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Bernhard Assekuranzmakler
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Die private Veranstalterhaftpflicht

für Geburtstagsfeiern, Hochzeiten, u.v.m.

Unsere Highlights

  • für eintägige private Veranstaltungen
  • inkl. Schäden an Dritten durch Fahrlässigkeit
  • auch mit passivem Rechtsschutz
  • 70 Jahre Erfahrung und über 25.000 zufriedene Kunden

ab 69,30 € pro Veranstaltung

► Jetzt abschließen

Was ist eine private Veranstalterhaftpflicht?

Die private Veranstalterhaftpflicht (auch Veranstaltungshaftpflicht genannt) schützt Sie als Veranstalter vor Personen- und Sachschäden und daraus resultierenden Vermögensschäden, die während einer Veranstaltung gegenüber einem Dritten zugefügt werden können.

Was ist bei privaten Feiern versichert?

Der Versicherungsschutz umfasst alle ausführenden Personen der Veranstaltung sowie alle Veranstaltungsteilnehmer. Versicherbar sind ausschließlich eintägige private Veranstaltungen wie Geburtstage, Hochzeiten, Klassentreffen und ähnliches ohne Gewinnerzielungsabsicht.
In den Schutz kann zusätzlich Auf- und Abbau der Veranstaltung sowie Gastronomie-Risiko mit aufgenommen werden.

Umfang der Versicherung:

  • Schäden an Dritten durch fahrlässiges Verschulden von den mitversicherten Personen, Mitarbeitern, Mitgliedern und Helfern des Veranstalters,
  • Schadenersatzansprüche bei einer Verletzung der Aufsichtspflicht an und durch die zu betreuenden Minderjährigen,
  • Mietsachschäden, sind Schäden an den gemieteten, gepachteten Gebäuden, Sälen, Räumlichkeiten (Immobilien), dazu aber und auch an gemieteten oder geliehenen beweglichen Sachen (das gilt aber nicht für Kfz),
  • Eigentum, Miete, Pacht und Nutznießung von Grundstücken, Gebäuden, Sälen und Räumlichkeiten (z. B. Verkehrssicherungs- sowie Streu- und Räumpflicht),
  • Be- und Entladeschäden aus und an fremden Kraftfahrzeugen,
  • Passiver Rechtsschutz, Abwehr von unberechtigten Ansprüchen.

Kosten der privaten Veranstalterhaftpflicht

Die Versicherungsprämie setzt sich aus folgenden Faktoren zusammen:

  • Anzahl der Gesamtteilnehmer der Veranstaltung
  • Veranstaltung mit oder ohne Auf- und Abbau
  • Veranstaltung mit oder ohne Gastronomierisiko

► Veranstalterhaftpflicht berechnen

Fragen und Antworten zur privaten Veranstalterhaftpflicht

Wie hoch sind die Deckungssummen?

Hier ein Überblick der wichtigsten Deckungssummen
  • pauschal für Personen- und/ oder Sachschäden 5.000.000 EUR
  • für Schäden an gemieteten Gebäuden 2.000.000 EUR
  • für Schäden an Sachen der Mitarbeiter/ Mithelfer 1.500 EUR
  • für Schäden an gemieteten, geliehenen beweglichen Sachen 10.000 EUR

Wie hoch ist die Selbstbeteiligung?

Selbstbeteiligung:

  • pauschal für Schäden an gemieteten, geliehenen beweglichen Sachen 50,00 €
  • für Schäden an Kfz durch Be- und Entladen10 %, mind. 50,00 € pauschal
  • für Schäden an Sachen der Mitarbeiter/ Helfern (Belegschaftshabe) 50,00 € 

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