Gesetzlich versichert – aber nicht überall: die Doppelstruktur der Freiwilligen Feuerwehr
Die Freiwillige Feuerwehr hat eine Besonderheit, die sie von jedem anderen Verein unterscheidet: Sie ist eine kommunale Einrichtung. Für den Einsatz-, Übungs- und Ausbildungsdienst besteht gesetzlicher Unfallschutz über die Feuerwehr-Unfallkassen bzw. die kommunalen Unfallversicherungsträger. Viele Feuerwehrleute glauben deshalb, rundum abgesichert zu sein – und übersehen die Lücken.
Denn neben der Einsatzabteilung existiert fast überall ein Förderverein als eigenständiger, privatrechtlicher Verein. Er organisiert das Feuerwehrfest, betreibt das Vereinsheim, finanziert die Jugendfeuerwehr mit – und haftet dabei selbst. Stürzt auf dem Feuerwehrfest ein Besucher über ein Kabel, haftet nicht die Gemeinde, sondern der Förderverein als Veranstalter.
Ein zweites unterschätztes Risiko ist die Jugendfeuerwehr: Bei dienstlichen Veranstaltungen greift der gesetzliche Schutz, bei Freizeitangeboten wie Zeltlagern oder Ferienprogrammen des Fördervereins häufig nicht. Für Betreuer kommt das Thema Aufsichtspflicht hinzu – gerade bei Übernachtungsfahrten mit Minderjährigen.
Auch das Vereinsvermögen ist ein eigenes Thema: Festzeltgarnituren, Küchenausstattung, Bierwagen, historische Fahnen oder die vom Förderverein finanzierte Zusatzausrüstung sind weder über die Kommune noch über die gesetzliche Unfallversicherung gegen Einbruch, Brand oder Vandalismus geschützt.
Und schließlich: Wer mit dem privaten Pkw für den Verein unterwegs ist – Getränke für das Fest holen, Jugendliche zum Zeltlager fahren – riskiert bei einem Unfall die eigene Schadenfreiheitsklasse. Eine Dienstfahrtversicherung des Vereins fängt genau das auf.