus dem Ausland: +49 611/16750-507).
Die Versicherungsnummer lautet: 405/11/542704705. Bitte nutzen Sie dafür das unten eingestellte Formular "ASS R+V Unfallversicherung Unfallanzeige".
Was ist im Todesfall zu beachten:
Der Unfall-Tod ist der R+V Allgemeinen Versicherung unverzüglich, spätestens innerhalb 14 Tagen, unter der Telefonnummer 0800/533-1111 (aus dem Ausland wählen Sie bitte die Service-Telefonnummer +49 611/16750-507) anzuzeigen.
Unfallversicherung R+V Versicherungs AG:
Tel.: 0511/6708-2496 E-Mail: jens.hoche@ruv.de
Tel.: 0511/6708-585 E-Mail: melanie.rinkleff-tahn@ruv.de
5. Sporthaftpflicht-Versicherung (Generali Versicherung AG):
Absicherung der gesetzlichen Haftpflichtansprüche aus Personen- und Sachschäden mit bis zu 6.000.000,- € sofern sich diese Ansprüche aus den genannten sportlichen Aktivitäten nach Teil A Ziffer 2 AVB-DAV-ASS 2017 ergeben. Besteht für ein Mitglied bereits Versicherungsschutz durch eine selbst abgeschlossene Privathaftpflicht-Versicherung, so haftet der Versicherer nach Maßgabe der Vertragsbestimmungen nur dann, wenn der andere Privathaftpflicht-Versicherer bedingungsgemäß keinen Versicherungsschutz zu leisten hat.
Bei Rückfragen zur Sporthaftpflichtversicherung steht Ihnen das Versicherungsbüro Fleischer als Ansprechpartner zur Verfügung. Tel.: 089/121521-0, Fax: 089/121521-55, E-Mail: info@versicherungsbuero-fleischer.de
Sporthaftpflicht-Versicherung (Punkt 5):
Versicherungsbüro Fleischer: Tel.: 089/121521-0, Fax: 089/121521-55, E-Mail: info@versicherungsbuero-fleischer.de
Schadenanzeige Sporthaftpflichtversicherung hier downloaden
Wichtige Ausschlüsse bei Pandemie/ Corona/ Reisewarnung
Information des DAV e.V. in Zusammenarbeit mit der Bernhard Assekuranzmakler und der Würzburger Versicherung zum ASS, RSF, ExpS
- ASS = Alpiner Sicherheits-Service
- RSF = Reise-, Sport- und Freizeitschutz
- ExpS = Expeditionsversicherung
Grundsätzlich sehen der ASS, RSF, ExpS keine Versicherungsleistungen vor bei Schadenfällen aufgrund einer Pandemie oder auch für Schadenfälle in Ländern, für die eine Reisewarnung ausgesprochen wurde. Bezüglich Covid gibt es teilweise eine Kulanzregelung in Bezug auf den Ausschluss der Pandemie und den Ausschluss der Reisewarnung. Diese Kulanzregelung gilt ab 1.9.2021 und ist vorerst befristet bis zum 31.12.2023.
Ausschluss wegen Pandemie:
Sollten Sie tatsächlich an Covid-19 erkranken, hätten Sie aufgrund des Ausschlusses für Pandemien keinen Leistungsanspruch. Aus Kulanz verzichtet die Würzburger weiterhin auf diesen Ausschluss und erbringt daher weltweit ihre Leistungen im Rahmen des vereinbarten Deckungsumfanges, siehe AVB. Sie sind damit in diesem Fall abgesichert.
Ausschluss wegen Reisewarnung:
In Ländern, für die eine Reisewarnung des Auswärtigen Amtes ausgesprochen wurde, hätten Sie gemäß den geltenden Versicherungsbedingungen ebenfalls keinen Versicherungsschutz. In Ländern ohne Reisewarnung haben Sie uneingeschränkten bedingungsgemäßen Versicherungsschutz.
Zum momentanen Zeitpunkt gibt es keine Zielländer mehr, die vom Auswärtigen Amt als Corona-Risiko-Gebiet deklariert werden, so dass es hierzu auch keine Reisewarnungen mehr gibt.
Sollte sich dies bis zum Ende der Kulanzregelung ändern, würden wir Ihnen aufgrund der Regelung auch in den Ländern mit Reisewarnung Versicherungsschutz gewähren, für die das Auswärtige Amt am Tag Ihrer Abreise eine Reisewarnung ausgesprochen hat, weil das Zielland Corona-Risiko-Gebiet ist.
Reisewarnungen aus anderen Gründen (z.B. aufgrund von Unruhen ö.ä.) sind von dieser Kulanzregelung nicht erfasst und bleiben daher ausgeschlossen.
Diese Kulanzregelung gilt ab 1.9.2021 und ist vorerst befristet bis zum 31.12.2023.
Im Übrigen gelten die Bestimmungen, Voraussetzungen und Ausschlüsse so wie sie im Versicherungsvertrag und in den jeweiligen AVB festgelegt sind und werden vom Versicherer im Schadensfall auch überprüft.
Bei Reisen ins Ausland empfehlen wir ergänzend zum ASS stets den RSF oder die DAV-AKV:
In der AKV für DAV-Mitglieder ist kein Ausschluss wegen Pandemie und kein Ausschluss bei Reisewarnung aufgrund von Corona: vgl. AVB DAV AKV-M 2015, Ziffer 5 f.
Bitte informieren Sie sich auch über die Regelungen, die in Ihrem Zielland gelten (u.a. wg. Corona, Lockdown, Terror).
Download Informationsblatt
Geltungsbereich ASS
Weltweit, bei Bergnot oder Ausübung von Alpinsport (siehe Teil A Ziffer 2 AVB-DAV-ASS 2017) – ausgenommen sind u.a. die Ausübung von Alpinsport (z. B. Trekkingtouren) im Rahmen von Pauschalreisen außerhalb Europas (siehe Teil A Ziffer 3 AVB-DAV-ASS 2017) und Expeditionen.
Hinweis: Nicht versichert im ASS ist das Expeditions- und Höhenbergsteigen! Was genau eine Expedition ist und wie sich hier die Versicherungssituation darstellt, finden Sie unter "Expeditionsversicherung".
Bei Rückfragen: Die Bernhard Assekuranzmakler GmbH steht Ihnen als Ansprechpartner für Rückfragen zu dem genannten Versicherungsschutz zur Verfügung. Als Versicherungsmakler betreut die Bernhard Assekuranz unsere Mitgliederversicherungen.
Informationen der Deutschen Botschaft in Pakistan für Touren in Pakistan:
Es wird empfohlen, sich auch bei einem nur vorübergehenden Aufenthalt in die Krisenvorsorgeliste (ELEFAND) der Botschaft eintragen zu lassen.
Den entsprechenden Download finden Sie hier:
Botschaft Pakistan Meldung Bergsteiger
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