Gute Gründe für Bernhard - ausgezeichneter Versicherungsmakler
Die neue betriebliche Krankenversicherung (bKV) zählt, genau wie die Betriebsrente und die betriebliche Berufsunfähigkeits- oder Unfallversicherung, zu den betrieblichen Versorgungssystemen. Bei der bKV handelt es sich um eine Krankenzusatzversicherung in Form einer Gruppenversicherung.
Während Unternehmen jedoch durch das Betriebsrentengesetz verpflichtet sind, ihren Mitarbeitern eine private Altersvorsorge zu ermöglichen, stellt die betriebliche Krankenversicherung eine freiwillige Leistung des Arbeitgebers dar. Anstelle einer Lohnerhöhung oder Bonuszahlung, welche mit hohen Steuerabgaben verbunden sind, kann der Arbeitgeber so direkt in die Gesundheit seiner Mitarbeiter investieren.
Seitdem die gesetzlichen Krankenkassen immer mehr Leistungen streichen und Ärzte wichtige Vorsorgeuntersuchungen zunehmend nur noch als kostenpflichtige Leistungen anbieten können, gewinnen private Krankenzusatzversicherungen, wie die betriebliche Krankenversicherung, immer mehr an Bedeutung.
Ein Arbeitgeber, der seinen Mitarbeitern für einen starken Gesundheitsschutz diese wertvolle Zusatzleistung anbietet, ist daher besonders reizvoll.
Krankenhaus:
Zahnersatz:
Heilpraktiker:
Ersatzkrankenhaustagegeld:
Wartezeiten:
Die Grafik zeigt, dass es sich bei der bKV im Prinzip um eine Gruppenversicherung handelt, die ein Arbeitgeber bei einem Versicherer für seine Angestellten abschließt. Durch die höhere Zahl von Versicherten im Unternehmen kann der Arbeitgeber die betriebliche Krankenversicherung zu relativ günstigen Konditionen abschließen. Die Mitarbeiter profitieren dabei von den vergünstigten Beiträgen. In vielen Fällen werden die Beiträge sogar vollständig vom Arbeitgeber übernommen.
Bei Budgettarifen können die Mitarbeiter Gesundheitsleistungen bis zu einem vertraglich festgelegten vereinbarten Gesamtbeitrag in Anspruch nehmen und sich selber die Leistungen aussuchen, die sie gerade benötigen.
Beispiel mit einem vereinbarten Gesamtbetrag von 1200 Euro:
Leistungsbeispiel: | Brille |
Kosten | 400,00 € |
Leistung GKV | 0,00 € |
Eigenanteil ohne bKV | 400,00 € |
Leistung Budgettarif | - 220,00 € |
Eigenanteil mit Budgettarif | 180,00 € |
Ersparnis mit Budgettarif | 220,00 € |
GKV = gesetzliche Krankenversicherung
Leistungsbeispiel: | 2 Zahnkronen (Keramik) |
Kosten | 1.400,00 € |
Leistung GKV | 600,00 € |
Eigenanteil ohne bKV | 800,00 € |
Leistung Budgettarif | - 800,00 € |
Eigenanteil mit Budgettarif | 0,00 € |
Ersparnis mit Budgettarif | 800,00 € |
Insgesamt spart sich der Mitarbeiter 1.020 Euro, dadurch bleibt ihm noch ein Restbudget von 180 Euro, welches für andere Leistungen genutzt werden kann z. B. für eine professionelle Zahnreinigung oder eine osteopathische Behandlung.
Passen Sie Ihre betriebliche Krankenversicherung individuell an die Bedürfnisse Ihrer Mitarbeiter an - mit der Möglichkeit, die Zusatzbausteine selbst zusammenzustellen. So sichern Sie sich und Ihre Mitarbeiter optimal ab und sparen dabei nicht nur Kosten, sondern auch Zeit und Aufwand.
