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Bernhard Assekuranzmakler
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Die private Wohngebäudeversicherung

Für ein sicheres Gefühl im eigenen Haus

  • Feuerversicherung
  • Leitungswasserversicherung
  • Sturmversicherung
  • Elementarversicherung (optional)

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Gute Gründe für Bernhard - ausgezeichneter Versicherungsmakler


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Bestandteile einer Gebäudeversicherung

Die Gebäudeversicherung versichert Hauseigentümer oder Eigentümergemeinschaften bei Schäden am Gebäude, die durch Feuer, Sturm/Hagel, Leitungswasser oder auch durch Hochwasser entstanden sind und übernimmt die Kosten für die Reparatur bzw. den Wiederaufbau.

Mit unserem Online-Tarifrechner können Sie genau den Schutz wählen, den Sie sich wünschen und der Ihren Bedürfnissen entspricht. Damit Sie sich auch für die richtige Absicherung entscheiden, haben wir für Sie im Vorfeld den Markt verglichen und je nach Bedarf ein passendes Konzept erarbeitet.

Hier die wichtigsten Informationen:

Feuerversicherung:

Die Feuerversicherung schützt vor der Zerstörung bzw. Beschädigung einer Immobilie durch einen Brand, dessen Entstehung ohne einen bestimmten Ursprungs-Herd zustande gekommen ist. Ebenso sind brandähnliche Ursachen, wie z. B. ein durch Blitzschlag entstandenes Feuer, eine Überspannung oder Feuerschäden in Form einer Explosion oder Implosion in der Feuerversicherung eingeschlossen und werden damit abgedeckt.

  • Aufprall eines Luftfahrzeugs
  • Fahrzeuganprall
  • Anprall sonstiger Flugkörper (gem. §1 LuftVG)
  • Implosionsschäden
  • Überspannungsschäden durch Blitz
  • Überspannungs-, Überstrom- und Kurzschlussschäden durch atmosphärische Elektrizität
  • Feuer-Nutzwärmeschäden
  • Sengschäden
  • Überschalldruckwellen / Tiefflieger
  • Verpuffung
  • Rauch / Ruß
  • Blindgängerschäden

Leitungswasserversicherung:

Wenn die Verbindungen oder die Rohre undicht werden, besteht die Gefahr, dass Wasser aus den Leitungen in Decken und Wänden fließt und dadurch kostenaufwendige Schäden entstehen. Ebenso können auftretende Undichtigkeiten oder ein Rohrbruch, die im Leitungssystem durch Überdruck oder Frost entstehen, nie ausgeschlossen werden. Diese Kosten und Aufwendungen ersetzt die Leitungswasserversicherung.

  • Wasseraustritt aus Aquarien und Wasserbetten
  • Wasseraustritt aus Schwimmbecken
  • Wasseraustritt aus Zimmerbrunnen und Wassersäulen
  • Wasseraustritt aus Terrarien
  • Wasseraustritt aus einem verfugten und verfliesten Bereich
  • Wasseraustritt aus Schäden an und durch Fußbodenheizungen
  • Schäden durch wärmetragende Flüssigkeiten
  • Frost- und sonstige Bruchschäden an Klima-, Wärmepumpen- und Solarheizungsanlagen (innerhalb von Gebäuden, Rohre auch außerhalb)
  • Frost- und sonstige Bruchschäden an Rohren von Schwimmbecken
  • Bruchschäden an Armaturen in Gebäuden
  • Bruchschäden an Waschmaschinen- und Spülmaschinenschläuchen
  • Wasser aus Regenfallrohren innerhalb des Gebäudes
  • Wasserzuleitungs- und Heizungsrohre auf dem Versicherungsgrundstück, die nicht der Versorgung versicherter Gebäude dienen (15.000€)
  • Wasserzuleitungs- und Heizungsrohre außerhalb des Versicherungsgrundstücks für die der VN die Gefahr trägt (15.000€)
  • Medienverlust (Öl, Wasser und Gas) infolge eines versicherten Schadenfalles
  • Rohrverstopfung (im Versicherungsfall) (bis zur Versicherungssumme)
  • Ableitungsrohre auf dem Versicherungsgrundstück / Ableitungsrohre außerhalb des Versicherungsgrundstücks (sofern der VN die Gefahr dafür trägt) Selbstbehalt 250 €. Der Selbstbehalt entfällt, wenn Gebäude bei Antragstellung < oder gleich 10 Jahre alt ist oder Dichtheitsnachweis bei Antragstellung vorgelegt wird.
  • Frostschäden an Armaturen in Gebäuden
  • Frost- und Bruchschäden an Gasleitungen (innerhalb von Gebäuden)
  • Frost- und Bruchschäden an Rohren der Zisternenanlagen, Regenwasser aus Zisternen (15.000€)
  • Frost- und Bruchschäden an Heizkörpern und Heizkesseln (15.000€)
  • Regen-/ Schmelzwasser (15.000€)

