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Bernhard Assekuranzmakler
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Unsere Veranstalterhaftpflicht für Vereine

Schützen Sie Ihr Event vor bösen Überraschungen!

Vorteile der Veranstalterhaftpflicht

  • Schützt Vereine vor massiven Regressforderungen
  • Wehrt unberechtigte Schadensersatzansprüche ab
  • Sach- und Personenschäden bis zu 10.000.000 €
  • Absicherung der Mitarbeiter inkl. der Veranstaltungsteilnehmer

ab 98 € 

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Unsere Veranstalter-Haftpflicht im Überblick

Der Versicherungsschutz der Veranstalter-Haftpflichtversicherung deckt Sach- und Personenschäden während des vereinbarten Zeitraums ab.

Die Höhe der Versicherungsprämie ist hierbei nicht nur von der Teilnehmeranzahl der Veranstaltung abhängig, sondern auch von Risiken wie beispielsweise Gastronomie oder Tiere. 

Deckungssummen für die Veranstalter-Haftpflicht:

Leistungen der VersicherungBetrag
Personen- und Sachschäden10.000.000 €
Schäden an gemieteten Gebäuden10.000.000 €
Schäden an gemieteten, geliehenen beweglichen Sachen

10.000 €

Schäden an Sachen der Mitarbeiter/ Mithelfer10.000.000 €

 

Versicherter Personenkreis:

Alle haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeiter inkl. der Veranstaltungsteilnehmer.

Rabatt auf Vereinshaftpflicht:

In Kombination mit unserer Haftpflichtversicherung erhalten Sie 50 % Preisnachlass.

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Hinweis: Rechtsverbindlich sind alleine die Inhalte und der Wortlaut des Versicherungsscheins und der Versicherungsbedingungen.
Erstinformation – die Bernhard Assekuranz ist Ihr unabhängiger Versicherungsmakler für Vereinsversicherungen & Co.

Wieso ist eine Veranstaltungshaftpflicht für Vereine sinnvoll?

Ob Open Air, Konzert, Festival, Weihnachtsfeier, Faschingsumzug, Sommerfest oder Seminar – Veranstaltungen dieser Art beinhalten immer automatisch eine Haftung gegenüber den Teilnehmern und Besuchern. Eine Veranstalterhaftpflicht eignet sich deshalb auch für Veranstaltungen von Kommunen und Vereinen, bei denen das Risiko hoher Schadenersatzforderungen minimiert werden kann. 

  • Sichert sie gegen berechtigte/unberechtigte Ansprüche ab
  • Veranstalter haften grundsätzlich für alle Personen- und Sachschäden gegenüber Dritten, während der Veranstaltung
  • Die Kosten für Schäden können schnell das Vereinsvermögen übersteigen
  • Kosten für eine Veranstalterhaftpflicht sind im Verhältnis zu möglichen Schadenersatzanforderungen eher gering
  • Oft verlangen Vermieter von bestimmten Locations eine Veranstaltungshaftpflicht

Kosten der Veranstalterhaftpflicht

Die Versicherungsprämie der Veranstaltungshaftpflicht setzt sich aus folgenden Faktoren zusammen:

 

Gesamtanzahl der Teilnehmer

Alle Besucher, Teilnehmer, Gäste der versicherten Veranstaltung, bei mehrtägiger Dauer die täglichen Besucher aufaddieren!

Gesamtanzahl der Mitarbeiter

Gesamtanzahl der festangestellten Mitarbeiter sowie Aushilfen
 

Einschluss zusätzlicher Risiken

Zusätzliche Risiken wie z. B. Gastronomie, Feuerwerke oder Auf- und Abbau von Zelten
 

Kostenbeispiel für eine Veranstaltungshaftpflicht (Tarife 2024):

Ein Feuerwehrverein richtet jedes Jahr ein Dorffest mit 3.000 Teilnehmern aus und benötigt eine Veranstaltungshaftpflicht. Im Folgenden ermitteln wir mit Beispielkriterien den monatlichen Versicherungsbeitrag des Vereins.

