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Vereinsrechtsschutz, der überzeugt

Ihr Schutz vor teuren Rechtsstreitigkeiten

Unser Vereinsrechtsschutz

  • Schutz für Vorstand, Mitglieder & Mitarbeiter
  • Übernahme von Anwalt- und Gerichtskosten
  • Umfangreiche Leistungen für Ihren Verein

ab 20,41 € pro Monat

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Gute Gründe für Bernhard - ausgezeichneter Versicherungsmakler


  • Auszeichnung für ausgezeichneten Service
  • Auszeichnung als Top-Versicherungsmakler
  • Dtl. Versicherungsmakler mit dem besten Preis-Leistungs-Verhältnis
  • Kundenzufriedenheit: 5-Sterne-Bewertungen auf Google, Trustpilot, KennstDuEinen

Das Wichtigste in Kürze

Definition Vereinsrechtsschutz: Eine Versicherung für eingetragene Vereine, die Kosten bei rechtlichen Auseinandersetzungen übernimmt.

  • Rechtliche Sicherheit: Kostenschutz bei Rechtsstreitigkeiten – z. B. mit Mitgliedern, Behörden oder Dienstleistern.
  • Umfassender Schutz: Abgedeckt sind Vereins-, Steuer-, Vertrags- und Ordnungswidrigkeitenrecht.
  • Erweiterter Strafrechtsschutz: Schutz für Vorstandsmitglieder auch bei Vorwürfen fahrlässiger oder vorsätzlicher Straftaten.
  • Soforthilfe bei Konflikten: Telefonische Erstberatung und Mediation inklusive – schnell und unkompliziert.
  • Sorgenfrei ab 120 € jährlich: Voller Schutz für Ihren Verein schon zum günstigen Einstiegspreis.
     

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Top-Leistungen unserer Rechtsschutz für Vereine

Unser Vereinsrechtsschutz schützt Ihren Verein, die gesetzlichen Vertreter sowie aktive Mitglieder während Ihrer Tätigkeit für den Verein zuverlässig bei Rechtsstreitigkeiten – damit Sie sich ganz auf Ihre Vereinsarbeit konzentrieren können.

Das Vereinsrechtsschutz-Paket deckt folgende Leistungen ab:

  • Strafrechtsschutz: Abwehr unberechtigter Strafvorwürfe.
  • Schadensersatzrechtsschutz: Durchsetzung von Ansprüchen auf Schadensersatz.
  • Arbeitsrechtsschutz: Unterstützung bei Streitigkeiten mit Angestellten oder Übungsleitern.
  • Sozialgerichtsrechtsschutz: Absicherung bei Konflikten mit Sozialversicherungsträgern.
  • Vertragsrechtsschutz für Hilfsgeschäfte: Rechtsschutz bei Verträgen über Einrichtung, Ausstattung und Dienstleistungen.
  • Steuer- und Datenrechtsschutz: Kostenübernahme bei gerichtlichen Auseinandersetzungen im Steuer- und Datenschutzrecht.
  • Spezial-Strafrechtsschutz: Erweiterter Schutz bei schwerwiegenden Vorwürfen (z. B. Untreue, Betrug).

Optional wählbare Zusatzbausteine:

  • Verkehrsrechtsschutz: Schutz bei Streitigkeiten rund um vereinseigene Fahrzeuge.
  • Miet-, Vermiet- und Grundstücksrechtsschutz: Absicherung bei Konflikten um Vereinsimmobilien.
     
GeltungGrundpaketSpezial-Strafrechtsschutz
Europaweit
  • unbegrenzt je Schadenfall
  • 300.000 EUR für Strafkautionen
  • 500.000 EUR je Schadenfall
  • 200.000 EUR für Strafkautionen
Weltweit
  • 200.000 EUR je Schadenfall
  • 300.000 EUR für Strafkautionen
  • 200.000 EUR je Schadenfall
  • 200.000 EUR für Strafkautionen

Deckungssummen Grundpaket und Spezial-Strafrechtsschutz im Vergleich

In unserem innovativen Tarifrechner können Sie die Rechtsschutzversicherung direkt online abschließen:

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Hinweis:  Rechtsverbindlich sind alleine die Inhalte und der Wortlaut des Versicherungsscheins und der Versicherungsbedingungen.