Sturm- und Hagelversicherung:

Die Sturm/Hagelversicherung deckt Schäden aufgrund eines Sturmes bzw. Unwetters ab der Windstärke 8 ab. Versichert sind beispielsweise beschädigte oder zerstörte Türen, Fenster, Fassadenteile oder auch Dachziegel. Da diese Wetterereignisse in letzter Zeit und auch in Zukunft immer häufiger und schwerwiegender vorkommen, sollte diese Deckung in jeder Gebäudeversicherung integriert sein.

Versicherte Sachen:

  • Sonstige Grundstücksbestandteile (ohne Gewächshäuser) (25.000 €)
  • Nebengebäude aus massiver Bauweise innerhalb des Versicherungsgrundstücks (bis 50 m² Grundfläche)
  • Weiteres Gebäudezubehör (Gemeinschaftswaschmaschinen und –trockner, Brennstoffvorräte für Sammelheizungen, Sachen, die künftig in das Gebäude eingefügt werden sollen und mit dem Gebäude oder Grundstück fest verbundene Ladestationen für Elektroautos und andere batteriebetriebene Fahrzeuge (z. B. Wallbox))
  • Zubehör zur Instandhaltung des versicherten Gebäudes - außerhalb des versicherten Gebäudes / innerhalb des Versicherungsgrundstücks (25.000 €)
  • Photovoltaikanlage (Aufdachmontage)
  • Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energien (AEE) auf dem Versicherungsgrundstück
  • Mehrkosten durch Bezug von Primärenergie bei vers. Schäden an AEE (500€)

Versicherte Kosten:

  • Aufräumungs- und Abbruchkosten sowie Bewegungs- und Schutzkosten
  • Schadenabwendungs- und Schadenminderungskosten
  • Mehrkosten infolge Preissteigerungen
  • Mietverlust für private Wohnräume (36 Monate)
  • Mietverlust für gewerblich genutzte Räume (36 Monate)
  • Hotelkosten (subsidiär) (365 Tage, max. 200 €)
  • Rückreisekosten, Mindestschadenhöhe: 5.000 € (15.000€)
  • Mehrkosten infolge behördlicher Auflagen
  • Erweiterte Sachverständigenkosten, Mindestschadenhöhe: 25.000 € (25.000 €)
  • Externe Lagerkosten im Rahmen der Bewegungs- und Schutzkosten
  • Dekontaminationskosten (250.000 €)
  • Mehrkosten infolge behördlicher Auflagen für Restwerte
  • Verkehrssicherungsmaßnahmen
  • Objektsicherungsmaßnahmen
  • Leckortungskosten bei nicht versichertem Rohrbruch, bei vermutetem Rohrbruch (5.000 €)
  • Mehrkosten für Technologiefortschritt
  • Mehrkosten für alters- oder behindertengerechten Wiederaufbau
  • Mehrkosten für den Wiederaufbau nach einem Totalschaden an einem anderen Ort
  • Entfernungs- und Neupflanzungskosten für gärtnerische Anlagen (bei Schäden durch Brand, Blitzschlag, Implosion, Luftfahrzeuge, Leitungswasser und Sturm)
  • Entfernungs-, Abtransport- und Entsorgungskosten für Bäume (bei Schäden durch Brand, Blitzschlag, Explosion, Implosion, Luftfahrzeuge, Leitungswasser, Sturm und Hagel)

Sonstiges / Besonderheiten:

  • Feuerrohbauversicherung (24 Monate)
  • Vorsorgebetrag (30 %)
  • Gebäudebeschädigung durch Einbruch
  • Mut- und böswillige Sachbeschädigung (15.000 €)
  • Diebstahl von außen am Gebäude angebrachten Sachen (z. B. Ladestationen für Elektroautos) (subsidiär) (15.000 €)
  • Radioaktive Isotope
  • Versehensklausel
  • Verzicht auf Quotelung bei grob fahrlässiger Schadenverursachung
  • Verzicht auf Quotelung bei grob fahrlässiger Verletzung einer Obliegenheit (bis 25% der VS)
  • Innere Unruhen
  • Schäden durch Streik und Aussperrung
  • genereller Unterversicherungsverzicht (100.000 €)
  • Bissschäden durch Marder oder sonstige wildlebende Nagetiere an elektrischen Anlagen und Leitungen, Dämmungen und Unterspannbahnen
  • Konditionsdifferenzdeckung (30 % Rabatt)
  • Versicherungsschutz bei Versichererwechsel und Ungewissheit über den Zeitpunkt des Schadeneintritts
  • Neutarifgarantie
  • Innovationsupdate

Elementardeckung (optional):

Als Zusatzbaustein können Naturgefahren wie Hochwasser, Erdrutsch, Rückstau oder Überschwemmungen über die Elementardeckung abgesichert werden. Im Schadenfall übernimmt der Versicherer die Kosten für die Beschädigung bzw. Zerstörung und auch die Aufräumarbeiten sowie Maßnahmen zu Wiederherstellung des Gebäudes. (z. B. Aufbau von Trocknungsgeräten, Abpumpen eines überfluteten Kellers oder Malerarbeiten nach Schimmelbildung)

  • Wartezeit, sofern kein unmittelbarer Vorvertrag bestand (1 Monat)
  • Selbstbehalt bei Elementarschäden 10%, mind. 500 €, max. 5.000 €
  • Selbstbehalt bei Rückstauschäden bei nicht vorhandener oder nicht funktionsfähiger Rückstausicherung 10%, mind. 2.500 €, max. 10.000 €

Optionale Zusatzpakete:

  • Glasversicherung (optional gegen Zuschlag)
  • Erneuerbare Energien (optional gegen Zuschlag)
  • Multi-Garantie (optional gegen Zuschlag)
    - Marktgarantie
    - Vorversicherergarantie
    - Individualgarantie
    - Ableitungsrohre auf und außerhalb des Versicherungsgrundstücks (sofern der VN die Gefahr dafür trägt), wenn das Gebäude zum Schadenzeitpunkt nicht älter als 30 Jahre alt ist oder in den letzten 10 Jahren vor Schadeneintritt eine Dichtheitsprüfung durchgeführt wurde
    - Verzicht auf Quotelung bei grob fahrlässiger Verletzung einer Obliegenheit
    - Wasser aus Regenfallrohren unterirdisch / unterhalb der Bodenplatte (15.000 €)
    - genereller Unterversicherungsverzicht (250.000 €)
    - Dekontaminationskosten

Highlights unserer Gebäudeversicherung

  • Unterversicherungsverzicht
  • Rauch- und Rußschäden wie auch Sengschäden sind mitversichert
  • Mitversicherung von Ableitungsrohren auch außerhalb des Grundstücks
  • Übernahme der Mehrkosten durch Technologiefortschritt
  • Photovoltaikanlagen auf dem Dach des versicherten Gebäudes gelten als mitversichert
  • Zäune, Gartenmauern oder Mülleimer bzw. Müllhäuser sind im Versicherungsumfang eingeschlossen
     

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Häufige Fragen zur Wohngebäudeversicherung

Welche Kosten übernimmt die Gebäudeversicherung?

  • Reparatur- und Instandsetzungskosten oder den Wert der Wiederbeschaffung
  • Ersatz für Mietausfall
  • Bei einem Totalschaden wird der Abbruch des Gebäudes, die Aufräumarbeiten sowie Aufwendungen für ein neues Gebäude gleicher Bauart und mit gleicher Ausstattung ersetzt
  • Auch Aufwendungen durch Steigerung der Baupreise werden übernommen

Besteht Versicherungsschutz auch gegen Überschwemmungen und Hochwasser?

Die Gebäudeversicherung kommt für den entstandenen Schaden bzw. die Aufräumarbeiten auf, wenn der Elementarbaustein abgeschlossen wurde. Hierunter fallen Überschwemmungen, Hochwasser und Rückstau.

Was passiert bei Veräußerung bzw. Eigentumsübertragung?