Kriterien zur BerechnungBsp. Feuerwehrverein
VeranstaltungsartDorffest
Teilnehmer3.000 Personen
Zusatz
  • Zelte Auf- und Abbau
  • Gastronomie 20 Mitarbeiter
  • Abbrennen von Feuerwerk
  • Einsatz und Aufstellen von Eventsportgeräten (2)
Kosten856 €

Die Kosten für die die Veranstaltungshaftpflicht des Feuerwehrvereins beziffern sich auf 856 €.

Weitere Beispielrechnungen:

VeranstaltungsartTeilnehmerZusatzKosten
Sportveranstaltung500Keine98 €
Maibaum aufstellen500
  • Zelte Auf- und Abbau
  • Gastronomie 5 Mitarbeiter
178 €
Osterfeuer, Lagerfeuer, Johannisfeuer u. ä1000
  • Zelte Auf- und Abbau
  • Gastronomie 10 Mitarbeiter
  • Osterfeuer, Lagerfeuer, Johannisfeuer u. ä
305 €
Festival1500
  • Zelte Auf- und Abbau
  • Gastronomie 10 Mitarbeiter
350 €
Christkindlmarkt2000
  • Zelte Auf- und Abbau
  • Gastronomie 10 Mitarbeiter
  • Zwei Pferde, eine Kutsche
453 €

Was deckt die Veranstalterhaftpflicht ab?

Der Versicherungsschutz der Veranstaltungshaftpflichtversicherung deckt Sach-, Personen- und Vermögensschäden im Zeitraum vor, während und nach dem Event ab (Auf- und Abbau inklusive). Dieser kann je nach Bedarf gegen einen Aufpreis verlängert werden. Die Höhe der Versicherungsprämie ist hierbei nicht nur von der Teilnehmerzahl der Veranstaltung abhängig, sondern auch von Risiken wie beispielsweise Gastronomie oder Tiere. Je nach Tarif und Versicherer lassen sich sowohl einzelne Veranstaltungen, als auch mehrere, in einem bestimmten Zeitraum ausgerichtete Veranstaltungen ihres Vereins versichern.

Versicherungsumfang der Veranstaltungshaftpflicht

Unsere Tarife beinhalten folgende Leistungen:

Personen- und Sachschäden

Sach- und Personenschäden, die im Rahmen der Veranstaltung passieren, sind durch unsere Veranstalterhaftpflichtversicherung versichert. Hierbei ist es unbedeutend, ob der Schaden vom Veranstalter selbst, von seinen Angestellten bzw. Hilfskräften oder den Besuchern verursacht wurde. Der Versicherer übernimmt Schäden bis zur vereinbarten Versicherungssumme.

Vermögensfolgeschäden

Vermögensschäden sind nur dann in der Veranstaltungshaftpflicht inbegriffen, wenn sie als Folge eines Personen- oder Sachschadens auftreten, also beispielsweise jemand auf Ihrer Feier über eine Absperrung stürzt und deshalb längere Zeit nicht arbeiten kann, trägt die Veranstalterhaftpflicht neben dem Schmerzensgeld und den Behandlungskosten auch die Kosten für den Verdienstausfall.

Passiver Rechtsschutz

Schadensersatzforderungen: Kommt es zu einer Schadensersatzforderung gegen Sie, prüft die Haftpflicht für Veranstaltungen zunächst, inwieweit diese berechtigt ist (passiver Rechtsschutz). Sind die Forderungen unbegründet oder fallen unangemessen hoch aus, so werden diese durch die Veranstalterhaftpflicht abgewehrt. Dies wäre beispielsweise der Fall, wenn Besucher Ihrer Veranstaltung in der umliegenden Gegend Schäden an privatem Eigentum verursachen, z. B. ein parkendes Auto beschädigen. Hierfür können Sie als Organisator nicht verantwortlich gemacht werden. Doch auch bei der Prüfung von Schadensersatzansprüchen entstehen Ausgaben, wie zum Beispiel die Prozesskosten bei einer gerichtlichen Auseinandersetzung, welche die Veranstaltungshaftpflicht für Sie übernimmt. Damit Sie sich sicher fühlen können und im Fall der Fälle Ihr Recht durchsetzen können, ist ein passiver Rechtsschutz im Leistungsumfang der Veranstalterhaftpflicht inbegriffen.

