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Bernhard Assekuranzmakler
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Elektronikversicherung für das Gewerbe

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Was ist eine Elektronikversicherung?

Die Elektronikversicherung dient der Absicherung vieler Schäden an elektronischen und elektrotechnischen Anlagen und Geräten ihres Unternehmens und gehört zu den technischen Versicherungen.

Für die Gewährleistung eines ordnungsgemäßen Ablaufes in einem Unternehmen ist die Nutzung von Elektronikgeräten sowie die Abdeckung durch eine Elektronikversicherung heutzutage unverzichtbar geworden. Weiterhin sind Unternehmen abgesichert, wenn Elektronikschäden bei der Informations- und Kommunikationstechnologie auftreten (z. B. Telefonanlage, E-Mail Versand).

Hierbei ist es wichtig zu beachten, dass wir uns gegenwärtig im Informationszeitalter befinden. Das bedeutet, dass schnell ein Verlust der Wettbewerbsfähigkeit entstehen kann, wenn für das Unternehmen und dessen Kerngeschäft wichtige Geräte (sogenannte Geräte mit Schlüsselfunktionen) ausfallen, sei es durch

  • Abnutzung
  • Kurzschluss
  • oder Bedienungsfehler. 

Demzufolge gehört eine Elektronikversicherung im Wesentlichen zu den wichtigsten Absicherungen. Damit Sie wissen, auf was es bei einer Elektronikversicherung ankommt, haben wir für Sie alle relevanten Informationen, übersichtlich und kompakt aufgeführt. Natürlich ist es auch hier sinnvoll zu vergleichen, welcher Versicherer mit den besten Produkten bzw. Leistungen aufwarten kann, denn nicht jede Versicherung hat die gleichen Rahmenbedingungen. Deswegen vergleichen wir als Versicherungsmakler für Sie die Top-Tarife der führenden Versicherer und beraten Sie persönlich und unabhängig, welche Elektronikversicherung zu Ihrem Gewerbe passt. 

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Wieso ist eine Elektronikversicherung sinnvoll?

Mit dem Abschluss einer Elektronikversicherung für Ihr Unternehmen kann die Wettbewerbsfähigkeit dauerhaft gewährleistet werden, da mit dem Ausfall einiger Geräte hohe finanzielle Einbußen verbunden sein können. Zusätzlich entstehen bei einem Ausfall noch Ersatz- und Reparaturkosten, die einkalkuliert werden müssen, da sie die Schadenssumme deutlich erhöhen können.

Sofern Sie eine Elektronikversicherung für Ihr Gewerbe abgeschlossen haben, können Sie davon profitieren, dass Ihnen schnell und unbürokratisch ein Ersatz des defekten Gerätes zur Verfügung gestellt wird. Somit besteht die Möglichkeit einer effektiven Reduzierung Ihres finanziellen Schadens und ein reibungsloser Fortgang Ihres Tagesgeschäftes.

Hinweis: Üblicherweise wird in der entsprechenden Versicherungspolice ein sogenannter Geltungsbereich festgelegt, der auch als Versicherungsort bezeichnet wird. Dieser Geltungsbereich besagt, dass alle Geräte und Anlagen, die fest und mobil im angegeben Ort genutzt werden, auch von dem Versicherungsschutz profitieren.
Es ist außerdem noch wichtig zu wissen, dass in vielen Elektronik-Policen eine zusätzliche Außenversicherung enthalten ist. Diese ist dafür zuständig, dass mobile elektrische Geräte nicht nur im Geltungsbereich, sondern auch darüber hinaus noch versichert sind.
 

In welchen Branchen ist eine Elektronikversicherung besonders sinnvoll?

IT-Branche:

Die Notwendigkeit einer Elektronikversicherung ist bei Unternehmen mit hochwertigen EDV- und IT-Anlagen gegeben. Zudem muss eine gewisse Abhängigkeit des Umsatzes von einer einwandfreien Soft- und Hardware vorhanden sein.