Wird das Objekt verkauft oder auf eine dritte Person übertragen, so geht der Gebäudevertrag automatisch auf den neuen Eigentümer über. Dieser hat ein gesetzliches Sonderkündigungsrecht oder kann den Vertrag weiterführen. Hierzu erhält der neue Eigentümer ein Schreiben des Versicherers.

Können die Beiträge für die Wohngebäudeversicherung steuerlich geltend gemacht werden?

Wird eine Immobilie selbst genutzt, so sind die Ausgaben für die Gebäudeversicherung nicht von der Steuer absetzbar. Als Vermieter des Objekts, haben Sie jedoch die Möglichkeit, die Beiträge per Umlageverfahren auf die Mieter zu übertragen.

Wie versichere ich ein Gebäude welches privat und gewerblich genutzt wird?

Sollte es sich um ein sogenanntes Mischgebäude handeln, kann dies auch mit einer normalen Wohngebäudeversicherung versichert werden, wenn die Fläche der Gewerbeeinheiten maximal 50% betragen. Solle der Gewerbeanteil höher sein, muss das Gebäude über eine gewerbliche Gebäudeversicherung eingedeckt werden.

Was ist im Schadenfall zu tun?

Im Schadenfall melden Sie uns bitte per Online-Schadenmeldung den eingetretenen Schaden und füllen die Erstinformationen aus. Der Versicherer setzt sich dann mit Ihnen in Verbindung und klärt ob ggf. ein Sachverständiger beauftragt werden muss oder ob eine Reparaturfreigabe erteilt werden kann.
Falls es sich um einen größeren Schaden handelt oder Sie jemanden persönlich sprechen wollen, dann besteht auch die Möglichkeit der telefonischen Meldung, unter der 06221-709-1570. Sie erreichen uns hier Mo-Fr von 08:00 – 18:00 Uhr.

Wie berechnet sich der Immobilienwert für die Versicherungshöhe?

Der Immobilienwert bleibt nicht konstant, weil sich auch die regionalen Immobilienpreise laufend verändern. Deshalb kann je nach Lage, nach Sanierungsgrad oder aufgrund der Bauweise der aktuelle Wert niedriger oder auch höher sein als noch vor einigen Jahren.

Aus diesem Grund sollte zur Absicherung der Gebäudewert jedes Jahr neu berechnet werden. Dabei wird dann mit Hilfe dieses neu errechneten Gebäudewertes auch die Versicherungssumme für die Gebäudeversicherung angepasst und damit auch dann die Höhe der Beitragszahlung. Um den für die Versicherung erforderlichen gleitenden Neuwert zu ermitteln, wird hier der „Wert 1914“ verwendet. Dieser ist häufig im Gebäudeversicherungsdokument vermerkt. Notfall kann dieser auch neu berechnet werden.

1914 waren die Baupreise damals stabil. Als Grundlage dient hierzu dann, wie viel eine Immobilie zu der damaligen Zeit Wert gewesen wäre. Als Grundlage wird die damals vorhandene stabile Goldmark verwendet. Von dieser Ausgangsbasis wird dann der heutige Wert des Gebäudes oder der Immobilie berechnet. Der „Wert 1914“ dient als fiktiver Rechenwert, der dann eine Vergleichsbasis (einheitlich) zur Kalkulation des Immobilienwertes und somit zur Kalkulation der Versicherungssumme dient.

Was muss beim Versicherungsabschluss einer Wohngebäudeversicherung beachtet werden?