Optional: Schäden am Equipment

Optional: Schäden, die während des Auf- und Abbauens Ihrer Veranstaltung von benutztem Equipment entstehen. Der Transport von Equipment zum Veranstaltungsort ist in der Regel ebenfalls abgesichert. Jedoch Achtung: Benötigen Ihr Verein für eine Veranstaltung hochwertiges elektronisches Equipment, empfiehlt sich der zusätzliche Abschluss einer Elektronikversicherung​​​​​​​. Diese übernimmt im gegebenen Fall die Reparatur beschädigter Geräte oder ersetzt Ihnen diese zum Neuwert.

Worauf sollte beim Abschluss einer Haftpflichtversicherung für Veranstalter geachtet werden?

  • Genaue Angaben der erforderlichen Daten.
  • Die Dauer des Versicherungsschutzes sollte auch den Auf- und Abbau der Veranstaltung umfassen.
  • Immer den gesamten Zeitraum angeben, unsere Veranstalterhaftpflicht gilt beispielsweise für 30 Tage.
  • Einschluss möglicher Risiken berücksichtigen wie z. B. Gastro, Feuerwerke oder Event-Geräte.
  • Bei regelmäßigen oder einer Vielzahl an Events kann auch eine Jahresversicherung kostensparend sein.
  • Klären Sie offene Fragen vor dem Abschluss.
  • Vergleich der Kosten und Leistungen.

Ein Vergleich der Veranstalter-Tarife lohnt sich! Nutzen Sie einfach unseren Tarifrechner, um unverbindliche Angebote zu erstellen und zu vergleichen.

► Tarife vergleichen

Ausgeschlossene Leistungen der Veranstaltungshaftpflicht für Vereine

 

 

Vermögensschäden

Veranstaltungen mit Reisen

Gefährliche Sportarten

Die Veranstalterhaftpflicht für Vereine tritt nicht bei reinen Vermögensschäden ein, d. h. Schäden an vereinseigenen Inventar und Immobilien sind ausgeschlossen. Es besteht jedoch die Möglichkeit, eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung als zusätzliche Police abzuschließen. Des Weiteren sind Sportveranstaltungen mit erhöhtem Gefahrenpotenzial in der Veranstaltungshaftpflicht ausgeschlossen, hierzu gehören z. B. Paragliding, viele Motorsportveranstaltungen etc..

Überblick der wichtigsten Ausschlüsse (auszugsweise):

  • Vertraglich übernommene Haftungen, soweit diese über gesetzliche hinausgehen (z. B. die Haftung als Reiseveranstalter nach dem Reisevertragsrecht § 651a BGB),
  • Schadenersatzansprüche von den mitversicherten Mitarbeitern gegen den Dienstherrn/Veranstalter, den Arbeitgeber oder gegen den versicherten Verein, Verband bzw. Organisation,
  • Schadenersatzansprüche von mitversicherten Veranstaltern untereinander,
  • Schäden durch Vorsatz oder durch mutwillige Beschädigung,
  • Schäden durch Diebstahl oder Abhandenkommen von Sachen,
  • Schäden durch den Gebrauch von Luft-, Kraft- oder Wasserfahrzeugen (ausgenommen Ruderboote und Kanus); Achtung: Hierunter fällt nicht nur das Fahren bzw. Führen und Halten, sondern auch z. B. das Ein- und Aussteigen.