Medizintechnik:

Auch im medizinischen Sektor ist es unbedingt erforderlich und sinnvoll, dass das defekte elektrische Gerät umgehend ersetzt oder repariert wird. Der Grund hierfür liegt nicht nur darin, dass negative gesundheitliche Folgen für die Patienten auftreten können, sondern auch die dadurch zusätzlich drohenden hohen Ersatzkosten aufgrund des enorm hohen Wertes solcher Geräte (zum Beispiel Röntgenapparate).

Medienbranche:

Weiterhin ist solch eine Versicherung bei Videoproduktionsfirmen und auch Veranstaltern, die mit wertvoller Ausrüstung arbeiten empfehlenswert. Aber es gibt noch weitere Unternehmen, die darauf angewiesen sind, dass ihre Geräte störungsfrei funktionieren. Hierzu zählen Druckereien und Copy-Shops, bei denen eine optimale Absicherung für eine gewisse Planungssicherheit zuständig ist.

Welche Gefahren sind durch die Elektronikversicherung gedeckt?

Grundlage für die Leistungen von Elektronikversicherungen ist die Allgefahrendeckung. Diese legt fest, dass alle Gefahren im Schadensfall abgedeckt sind, sofern ein Ausschluss nicht ausdrücklich im Vertrag enthalten ist. Das bedeutet, dass Sie gegen Schäden abgesichert sind, die eine Haftpflicht nicht deckt. Darunter zählen Schäden, die durch:

  • Diebstahl,
  • Vandalismus,
  • Sabotage,
  • Feuer,
  • Leitungswasser
  • oder höhere Gewalt entstehen.

Selbstverständlich ist die Absicherung elektronischer Geräte auch durch eine klassische Inhaltsversicherung vorhanden. Jedoch ist bei sehr kostspieligen Systemen ein zusätzlicher Schutz erforderlich. Gerade eine fehlerhafte Handhabung kann in einer entsprechenden Police mitversichert werden. Die Absicherung durch eine Elektronikversicherung ist umfangreicher, dies bedeutet, dass die versicherten Geräte aus der Geschäftsinhaltsversicherung ausgeschlossen werden können. Dadurch kann eine Doppelversicherung vermieden werden. Mit der optimalen Absicherung Ihrer Elektronik können Sie finanziellen Schaden erfolgreich minimieren, denn die Erstattung vom Versicherer erfolgt mit dem Neuwert unabhängig vom tatsächlichen Restwert der Geräte. Die Elektronikversicherung bietet zudem noch den Vorteil, dass auch Schäden abgesichert sind, die aus menschlichen Fehlverhalten (zum Beispiel Bedienungsfehler, Fahrlässigkeit oder Ungeschicklichkeiten) resultieren. 
 

► zur Tarifauswahl

Welche Risiken sind in der Elektronikversicherung ausgeschlossen?

Beim Abschluss einer Versicherung für Elektrogeräte muss berücksichtigt werden, dass in der Police nicht alle Gefahren versichert werden können.

  • Vorsatz: Beschädigungen, die durch volle Absicht des Versicherungsnehmers oder von einem seiner Mitarbeiter entstehen, sind zum Beispiel in solch einer Police ausgeschlossen.
  • Verschleiß: Auch betriebsbedingter Verschleiß oder Alterung der Geräte ist nicht in der Elektronikversicherung enthalten.
  • Allgemeine Ausschlüsse: Zusätzlich werden Schäden vom Versicherungsschutz ausgeschlossen, die in Deutschland nicht so oft vorkommen, hierzu zählen sämtliche Schäden die aufgrund von kriegerischen Aktivitäten, von fehlerhafter Nutzung der Kernenergie, oder auch durch Erdbeben entstehen. 