Erstinformation – die Bernhard Assekuranz ist Ihr unabhängiger Versicherungsmakler für Vereinsversicherungen & Co.

Die Vereinsrechtsschutz kurz erklärt

Ihre Vorteile auf einen Blick:

  • Schutz für alle im Verein Aktiven: Vorstand, Mitglieder und Angestellte sind bei Rechtsstreitigkeiten umfassend abgesichert.
  • Kostenübernahme bei Anwalts- und Gerichtskosten: Wir übernehmen die Kosten, damit Ihr Verein nicht finanziell belastet wird.
  • Breiter Leistungsumfang: Von Straf- und Arbeitsrechtsschutz über Sozialgerichts- bis hin zu Steuerrechtsschutz – unser Vereinsrechtsschutz deckt alle relevanten Bereiche ab.

Schon ab 20,41 € pro Monat: Ihr individueller Vereinsrechtsschutz – schnell abschließen und sorgenfrei agieren.

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© BERNHARD Assekuranzmakler 2025

Wie viel kostet eine Rechtsschutzversicherung für Vereine?

Die Berechnungsgrundlage für unsere Rechtsschutzversicherung besteht aus:

der Mitgliederzahl

der Anzahl der Mitarbeiter

der Haushaltssumme der Organisation

zusätzliche Bausteine wie z. B. Verkehrsrechtsschutz

Die Kosten für den Vereinsrechtsschutz hängen von vier zentralen Faktoren ab:

  1. Mitgliederzahl: Je mehr Mitglieder Ihr Verein hat, desto höher ist die Wahrscheinlichkeit für Konflikte – der Beitrag steigt entsprechend.
  2. Anzahl der Mitarbeiter: Mehr Beschäftigte bedeuten ein höheres Risiko arbeitsrechtlicher Auseinandersetzungen (§ 611a BGB - Definition zum Arbeitsverhältnis).
  3. Haushaltssumme: Ein größerer Verein mit höherem Budget birgt mehr Potenzial für rechtliche Konflikte, z. B. bei Verträgen oder Steuern.
  4. Zusätzliche Bausteine: Zusatzmodule wie Verkehrsrechtsschutz oder Spezial-Strafrechtsschutz erhöhen den Beitrag, erweitern aber auch den Schutzumfang.

Um dies zu veranschaulichen, betrachten wir ein Kostenbeispiel für einen Reitsportverein, der eine Rechtsschutzversicherung abschließen möchte. Dieses Beispiel wird uns helfen, die oben genannten Faktoren besser zu verstehen und zu sehen, wie sie sich auf den endgültigen Beitrag auswirken.

Kostenbeispiel für eine Rechtsschutzversicherung für Vereine:

Der Reitsportverein Mayerhofen zählt zu den besten Adressen des Pferdesports in Bayern und benötigt eine Rechtsschutzversicherung. Im Folgenden ermitteln wir beispielhaft den Monatsbeitrag des Vereins.

Kriterien zur BerechnungBeispiel Reitverein
OrganisationsstrukturGemeinnützige Vereinigung
Haushaltssumme pro Jahr80.000 €
Festangestellte Mitarbeiter3 (bis 30 Stunden pro Woche)
Mitglieder74
Tarif-HighlightsStraf-Rechtsschutz, Spezial-Strafrechtsschutz, Schadenersatz-Rechtsschutz
Beitrag im Jahr245,00 €
Beitrag im Monat20,42 €*

Die Kosten für die Rechtsschutzversicherung beziffern sich auf 20,42 Euro monatlich.

*Umgerechnete Jahresprämie. Bitte beachten Sie, dass bei einer monatlichen Zahlweise ggf. ein Zuschlag hinzukommt.

So leicht geht Vereinsversicherung

  1. Grunddaten zur Organisation eingeben
    Geben Sie Basisinfos ein und wählen Sie die Organisationsform sowie die gewünschte Versicherung.
  2. Angaben vervollständigen
    Tragen Sie Details zu Ihrem Verein und eventuelle Vorschäden ein.
  3. Unverbindliches Angebot & Online-Abschluss
    Erhalten Sie ein persönliches Angebot – unverbindlich und direkt abschließbar.

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Wieso ist eine Rechtsschutzversicherung für Vereine sinnvoll?