 

Gewisse Ausschlüsse können jedoch gegen Zuschlag in unserem Veranstalterhaftpflicht-Tarif mitversichert werden:

Überblick zusätzlicher Einschlüsse:

Hierzu zählen:

  • Schäden an Geräten und Anlagen durch Kurzschluss oder Überspannung, Diebstahl, Vandalismus oder höhere Gewalt (geht über separate Veranstaltungsversicherungen wie z. B. Elektronik, Fotoapparate/Videoanlagen, Musikinstrumente​​​​​​​, Zelte, etc.).
  • Schäden infolge Teilnahme an oder Vorbereitung zu Rennen jeder Art, auch Rad-, Ski- oder Seifenkisten-Rennen, an Box- oder Ringkämpfen, an erlebnispädagogischen Maßnahmen, Bogenschießen, Luftgewehr- oder Kleinkaliberschießen,
  • Risiken wie Ballon fahren, Segelfliegen, Sportwettkämpfe von Extremsportarten, besonders risikoreiche Aktivitäten,
  • Besitz oder Betrieb von festen Einrichtungen wie Kultur-, Kommunikations- oder Jugendzentren, Theatern, Zeltplätzen, Skateboard-Bahnen, Halfpipes, Kletterwänden oder -parcours,
  • Einsatz und Aufstellen von mobilen Eventsportgeräten (Hüpfburg, Trampolin etc.),
  • Boots-Haftpflicht und Tierhalter-Haftpflicht für das Veranstalter-Risiko,
  • Boots-Kasko für Segel- und/ oder Motorboote (geht über separate Jahresversicherungen),
  • Abbrennen von Feuerwerk, bengalischer Beleuchtung, Johannis- oder Osterfeuer u.ä.

Weitere sinnvolle und notwendige Deckungssummen der Veranstaltungshaftpflicht

Die Deckung bzw. Deckungssumme (Versicherungssumme) einer Veranstalterhaftpflichtversicherung ist in unseren Rahmenverträgen auf zehn Millionen Euro für Personen- und/oder Sachschäden festgelegt. Dies bietet einen ausreichenden Schutz gegen alle möglichen Risiken.

Hier ein Überblick der wichtigsten Versicherungssummen:

  • 10.000.000 € für Personen- und/oder Sachschäden  
  •       500.000 € für Vermögensschäden
  •         10.000 € für Bearbeitungs- und Tätigkeitsschäden

Mitversichert ohne Sublimit* bis zur Versicherungssumme:

  • Mietsachschäden an Immobilien
  • Be- und Entladeschäden an fremden KFZ
  • Mitglieder-/ Belegschafts- und Besucherhabe
  • Umwelthaftpflicht-Versicherung
  • Umwelt-Schadens-Versicherung

* Sublimit ist eine abweichende Obergrenze einer Versicherungssumme

Sinnvolle Zusatzversicherungen für Veranstalter

Welche weiteren Veranstaltungsversicherungen gibt es noch?

Mehr Informationen zu den einzelnen Veranstaltungshaftpflichtversicherungen finden Sie hier:

Veranstaltungs-Unfallversicherung

Jeder Veranstalter ist froh über seine Mitarbeiter und Helfer, sowie die aktiven Teilnehmer wie z. B. Künstler, Schauspieler oder Musiker, welche seinem Event erst möglich machen. Unfälle können schnell passieren und unter Umständen das ganze Leben des Betroffenen verändern.

Schadenbeispiel: Eine Person kommt zu Schaden - beim Aufbau der Tribüne stürzt zum Beispiel ein Mitarbeiter vom Gerüst und bricht sich die Wirbelsäule – er bleibt gelähmt. Oder ein Künstler stolpert über ein noch nicht befestigtes Kabel und bricht sich einen Finger. Leider bleibt der Finger für immer steif.

Die Unfallversicherung ist eine sinnvolle Ergänzung der Veranstaltungshaftpflichtversicherung. Auf diese gibt es keinen gesetzlichen Rechtsanspruch, jedoch können Sie mit ihr dazu beitragen, dass Ihren Mitarbeitern, aktiven Teilnehmern oder auch den Gästen im Falle eines Unfalls mit bleibendem Schaden, zumindest eine finanzielle Sicherung zukommt. Sichern Sie sich deshalb mit unserem Angebot ab, denn bei schweren Unfällen kommt es in der Regel zu hohen Kosten für den Mitarbeiter.

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Versicherungen für Reiseveranstalter und Reisevermittler

Viele Vereine machen neben den normalen Tätigkeiten auch Ausflüge und Reisen, wie zum Beispiel etwa Ferienfreizeitfahrten, bei denen der Verein als Reiseveranstalter auftritt. Dies hat nicht nur schöne Seiten, sondern auch Risiken.