Unser Expertentipp

„Wie es der Name schon erahnen lässt, bietet die Elektronikversicherung Deckung, für elektronische Geräte und Hardware in einem Betrieb. Allen voran Unternehmen deren Betriebsablauf von Computern und Netzwerken abhängig ist, sollten eine Deckung in Erwägung ziehen, um sich vor einem finanziellen Schaden abzusichern.

Unser Tipp: Eine Elektronikversicherung ist eine sehr sinnvolle Ergänzung zur Inhalts- oder Cyberversicherung, da diese auch Eigenschäden an elektronischen Geräten abdeckt.”

Matthias Oechsner
Bereichsleiter gewerbliche Sachversicherung

Welche Geräte können versichert werden?

Folgende elektronische Geräte, Anlagen und Systeme sind durch den Abschluss einer Elektronikversicherung abgesichert:

Versicherbare Geräte, Anlagen und Systeme

  • Daten- und Kommunikationstechnik

  • Bürotechnik (z.B. EDV-Anlagen, Server, Drucker, Scanner, Telefonanlagen und Kopierer)

  • Mess- und Prüftechnik

  • Prozessrechner

  • Kassen und Waagen

  • Satz- und Reprotechnik

  • Bild- und Tontechnik

  • Medizintechnik (u.a. Geräte zur Diagnose und Verarbeitungsgeräte der Patientendaten)

  • Netzanlagen zum Betrieb von Knotenpunkten

zusätzliche Einschlüsse

Weiterhin ist eine Entscheidung zu treffen, ob auch Elektronikschäden von fest installierten Datenträger (dazu zählen zum Beispiel Festplatten und System-Programmdaten von Betriebssystemen) in der Elektronikversicherung mit enthalten sind. Sie müssen nämlich hierzu wissen, dass nicht in jeder Versicherungspolice der Schutz von Software berücksichtigt wird. Demnach ist es von Vorteil, dass Sie vor dem Abschluss einer Elektronikversicherung die verschiedensten Anbieter und deren Leistungen vergleichen oder vergleichen lassen. Es gibt nämlich einige Versicherungsunternehmen bei denen der Softwareschutz nur als Versicherungszusatz angeboten wird. Damit ist dann zwar eine erhöhte Versicherungsprämie verbunden, aber Sie können sich sicher sein, dass Ihre Daten im Fall von EDV-Schäden geschützt sind. Das bedeutet für Sie, dass alle Wiederbeschaffungs- oder auch der Rekonstruktionskosten hier vom Versicherer übernommen werden. Gerne beraten wir Sie hierzu, um für Sie die optimale Lösung zu finden.

kombinierbare Versicherungen

Es gibt aber noch weitere Möglichkeiten den Versicherungsschutz zu erhöhen, zum Beispiel durch eine Betriebsunterbrechungsversicherung. Durch diese Absicherung, werden während eines Stillstandes alle Fixkosten und auch die Erlöse, die Ihnen in diesem Zeitraum entgehen, übernommen. Somit werden Ihre Verluste höchstwahrscheinlich nur ein Minimum betragen. Um einen optimalen Versicherungsschutz aufzuweisen, sollte zusätzlich eine Elektronik-Mehrkostenversicherung in Betracht gezogen werden.
Dieser Zusatz ermöglicht es Ihnen, ihre Verluste im Schadensfall auf ein Minimum zu reduzieren. Als Gewerbetreibender wissen Sie ja, dass verlorene Zeit dazu führen kann, dass Ihre Kunden zu einem Konkurrenten wechseln. Deswegen muss es ihre höchste Priorität sein, jeden Ausfall des Betriebes bzw. jede Unterbrechung so kurz wie möglich zu halten. Um dieses Ziel zu gewährleisten, werden jedoch Mehrkosten auftreten, denn es müssen zusätzliche Rechenkapazitäten gemietet und auch Hilfskräfte eingestellt werden. Tritt dieser Fall auf, greift die Elektronik-Mehrkostenversicherung ein, durch die die jeweiligen finanziellen Aufwendungen der Maßnahmen zur Überbrückung übernommen werden.

