Gute Gründe für Bernhard - ausgezeichneter Versicherungsmakler
Die Vertrauensschadenversicherung schützt Unternehmen vorVermögensschäden, die durch kriminelle Handlungen von Vertrauenspersonen oder Außenstehenden verursacht werden.
Vertrauenspersonen sind im Namen des Unternehmens handelnde oder für das Unternehmen tätige Personen. Dazu zählen in erster Linie Geschäftsführung und Mitarbeiter (inkl. Zeitarbeitskräfte), aber auch Fremdpersonal, das auf dem Betriebsgelände tätig ist. Unabhängig vom Ort der Tätigkeit gehören Wirtschaftsprüfer, Berater und Dienstleister ebenfalls dazu.
Diese Personen können aufgrund ihrer Position, ihrer internen Kenntnisse und Berechtigungen dem Unternehmen vorsätzlich erhebliche Schäden zufügen. Ähnliches gilt in bestimmten Fällen für kriminelle Dritte, insbesondere im Bereich der Cyber-Kriminalität.
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Grundsätzlich kann der kriminelle Missbrauch eines Vertrauensverhältnisses und ein daraus resultierender Vermögensschaden Unternehmen aller Branchen und Größen treffen. Daher ist diese Versicherung prinzipiell für jedes Unternehmen erwägenswert. Besonders relevant ist sie für kleine und mittlere Unternehmen, und zwar umso mehr, je sensibler und vertraulicher die Daten sind, mit denen dort umgegangen wird.
Dies ist u. a. durch die stetig zunehmende Bedeutung der Internetkriminalität begründet. Hier sind kleinere und mittlere Unternehmen oft unzureichend geschützt und daher besonders betroffen. Zudem können Vermögensschäden durch Hackerangriffe oder Datendiebstahl aufgrund ihrer Dimension existenzgefährdende Auswirkungen haben.
Die wesentlichen Tatbestände, bei denen die Versicherung greift, sind:
Die Versicherung übernimmt die Vermögensschäden, die dem Unternehmen selbst oder Dritten durch das Unternehmen entstanden sind. Voraussetzung ist ein nachgewiesener Schadenersatzanspruch.
Kosten für die Rechtsverfolgung sowie für die Ermittlung der Schadenshöhe sind ebenfalls abgedeckt. Häufig werden auch Schäden übernommen, die erst nach Versicherungsbeginn entdeckt werden (Rückwärtsdeckung). Einzelne Versicherer bieten noch weitergehende Leistungen, wie etwa eine Kostenübernahme für PR-Berater bei entstandenen Imageverlusten.
Die Kosten werden von der potenziellen Schadenshöhe und der Schadenswahrscheinlichkeit beeinflusst. Sie können daher aufgrund folgender Punkte stark variieren:
Weitere Faktoren sind die gewählte Deckungssumme und mögliche Zusatzleistungen eines konkreten Versicherers.
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Je nach Branche gibt es spezielle Deckungskonzepte, die auf die jeweiligen Risiken der Branche eingehen.
Gerne beraten wir Sie über das richtige Deckungskonzept für Sie.
Typische Schadenbeispiele einer Vertrauensschadenversicherung
Wann leistet die Vertrauensschadenversicherung nicht?
Da der Versicherungszweck der Schutz vor Vermögensschäden ist, sind üblicherweise Personenschäden nicht abgedeckt. Auch Opportunitätskosten oder entgangener Gewinn können in der Regel nicht geltend gemacht werden, da sie das Kriterium eines konkret quantifizierbaren Schadens nicht erfüllen. Im Einzelfall sollte man vor Vertragsabschluss prüfen, ob spezifische Schadensfälle durch andere Versicherungen abgedeckt werden.
Wie kann ich mich im Unternehmen vor einem Vertrauensschaden schützen?
Mit effektiven Kontrollmechanismen kann das Risiko von Vertrauensschäden reduziert werden. Dazu zählen:
Sind Hackerschäden mitversichert?
Ja. Zwar fallen Hackerangriffe im engeren Sinne nicht unter die Definition eines Vertrauensschadens. Die potentielle Bedrohung des Unternehmensvermögens durch Cyber-Kriminalität ist jedoch so bedeutsam, dass dieser Aspekt im Versicherungsumfang integriert ist.
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