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Bernhard Assekuranzmakler
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Die private Veranstalterhaftpflicht

für Geburtstagsfeiern, Hochzeiten, u.v.m.

Unsere Highlights

  • für eintägige private Veranstaltungen
  • inkl. Schäden an Dritten durch Fahrlässigkeit
  • auch mit passivem Rechtsschutz
  • 70 Jahre Erfahrung und über 25.000 zufriedene Kunden

ab 69,30 € pro Veranstaltung

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Was ist eine private Veranstalterhaftpflicht?

Die private Veranstalterhaftpflicht, oft auch als Veranstaltungshaftpflicht bezeichnet, ist eine spezielle Form der Haftpflichtversicherung. Sie ist speziell darauf ausgelegt, Sie als Organisator vor finanziellen Verlusten zu schützen, die durch Personen- oder Sachschäden entstehen können, die während einer Veranstaltung einem Dritten zugefügt werden.

Diese Art von Versicherung ist besonders wichtig, da bei Veranstaltungen unvorhergesehene Situationen auftreten können, die zu Schäden führen. Beispielsweise könnte ein Besucher stolpern und sich verletzen oder ein Teil der Veranstaltungsausrüstung könnte beschädigt werden. In solchen Fällen würde die private Veranstalterhaftpflicht einspringen und die Kosten für medizinische Behandlungen oder Reparaturen übernehmen.

Was ist bei privaten Feiern versichert?

Der Versicherungsschutz umfasst alle ausführenden Personen der Veranstaltung sowie alle Veranstaltungsteilnehmer. Versicherbar sind ausschließlich eintägige private Veranstaltungen wie Geburtstage, Hochzeiten, Klassentreffen und ähnliches ohne Gewinnerzielungsabsicht.
In den Schutz kann zusätzlich Auf- und Abbau der Veranstaltung sowie Gastronomie-Risiko mit aufgenommen werden.

Umfang der Versicherung:

  • Schäden an Dritten durch fahrlässiges Verschulden von den mitversicherten Personen, Mitarbeitern, Mitgliedern und Helfern des Veranstalters,
  • Schadenersatzansprüche bei einer Verletzung der Aufsichtspflicht an und durch die zu betreuenden Minderjährigen,
  • Mietsachschäden, sind Schäden an den gemieteten, gepachteten Gebäuden, Sälen, Räumlichkeiten (Immobilien), dazu aber und auch an gemieteten oder geliehenen beweglichen Sachen (das gilt aber nicht für Kfz),
  • Eigentum, Miete, Pacht und Nutznießung von Grundstücken, Gebäuden, Sälen und Räumlichkeiten (z. B. Verkehrssicherungs- sowie Streu- und Räumpflicht),
  • Be- und Entladeschäden aus und an fremden Kraftfahrzeugen,
  • Passiver Rechtsschutz, Abwehr von unberechtigten Ansprüchen.

Kosten der privaten Veranstalterhaftpflicht

Die Berechnung der Versicherungsprämie für eine private Veranstalterhaftpflicht hängt von verschiedenen Aspekten ab. Hier sind einige der Schlüsselfaktoren, die berücksichtigt werden:

  • Anzahl der Gesamtteilnehmer der Veranstaltung: Die Gesamtzahl der Teilnehmer spielt eine wesentliche Rolle bei der Bestimmung der Prämie. Je mehr Gäste erwartet werden, desto höher ist das potenzielle Risiko und damit auch die Prämie.

  • Veranstaltung mit oder ohne Auf- und Abbau: Die Einbeziehung von Auf- und Abbauaktivitäten kann das Risiko erhöhen, da während dieser Phasen zusätzliche Schäden auftreten können. Daher kann die Prämie höher sein, wenn diese Aktivitäten in den Versicherungsschutz einbezogen werden.

  • Veranstaltung mit oder ohne Gastronomierisiko: Wenn Ihre Veranstaltung ein Gastronomieelement beinhaltet, wie z.B. ein Catering-Service, kann dies das Risiko von Schäden erhöhen. Beispielsweise könnten Gäste durch heiße Getränke oder Lebensmittel verletzt werden oder es könnten Allergien ausgelöst werden. Daher kann die Prämie höher sein, wenn ein Gastronomierisiko besteht.

