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Die GAP-Versicherung, auch als GAP-Deckung oder Forderungsdifferenzversicherung bekannt, dient als zusätzlicher Schutz bei Leasing- oder Finanzierungsverträgen für Fahrzeuge. Im Falle eines Totalschadens deckt sie die Differenz zwischen dem Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs und dem noch ausstehenden Leasingbetrag. Der Begriff „GAP“ stammt aus dem Englischen und bedeutet „Guaranteed Asset Protection“, was auf Deutsch „Garantierter Vermögensschutz“ bedeutet.
Der Hauptzweck dieser Versicherung besteht darin, die Lücke oder Differenz zwischen der vertraglich vereinbarten Ausgleichsforderung eines Leasing-, Mietkauf- oder Finanzierungsvertrages und dem Wiederbeschaffungs- oder Zeitwert des Fahrzeugs zu decken. Dies bietet einen zusätzlichen Schutz für den Fall, dass der Zeitwert des Fahrzeugs unter dem ausstehenden Betrag des Vertrages liegt.
Um einen Vertrag für die GAP-Versicherung abschließen zu können, muss der Versicherungsnehmer folgende Voraussetzungen erfüllen:
Wenn der Vertrag zur Finanzierung ausläuft, so endet ebenfalls die Versicherung automatisch. Gleicherweise gilt: Sollte der Finanzierungsvertrag verlängert werden, so verlängert sich auch die GAP.
Wichtig: Die Übertragung der Versicherung auf eine neue Sache ist nicht möglich!
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Die Deckungssumme ist gleichzusetzen mit dem Finanzierungswert, dieser setzt sich zusammen aus:
Für Sachen, die in der Vergangenheit abgeschlossen wurden, wird der Finanzierungswert zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses herangezogen.
Die GAP-Deckung zahlt den Leasing-Restbetrag, bei Totalschaden oder Diebstahl Ihres Leasingobjekts oder Fahrzeugs. Eine Vollkaskoversicherung übernimmt nur die Kosten für den Wiederbeschaffungswert, jedoch nicht den Restbetrag. Die GAP-Versicherung hingegen zahlt bei einem Totalschaden der versicherten Sache, zusätzlich werden notwendige Bergungskosten, Reise- und Übernachtungskosten sowie die Kosten für ein Ersatzfahrzeug bis zu 10 % des Finanzierungswertes, mindestens jedoch bis 5.000 Euro übernommen. Auch die Selbstbeteiligung bei einem Totalschaden wird bis max. 1000 € von der GAP-Versicherung getragen.
Kriterien zur Berechnung | Beispiel Thomas Berger |
Alter des Fahrzeugs | 5 Wochen |
Wiederbeschaffungswert | 35.800 € |
Gegnerische Versicherung | 100 % des Wiederbeschaffungswerts |
Restforderung | 42.300 € |
Differenzbetrag | 6.500 € |
Die Differenz von 6.500 Euro zahlt die GAP-Versicherung.
Selbstverschuldeter Vollkasko Schaden:
Einer Ihrer Mitarbeiter fährt zum Beispiel mit dem Bagger während eines Rangiervorgangs in eine Mulde, es entsteht ein Totalschaden am geleasten Fahrzeug. Der Wiederbeschaffungswert zum Zeitpunkt des Unfalls beträgt 75.000 Euro, die Restforderung für das Leasing hat allerdings noch einen Wert von 90.000 Euro. Die Lücke, bzw. Differenz, von 15.000 Euro wird über die GAP-Deckung erstattet.
Totalschaden kurz vor Ende des Leasingvertrages:
Zwei Monate vor Beendigung der Leasingzeit erleidet Ihr Fahrzeug einen wirtschaftlichen Totalschaden. Der Wiederbeschaffungspreis für das Auto liegt 4.000 € unter dem kalkulierten Rücknahmewert der Leasinggesellschaft. Die Lücke von 4.000 € wird unter Berücksichtigung der Restforderung aus dem Leasingvertrag über die Differenzdeckung erstattet. Ihre Kfz-Versicherung zahlt den Schaden für das Auto und die GAP-Deckung übernimmt die Lücke für das Fahrzeug-Leasing, Sie müssen nichts zahlen!
Wie sinnvoll ist eine GAP-Versicherung?
Eine GAP-Deckung ist immer sinnvoll, wenn der Restwert aus dem Leasingvertrag den Wiederbeschaffungswert der Sache übersteigt. Deshalb sollten Sie z. B. beim Leasing von Fahrzeugen der gehobenen Mittelklasse und Oberklasse eine GAP-Versicherung abschließen.
Sollten Sie jedoch einen Kfz-Kaskotarif mit einer Neuwertentschädigung haben, welcher die gesamte Leasingzeit abdeckt, können Sie auf einen GAP Schutz verzichten.
Hinweis: Eine Neuwertentschädigung können Sie in der Regel für maximal 24 Monate nach der Erstzulassung des versicherten Fahrzeuges abschließen.
Was kostet die GAP Deckung?
Die Preise für die GAP-Deckung sind nicht festgelegt und können je nach Anbieter und Vertragsbedingungen unterschiedlich sein.
Hier sind einige Punkte, die Sie beachten sollten:
Bitte beachten Sie, dass diese Angaben allgemeiner Natur sind und die tatsächlichen Kosten je nach individueller Situation variieren können.
Was kann versichert werden?
Folgende Gegenstände können im Rahmen einer GAP-Deckung versichert werden:
Wie ist die Versicherungssumme zu bilden?
Als Versicherungssumme gilt der Kaufpreis der versicherten Sache (neu oder gebraucht) ohne Anschaffungsnebenkosten. Ist kein Kaufpreis vereinbart worden (z.B. bei Kilometerleasing), ist der Einstandspreis als Versicherungssumme anzugeben. Ist auch dieser nicht bekannt, ist die unverbindliche Preisempfehlung als Versicherungssumme anzugeben.
Was entschädigen wir maximal?
Die Gesamtentschädigung aus diesem Vertrag ist auf die Versicherungssumme begrenzt.
Was umfasst die Optimaldeckung?
In der Optimaldeckung leisten wir auch im Teil bzw. Reparaturschadenfall (Teil- oder Vollkasko) an geleasten Fahrzeugen eine Entschädigung, wenn Ihnen aufgrund einer Wertminderung ein Minderwert angerechnet wird.
Welche Dokumente benötige ich im Schadensfall?
Im Schadenfall sind folgende Unterlagen erforderlich:
Bei Fragen können Sie sich gerne an Ihre persönliche Ansprechpartnerin Isabella Spalke wenden:
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