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Versicherungen für die freiwillige Feuerwehr

Sicher engagiert – im Dienst und im Verein

  • Speziallösungen für Feuerwehr-Fördervereine
  • Schließt die Lücken der gesetzlichen Unfallversicherung
  • Auch für Feuerwehrfeste, Jugendfeuerwehr und Vereinsheim
  • Persönliche Beratung vom Vereinsspezialisten

                                      ► zur Beratung

Welche Versicherungen braucht eine Freiwillige Feuerwehr? – Das Wichtigste in Kürze

Im Einsatz- und Übungsdienst sind Angehörige der Freiwilligen Feuerwehr gesetzlich unfallversichert, in der Regel über die Feuerwehr-Unfallkassen. Nicht abgedeckt sind dagegen typischerweise die Aktivitäten des Fördervereins: Feuerwehrfeste, Kameradschaftsabende, Zeltlager der Jugendfeuerwehr oder Arbeitseinsätze am Vereinsheim. Der Förderverein braucht deshalb eine eigene Vereinshaftpflichtversicherung (ab 106,43 € pro Jahr), für Feste eine Veranstalterhaftpflicht (ab 105,35 € pro Veranstaltung), eine Gruppenunfallversicherung für Helfer und Mitglieder außerhalb des gesetzlichen Schutzes (ab 12,52 € pro Monat) sowie eine Inhaltsversicherung für Vereinsheim und Ausstattung.

Stand: Juli 2026 · Bernhard Assekuranzmakler GmbH, spezialisierter Versicherungsmakler für Vereine und Verbände seit über 70 Jahren

Gesetzlich versichert – aber nicht überall: die Doppelstruktur der Freiwilligen Feuerwehr

Die Freiwillige Feuerwehr hat eine Besonderheit, die sie von jedem anderen Verein unterscheidet: Sie ist eine kommunale Einrichtung. Für den Einsatz-, Übungs- und Ausbildungsdienst besteht gesetzlicher Unfallschutz über die Feuerwehr-Unfallkassen bzw. die kommunalen Unfallversicherungsträger. Viele Feuerwehrleute glauben deshalb, rundum abgesichert zu sein – und übersehen die Lücken.

Denn neben der Einsatzabteilung existiert fast überall ein Förderverein als eigenständiger, privatrechtlicher Verein. Er organisiert das Feuerwehrfest, betreibt das Vereinsheim, finanziert die Jugendfeuerwehr mit – und haftet dabei selbst. Stürzt auf dem Feuerwehrfest ein Besucher über ein Kabel, haftet nicht die Gemeinde, sondern der Förderverein als Veranstalter.

Ein zweites unterschätztes Risiko ist die Jugendfeuerwehr: Bei dienstlichen Veranstaltungen greift der gesetzliche Schutz, bei Freizeitangeboten wie Zeltlagern oder Ferienprogrammen des Fördervereins häufig nicht. Für Betreuer kommt das Thema Aufsichtspflicht hinzu – gerade bei Übernachtungsfahrten mit Minderjährigen.

Auch das Vereinsvermögen ist ein eigenes Thema: Festzeltgarnituren, Küchenausstattung, Bierwagen, historische Fahnen oder die vom Förderverein finanzierte Zusatzausrüstung sind weder über die Kommune noch über die gesetzliche Unfallversicherung gegen Einbruch, Brand oder Vandalismus geschützt.

Und schließlich: Wer mit dem privaten Pkw für den Verein unterwegs ist – Getränke für das Fest holen, Jugendliche zum Zeltlager fahren – riskiert bei einem Unfall die eigene Schadenfreiheitsklasse. Eine Dienstfahrtversicherung des Vereins fängt genau das auf.

Gesetzlicher Schutz vs. privater Versicherungsbedarf im Überblick

Situation Gesetzlich versichert? Passende Absicherung Kosten (ab)
Brandeinsatz, Übung, Lehrgang Ja (Feuerwehr-Unfallkasse)
Feuerwehrfest des Fördervereins Nein Veranstalterhaftpflicht 105,35 € / Veranstaltung
Laufender Betrieb des Fördervereins Nein Vereinshaftpflichtversicherung 106,43 € / Jahr
Zeltlager / Ausflug der Jugendfeuerwehr (über Förderverein) Teilweise, je nach Ausgestaltung Gruppenunfallversicherung 12,52 € / Monat
Vereinsheim, Festzeltgarnituren, Ausstattung Nein Inhaltsversicherung individuell nach Wert
Fahrt mit privatem Pkw im Vereinsauftrag Nein (eigene Kfz-Versicherung wird belastet) Dienstfahrtversicherung 11,84 € / Tag

Hinweis: Der Umfang des gesetzlichen Unfallschutzes ist je nach Bundesland und Unfallversicherungsträger unterschiedlich ausgestaltet – die Tabelle zeigt die typische Situation. Wir prüfen den konkreten Bedarf Ihres Vereins individuell.