Informationen für Reiseveranstalter oder -vermittler und die Möglichkeit zum Online Abschluss von speziellen Reiseveranstalter-Versicherungen:
 

► Reiseveranstalter-Haftpflichtversicherung

► Reise-Insolvenzversicherung

 Rund um die Reise:

► mehr Informationen zur Reiseveranstalterversicherung

Elektronikversicherung für Veranstalter

Beim Einsatz von hochwertiger Bühnentechnik (Tonanlagen, Lichteffekte usw.) empfehlen wir eine zusätzliche Equipment- oder Elektronikversicherung. Vermieter von entsprechenden Anlagen verlangen sogar in ihren Mietverträgen den Abschluss entsprechender Zusatzversicherungen. Eine Elektronik- oder Equipment Versicherung kommt im Schadensfall für die Instandsetzung beschädigter Geräte sowie abhanden gekommener Bühnentechnik auf.

Geräte wie z. B. Mischpulte, Soundanlagen, Beamer oder dazugehörige Computertechnik sind sehr teuer. Besonders, wenn diese Anlagen geliehen sind, sollten Sie die Geräte umfangreich absichern um Ihren Verein vor finanziellen Folgen zu schützen.

Online-Abschluss: Elektronikversicherung für Veranstalter

► unverbindliches Angebot rechnen oder Vertrag abschließen

Mehr Informationen zur Veranstaltungs-Elektronikversicherung

► Unsere Veranstaltungs-Elektronikversicherung

Musikinstrumentenversicherung für Veranstalter

Wenn Sie für ein Konzert oder einen Faschingsumzug Künstler mit Musikinstrumenten ausstatten möchten oder Sie leihen sich ein Klavier zur Begleitung eines Kulturabends, dann sollten Sie zunächst mit den Eigentümern der Musikinstrumente klären, ob diese versichert sind und gegen welche Gefahren.

Wollen Sie weitere Risiken absichern oder die Instrumente sind bisher nicht versichert, dann sollten Sie über eine Musikinstrumentenversicherung nachdenken. Sie greift bei Beschädigung, Zerstörung oder Entwendung der versicherten Musikinstrumente, durch unvorhergesehene Ereignisse während der versicherten Veranstaltung.

Beispiel: eine Gitarre wird aus der Garderobe des Künstlers gestohlen oder beim Open-Air kommt ein Gewitter und durch den Regen werden Keyboard und Verstärker beschädigt.

► Online-Abschluss: Musikinstrumentenversicherung für Veranstalter

Mehr Informationen zur Musikinstrumentenversicherung

► Unsere Musikinstrumentenversicherung

Ausstellungsversicherung

Ausrüstungsversicherung für Veranstalter

Veranstaltungsausfallversicherung

Die Veranstaltungsausfallversicherung ist eine Absicherung für den Veranstalter vor Schäden, die außerhalb seines Einflussbereiches liegen und ihn zum Ausfall, Abbruch oder zu einer Änderung in der Durchführung der versicherten Veranstaltung zwingen.

Hierzu zählen:

  • Krankheit, Unfall oder Tod der Künstler oder anderer definierten Personen

Für Open-Air-Veranstaltungen empfehlen wir unseren Kunden die "Adverse-Weather-Klausel", hierbei sind Witterungseinflüsse im Versicherungsschutz mit eingeschlossen, welche Gesundheit und Leben der Zuschauer oder Teilnehmer gefährden.

Hierzu zählen:

  • Überschwemmung
  • wetterbedingte Luftbewegung
  • Hagel
  • Blitzschlag
  • Wolkenbruch

► mehr Informationen zur Veranstaltungsausfallversicherung

Jede Veranstaltung ist unterschiedlich und unterliegt seinen eigenen Risiken. Um den passenden Schutz für Ihren Verein zu erhalten, sollten Sie unsere persönliche & unverbindliche Beratung in Anspruch nehmen.