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Was kostet eine Elektronikversicherung?

Zwischen den verschiedenen Versicherern gibt es unterschiedliche Versicherungskosten. Der Grund hierbei liegt darin, dass deren Prioritäten voneinander unabhängig gesetzt sind.

Folgende Kostenfaktoren beeinflussen die Versicherungsprämie der gewerblichen Elektronikversicherung:

Versicherungssumme

Die Versicherungssumme ist der wichtigste Part für die Versicherungskosten. Dabei muss beachtet werden, dass diese eine Proportionalität zum Wert der zu versicherten Elektronik aufweist.

Selbstbeteiligung

Weiterhin ist die Selbstbeteiligung ein wichtiges Kriterium, die gewöhnlich zwischen 150 und 1000 Euro festgelegt wird. Sie müssen hier beachten, dass bei einer niedrigen Selbstbeteiligung eine höhere Versicherungsprämie festgelegt wird. Welche Summe für Ihre Geräte sinnvoll ist, können wir für Sie ausarbeiten.

Versicherungsumfang

Natürlich wirkt sich der Versicherungsumfang auf die Versicherungskosten aus. Das bedeutet, dass alle vom Kunden gewünschten Zusatzleistungen, die über den Standardvertrag hinausgehen, eine Erhöhung nach sich ziehen. Es ist aber hier selbstverständlich, dass jede Leistung, die zusätzlich vereinbart wurde, die Versicherungsprämie positiv beeinflusst.

Laufzeit

Ein weiterer Punkt ist die Vertragslaufzeit, welche die Versicherungsprämie beeinflusst. Dabei verringert sich die Versicherungsprämie, umso länger die Laufzeit angesetzt wird.

 

Kostenbeispiel für eine Elektronik-Versicherung für das Gewerbe:

Eine GmbH in Süddeutschland (Zürs-Zone 1), die mit Softwareprodukten handelt, benötigt eine Elektronik-Versicherung. Beispielhaft ermitteln wir mit den folgenden Kriterien den jährlichen Versicherungsbeitrag.

Kriterien zur BerechnungBeispiel GmbH Software-Handel
BrancheSoftware-Handel
Versicherungssumme50.000 €
Selbstbehalt250 €
Tarif-Highlights
  • Einschluss beweglicher Geräte (z. B. Laptops)
Jahresbeitrag163,63 €

Die GmbH würde für die Elektronik-Versicherung jährlich 163,63 € bezahlen.

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Die Elektronikversicherung im Vergleich

Im Gegensatz zu Vergleichsportalen führen wir unseren Vergleich ab einer bestimmten Unternehmensgröße nicht online, sondern persönlich durch. Wir sind der Meinung, dass eine kompetente Beratung aufgrund der zahlreichen unternehmerischen Risiken nicht nur hilfreich, sondern auch unerlässlich ist. Als Versicherungsmakler erkennen wir die Bedeutung von individuell zugeschnittenen Versicherungslösungen an und verfügen über eigene Rahmenverträge, die in Vergleichsportalen nicht verfügbar sind.

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Wie berechnet sich die optimale Versicherungssumme?