Unsere Empfehlungen für Feuerwehr-Fördervereine

Freiwillige Feuerwehr Haftpflicht

Vereinshaftpflichtversicherung

Die Basis-Absicherung für den Förderverein: deckt Personen- und Sachschäden an Dritten im laufenden Vereinsbetrieb – vom Kameradschaftsabend bis zum Arbeitseinsatz am Vereinsheim.

Unsere Highlights:

  • Personen- und Sachschäden an Dritten
  • Inklusive Veranstaltungen bis 1000 Personen
  • Hohe Deckungssummen
  • Schutz bei Schäden durch Fahrlässigkeit

ab 106,43 € pro Jahr

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Versicherungsbedingungen

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Veranstalterhaftpflicht Feuerwehr

Veranstalterhaftpflicht für Feuerwehrfeste

Ob Sommerfest, Tag der offenen Tür oder Florianstag mit Festzelt: Als Veranstalter haftet der Förderverein für Besucher. Die Veranstalterhaftpflicht sichert zeitlich befristet ab – inklusive aller Helfer.

Unsere Highlights:

  • Schutz bei Festzelt, Bewirtung und Umzug
  • Alle Helfer sind mitversichert
  • Auch Besucher sind inkludiert
  • Hohe Deckung

ab 105,35 € pro Veranstaltung

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Vermögensschadenhaftpflicht Feuerwehrverein

Vermögensschadenhaftpflicht

Feuerwehr-Fördervereine verwalten Spendengelder und Fördermittel – und der ehrenamtliche Vorstand haftet bei Pflichtverletzungen unter Umständen mit seinem Privatvermögen. Die Vermögensschadenhaftpflicht schützt sowohl das Vereins- als auch das Privatvermögen der Verantwortlichen.

Unsere Highlights:

  • Schütz Vereins- und Privatvermögen
  • Unbegrenzte Rückwärtsdeckung
  • Abdeckung von Vorsatztaten
  • D&O-Versicherung integriert

ab 325 € pro Jahr

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Versicherungsbedingungen

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Gruppenunfallversicherung Feuerwehr

Gruppenunfallversicherung

Schließt die Lücken der gesetzlichen Unfallversicherung: schützt Mitglieder und Helfer des Fördervereins auch dort, wo die Feuerwehr-Unfallkasse nicht greift – bei Festen, Ausflügen und der Jugendarbeit.

Unsere Highlights:

  • Leistet bei Fremd- und Eigenverschulden
  • Inklusive Bergungskosten
  • Krankenhaustagegeld mit Genesungsgeld
  • Ergänzt den gesetzlichen Schutz

ab 12,52 € pro Monat

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Die Inhaltsversicherung für Vereine - Schutz des Inventars

Inhaltsversicherung für Vereinsheim & Ausstattung

Festzeltgarnituren, Küchenausstattung, Fahnen und die vom Förderverein finanzierte Zusatzausrüstung: gegen Feuer, Leitungswasser, Sturm, Hagel und Einbruchdiebstahl abgesichert – in der Regel zum Neuwert.
 

Unsere Highlights:

  • Inhalt wird i. d. R. zum Neuwert ersetzt
  • Individuelle Zusatzbausteine
  • Kann steuerlich abgesetzt werden
  • Elementarversicherung möglich

ab 86 € pro Jahr

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Versicherungsbedingungen

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Mehr Informationen zur Elektronikversicherung für gemeinnützige Organisationen

Elektronikversicherung

Beamer, Funk- und Kücheneinrichtung, Vereins-Laptop: Die Elektronikversicherung ergänzt die Inhaltsversicherung bei Zerstörung, Beschädigung oder Entwendung elektronischer Geräte – auch durch Kurzschluss oder Überspannung.

Unsere Highlights:

  • Auch Kurzschluss, Überspannung etc.
  • Deckungssummen frei wählbar
  • Software-Schäden bis zu 100.000 Euro

ab 107,50 € pro Jahr

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Versicherungsbedingungen

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Die Dienstfahrtversicherung für private Fahrten

Dienstfahrtversicherung

Für alle, die mit dem privaten Pkw für den Verein unterwegs sind – Getränke holen, Jugendliche fahren, Material transportieren. Bei einem Unfall bleibt die private Schadenfreiheitsklasse unangetastet.

Unsere Highlights:

  • Ohne Höherstufung nach Unfällen
  • Reparaturkosten für versicherte Fahrzeuge
  • Rabattverlustversicherung

ab 11,84 € pro Tag

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Zusätzliche Bausteine für das Feuerwehrfest

Je nach Größe und Art der Veranstaltung sinnvoll ergänzbar:

Unfallversicherung Feuerwehr Veranstaltung

Veranstaltungs-Unfallversicherung

– finanzielle Entschädigung, wenn Besucher, Helfer oder freiwillige Mitarbeiter bei der Veranstaltung zu Schaden kommen.

ab 63,96 € pro Veranstaltung

► zur Unfallversicherung

Veranstaltungsausfall Feuerwehr Versicherung

Veranstaltungsausfallversicherung

– deckt die Kosten, wenn das Feuerwehrfest abgesagt oder anders durchgeführt werden muss als geplant, etwa wegen Unwetter.