In Zeiten steigender rechtlicher Risiken schützt der Vereinsrechtsschutz Ihren Verein zuverlässig vor den finanziellen Folgen von Rechtsstreitigkeiten – und das nicht nur den Verein selbst, sondern auch die gesetzlichen Vertreter und Mitglieder bei ihrer Tätigkeit für den Verein.

Vertritt die rechtlichen Interessen
des Vereins/Verbandes

Unterstützt bei Rechtsstreitigkeiten
des Vereins

Wichtige Gründe für eine Rechtsschutzversicherung:

  • Haftung der Vorstände: Laut § 31 BGB haften Vereinsvorstände persönlich für Pflichtverstöße – der Rechtsschutz bewahrt sie vor existenzbedrohenden Kosten.
  • Kostenübernahme: Er übernimmt Anwalts- und Gerichtskosten sowie gegebenenfalls Schadenersatzforderungen – so bleibt der Verein finanziell stabil.
  • Unterstützung im Rechtsstreit: Experten begleiten Sie bei Auseinandersetzungen, helfen beim Finden des besten Rechtswegs und führen durch komplexe juristische Verfahren.
  • Sicheres Vereinsumfeld: Ein Rechtsschutz stärkt das Vertrauen der Mitglieder, weil sie wissen, dass der Verein im Ernstfall abgesichert ist.

Durch den Rechtsschutz sind der Verein/Verband selbst, die gesetzlichen Vertreter und dessen Mitglieder versichert. Hier können Sie unsere Versicherungsbedingungen herunterladen.

Download als PDF

Welche Leistungen bietet der Vereinsrechtsschutz?

Eine Vereinsrechtsschutzversicherung sorgt für den Schutz für Vereine und Verbände an sich, als auch für die Vorstandsmitglieder, die Mitglieder und Mitarbeiter des Vereins. Sie tritt z. B. dann ein, wenn der Verein Ansprüche gegenüber Dritten geltend machen möchte. Des Weiteren hilft die Versicherung auch, wenn der Verein das Ziel einer Anschuldigung wird.

Schadenbeispiele:

Kündigungsklage eines Hausmeisters:

Nach der Entlassung eines Hausmeisters sieht sich der Verein mit einer Kündigungsklage konfrontiert. Der Hausmeister argumentiert, dass ihm keine angemessene Kündigungsfrist gegeben wurde oder dass die Gründe für seine Entlassung nicht ausreichend waren. In solchen Fällen greift die Rechtsschutzversicherung für Vereine ein. Zunächst einmal übernimmt sie die Kosten für einen Anwalt, der den Verein in diesem Rechtsstreit vertritt. Dies kann auch die Kosten für Gerichtsverfahren und möglicherweise Schadenersatzforderungen umfassen. Darüber hinaus unterstützt die Versicherung den Verein dabei, den besten Rechtsweg zu finden und führt ihn durch den oft komplexen juristischen Prozess.

Nicht gelieferte Büromöbel:

Nach einer Online-Bestellung von Büromöbeln bleibt die Lieferung aus. Trotz mehrfacher Kontaktaufnahme bleibt der Händler unerreichbar. Der Verein sieht sich gezwungen, rechtliche Maßnahmen zu ergreifen. In dieser Situation übernimmt die Vereinsrechtsschutzversicherung die anfallenden Kosten und setzt sich für die Rechte des Vereins ein.

Schützen Sie sich vor den hohen Kosten eines Rechtsstreits

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Was ist nicht im Vereinsrechtsschutz enthalten?

Der Vereinsrechtsschutz bietet umfassenden Schutz, deckt jedoch bestimmte Bereiche bewusst nicht ab. Dazu gehören:

  • Schadenersatzabwehr: Die Abwehr von Schadensersatzforderungen fällt in den Bereich der Haftpflichtversicherung und ist nicht Bestandteil des Rechtsschutzes.
  • Streitigkeiten mit Zuschussgebern: Konflikte um Fördermittel oder Zuschüsse sind ausgeschlossen.
  • Vertragsstreitigkeiten: Generell nicht abgedeckt, außer bei Arbeitsverträgen oder bei zusätzlich versichertem Mietrechtsschutz (z. B. Miet- und Pachtverträge). Streitigkeiten über Honorar-, Leasing- oder Gerätemietverträge sind ausgeschlossen.
  • Konkurs- und Insolvenzverfahren: Verfahren zur Zahlungsunfähigkeit sind nicht versichert.
  • Vereinsrechtliche Streitigkeiten: Interne Auseinandersetzungen, etwa über Satzungsauslegung oder Vereinsmitgliedschaft, sind ausgeschlossen.
  • Streitigkeiten wegen Nichtzahlung: Konflikte um nicht gezahlte Gebühren, Kosten oder Reisepreise sind nicht abgedeckt.
  • Bauprojekte: Streitigkeiten im Zusammenhang mit Planung, Bau oder genehmigungspflichtigen Umbauten von Immobilien sind ausgeschlossen.
  • Reine Rechtsberatung: Nur abgedeckt, wenn sie zur Abwehr eines drohenden Prozesses dient (z. B. Vergleich vor Klageerhebung beim Arbeitsgericht).
  • Anwaltswechsel: Kosten durch einen Anwaltswechsel im laufenden Verfahren werden nur übernommen, wenn der Versicherer vorher zustimmt.

Diese Vereine profitieren bereits von unserer Expertise

Welche Organisationen können über den Vertrag versichert werden?

Folgende Bereiche/ Vereinszwecke sind versicherbar: 

  • Jugend
  • Bildung
  • Kultur
  • Freizeit
  • Sport (Amateure) 
  • Natur
  • Soziales
  • Betrieb von Kindertagesstätten

Weitere Bereiche sind anfragepflichtig.

Versicherbar über die Rechtsschutzversicherung für Vereine sind: 

  • eingetragene Vereine und Verbände (als e.V. organisiert)
  • Körperschaften des öffentlichen Rechts
  • gGmbH, gUG, gAG
  • gemeinnützige Stiftungen

Der Vereinssitz muss in Deutschland sein.

Rechtssicherheit für Ihren Verein: Unser Vereinsrechtsschutz für maximale Absicherung

  • Umfassender Schutz: Abdeckung von Rechtsstreitigkeiten in Vertrags-, Vereins- und Steuerangelegenheiten
  • Digitale Verwaltung: Einfache Online-Abwicklung von Verträgen und Schadensmeldungen
  • Persönliche Betreuung: Direkte Ansprechpartner für schnelle und kompetente Unterstützung
  • Kosteneffizient & leistungsstark: Optimale Absicherung zu attraktiven Konditionen
  • Souveräne Vereinsführung: Schutz vor finanziellen Belastungen durch rechtliche Konflikte

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FAQ: Fragen und Antworten zum Thema Vereinsrechtsschutz

Ist ein unverbindliches Rechtsberatungsgespräch in meiner Rechtsschutzversicherung mitversichert?

Nein, eine Rechtsberatung gilt nur versichert, wenn es anschließend zu einer versicherten Gerichtsverhandlung kommt.

Gibt es Wartezeiten?

Beim allgemeinen Vereinsrechtsschutz beträgt die Wartezeit drei Monate. Dies gilt sowohl für den Arbeits- als auch für den Grundstücks- und Miet-Rechtsschutz. Für den Strafrechts-, Schadenersatz-, Ordnungswidrigkeiten- und Spezial-Straf-Rechtsschutz gibt es keine Wartezeiten.

Falls das Risiko bereits bei einem anderen Versicherer abgedeckt war und nahtlos übernommen wird, kann auf Antrag auf die Wartezeiten verzichtet werden. Hierfür ist eine Kopie der Vorversicherung als Nachweis erforderlich. Beim Spezial-Straf-Rechtsschutz entfallen die Wartezeiten generell.

Benötige ich zusätzlich eine Spezial-Straf-Rechtsschutzversicherung?

Der in der Vereins-Rechtsschutz enthaltene einfache Straf-Rechtsschutz greift nur bei Ermittlungsverfahren, die sowohl fahrlässig als auch vorsätzlich begangen werden können. In der Spezial-Straf-Rechtsschutzversicherung sind darüber hinaus auch Vorsatzstraftaten versichert.

Wie ergänzt der SSR den normalen Vereins-RS?

Die Spezial-Straf-Rechtsschutzversicherung deckt Kosten bei Straf- und Ordnungswidrigkeiten-Verfahren. Hier geht es häufig um Vorwürfe einer Straftat z.B. wegen Körperverletzung, Steuerrecht, Sorgfaltspflichtverletzung (Organisations-, Auswahl-, Überwachungsverschulden).

