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Absicherung für Ärzte, Architekten, Anwälte, Steuerberater und weitere Katalogberufe

Versicherung für freie Berufe

Freie Berufe – auch Freiberufler genannt – sind nach § 18 EStG eine eigene rechtliche Kategorie: wissenschaftliche, künstlerische, schriftstellerische, unterrichtende oder erzieherische Tätigkeiten sowie eine Reihe konkret benannter Katalogberufe wie Ärzte, Rechtsanwälte, Steuerberater, Architekten oder Ingenieure. Anders als Gewerbetreibende zahlen Freiberufler keine Gewerbesteuer und benötigen keine Gewerbeanmeldung – tragen dafür aber oft eine gesetzlich vorgeschriebene Berufshaftpflicht mit Mindestversicherungssummen, die über ihre jeweilige Kammer festgelegt wird. Bernhard Assekuranz hat 21.000 Kunden über 85 Versicherungsgesellschaften hinweg passend zu ihrem Berufsrecht abgesichert.

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Egal ob Arzt, Architekt, Rechtsanwalt, Steuerberater oder Unternehmensberater

In Ihrer Tätigkeit tragen Sie viel Verantwortung für Patienten, Mandanten oder Klienten und treffen oft schwerwiegende Entscheidungen. Für die eigene Absicherung bleibt daneben wenig Zeit – trotzdem tragen Sie dabei ein erhebliches persönliches Risiko.

Als Freiberufler wünschen Sie sich einen Partner, der Ihnen im Tagesgeschäft den Rücken freihält, Sie über aktuelle Marktentwicklungen auf dem Laufenden hält und im Schadenfall den Aufwand für Sie auf ein Minimum reduziert. Bernhard Assekuranzmakler bietet Ihnen dafür den passenden Schutz und vor allem den passenden Service.

Was sind freie Berufe? Definition nach § 18 EStG

Der Begriff „freier Beruf" ist steuerrechtlich in § 18 Einkommensteuergesetz definiert und umfasst zum einen selbstständige wissenschaftliche, künstlerische, schriftstellerische, unterrichtende oder erzieherische Tätigkeiten, zum anderen eine Liste konkret benannter Katalogberufe. Freiberufler sind keine Kaufleute und kein Gewerbe im Sinne des HGB – das unterscheidet sie rechtlich sowohl von Kleingewerbetreibenden als auch von größeren Gewerbebetrieben.

Beispiele für Katalogberufe nach § 18 EStG:

Heilberufe

  • Ärzte und Zahnärzte
  • Tierärzte
  • Heilpraktiker
  • Physiotherapeuten

Rechts- und wirtschaftsberatende Berufe

  • Rechtsanwälte und Notare
  • Steuerberater
  • Wirtschaftsprüfer
  • Unternehmensberater

Technische und kreative Berufe

  • Architekten und Ingenieure
  • Journalisten und Dolmetscher
  • Künstler und Schriftsteller
  • Wissenschaftler

Diese Aufzählung ist nicht abschließend – ob eine konkrete Tätigkeit als freier Beruf oder als Gewerbe einzustufen ist, entscheidet im Zweifel das zuständige Finanzamt anhand der tatsächlich ausgeübten Tätigkeit.

Warum brauchen Freiberufler eine andere Absicherung als Gewerbetreibende?

Keine Gewerbesteuer und keine Pflicht zur Gewerbeanmeldung klingen zunächst nach weniger Verwaltungsaufwand. Bei der Absicherung kehrt sich das Bild jedoch häufig um: Viele Katalogberufe unterliegen einer eigenen Berufsordnung ihrer Kammer, die eine Berufshaftpflichtversicherung mit gesetzlich festgelegter Mindestdeckungssumme zur Berufszulassung voraussetzt – etwa bei Rechtsanwälten, Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern oder Architekten. Wer diese Vorgabe nicht erfüllt, riskiert im Zweifel den Verlust der Berufszulassung, nicht nur eine finanzielle Lücke.

Hinzu kommt: Freiberufler haften für Beratungs- und Behandlungsfehler oft unmittelbar mit dem eigenen Vermögen, da im Unterschied zu größeren Betrieben selten eine haftungsbeschränkte Organisationsstruktur im Hintergrund steht.

Versicherungen für freie Berufe im Überblick

Berufshaftpflichtversicherung

Wird jemand durch Ihr Verschulden verletzt oder finanziell geschädigt, bewahrt Sie die Berufshaftpflichtversicherung davor, für Schadensersatz selbst aufzukommen. Bei vielen Katalogberufen ist sie über die jeweilige Kammer sogar gesetzliche Voraussetzung für die Berufsausübung.

Weitere Informationen zur Berufshaftpflicht

Vermögensschadenhaftpflicht

Wenn Sie als Freiberufler eine Beratungstätigkeit ausüben oder fremde Vermögensinteressen wahrnehmen – etwa als Steuerberater, Unternehmensberater oder Wirtschaftsprüfer – sollten Sie eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung abschließen. Sie schützt vor Schadensersatzforderungen aus reinen Vermögensschäden, die von der klassischen Berufshaftpflicht oft nicht abgedeckt sind.

