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Die Warenkreditversicherung

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Was ist eine Warenkreditversicherung?

Unter einer Kreditversicherung wird die Versicherung des Lieferantenkredits verstanden. Sie umfasst jedoch nicht Kredite wie Immobilienfinanzierungen oder Bankkredite. Diese werden gemeinhin als Restschuldversicherung oder Kreditausfallversicherung bezeichnet.

Es gibt verschiedene Arten von Kreditversicherungen. Die bekannteste ist die Warenkreditversicherung, die eine Kreditversicherung im engeren Sinne darstellt, da der Versicherungsnehmer auch der Begünstigte im Schadensfall ist. Kreditversicherungen im weiteren Sinne sind die Vertrauensschadenversicherung und die Kautionsversicherung.

Bei der Warenkreditversicherung (Synonym: Delkredere-Versicherung oder Forderungsausfallversicherung) ist der Ausfall von Forderungen bei Warenlieferungen oder Dienstleistungen Gegenstand des Versicherungsschutzes, weshalb sich in den letzten Jahren immer mehr der Begriff Forderungsausfallversicherung etabliert hat. Hier sichert sich der Kreditgeber ab.

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Beratung zur Warenkreditversicherung

Welche Arten von Warenkreditversicherungen gibt es?

Es gibt grundsätzlich zwei Arten von Warenkreditversicherungen: die Ausfuhr-Warenkreditversicherung und die Einfuhr-Warenkreditversicherung.

  • Die Ausfuhr-Warenkreditversicherung schützt den Verkäufer vor Verlusten, die durch die Nichtzahlung des Käufers entstehen, wenn Waren exportiert werden.
  • Die Einfuhr-Warenkreditversicherung schützt den Käufer vor Verlusten, die durch die Nichtlieferung oder mangelhafte Lieferung von importierten Waren entstehen.

Beide Arten von Warenkreditversicherungen können entweder auf eine bestimmte Transaktion oder auf ein Portfolio von Transaktionen angewendet werden und bieten in der Regel einen Schutz für politische und kommerzielle Risiken.

Warum ist eine Warenkreditversicherung sinnvoll?

Eine Warenkreditversicherung ist sinnvoll, weil sie das Risiko von Verlusten durch Nichtzahlung oder mangelhafte Lieferung von Waren reduziert. Sie bietet eine zusätzliche Absicherung für Unternehmen, die mit internationalem Handel zu tun haben, insbesondere für kleine und mittelständische Unternehmen, die oft über geringere Ressourcen verfügen, um solche Risiken selbst zu tragen.

Warenkreditversicherungen können auch helfen, das Vertrauen von Kreditgebern und Investoren in ein Unternehmen zu stärken, da sie zeigen, dass das Unternehmen seine finanziellen Risiken sorgfältig managt.

Eine Warenkreditversicherung bietet außerdem eine Möglichkeit, politische und kommerzielle Risiken abzudecken, wie z. B. politische Instabilität, Krieg, Währungskontrollen und andere Ereignisse, die das Geschäft beeinträchtigen können und die von einer regulären Handelsversicherung nicht abgedeckt werden.

In der Summe kann eine Warenkreditversicherung dazu beitragen, dass Unternehmen ihre internationalen Geschäfte mit größerer Sicherheit und Zuversicht tätigen können.

Wann greift die Forderungsausfallversicherung?

Durchschnittlich müssen im Schnitt mehr als 30.000 Unternehmen und über 100.000 Privatpersonen pro Jahr Insolvenz melden. Aus diesem Grund ist es wichtig, sich vor einem Forderungsausfall zu schützen, denn diese Insolvenzen können auch andere Unternehmen in Gefahr bringen. Warenkreditversicherungen schützen den Versicherungsnehmer vor Forderungsausfällen, also die offenen Forderungen aus der erbrachten Leistung.

Die Versicherung greift je nach Umfang des Vertrages bei:
 

Insolvenz des Käufers

Zahlungsausfall

Zahlungsverzug

Beim Vertragsabschluss wird für den Kunden ein Limit festgelegt, bis zu welcher Höhe die Lieferungen und Leistungen abgesichert sind. Wir vermitteln mehrere Versicherungsgesellschaften die laufend die Bonität der Kunden (egal ob In- oder Ausland) überprüfen. Tritt der Fall ein, dass keine Zahlung erfolgt, trotz erbrachter Leistung, wird durch den Lieferanten das Mahnverfahren eingeleitet. Erfolgt dennoch keine Zahlung, übernimmt der Kreditversicherer das Inkasso (Factoring). Verstreicht auch hier die Frist und der Debitor begleicht nicht die Forderungen, zahlt die Versicherung in der Regel 60-80 % der Nettoforderung an den Lieferanten aus, auch bei Insolvenz des Schuldners.

Was kostet eine Warenkreditversicherung?

Die Versicherungsgesellschaften berechnen die Kosten für eine Warenkreditversicherung aus folgenden Faktoren:

  • Branche und Kundenstruktur: Jede Branche unterliegt einem eigenen Risikofaktor, zwar kann hierbei nicht verallgemeinert werden, jedoch gilt beispielsweise die chemische Industrie als risikoarm, im Gegensatz zur Textilbranche oder Gastronomie, die als risikoreich eingestuft werden. Ein weiterer Bestandteil der Bewertung hängt von der Kundenstruktur ab. Hier spielt nicht nur die Größe der Kunden eine Rolle, sondern oft auch der Sitz. Der Export ins Ausland ist risikobehafteter, gegenüber Geschäften innerhalb Deutschlands.
  • Vergangene Forderungsverluste: Bevor die Forderungsausfallversicherung abgeschlossen wird, analysiert der Versicherer die Forderungsverluste der letzten drei bis fünf Jahre. Anhand dessen wird für die Zukunft kalkuliert. Wobei ein einzelner Ausfall anders bewertet wird, als viele kleine.
  • Laufzeit des Zahlungsziels: Umso kürzer das Zahlungseingang realisiert wird, desto positiver wirkt sich dies auf den Prämiensatz aus. Längere Zahlungsziele bedeuten ein größeres Risiko und sind deswegen mit einem höheren Prämiensatz verbunden.
  • Maximale Höchstentschädigung: Diese ist auf ein Vielfaches der gezahlten Jahresprämie (z. B. das 20fache) begrenzt. Wird allerdings eine höhere Höchstentschädigung benötigt, wird die Prämie der Forderungsausfallversicherung angepasst.
  • Zusätzliche Versicherungsleistungen: Hierbei bietet die Warenkreditversicherung viele Optionen, weswegen eine Beratung zwingend erforderlich ist. Hierzu ein paar Beispiele zu zusätzlichen Versicherungsleistungen der Warenkreditversicherung:

                    •  Absicherung gegen politische Risiken,
                    •  Absicherung einer höheren Summe durch einen zweiten Kreditversicherer (Top-up-cover),
                    •  Absicherung von Sonderklauseln für verschiedene Gewerbe,
                    •  die Integration von Inkassodienstleistungen,
                    •  die Mitversicherung der Inkassokosten,
                    •  Anzahlungsbürgschaften (unfair calling),
                    •  Fabrikations- oder Selbstkostenrisiko.

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