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Fragen und Antworten zur privaten Veranstalterhaftpflicht

Wie hoch sind die Deckungssummen?

Hier ein Überblick der wichtigsten Deckungssummen
  • pauschal für Personen- und/ oder Sachschäden 5.000.000 EUR
  • für Schäden an gemieteten Gebäuden 2.000.000 EUR
  • für Schäden an Sachen der Mitarbeiter/ Mithelfer 1.500 EUR
  • für Schäden an gemieteten, geliehenen beweglichen Sachen 10.000 EUR

Wie hoch ist die Selbstbeteiligung?

Selbstbeteiligung:

  • pauschal für Schäden an gemieteten, geliehenen beweglichen Sachen 50,00 €
  • für Schäden an Kfz durch Be- und Entladen10 %, mind. 50,00 € pauschal
  • für Schäden an Sachen der Mitarbeiter/ Helfern (Belegschaftshabe) 50,00 € 

Was zählt als eine private Veranstaltung?

Eine private Veranstaltung ist ein Event, das durch eine klare Zielsetzung gekennzeichnet ist und unter der Leitung einer Einzelperson oder einer Gruppe stattfindet. Solche Veranstaltungen sind in der Regel nicht öffentlich zugänglich, sondern richten sich an einen bestimmten Personenkreis. Dieser Kreis kann aufgrund von familiären Beziehungen, Freundschaften oder gemeinsamen Interessen definiert sein.

Typische Beispiele für private Veranstaltungen sind Feiern zu besonderen Anlässen wie Geburtstage, Hochzeiten oder Jubiläen. Es ist jedoch zu beachten, dass die genaue Klassifizierung einer Veranstaltung als “privat” von verschiedenen Faktoren abhängt und individuell betrachtet werden muss.

Welche Angaben benötigt die Versicherung?

Wenn Sie eine private Veranstalterhaftpflichtversicherung abschließen möchten, sind bestimmte Angaben erforderlich:

  • Veranstaltungstyp: Was für eine Veranstaltung planen Sie? Die Art des Events kann das Risiko und somit die Prämie beeinflussen.
  • Ort der Veranstaltung: Findet das Event im Freien oder in Innenräumen statt? Der Ort kann das Risiko ebenfalls beeinflussen.
  • Teilnehmerzahl: Wie viele Gäste erwarten Sie? Eine größere Anzahl von Teilnehmern kann das Risiko erhöhen.
  • Veranstaltungsdauer: Wie lange dauert das Event? Denken Sie daran, dass der Versicherungsschutz auch den Auf- und Abbau umfassen sollte.
  • Besondere Risikofaktoren: Gibt es bei Ihrer Veranstaltung besondere Risiken, wie z.B. Catering, Feuerwerke oder spezielle Ausrüstung?

Schadenbeispiele bei einer Hochzeit

Stellen Sie sich vor, Sie haben eine prächtige Hochzeit in einem historischen Schloss organisiert. Während der Feierlichkeiten entsteht eine lebhafte Tanzszene. Ein guter Freund, der das Brautpaar mit einer Tanzperformance überraschen möchte, führt eine komplexe Tanzbewegung aus. Unglücklicherweise verliert er dabei das Gleichgewicht und stößt gegen eine wertvolle antike Vase, die zu Boden fällt und zerbricht. Die Vase ist ein wertvolles Stück und ihre Wiederbeschaffung kostet mehrere tausend Euro.

In einem anderen Szenario vergisst ein Mitarbeiter, eine nasse Stelle auf dem Tanzboden zu kennzeichnen. Ein Gast rutscht aus und verletzt sich.

In beiden Fällen würde die private Veranstalterhaftpflicht die Kosten für die Wiederbeschaffung der Vase sowie für die medizinische Behandlung des verletzten Gastes übernehmen. Ohne diese Versicherung müssten Sie als Veranstalter für den entstandenen Schaden aufkommen. Mit der Veranstalterhaftpflichtversicherung für Ihre Hochzeit können Sie jedoch beruhigt feiern, da Sie wissen, dass Sie gegen solche unvorhersehbaren Vorfälle abgesichert sind. Sie ermöglicht es Ihnen, Ihre Hochzeit in vollen Zügen zu genießen, ohne sich Sorgen um mögliche finanzielle Risiken machen zu müssen.

 

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