Sehhilfe
Übernimmt die Kosten für die Anschaffung von Brillen oder Kontaktlinsen und unterstützt somit die Mitarbeiter in ihrer Arbeitsfähigkeit.
Zahnzusatzversicherung
Die Kosten für Zahnbehandlungen wie beispielsweise Zahnspangen, Inlays, Kronen oder Implantate der Mitarbeiter werden durch diesen Baustein abgedeckt.
Vorsorgeuntersuchung
Deckt die Kosten für regelmäßige Gesundheitschecks und fördert so die frühzeitige Erkennung von möglichen Erkrankungen.
Stationäre Zusatzversicherung
Übernimmt die Kosten für zusätzliche Leistungen während eines Krankenhausaufenthalts, wie z. B. Ein- oder Zweibettzimmer oder Chefarztbehandlung.
Krankentagegeldversicherung
Die Krankentagegeldversicherung sichert den Verdienstausfall der Mitarbeiter ab, wenn sie wegen Krankheit oder Unfall länger nicht arbeiten können.
Alternative Heilmethoden
Übernimmt die Kosten für alternative Behandlungsmethoden wie z. B. Akupunktur, Osteopathie oder Homöopathie.
Auslandsreisekrankenversicherung
Deckt Kosten wie z. B. medizinische Behandlungen im Ausland oder den Rücktransport nach Deutschland ab (Geschäfts- und Privatreisen).
Pflegezusatzversicherung
Mit diesem Baustein werden Pflegeleistungen im Falle einer Pflegebedürftigkeit ihrer Mitarbeiter oder deren Familienmitgliedern übernommen.
Wir beraten Sie gerne, um das bestmögliche Angebot für Sie zusammenzustellen.
Für den Arbeitgeber:
Für den Arbeitnehmer:
Investieren Sie jetzt in die Gesundheit Ihrer Mitarbeiter
Unser Expertentipp
„Die betriebliche Krankenversicherung richtet sich an die Arbeitnehmer eines Unternehmens und ist ein immer beliebter werdendes Mittel zur Mitarbeitergewinnung. Durch diesen Benefit können die Mitarbeiter die gleiche Leistung in der Krankenversicherung wie ein privat Versicherter genießen und zugleich weiterhin in der gesetzlichen Krankenkasse bleiben. Die Beiträge übernimmt in diesem Fall der Arbeitgeber.
Unser Tipp: Als Arbeitgeber können Sie hierdurch einen gewissen Mehrwert schaffen, der direkt bei Ihren Angestellten ankommt und nicht versteuert werden muss. Ab einer gewissen Anzahl an Mitarbeitern können Sie sogar ohne Gesundheitsfragen einen Antrag stellen.”
Marco Angerer
Mandantenbetreuer Gewerbe- & Industriekunden
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Persönliche Ansprechpartner
Als freier & unabhängiger Versicherungsmakler beraten wir Sie gerne persönlich und unverbindlich zu Ihren Versicherungsthemen.
Allgemein eignet sich die betriebliche Krankenversicherung für jeden Arbeitgeber, der die Attraktivität seines Betriebs steigern möchte, denn für Arbeitnehmer ist die betriebliche Krankenversicherung nach der betrieblichen Altersvorsorge und der vermögenswirksamen Leistungsversicherung die drittwichtigste Personalzusatzleistung.
Bereits ab 5 Mitarbeitern können Unternehmen aus festen Tarifpaketen, das für sie passende Angebot wählen. Unternehmen ab 10 Mitarbeitern können die verschiedenen bKV-Module individuell konfigurieren.
Für passenden Gesundheitsschutz für Ihre Mitarbeiter können Sie aus verschiedenen Leistungsbausteinen wählen und diese Ihren Wünschen entsprechend kombinieren. Bereits ab 5 Euro pro Monat und Mitarbeiter können Sie eine betriebliche Krankenversicherung abschließen. Besonders günstige Konditionen erhalten Sie im Rahmen eines Gruppenvertrages.
