Schützen Sie Ihr Event vor bösen Überraschungen!
Gute Gründe für Bernhard - ausgezeichneter Versicherungsmakler
Die Veranstalterhaftpflicht bzw. Veranstaltungshaftpflicht ist allen Organisatoren von Events zu empfehlen, um sich gegen Ansprüche (berechtigt/unberechtigt) abzusichern. Denn als Veranstalter haften Sie grundsätzlich für alle Personen- und Sachschäden gegenüber Dritten, die während Ihrer Veranstaltung entstehen und für die Sie ein Verschulden trifft. Hier können die Kosten schnell Ihr gesamtes Vermögen übersteigen, wenn keine Veranstaltungshaftpflichtversicherung abgeschlossen wurde. Ob Festival, Open Air, Konzert, Faschingsumzug, Sommerfest, Weihnachtsfeier oder Seminar – solche Veranstaltungen beinhalten immer automatisch eine Haftung gegenüber den Teilnehmern und Besuchern. Deshalb ist es für jeden Organisator eines öffentlichen Events unverzichtbar, eine umfassende Haftpflichtversicherung für Ihre Veranstaltung abzuschließen, um das Risiko hoher Schadenersatzforderungen zu minimieren. Oft ist eine Veranstalterhaftpflicht sogar Voraussetzung dafür, dass Sie überhaupt eine Event-Location mieten dürfen. Die Kosten sind im Verhältnis zu möglichen Schadenersatzforderungen eher gering.
Die Versicherungsprämie der Veranstaltungshaftpflicht setzt sich aus folgenden Faktoren zusammen:
Beispielrechnungen der Veranstaltungshaftpflicht - Tarife 2021:
Veranstaltungsart | Teilnehmer | Zusatz | Kosten |
---|---|---|---|
Sportverantstaltung | 500 | Keine | 98 € |
Maibaum aufstellen | 500 | • Zelte Auf- und Abbau • Gastronomie 5 Mitarbeiter | 178 € |
Osterfeuer, Lagerfeuer, Johannisfeuer u. ä | 1000 | • Zelte Auf- und Abbau • Gastronomie 10 Mitarbeiter • Osterfeuer, Lagerfeuer, Johannisfeuer u. ä | 305 € |
Festival | 1500 | • Zelte Auf- und Abbau • Gastronomie 10 Mitarbeiter | 350 € |
Christkindlmarkt | 2000 | • Zelte Auf- und Abbau • Gastronomie 10 Mitarbeiter • Zwei Pferde, eine Kutsche | 453 € |
Dorffest | 3000 | • Zelte Auf- und Abbau• Gastronomie 20 Mitarbeiter • Abbrennen von Feuerwerk • Einsatz und Aufstellen von Eventsportgeräten (2) | 856 € |
Der Versicherungsschutz der Veranstaltungshaftpflicht deckt Sach-, Personen- und Vermögensschäden im Zeitraum vor, während und nach dem Event ab, inkl. Auf- und Abbau. Diese kann je nach Bedarf gegen einen Aufpreis verlängert werden. Die Höhe der Versicherungsprämie ist hierbei nicht nur von der Teilnehmerzahl der Veranstaltung abhängig, sondern auch von Risiken wie beispielsweise Gastronomie oder Tiere. Je nach Tarif und Versicherer lassen sich sowohl einzelne Veranstaltungen, als auch mehrere, in einem bestimmten Zeitraum ausgerichtete Veranstaltungen versichern.
Unsere Tarife beinhalten folgende Leistungen:
Personen- und Sachschäden
Personen- und Sachschäden, die im Rahmen der Veranstaltung passieren. Hierbei ist es unbedeutend, ob der Schaden vom Veranstalter selbst oder von seinen Angestellten bzw. Hilfskräften verursacht wurde. Der Versicherer übernimmt Schäden bis zur vereinbarten Versicherungssumme.
Vermögensfolgeschäden
Vermögensschäden sind nur dann in der Veranstaltungshaftpflicht inbegriffen, wenn sie als Folge eines Personen- oder Sachschadens auftreten, also beispielsweise jemand auf Ihrer Feier über eine Absperrung stürzt und deshalb längere Zeit nicht arbeiten kann, trägt die Veranstalterhaftpflicht neben dem Schmerzensgeld und den Behandlungskosten auch die Kosten für den Verdienstausfall.
