Was sind freie Berufe? Definition nach § 18 EStG
Der Begriff „freier Beruf" ist steuerrechtlich in § 18 Einkommensteuergesetz definiert und umfasst zum einen selbstständige wissenschaftliche, künstlerische, schriftstellerische, unterrichtende oder erzieherische Tätigkeiten, zum anderen eine Liste konkret benannter Katalogberufe. Freiberufler sind keine Kaufleute und kein Gewerbe im Sinne des HGB – das unterscheidet sie rechtlich sowohl von Kleingewerbetreibenden als auch von größeren Gewerbebetrieben.
Beispiele für Katalogberufe nach § 18 EStG:
Heilberufe
- Ärzte und Zahnärzte
- Tierärzte
- Heilpraktiker
- Physiotherapeuten
Rechts- und wirtschaftsberatende Berufe
- Rechtsanwälte und Notare
- Steuerberater
- Wirtschaftsprüfer
- Unternehmensberater
Technische und kreative Berufe
- Architekten und Ingenieure
- Journalisten und Dolmetscher
- Künstler und Schriftsteller
- Wissenschaftler
Diese Aufzählung ist nicht abschließend – ob eine konkrete Tätigkeit als freier Beruf oder als Gewerbe einzustufen ist, entscheidet im Zweifel das zuständige Finanzamt anhand der tatsächlich ausgeübten Tätigkeit.