Vor einem eventuellen Abschluss sollte der zukünftige Versicherungsnehmer eine genauere Vorstellung davon haben, wie sein Tarif aussehen sollte. Hierbei sollten auch die entsprechenden Gebäudearten, wie zum Beispiel das Datum der Baudurchführungen oder wann eine Vollsanierung durchgeführt wurde, greifbar sein.  Wie bereits oben erwähnt, sollte man dann ebenfalls den aktuellen Verkehrswert oder Marktwert für die Berechnung der Versicherungssumme hier zur Anwendung bringen, damit dann, wenn es zum Schadensfall kommt, man nicht auf den Mehrkosten sitzen bleibt als notwendig wäre. Auch ist es wichtig, dass man dann die Versicherungssumme jährlich mit Hilfe des gleitenden Neuwertfaktors (Berechnung mit „Wert 1914) anpasst. Wenn der Wert der Immobilie sich erhöht, sollte auch der Versicherungsbeitrag steigen. Dabei ist die Elementarversicherung ein der wichtigsten Bestandteile. Die sog. Elementarschäden (wie zum Beispiel durch eine Überschwemmung) sind in der Lage, ein Gebäude komplett zu zerstören und können somit nicht kalkulierbare Ausmaße annehmen. Diese Risiken müssen vernünftig abgedeckt werden. Auch sollte man bei einer Immobilie bestehende Risikofaktoren nicht verschweigen. Im Versicherungsfall sind solche Punkte häufig nachprüfbar und dadurch wird der Versicherungsschutz gefährdet.  Sämtliche Änderungen im Zusammenhang mit der Immobilie müssen der Wohngebäudeversicherung umgehend gemeldet werden. Dazu gehören u.a. bauliche Veränderungen an der Immobilie oder ein aufgestelltes Baugerüst an der Fassade. Ebenso können Veränderungen im Umfeld der Immobilien entsprechende Tarifänderungen auslösen Wenn in der Nachbarschaft zum Beispiel eine Tankstelle gebaut wird oder es zum Bau eines Industrieunternehmens kommt, können hier Risiken entstehen, die in der bisherigen Versicherungssumme nicht enthalten sind. Wenn hierzu keine entsprechende Meldung an die Versicherung abgegeben wird, kann dies u.U. den Versicherungsschutz gefährden.  Als unabhängiger Makler vergleichen wir für Sie Gebäudeversicherungen und passen Sie Ihren individuellen Bedürfnissen an und achten dabei auf das beste Preis- Leistungsverhältnis! 
Ebenso sollte man auch den im Internet vorhandenen Gebäudeversicherung Vergleich nutzen, um verschiedene Angebote miteinander sich anzuschauen. Ein solcher Gebäudeversicherung Vergleich hilft auch, sich einen entsprechenden Überblick zu verschaffen.


Wohngebäudeversicherung kündigen oder wechseln

Eine Kündigung sollte erst erfolgen, wenn man von einem anderen Anbieter eine verbindliche Zusage hat. Hier sollte man keine Versicherungslücke eingehen, weil dann im Falle eines Schadenseintritts während dieser Zeit keinen Schadensausgleich erfolgt. Wenn die Versicherung bereits über einen Zeitraum von mehreren Jahrzehnten besteht, so ist es durchaus möglich, dass hier Risiken abgesichert sind, die nach dem heutigen Stand nur noch mit hohen Risikozuschlägen abgesichert werden. Deshalb ist es wichtig, den alten Tarif vor einer Kündigung mit den aktuellen Angeboten zu vergleichen, weil durch die Risikozuschläge die Gebäudeversicherung kosten ins Unermessliche steigen könnten. Aber auch ein Wechsel kann einen größeren Betrag einsparen. Für eine Kündigung gibt es bei dieser Versicherungsart auch Kündigungsfristen, die im Versicherungsvertragsgesetz (VVG) festgelegt sind. Dabei liegt hier die Kündigungsfrist bei drei Monaten vor Ende des Versicherungsjahres. Davon ausgenommen sind persönliche abweichende Vereinbarungen, die vertraglich geregelt sind. Eine Kündigung sollte per Einschreiben erfolgen, damit dann auch ein Beleg für die fristgerechte Kündigungsabgabe vorhanden ist. Ebenso sollte man noch auf das Sonderkündigungsrecht eingehen. Solches spielt eine Rolle nach dem Kauf einer Immobilie oder nach einer Erhöhung der Beiträge, wenn keine gleitende Neuwertversicherung abgeschlossen worden ist. Auf der Grundlage von Abschnitt B, § 15 der Allgemeinen Wohngebäudeversicherungs-Bedingungen (VGB) können zudem der Versicherungsnehmer als auch die Versicherung nach einem Schadensfall kündigen. Eine solche Kündigungsmöglichkeit hat für vier Wochen Gültigkeit, nachdem eine Schadensregulierung durch die Versicherung abgeschlossen wurde. Auch gibt es Anbieter, die ein Sonderkündigungsrecht haben, wenn innerhalb eines Jahres zwei Schäden zur Regulierung entstanden sind. Dies ist jedoch dann in den entsprechenden Vertragsbedingungen vermerkt. 

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