Passiver Rechtsschutz
Schadensersatzforderungen: Kommt es zu einer Schadensersatzforderung gegen Sie, prüft die Haftpflicht für Veranstaltungen zunächst, inwieweit diese berechtigt ist (passiver Rechtsschutz). Sind die Forderungen unbegründet oder fallen unangemessen hoch aus, so werden diese durch die Veranstalterhaftpflicht abgewehrt. Dies wäre beispielsweise der Fall, wenn Besucher Ihrer Veranstaltung in der umliegenden Gegend Schäden an privatem Eigentum verursachen z. B. ein parkendes Auto beschädigen. Hierfür können Sie als Organisator nicht verantwortlich gemacht werden. Doch auch bei der Prüfung von Schadensersatzansprüchen entstehen Ausgaben, wie zum Beispiel die Prozesskosten bei einer gerichtlichen Auseinandersetzung, welche die Veranstaltungshaftpflicht für Sie übernimmt. Ein passiver Rechtsschutz ist im Leistungsumfang der Veranstalterhaftpflicht inbegriffen.
Optional: Schäden am Equipment
Optional: Schäden, die während des Auf- und Abbauens von benutztem Equipment entstehen. Der Transport von Equipment zum Veranstaltungsort ist in der Regel ebenfalls abgesichert. Jedoch Achtung: Benötigen Sie für eine Veranstaltung hochwertiges elektronisches Equipment, empfiehlt sich der zusätzliche Abschluss einer Elektronikversicherung. Sie übernimmt im gegebenen Fall die Reparatur beschädigter Geräte oder ersetzt Ihnen diese zum Neuwert.
Die Dauer des Versicherungsschutzes einer Veranstalterhaftpflicht für Vereine sollte über den Zeitraum der eigentlichen Veranstaltung hinaus gehen, deswegen sollten auch die Zeiträume für den Auf- und Abbau einer Veranstaltung in die Versicherungsleistung mit eingeschlossen werden. Wichtig ist den gesamten Zeitraum anzugeben, denn die Prämie unserer Veranstalterhaftpflicht gilt für 30 Tage!
Eine Haftpflicht-Police für Vereine wird in aller Regel für einzelne Veranstaltungen abgeschlossen - dies ist sinnvoll, wenn ein Verein beispielsweise einmal im Jahr eine kleine oder große Feier plant. So lässt sich die Versicherungsleistung gezielt auf die jeweilige Veranstaltung festlegen. Bei einer Veranstalterhaftpflicht besteht allerdings auch die Möglichkeit des Abschlusses einer Jahrespolice. Diese sollte gewählt werden, wenn der Verein häufiger öffentliche Veranstaltungen durchführt. Dadurch sind pauschal alle Veranstaltungen mit der Veranstaltungshaftpflicht abgesichert. Ein Vergleich der Tarife lohnt sich, nutzen Sie einfach unseren Tarifechner, um unverbindliche Angebote zu erstellen und zu vergleichen.
Die Veranstalterhaftpflicht für Vereine tritt nicht bei reinen Vermögensschäden ein, d. h. Schäden an vereinseigenen Inventar und Immobilien sind ausgeschlossen. Es besteht jedoch die Möglichkeit, eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung als zusätzliche Police abzuschließen. Des Weiteren sind Sportveranstaltungen mit erhöhtem Gefahrenpotenzial in der Veranstaltungshaftpflicht ausgeschlossen, hierzu gehören z. B. Paragliding, viele Motorsportveranstaltungen etc..
Überblick der wichtigsten Ausschlüsse (auszugsweise):
Gewisse Ausschlüsse können jedoch gegen Zuschlag in der Veranstalterhaftpflicht mitversichert werden:
Überblick zusätzlicher Einschlüsse:
Hierzu zählen:
Die Deckungssumme (Versicherungssumme) einer Veranstalterhaftpflichtversicherung ist in unseren Rahmenverträgen auf fünf Millionen Euro für Personen- und/oder Sachschäden festgelegt. Hier ein Überblick unserer weiteren Versicherungssummen:
Veranstaltungs-Unfallversicherung
Jeder Veranstalter ist froh über seine Mitarbeiter und Helfer, sowie die aktiven Teilnehmer wie z. B. Künstler, Schauspieler oder Musiker, welche seinem Event erst möglich machen. Unfälle können schnell passieren und unter Umständen das ganze Leben des Betroffenen verändern.
Schadenbeispiel: Beim Aufbau der Tribüne stürzt zum Beispiel ein Mitarbeiter vom Gerüst und bricht sich die Wirbelsäule – er bleibt gelähmt.