Weitere Informationen zur Vermögensschadenhaftpflicht

Cyber-Versicherung

Ärzte, Kanzleien und Beratungsbüros verarbeiten hochsensible Patienten- und Mandantendaten. Eine Cyber-Versicherung schützt vor den finanziellen Folgen von Datenverlust, Erpressungssoftware und IT-Sicherheitsvorfällen – und ist bei Berufsgeheimnisträgern besonders relevant.

Weitere Informationen zur Cyber-Versicherung

Rechtsschutzversicherung für Freiberufler

Um eigene Rechtsinteressen gerichtlich durchzusetzen, ist ein Rechtsanwalt nötig – die damit verbundenen Kosten können durch mehrere Instanzen schnell erheblich werden. Eine Rechtsschutzversicherung übernimmt in diesem Fall Anwalts-, Gerichts- und Zeugenkosten.

Weitere Informationen zur Gewerbe-Rechtsschutzversicherung finden Sie hier

Inhaltsversicherung

Neben Berufshaftpflicht und Rechtsschutz ist eine Inventarversicherung sinnvoll, um finanzielle Risiken im Schadensfall abzuwehren: Sie versichert Praxis-, Kanzlei- oder Büroausstattung gegen Schäden wie Feuer, Leitungswasser oder Einbruch.

Ausführliche Informationen zur Inhaltsversicherung

Elektronikversicherung

Hochwertige elektronische und medizintechnische Geräte sind aus dem Arbeitsalltag vieler Freiberufler – von der Praxis bis zum Ingenieurbüro – nicht wegzudenken. Eine umfassende Absicherung gegen Geräteschäden ist entsprechend wichtig.

Weitere Informationen zur Elektronikversicherung

Betriebliche Altersvorsorge

Da die gesetzlichen gesetzlichen Rentenansprüche bei vielen Freiberuflern gering oder gar nicht vorhanden sind – etwa bei Kammermitgliedern mit eigenem Versorgungswerk –, gewinnen private und betriebliche Zusatzlösungen wie die betriebliche Altersvorsorge zunehmend an Bedeutung.

Ausführliche Informationen zur bAV

Betriebliche Einkommenssicherung

Verschiedenste Umstände können zum Verlust der eigenen Arbeitskraft führen. Die betriebliche Einkommenssicherung schützt Freiberufler und ihre Familien vor den finanziellen Folgen einer Berufsunfähigkeit oder eines Todesfalls und sichert so den Lebensunterhalt weiter ab.

Weitere Informationen zur betrieblichen Einkommenssicherung

Bauleistungsversicherung

Als Bauunternehmer tragen Sie die Gefahr für Beschädigungen oder Zerstörungen des Bauobjektes vom Einrichten der Baustelle bis zur Abnahme. Die Bauleistungsversicherung sichert Sie gegen die finanziellen Folgen von unvorhergesehen Beschädigungen oder Zerstörungen einer Bauleistung ab.

Mehr Informationen zur Bauleistungsversicherung

FAQ zu Versicherungen für freie Berufe

Was ist der Unterschied zwischen Freiberufler und Gewerbetreibendem?

Freiberufler üben nach § 18 EStG eine wissenschaftliche, künstlerische, schriftstellerische, unterrichtende, erzieherische oder katalogmäßig benannte Tätigkeit aus und gelten steuer- und handelsrechtlich nicht als Gewerbe. Sie zahlen deshalb keine Gewerbesteuer und benötigen keine Gewerbeanmeldung, unterliegen aber oft einer eigenen Berufsordnung ihrer Kammer.

Ist eine Berufshaftpflicht für Freiberufler Pflicht?

Für zahlreiche Katalogberufe – etwa Rechtsanwälte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder Architekten – ist eine Berufshaftpflicht mit gesetzlich festgelegter Mindestdeckungssumme über die jeweilige Kammer verpflichtend. Für andere freie Berufe ist sie zwar nicht gesetzlich vorgeschrieben, aber angesichts des persönlichen Haftungsrisikos dringend empfohlen.

Brauchen Freiberufler eine Gewerbeanmeldung?

Nein. Da freie Berufe steuerrechtlich kein Gewerbe sind, entfällt die Pflicht zur Gewerbeanmeldung. Die Tätigkeit wird stattdessen direkt beim Finanzamt angezeigt, häufig ergänzt um eine Anmeldung bei der zuständigen berufsständischen Kammer.

Welche Berufe zählen zu den freien Berufen?

Dazu zählen unter anderem Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte, Heilpraktiker, Rechtsanwälte, Notare, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Architekten, Ingenieure, Journalisten, Dolmetscher sowie künstlerische, schriftstellerische und wissenschaftliche Tätigkeiten. Die endgültige Einordnung im Einzelfall trifft das zuständige Finanzamt.

Was kostet eine Versicherung für Freiberufler?

Die Kosten hängen stark vom konkreten Beruf, dem Haftungsrisiko und den gewünschten Deckungssummen ab – bei Kammerberufen zusätzlich von den vorgeschriebenen Mindestsummen. Eine individuelle Beratung liefert für die konkrete berufliche Situation belastbare Zahlen.

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