Jeder Tarif sollte auf Ihre individuellen Bedürfnisse angepasst werden. Dabei muss eine ganze Reihe von Faktoren berücksichtigt werden. Somit ist es sinnvoll, bei der Suche nach einer Elektronikversicherung einen Vergleich durchzuführen. Zunächst sollte eine ausführliche und gewissenhafte Risikoanalyse durchgeführt werden, damit ein Ausschluss späterer Versicherungslücken gewährleistet werden kann. Das ist aber noch nicht alles. Es ist ebenfalls wichtig, dass die jeweiligen benötigten Erweiterungen gegenüber der Standardpolice ermittelt werden müssen. Nur so kann der Schutz des Unternehmens optimiert werden. Die elektronischen Geräte und Anlagen, die versichert werden sollen, müssen bei der Bedarfsermittlung der Versicherungssumme als wichtigsten Faktor gesehen werden. Es ist aber auch möglich eine pauschale Absicherung abzuschließen, bei der eine Berücksichtigung aller Elektronik des Unternehmens existiert. Es gibt aber auch eine Alternative, bei der ein Vertrag erarbeitet wird, in dem eine separate Versicherungssumme für jedes einzelne Gerät festgelegt worden ist. Als Versicherungsspezialist beraten wir Sie gerne und helfen Ihnen nicht nur mit der Risikoanalyse, sondern vergleichern auch die Leistungen der Top-Tarife für Sie.


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Leistungen der Elektronikversicherung im Schadensfall

Die Versicherungssumme ist abhängig vom entsprechenden Neuwert der versicherten Geräte. Das bedeutet, dass eine Übernahme der erforderlichen Reparaturkosten oder auch der Ersatz des Gerätes im Schadensfall übernommen wird.

Standardmäßige Versicherungskosten

Alle bisher aufgeführten Leistungen sind mit dem Abschluss einer Elektronikversicherung nicht die einzigen Leistungen, auf die Sie als Versicherungsnehmer Anspruch haben.
Im Folgenden werden weitere Leistungen aufgelistet, welche in solch einer Police enthalten sind: 

Mehrkostenversicherung durch den technologischen Fortschritt

In der Elektronikbranche ist es wichtig, dass die Produktqualität durch regelmäßige Innovationen auf dem besten und höchsten Level bleibt. Das bedeutet für die Unternehmen, dass diese die Pflicht haben, ihre Elektrogeräte aufgrund des technologischen Fortschrittes jährlich durch das Nachfolgemodell zu ersetzen. Nur so können sie auf dem neuesten Stand und dadurch auch wettbewerbsfähig bleiben. So eine Taktik ist aber nur bei Alltagsgeräten am besten durchführbar, da die meisten Geräte zu kostspielig sind. Das ist der Grund, dass diese Geräte dann sinnvollerweise versichert sind und dadurch über Jahre und Jahrzehnte genutzt werden können. Somit kann das Versicherungsunternehmen bei einem auftretenden Versicherungsfall die Reparatur- und Mehrkosten übernehmen, welche aufgrund des technologischen Fortschrittes auf die Unternehmen zu kommen.

Aufräum- und Abbruchkosten

Sofern neben dem Versicherungsschaden weitere Renovierungstätigkeiten erforderlich sind, besteht die Verpflichtung bei dem Versicherer mit den Aufräum- und Abbruchkosten im Vertrag auch diese zu übernehmen.

Schadensuchkosten

Auch Kosten, die während der Fehlersuche auftreten, werden durch die Versicherungspolice abgedeckt.

Bewegungs- und Schutzkosten

Es gibt Geräte, die so fest verbaut sind oder aufgrund deren Größe, dass bei einem Austausch bauliche Veränderungen notwendig werden. Alle hier anfallenden finanziellen Aufwendungen werden durch die Versicherung übernommen.

Wiederbeschaffungs- oder Rekonstruktionskosten für die Daten und Programme

Es ist selbstverständlich, dass Ihr Unternehmen nach dem Abschluss einer Versicherung auch gegen Schäden geschützt ist, die auftreten, wenn betriebswichtige Software verloren gegangen ist. Das bedeutet, dass alle Kosten übernommen werden, welche damit verbunden sind alle verlorenen Daten und Programme wieder zu beschaffen oder zu rekonstruieren.
Demzufolge geht es in so einer Elektronikversicherung nicht nur um Schäden an Geräten bzw. der Hardware.