Oder ein Künstler stolpert über ein noch nicht befestigtes Kabel und bricht sich einen Finger. Leider bleibt der Finger für immer steif.
Die Unfallversicherung ist eine sinnvolle Ergänzung der Veranstaltungshaftpflichtversicherung. Auf diese gibt es keinen gesetzlichen Rechtsanspruch, jedoch können Sie mit ihr dazu beitragen, dass Ihren Mitarbeitern, aktiven Teilnehmern oder auch den Gästen im Falle eines Unfalls mit bleibendem Schaden, zumindest eine finanzielle Absicherung zukommt.
Versicherungen für Reiseveranstalter
und Reisevermittler
Viele Vereine machen neben den normalen Tätigkeiten auch Ausflüge und Reisen wie etwa Ferienfreizeitfahrten, bei denen der Verein als Reiseveranstalter auftritt. Dies hat nicht nur schöne Seiten, sondern auch Risiken.
Informationen für Reiseveranstalter oder -vermittler und die Möglichkeit zum Online Abschluss von speziellen Reiseveranstalter-Versicherungen:
► Reiseveranstalter-Haftpflichtversicherung
Rund um die Reise:
Starke Leistungsmerkmale bietet unseres Online-Abschluss-Tool für die Bereiche Vereine, Verbände, Kommunen und Bildungseinrichtungen.
Haftpflichtversicherung
Die Vereinshaftpflicht ist die wichtigste Versicherung für Vereine. Sie deckt Personen- sowie Sachschäden an Dritten, die während der Vereinstätigkeit auftreten können.
Elektronikversicherung
Eine Elektronik- oder Equipment Versicherung kommt im Schadensfall für die Instandsetzung beschädigter Geräte sowie abhanden gekommener Bühnentechnik auf.
Vermögensschadenhaftpflicht
Schützen Sie Ihr Vermögen vor Schäden, die durch eine Pflichtverletzung im Geschäftsablauf entstehen können.
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Sollten Sie sich Equipment leihen, ist doch hier die Gefahr, dass dieses beschädigt wird. In der Veranstalterhaftpflichtversicherung sind geliehene, bewegliche Sachen nur zum Zeitwert versichert.
Umfassenderen Schutz bieten hier unsere nachfolgend aufgelisteten Veranstaltungshaftpflichtversicherungen:
Elektronikversicherung für Veranstalter
Beim Einsatz von hochwertiger Bühnentechnik (Tonanlagen, Lichteffekte usw.) empfehlen wir eine zusätzliche Equipment- oder Elektronikversicherung. Vermieter von entsprechenden Anlagen verlangen sogar in ihren Mietverträgen den Abschluss entsprechender Zusatzversicherungen. Eine Elektronik- oder Equipment Versicherung kommt im Schadensfall für die Instandsetzung beschädigter Geräte sowie abhanden gekommener Bühnentechnik auf.
Geräte wie z. B. Mischpulte, Soundanlagen, Beamer oder dazugehörige Computertechnik sind sehr teuer. Besonders, wenn diese Anlagen geliehen sind, sollten Sie die Geräte umfangreich absichern.
Online-Abschluss: Elektronikversicherung für Veranstalter
► unverbindliches Angebot rechnen oder Vertrag abschließen
Mehr Informationen zur Veranstaltungs-Elektronikversicherung
Musikinstrumentenversicherung für Veranstalter
Wenn Sie für ein Konzert oder einen Faschingsumzug Künstler mit Musikinstrumenten ausstatten möchten oder Sie leihen sich ein Klavier zur Begleitung eines Kulturabends, dann sollten Sie zunächst mit den Eigentümern der Musikinstrumente klären, ob diese versichert sind und gegen welche Gefahren.
Wollen Sie weitere Risiken absichern oder die Instrumente sind bisher nicht versichert, dann sollten Sie über eine Musikinstrumentenversicherung nachdenken. Sie greift bei Beschädigung, Zerstörung oder Entwendung der versicherten Musikinstrumente, durch unvorhergesehene Ereignisse während der versicherten Veranstaltung.
z. B. eine Gitarre wird aus der Garderobe des Künstlers gestohlen oder beim Open-Air kommt ein Gewitter und durch den Regen werden Keyboard und Verstärker beschädigt.