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Wetterversicherung für Veranstalter

Gemeinnützige Vereine & Verbände fragen oft, wie man das Schlechtwetterrisiko bei Veranstaltungen abfangen kann.
Sie können! Mit dem Abschluss einer Wetterversicherung gegen Regen oder Starkregen. Damit Ihre Veranstaltung nicht "ins Wasser fällt".

Weitere Informationen zur Wetterversicherung finden Sie hier:

► Online-Abschluss & Info: Wetterversicherung für Veranstalter


Unserer Veranstaltungsversicherungen für Vereine

► zur Übersichtsseite

Wer braucht eine Veranstalterhaftpflicht?

Eine Veranstalterhaftpflichtversicherung ist für Vereine, für jegliche Art der Veranstaltung sinnvoll. Die Veranstaltungsversicherung gilt für öffentliche Veranstaltungen sowie für Indoor und Outdoor Events. Hierzu zählen insbesondere:  

  • Festivals, Konzerte u. ä.
  • Osterfeuer, Johannisfeuer u. ä.
  • Festveranstaltungen wie z. B. Bierfeste, Maibaumaufstellen, Straßenfeste
  • Sportfeste oder Wettbewerbe
  • Karnevals- und Faschingsumzüge
  • Zeltlager
  • Ausstellungen oder Messen
  • Jahrmärkte, Flohmärkte, etc.
  • Weihnachtsmärkte
  • und vieles andere ...

Vergleichen Sie jetzt die verschiedene Arten der Veranstaltungsversicherungen und finden Sie die passende Lösung für Ihre Veranstaltung. Haftungsansprüche von Geschädigten können ein Vielfaches einer Veranstaltungsversicherung kosten. Deshalb ist es klüger, eine Veranstaltungsversicherung online abzuschließen und Ihr Event vor bösen Überraschungen zu schützen!

Wir bieten auch für private Veranstaltungen (Hochzeit, Geburtstagsfeier, etc.) oder gewerbliche Events eine Haftpflicht für Veranstaltungen, diese unterliegt jedoch anderen Rahmenverträgen.

Vertrauen Sie auf unsere Expertise

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Wir stehen für Preis-Leistung, Service und Qualität, Sympathie und Vertrauen. Das und vieles mehr zeichnet uns aus.

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Mit insgesamt über 600 positiven Bewertungen sind wir dankbar für das Vertrauen unserer Kunden und für die Bestätigung unserer Arbeit.

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Als freier & unabhängiger Versicherungsmakler beraten wir Sie gerne persönlich und unverbindlich zu Ihren Versicherungsthemen.

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Mit unserem Tarifrechner können Sie nicht nur eine Veranstalterhaftpflicht online abschließen, sondern auch einfach selber ein unverbindliches Angebot berechnen.

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Fragen und Antworten zur Veranstaltungshaftpflicht

Kann die Prämie für die kurzfristige Versicherung auch überwiesen werden?

Ja, wenn die Versicherung bis zu vier Wochen vor Beginn der Veranstaltung beantragt wird. Bei kurzfristigeren Beantragungen erfolgt die Abrechnung nur mit Abbuchung.

Wie hoch ist die Selbstbeteiligung je Schadenfall?

Die Selbstbeteiligungen je Schadenfall beträgt bei der Veranstalterhaftpflicht 10 % (mind. 50 Euro max. 500 Euro) und gilt für:
  • Schäden an Kfz durch Be-und Entladen,
  • Schäden an gemieteten, beweglichen Sachen,
  • Bearbeitungs- und Tätigkeitsschäden,
  • Schäden an Sachen der Mitarbeiter/Helfern (Belegschaftshabe).

Sind Kooperationspartner in der kurzfristigen Veranstalterhaftpflichtversicherung mitversichert?

Wenn die Kooperationspartner bei der Beantragung der Versicherung namentlich genannt und mit Anschrift dokumentiert sind, gelten diese in der Veranstalter-Haftpflichtversicherung automatisch mitversichert.  

Sind Kooperationspartner in meinem Jahresveranstalterhaftpflichtvertrag mitversichert?

