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Bernhard Assekuranzmakler
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Bayerischer Jugendring

Spezialkonzepte für Mitglieder des Bayerischen Jugendrings (BJR)

Seit über 50 Jahren hat der Bayerische Jugendring das wichtige Thema Versicherungen in die Hände der Bernhard Assekuranzmakler GmbH gelegt. Seither werden die Rahmenverträge stetig verbessert und erweitert, so dass die Gliederungen des Bayerischen Jugendring zum einen Lösungen für Ihre versicherungstechnischen Themen erhalten und zum Anderen eine faire und schnelle Schadenabwicklung erfolgt.

► zur Beratung

Altersvorsorge

WARUM IST EINE ZUSÄTZLICHE ALTERSVORSORGE NOTWENDIG?

Als Mitarbeiter des Bayerischen Jugendrings K.d.ö.R. hatten Sie bis 2001 die Möglichkeit die VBL als betriebliche Altersvorsorge zu nutzen.
Die VBL ist ein Zusatzversorgungssystem, das ursprünglich geschaffen wurde, um die großen Unterschiede zwischen den Pensionen der Beamten und den Renten der Angestellten im öffentlichen Dienst zu verringern.

GRUNDSÄTZLICHES ZUR ALTERVORSORGE DES BJR

Die VBL-Rente orientiert sich stark an der gesetzlichen Rentenversicherung.

Aus diesem Grund haben wir als Alternative zur VBL-Rente ein Konzept zur Entgeltumwandlung entwickelt, welches Ihnen ermöglicht, die entstandene Lücke flexibel zu schließen (s. Text unten).

Entgeltumwandlung

Die Entgeltumwandlung schließt wirkungsvoll die Versorgungslücken aus der gesetzlichen Rentenversicherung und der Zusatzversorgungskasse und fungiert so als zusätzliches Standbein für die Altersvorsorge. Mit diesen drei Versorgungsbausteinen können Sie den Ruhestand unbesorgt genießen. Entgeltumwandlung bedeutet:
  • Ein Teil des Bruttogehalts fließt ohne Umwege direkt als Beitrag in den Altersvorsorgevertrag, so investieren Sie steuer- und sozialabgabenfrei
  • Aufwendungen zur betrieblichen Altersvorsorge (bAV) werden sofort steuerlich gefördert

  • Die Möglichkeit, vermögenswirksame Leistungen (VL) für die Direktversicherung zu nutzen und so zu optimieren

  • Die Auszahlung der Rente erfolgt direkt an die Arbeitnehmer inklusive aller erwirtschafteten Überschüsse.


Rahmenbedingungen

  • Tarifvertrag (stammt von 2002, letzte Änderung im Jahre 2016) über die betriebliche Altersversorgung der Beschäftigten des öffentlichen Dienstes
  • Anbieter muss eine Versicherungsanstalt des öffentlichen Rechts sein – hier: VKB
  • Der Arbeitnehmer hat das Recht, dass ein Teil seines Entgeltes staatlich gefördert für seine Betriebsrente umgewandelt wird
  • Vollständiger Kapitalerhalt
  • Wahlweise Rente oder Einmalzahlung
  • Übernahme der Prämie vom Versicherer bei Berufsunfähigkeit
  • Starker Mengenrabatt und somit höhere Ablaufwert am Ende für die Arbeitnehmer
  • Entgeltumwandlung im kommunalen öffentlichen Dienst

Alle Leistungen auf einen Blick

  • Altersrenten oder Kapital
  • Hinterbliebenenrente
  • Sichere Altersvorsorge mit Beitragserhalt
  • Flexible Abrufphase zwischen dem 62. und 67. Lebensjahr
  • Hartz IV-sicher
  • Großkundenkonditionen, da der BJR mehr als 1000 Mitarbeiter hat
  • Nachgelagerte Besteuerung (im Regelfall geringe Steuerlast im Rentenalter als in der Arbeitnehmerphase)
  • Mitnahme bei Arbeitgeberwechsel (seit dem 01.01.2005 ist ein Übertragungsanspruch auf den neuen Arbeitgeber gesetzlich geregelt)

Weitere Fragen & Antworten

Sollten Sie auf diesen Seiten nicht ausreichende Antworten auf Ihre Fragen finden, steht Ihnen unser Team der Abteilung Jugend, Bildung, Kultur, Freizeit und Natur gerne zur Verfügung.

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