► Online-Abschluss: Musikinstrumentenversicherung für Veranstalter
Mehr Informationen zur Musikinstrumentenversicherung
Ausstellungsversicherung
► Online-Abschluss der Ausstellungsversicherung für Veranstalter
Mehr Informationen zur Ausstellungsversicherung
Ausrüstungsversicherung für Veranstalter
► Online-Abschluss: Ausrüstungsversicherung für Veranstalter
Mehr Informationen zur Ausrüstungsversicherung für Veranstalter
Veranstaltungsausfallversicherung
Die Veranstaltungsausfallversicherung ist eine Absicherung für den Veranstalter vor Schäden, die außerhalb seines Einflussbereiches liegen und ihn zum Ausfall, Abbruch oder zu einer Änderung in der Durchführung der versicherten Veranstaltung zwingen.
Hierzu zählen:
Für Open-Air-Veranstaltungen empfehlen wir unseren Kunden die "Adverse-Weather-Klausel", hierbei sind Witterungseinflüsse im Versicherungsschutz mit eingeschlossen, welche Gesundheit und Leben der Zuschauer oder Teilnehmer gefährden.
Hierzu zählen:
► mehr Informationen zur Veranstalltungsausfallversicherung
Jede Veranstaltung ist unterschiedlich und unterliegt seinen eigenen Risiken. Um den passenden Schutz zu erhalten, sollten Sie unsere persönliche & unverbindliche Beratung in Anspruch nehmen.
► Angebot anfordern
Wetterversicherung für Veranstalter
Gemeinnützige Vereine & Verbände fragen oft wie man das Schlechtwetterrisiko bei Veranstaltungen abfangen kann.
Sie können! Mit dem Abschluss einer Wetterversicherung gegen Regen oder Starkregen. Damit Ihre Veranstaltung nicht "ins Wasser fällt".
Weitere Informationen zur Wetterversicherung finden Sie hier:
► Online-Abschluss & Info: Wetterversicherung für Veranstalter
Sollten Sie auf diesen Seiten nicht ausreichende Antworten auf Ihre Fragen zur Veranstalterhaftpflicht finden, steht Ihnen unser Team der Abteilung Jugend, Bildung, Kultur, Freizeit und Natur gerne zur Verfügung.
Kein Verein? Auch für Unternehemen haben wir eine Veranstaltungshaftpflicht:
Für wen ist eine Veranstaltungsversicherung sinnvoll?
Eine Veranstaltungshaftpflicht ist für jegliche Vereinsveranstaltung sinnvoll, egal ob groß, klein, öffentlich, privat, drinnen oder draußen. Hierzu zählen insbersondere:
Kann die Prämie für die kurzfristige Versicherung auch überwiesen werden?
Ja, wenn die Versicherung bis zu vier Wochen vor Beginn der Veranstaltung beantragt wird. Bei kurzfristigeren Beantragungen erfolgt die Abrechnung nur mit Abbuchung.
Wie hoch ist die Selbstbeteiligung je Schadenfall?
Die Selbstbeteiligungen je Schadenfall beträgt bei der Veranstalterhaftpflicht 10 % (mind. 50 Euro max. 500 Euro) und gilt für:
Sind Kooperationspartner in der kurzfristigen Veranstalterhaftpflichtversicherung mitversichert?
Wenn die Kooperationspartner bei der Beantragung der Versicherung namentlich genannt und mit Anschrift dokumentiert sind, gelten diese in der Veranstalter-Haftpflichtversicherung automatisch mitversichert.
Sind Kooperationspartner in meinem Jahresveranstalterhaftpflichtvertrag mitversichert?
Nein, für Veranstaltungen mit Kooperationspartnern muss eine separate kurzfristige Veranstalterhaftpflichtversicherung abgeschlossen werden. Im Jahresvertrag gelten nur Veranstaltungen versichert, welche ausschließlich vom Versicherungsnehmer durchgeführt werden.
Sind Veranstaltungsteilnehmer auch mitversichert?
Ja, subsidiär (d. h. wenn der Verursacher keine private Haftpflichtversicherung besitzt) bei geschlossenen Veranstaltungen.
Wer braucht eine Reiseveranstalter-Haftpflichtversicherung?
Sollte ein Verein zwei oder mehr Reiseleistungen z. B. den Transfer sowie die Unterkunft der Teilnehmer organisieren, wird der Verein nach § 651 BGB als Reiseveranstalter angesehen. Der Verein haftet dann für Sach- und Personenschäden die im Zuge der Reise auftreten. Somit ist der separate Abschluss einer Reiseveranstalter-Haftpflichtversicherung notwendig, da die Tätigkeit als Reiseveranstalter im Rahmen unserer Vereinshaftpflichtversicherung nicht mitversichert gilt.