► zur Ausfallversicherung

Ausrüstungsversicherung Feuerwehr Party

Ausrüstungsversicherung

– für eigene oder gemietete Ausrüstung wie Bühnen, Inventar und Requisiten während der Veranstaltung. 

ab 139,75 € pro Veranstaltung

► zur Ausrüstungsversicherung

Elektronikversicherung für Events der Feuerwehr

Event-Elektronikversicherung

– für eigene oder fremde elektronische Geräte, die für die Veranstaltung genutzt werden, z. B. Musik- und Lichttechnik.

ab 107,50 € pro Veranstaltung

► zur Elektronikversicherung

 

Die Richtige Wahl - der Versicherungsmakler

  • Wir kennen die Doppelstruktur aus kommunaler Feuerwehr und privatrechtlichem Förderverein und beraten genau an dieser Schnittstelle.
  • Wir prüfen, was in Ihrem Bundesland bereits gesetzlich abgedeckt ist – und versichern nur die tatsächlichen Lücken.
  • Wir arbeiten unabhängig und im Interesse des Vereins.
  • Wir unterstützen auch im Schadenfall, z. B. nach einem Zwischenfall auf dem Feuerwehrfest.
  • Wir überprüfen jedes Jahr die Verträge nach Optimierungsmöglichkeiten.
  • Wir vergleichen die Produkte aller Versicherungsgesellschaften und finden das beste Angebot für Ihren Förderverein.

Häufig gestellte Fragen von Freiwilligen Feuerwehren

Sind Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr nicht automatisch gesetzlich versichert?

Im Einsatz-, Übungs- und Ausbildungsdienst sind Angehörige der Freiwilligen Feuerwehr gesetzlich unfallversichert, in der Regel über die Feuerwehr-Unfallkassen bzw. die kommunalen Unfallversicherungsträger. Diese Absicherung deckt aber nicht alle Situationen ab: Vereinsfeste, Ausflüge des Fördervereins, Kameradschaftsabende oder Arbeitseinsätze am Vereinsheim fallen häufig nicht darunter. Genau für diese Lücken braucht es privaten Versicherungsschutz.

Warum braucht der Förderverein einer Freiwilligen Feuerwehr eine eigene Versicherung?

Der Förderverein ist rechtlich selbstständig und privatrechtlich organisiert – er ist nicht Teil der kommunalen Feuerwehr. Richtet der Förderverein ein Feuerwehrfest aus oder betreibt er ein Vereinsheim, haftet er selbst für Personen- und Sachschäden. Dafür braucht er eine eigene Vereinshaftpflichtversicherung und je nach Veranstaltung eine Veranstalterhaftpflicht.

Wer haftet bei einem Unfall auf dem Feuerwehrfest?

Veranstalter des Feuerwehrfests ist in den meisten Fällen der Förderverein – und damit haftet er für Unfälle von Besuchern, etwa durch umstürzende Bierzeltgarnituren oder Stolperfallen. Die gesetzliche Unfallversicherung der Feuerwehr greift hier nicht. Eine Veranstalterhaftpflicht (ab 105,35 € pro Veranstaltung) schließt diese Lücke.

Ist die Jugendfeuerwehr bei Zeltlagern und Ausflügen versichert?

Bei dienstlichen Veranstaltungen der Jugendfeuerwehr besteht in der Regel gesetzlicher Unfallschutz. Bei Freizeitangeboten des Fördervereins – Zeltlager, Ausflüge, Ferienprogramme – hängt der Schutz von der Ausgestaltung ab. Für Betreuer stellt sich zusätzlich die Frage der Aufsichtspflicht. Eine Gruppenunfall- und Haftpflichtversicherung über den Förderverein schließt diese Lücken zuverlässig.

Welche Versicherungen braucht eine Freiwillige Feuerwehr bzw. ihr Förderverein?

Der Förderverein einer Freiwilligen Feuerwehr braucht in der Regel: eine Vereinshaftpflichtversicherung (ab 106,43 € pro Jahr) für den laufenden Vereinsbetrieb, eine Veranstalterhaftpflicht für Feuerwehrfeste (ab 105,35 € pro Veranstaltung), eine Gruppenunfallversicherung (ab 12,52 € pro Monat) für Helfer und Mitglieder außerhalb des gesetzlichen Schutzes, eine Inhaltsversicherung für Vereinsheim und Ausstattung (ab 86 € pro Jahr), eine Vermögensschadenhaftpflicht mit D&O (ab 325 € pro Jahr) zum Schutz des Vorstands vor persönlicher Haftung sowie optional eine Dienstfahrtversicherung für private Pkw im Vereinseinsatz.

Haben Sie alle Informationen gefunden?

Sollten Sie auf diesen Seiten nicht ausreichende Antworten auf Ihre Fragen finden, steht Ihnen unsere Versicherungsexperten der Abteilung Jugend, Bildung, Kultur, Freizeit und Natur gerne zur Verfügung.

 

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