Gute Gründe für Bernhard - ausgezeichneter Versicherungsmakler
Wenn Eltern sich für eine Schule entscheiden, wollen Sie die bestmögliche Bildung Ihrer Kinder gewährleisten. Was hier die meisten Elternteile voraussetzten, ist die Sicherheit Ihrer Kinder. Doch Unfälle oder Missgeschicke lassen sich nicht vermeiden, speziell bei Kindern oder Jugendlichen. Sollte ein Schadenfall eintreten, ist es umso wichtiger, dagegen abgesichert zu sein. Wir helfen Ihnen vorab, den optimalen Versicherungsschutz für Ihre Schule oder auch Privatschule zu finden, damit auch Sie vor den finanziellen Folgen geschützt sind.
Hier sind die wichtigsten Versicherungen die wir jeder Schule empfehlen:
Haftpflichtversicherung für Schulen
Unsere Haftpflichtversicherung (oder auch Betriebshaftpflicht genannt) für Schulen schützt bei Schadenersatzsprüchen gegenüber Dritter, die durch die Aufsichtspflichtverletzung durch die Schulleitung, Pädagogen oder anderen Mitarbeitern entstehen. Verletzt sich beispielsweise ein Schüler im Werkunterricht oder entfacht unabsichtlich ein Feuer in der eigenen Schulküche, entstehen schnell Schäden für die jemand Rechenschaft tragen muss. Die Versicherung prüft, ob die Ansprüche rechtens sind oder nicht. Falls die Ansprüche gerechtfertigt sind, reguliert die Versicherung den Schaden. Oft werden aber auch Schadenansprüche gestellt die ungerechtfertigt sind, hierfür ist extra eine „Abwehr vor unberechtigten Ansprüchen“ im Versicherungsschutz integriert, dabei übernimmt die Versicherung sowohl die Gerichts- als auch die Anwaltskosten.
Ein Zusatzbaustein unserer Haftpflichtversicherung, ist die Absicherung der Schüler bei Praktika, denn auch hierfür haftet die Schule. Sollte dieser Zusatz in den Versicherungsschutz mit aufgenommen werden, müssen vorab lediglich die Namen der Schüler sowie der entsprechende Zeitraum dem Versicherer schriftlich mitgeteilt werden.
Elektronikversicherung für Schulen
Vermögensschaden-Haftpflicht / D&O Versicherung
Diese Vermögensschadenhaftpflichtdeckt reine Vermögensschäden, die im operativen Geschäft entstehen. Die VH schützt somit primär das Vermögen der Organisation.
Schadenbeispiel: Die Sekretärin tätigt eine fehlerhafte Überweisung und der Betrag kann nicht zurückgefordert werden.
Die D&O-Versicherung (Directors-and-Officers-Versicherung)schützt die Organe (Vorstand, Geschäftsführer, …) und deren Privatvermögen. Die D&O-Haftpflichtversicherung ist wichtig, denn was viele nicht wissen, die Organe haften grundsätzlich unbeschränkt und gesamtschuldnerisch mit ihrem Privatvermögen.
Schadenbeispiel: Ein Förderantrag wird zu spät eingereicht, das eingeplante Geld fehlt nun an allen Ecken und Enden.
Rechtsschutzversicherung
Inhaltsversicherung
Die Inhaltsversicherung oder auch Inventarversicherung genannt, deckt alle Schäden die durch Feuer, Leitungswasser, Sturm, Hagel oder Einbruchdiebstahl an der Einrichtung entstehen.
Schadenbeispiel: Durch ein Feuer kann der Unterricht im Klassenzimmer nicht fortgesetzt werden, ein Container ist notwendig solange die Aufräumarbeiten dauern. Die Inhaltsversicherung deckt die entstandenen Kosten.
Wichtig: Achten Sie beim Abschluss der Versicherung auf die Höhe der Deckungssumme, um eine Unterversicherung zu vermeiden.
Cyber-Versicherung
Die Cyber-Versicherung übernimmt die Kosten der Schäden durch Hackerangriffe. Hierunter werden unter anderem Eigenschäden, Vermögenschäden bei Dritten, Abwehrkosten bei behördlichen Datenschutzverfahren und Service-Leistungen ersetzt.
Schadenbeispiel: Durch Hackerangriffe auf den Schul-PC werden sensible Kontodaten der Schulverwaltung entwendet und missbraucht. Lesen Sie auch unseren Ratgeber zum Thema Cyberschuz
Gebäudeversicherung (Optional)
Sollte das Schulgebäude in Ihrem Eigentum sein, sollten Sie es auch umfassend Schützen. Denn unvorhersehbare Ereignisse, wie Brände, Wasserschäden oder Sturm, können das Gebäude beschädigen oder im schlimmsten Fall zerstören und Sie somit in finanzielle Schwierigkeiten bringen. Wir beraten Sie gerne, in welchem Umfang, eine Gebäudeversicherung Sinn macht.
Musikinstrumentenversicherung (Optional)
Die Musikinstrumenten-Versicherung leistet eine Entschädigung für die versicherten Musikinstrumente bei Zerstörung, Beschädigung, Entwendung durch unvorhergesehene Ereignisse.
Deckungssummen: Die Versicherungssumme sollte dem Wert entsprechen, der für eine Wiederbeschaffung benötigt wird (Zeitwert).
Versicherbar sind Musikinstrumente und Noten aller Art und Zubehör wie Geigenbögen, Instrumentenkoffer u. ä. sowie Elektronik- Equipment wie z.B. Übertragungs-, Verstärker-, Zusatz- und sonstige Geräte, Lautsprecher, Mikrofone, Kabel etc.
Bei uns können Bildungsträger auch elektronische Geräte wie z. B. Smartboards, VR-Brillen oder Beamer, die im Rahmen der DigitalPakt Förderung angeschafft wurden, versichern. Hier geht es zu unserer Seite:
Seit vielen Jahren vertrauen Schulen sowie viele weitere Vereine, Verbände und andere gemeinnützige Organisationen beim Thema Absicherung auf die langjährige Kompetenz der BERNHARD Assekuranzmakler GmbH. Unsere Experten für den Bereich Jugend, Bildung, Freizeit und Kultur erstellen nach einer individuellen Einschätzung und Beratung für jede Schule eine speziell angepasste Versicherungslösung.
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