Nein, für Veranstaltungen mit Kooperationspartnern muss eine separate kurzfristige Veranstalterhaftpflichtversicherung abgeschlossen werden. Im Jahresvertrag gelten nur Veranstaltungen versichert, welche ausschließlich vom Versicherungsnehmer durchgeführt werden.

Sind Veranstaltungsteilnehmer auch mitversichert?

Ja, subsidiär (d. h. wenn der Verursacher keine private Haftpflichtversicherung besitzt) bei geschlossenen Veranstaltungen.

Wer braucht eine Reiseveranstalter-Haftpflichtversicherung?

Sollte ein Verein zwei oder mehr Reiseleistungen, z. B. den Transfer sowie die Unterkunft der Teilnehmer organisieren, wird der Verein nach § 651 BGB als Reiseveranstalter angesehen. Der Verein haftet dann für Sach- und Personenschäden, die im Zuge der Reise auftreten. Somit ist der separate Abschluss einer Veranstalterhaftpflicht für Reiseveranstalter notwendig, da die Tätigkeit als Reiseveranstalter im Rahmen unserer Vereinshaftpflichtversicherung nicht mitversichert gilt.

► Veranstalterhaftpflicht für Reiseveranstalter abschließen

Kann eine Veranstalterhaftpflicht für einen Tag abgeschlossen werden?

Ja, eine Veranstalterhaftpflicht kann auch einmalig abgeschlossen werden. Dies empfiehlt sich, wenn der Verein beispielsweise eine große Veranstaltung plant. Die Veranstaltungshaftpflicht wird dann gezielt für die jeweilige Veranstaltung verwendet.

Kann ich eine Veranstalterhaftpflicht auch für eine kommunale Veranstaltung abschließen?

Ja, eine Veranstalterhaftpflicht kann auch für eine Kommune sinnvoll sein. Denn auch Kommunen sind als Träger der Veranstaltung verschiedenen Haftungsrisiken ausgesetzt. Schnell kann z. B. auf Martini-Märkten, Volks- oder Feuerwehrfesten ein Unfall passieren, der für den Veranstalter zu hohen Schadenersatzansprüchen führt.

Beratung zur Veranstalterhaftpflicht

Sollten Sie auf diesen Seiten nicht ausreichende Antworten auf Ihre Fragen zur Veranstalterhaftpflicht finden, steht Ihnen unser Team der Abteilung Jugend, Bildung, Kultur, Freizeit und Natur gerne zur Verfügung.
 

Kein Verein? Wir haben auch eine Veranstaltungsversicherung für das Gewerbe im Angebot:

► Veranstalterhaftpflicht für Unternehmen

Weitere relevante Versicherungen

Sinnvoller Schutz durch die Vereinshaftpflicht

Vereinshaftpflicht

Die Vereinshaftpflichtversicherung deckt Personen- und Sachschäden ab, die während der Vereinstätigkeit entstehen können. Sie ist ein unverzichtbares Instrument für jeden Verein.

  • Deckung von Personen- und Sachschäden
  • Veranstaltungen bis 1000 Personen
  • Schäden durch Fahrlässigkeit

ab 99 € pro Jahr

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Mehr Informationen zur Elektronikversicherung für gemeinnützige Organisationen

Elektronikversicherung

Die Elektronikversicherung ist für Vereine, die elektronische Geräte und Anlagen nutzen, unerlässlich.

  • Schutz vor finanziellen Verlusten durch Schäden oder Diebstahl dieser Geräte
  • Übernahme der Kosten für die Wiederherstellung oder Wiederbeschaffung der Geräte
  • Deckung von Software-Schäden bis zu einem Betrag von 10.000 Euro

ab 100 € pro Jahr

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zur Vermögensschadenhaftpflicht für Vereine

Vermögensschadenhaftpflicht

Die Vermögensschadenhaftpflicht ist für Vereine unerlässlich. Sie bietet Schutz vor finanziellen Verlusten, die durch Pflichtverletzungen im operativen Geschäftsablauf entstehen können.

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  • Schutz bei Pflichtverletzungen.
  • Versicherungsschutz bei einfacher Fahrlässigkeit.

ab 325 € pro Jahr

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