Dekontaminationskosten

Hierbei geht es um die Kostenübernahme, wenn ein dekontaminiertes Erdreich ausgetauscht werden muss, was durch einen Versicherungsschaden entstanden ist.

Unterversicherung wird nicht angerechnet

Normalerweise ist es bei Versicherungen üblich, dass es Standardklauseln gibt, die besagen, dass der Schaden erst ab einer bestimmten Schadenssumme übernommen wird. Sofern ein Unterversicherungsschutz abgeschlossen worden ist, gibt es keine Prüfung, ob eine mögliche Unterversicherung vorhanden ist. Das bedeutet, dass alle Schäden, welche sich im Rahmen der vereinbarten Versicherungssumme befinden, voll erstattet werden.

Überspannungsschäden, die durch Blitzeinschlag auftreten

Im Fall eines Blitzeinschlages erhalten alle Elektrogeräte, die am Netz angeschlossen sind, kurzfristig einen massiven Spannungsstoß. Daher sind oft nach einem Blitzeinschlag mehrere Geräte von einem Schaden betroffen. In dieser Police werden dadurch sämtliche Schäden, die durch die Überspannung entstehen, durch die Versicherung abgedeckt.

Deckung im Ausland

In den Standardklauseln von Verträgen ist festgelegt, dass der Versicherungsschutz nur in einem bestimmten Geltungsbereich vorhanden ist. Hierbei handelt es sich üblicherweise um die Bundesrepublik Deutschland. Im Zuge der Globalisierung gibt es heutzutage nun andere Gegebenheiten. Aus diesem Grund haben schon viele Versicherungsunternehmen auch die Übernahme von Schäden im Ausland im Angebot.

Verzicht auf Leistungskürzung trotz grober Fahrlässigkeit

Der Versicherungsnehmer hat üblicherweise eine größere Selbstbeteiligung, wenn Schäden durch eigenes Verschulden auftreten. Gerade bei medizinischen Geräten oder auch Produktionsmaschinen ist dies mit einem enormen finanziellen Aufwand verbunden. Daher besteht die Möglichkeit, dass der Paragraph gestrichen wird. Somit verzichtet das Versicherungsunternehmen darauf, die Leistung zu kürzen, wenn der Schaden durch grobe Fahrlässigkeit entstanden ist.

fehlerhafte Bedienung

Klassische Bedienungsfehler zählen zu einer Vorstufe der groben Fahrlässigkeit. Hierbei ist aber das Vergehen nicht schuldhaft. Demzufolge handelt es sich um einen Unfall und somit werden hier alle Kosten und eventuell auftretende Folgeschäden durch die Versicherung abgedeckt. 

Überschwemmung

Die gewerbliche Elektronikversicherung übernimmt die Schäden an den versicherten Geräten die durch Überschwemmüngen entstehen.

keine Anrechnung des Restwertes im Schadensfall

Viele wertvolle elektrische Geräte haben auch bei einem Defekt, der nicht zu beheben ist, noch einen Restwert. Dieser ist aber nicht von der Entschädigungsleistung abhängig, da bei einem Totalschaden nur der Neupreis ersetzt wird.

Vorsorgeversicherung bei Neuanschaffungen

Mit der Vorsorgeversicherung sind alle anfallenden Kosten abgedeckt, die beim Austausch oder der Neuanschaffung beschädigter Geräte entstehen.

Bewegungsrisiko

Hierbei geht es darum, wenn Schäden an den elektrischen Geräten durch Transporte entstehen.

Anlagen zum Ersatz, bei Ausfall durch bestimmte Schäden

Nur durch einen schnellstmöglichen Ersatz defekter Elemente im Schadensfall von besonders wertvollen elektrischen Geräten mit elementaren Aufgaben im Unternehmen, kann ein längerer Betriebsausfall vermieden werden. Die Durchführung solcher Maßnahmen ist aber mit enormen Ausgaben verbunden. Demzufolge sind diese in dem Versicherungsschutz mit enthalten.