In der Vereins-Rechtsschutzversicherung sind dagegen u.a. folgende Bereiche abgedeckt:
  • Schadenersatz-Rechtsschutz (Geltendmachung eigener Ansprüche)
  • Arbeitsgerichts-Rechtsschutz (Streitigkeiten mit Arbeitnehmern z.B. wegen Kündigung)
  • Vertrags-Rechtsschutz für Hilfsgeschäfte (z.B. Bestellung von Büromaterialien)
  • Sozialgerichts-Rechtsschutz

Was gilt im SSR als nicht versichert?

Im Spezial-Strafrechtsschutz gibt es bestimmte Bereiche, die nicht abgedeckt sind. Hier sind zwei Beispiele:

  • Der Versicherer übernimmt nicht die Kosten für die Verteidigung gegen den Vorwurf einer Steuerstraftat. Dies gilt jedoch nur, wenn das Ermittlungsverfahren durch eine Selbstanzeige des Versicherten eingeleitet wurde.
  • Die Kosten in Straf- oder Ordnungswidrigkeitenverfahren werden nicht übernommen, wenn der Vorwurf besteht, eine Vorschrift im Zusammenhang mit Preis- und Ausschreibungsabsprachen verletzt zu haben. Dies gilt jedoch nur, soweit diese Kosten 10.000 EUR pro Rechtsschutzfall übersteigen.

Gibt es einen Selbstbehalt?

In der Regel wird der Vereinsrechtsschutz ohne eine Selbstbeteiligung angeboten. Das bedeutet, dass im Falle eines Rechtsstreits die Versicherung die Kosten vollständig übernimmt, ohne dass der Versicherte einen Teil selbst tragen muss. Dies kann den finanziellen Druck für den Versicherten erheblich reduzieren und ermöglicht es ihm, sich voll und ganz auf die Lösung des Rechtsproblems zu konzentrieren.

Wann kündige ich eine Rechtsschutzversicherung?

Der Vertrag kann zum Ablauf der zunächst vereinbarten Vertragsdauer und zum Ablauf jedes Verlängerungsjahres gekündigt werden. (spätestens drei Monate vor dem Ende der Vertragsdauer)

Auch wenn mind. zwei Versicherungsfälle innerhalb von zwölf Monaten eingetreten sind, kann der Versicherungsschutz beidseitig vorzeitig gekündigt werden. Ebenfalls können Sie kündigen, wenn wir den Versicherungsschutz unberechtigt ablehnen oder den Beitrag erhöhen.

Wann greift eine Rechtschutzversicherung?

Eine Rechtsschutzversicherung übernimmt die angemessene Vergütung eines vom Verein beauftragen Rechtsanwalts, sowie die Gerichtskosten, einschließlich Entschädigungen für Zeugen und Sachverständige.

Wann wird die Rechtsschutzversicherung wirksam?

Wann die Versicherung beginnt, ist im Versicherungsschein angegeben. Voraussetzung ist, dass Sie den ersten Versicherungsbeitrag rechtzeitig und vollständig gezahlt haben. Die Versicherung gilt für die zunächst vereinbarte Dauer. Wenn nicht anders vereinbart, verlängert sie sich danach automatisch um jeweils ein weiteres Jahr, wenn Sie oder wir sie nicht kündigen.

Beratung zum Vereinsrechtsschutz

Als erfahrene Versicherungsmakler kennen wir die Herausforderungen und Risiken, denen Vereine ausgesetzt sind. Unser Service für Ihren Verein: Wir bieten individuelle Beratung zur Rechtsschutzversicherung, die genau auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten ist. Vertrauen Sie auf unsere Expertise und lassen Sie uns gemeinsam den optimalen Schutz für Ihren Verein finden.

Hinweis

Sobald Sie das Eigentum oder den Körper eines Anderen schädigen, kann es neben einem gerichtlichen Verfahren auch zu Schadensersatzforderungen oder Schmerzensgeldforderungen kommen. Um die ggf. gerechtfertigten Forderungen Leistung zu tragen, empfiehlt sich die Haftpflichtversicherung.

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Sinnvoller Schutz durch die Vereinshaftpflicht

Vereinshaftpflicht

Die Vereinshaftpflichtversicherung deckt Personen- und Sachschäden ab, die während der Vereinstätigkeit entstehen können. Sie ist ein unverzichtbares Instrument für jeden Verein.

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D&O Versicherung für Vereine

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