Einschluss beweglicher Geräte

Für mobile Geräte gilt dieser Versicherungsschutz. Das bedeutet, dass nicht nur stationäre Geräte versichert sind. Mobile Geräte sind zum Beispiel Kommunikationsgeräte wie Telefone oder Laptops, die durch diesen Absatz in der Versicherung auch außerhalb des Unternehmens versichert sind.

Konstruktions-, Material- oder Ausführungsfehler

Bei Fehlern während der Planungs- oder Konstruktionsphase können Defekte entstehen, die sehr kostenintensiv sind, diese werden durch die Elektronikversicherung mit abgedeckt.

Freizügigkeit zwischen den Versicherungsorten

Hierbei geht es um eine Erweiterung des üblichen Geltungsbereiches, denn er beinhaltet auch die Wegstrecke zwischen zwei Versicherungsorten. Sofern dieser Passus enthalten ist, dürfen die Geräte zwischen den beiden festgelegten Versicherungsorten bewegt werden. Hier kann es aber auch diverse Bedingungen des jeweiligen Versicherers geben, welche beachtet werden müssen.

Beratung zur Elektronikversicherung

Auf jeden Fall müssen Sie vor der Wahl des optimalen Versicherers einen Vergleich aufstellen. Nur so können Sie sicher sein, dass Sie mit Ihrem Unternehmen den besten Schutz mit den günstigsten Konditionen erhalten.
Wir beraten Sie unabhängig zur Elektronikversicherung und vergleichen die Top-Tarife der führenden Versicherer.

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Lesen Sie auch unseren Ratgeber zur Elektronikversicherung:

Moderner Schutz für empfindliche Technik
 

Fragen und Antworten zur Elektronikversicherung für Unternehmen

Schadenbeispiele der Elektronikversicherung

  • Unfälle: Unfälle und Unachtsamkeiten sind häufig die Ursache von Schäden, die der Versicherung gemeldet werden. Zum Beispiel geht es ganz schnell, dass ein Mitarbeiter aus dem Unternehmen plötzlich über eine Leitung von einem Monitor stolpert. Ist das Ergebnis hiervon, dass die Funktionsfähigkeit des Monitors nicht mehr vorhanden ist, kommt die Elektronikversicherung ins Spiel. Diese übernimmt dann alle Reparaturkosten oder den Neupreis für ein Ersatzgerät.
  • Blitzeinschlag: Ein weiterer oft vorkommender Schaden an Elektrogeräten entsteht nach einem Blitzeinschlag. Hier sind sogar mehrere Geräte involviert, aufgrund einer Verbindung am Stromnetz. Während eines Blitzeinschlages wirkt eine enorme Energie auf die Geräte, so dass eine Spannungsspitze alle Geräte am Netz beschädigen kann. Auch hier ist die Versicherung dafür zuständig alle finanziellen Aufwendungen zu übernehmen, die für die defekten Geräte anfallen.
  • Wasserschäden: Im Falle eines Rohrbruches oder auch bei undichten Küchengeräten können Wasserschäden entstehen. Dadurch bildet sich üblicherweise eine Wasserlache, die im Anschluss daran einen Kurzschluss verursachen können. Dies kann dazu führen, dass die angeschlossenen Elektrogeräte einen defekt erleiden, dies wird durch die Versicherung gedeckt.

Gibt es eine Elektronikversicherung ohne Selbstbehalt?

Ja, es gibt Elektronikversicherungen ohne Selbstbeteiligung. Der Vorteil dieser Art von Versicherung besteht darin, dass Sie im Falle eines Schadens keine zusätzlichen Kosten tragen müssen. Es ist jedoch zu beachten, dass die Prämien für solche Versicherungen tendenziell höher sind. Dies liegt daran, dass die Versicherungsgesellschaft das gesamte Risiko übernimmt und daher zur Kompensation höhere Gebühren erhebt.

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