Gerne helfen wir Ihnen dabei die optimale Lösung für Ihr Unternehmen zu finden. Sprechen Sie uns an!
Wir beraten Sie gerne, um für Sie den optimalen Versicherungsschutz zu gewährleisten!
Für gesunde & zufriedene Mitarbeiter
Warum ist bei der bKV keine Gesundheitsprüfung notwendig?
Bevor ein privates Versicherungsunternehmen ein neues Mitglied aufnimmt, muss der Antragsteller im Normalfall Fragen über seinen Gesundheitszustand sowie zu Vorerkrankungen beantworten. Denn für den Versicherer besteht die Gefahr, dass sich die Person erst dann versichert, wenn sie erkrankt ist oder eine Behandlung benötigt. Bei der betrieblichen Krankenversicherung hingegen kann auf die Gesundheitsprüfung verzichtet werden, da sich das Risiko auf die gesamte Gruppe der Versicherten verteilt und ein Durchschnittsrisiko errechnet wird.
Sind bKV-Beiträge steuerfrei?
Zuwendungen im Rahmen der betrieblichen Krankenversicherung können seit November 2019 steuer- und sozialabgabenfrei angeboten werden. Die bKV kann als steuerlich begünstigter „Sachlohn“ angesehen werden. Im konkreten Fall bedeutet dies, dass der Arbeitgeber eine bKV innerhalb der 44-Euro-Freigrenze für Sachbezüge steuer- und sozialabgabenfrei gewähren kann. Bedingung hierfür ist, dass die Zuwendung ausschließlich als Versicherungsschutz und nicht als Geldleistung gewährt wird.
Wie können sich Angehörige mitversichern?
Die meisten Arbeitgeber bieten im Rahmen der betrieblichen Krankenversicherung zusätzlich auch Gruppenkondition für Familienangehörige an. Durch die Vergrößerung der Gruppe wird das Risiko der Versicherten breiter gestreut. Dies ist gerade für Angehörige vorteilhaft, da sich dadurch ihr Beitrag entsprechend verringert. Bei der Einführung der bKV im Unternehmen oder bei der Einstellung neuer Mitarbeiter können sich Angehörige in der Regel innerhalb mehrerer Wochen für ein solches Angebot entscheiden. Deswegen ist es umso wichtiger, dass beim Abschluss auf die individuelle Betriebssituation eingegangen wird, um den Mitarbeitern solche Möglichkeiten zu bieten. Gerne beraten wir Sie zu diesem zusätzlichen Baustein.
Wer zahlt die bKV?
Die betriebliche Krankenversicherung ist eine freiwillige Versicherung, die von Unternehmen für ihre Mitarbeiter abgeschlossen werden kann. Die Kosten für eine betriebliche Krankenversicherung werden in der Regel vom Unternehmen getragen.
Es gibt jedoch verschiedene Möglichkeiten, wie die Kosten für eine betriebliche Krankenversicherung aufgeteilt werden können. Eine Möglichkeit ist, dass das Unternehmen die gesamten Kosten trägt. In diesem Fall zahlt das Unternehmen den vollen Beitrag für die Krankenversicherung der Mitarbeiter.
Eine andere Möglichkeit ist, dass das Unternehmen und die Mitarbeiter die Kosten gemeinsam tragen. In diesem Fall zahlt das Unternehmen einen Teil des Beitrags für die Krankenversicherung und die Mitarbeiter den restlichen Teil. Dies kann beispielsweise durch einen Zuschuss des Unternehmens oder durch eine Beitragszahlung der Mitarbeiter erfolgen.
Es ist auch möglich, dass das Unternehmen die Kosten für die betriebliche Krankenversicherung als Zuschuss an die Mitarbeiter weitergibt. In diesem Fall zahlen die Mitarbeiter den Beitrag für die Krankenversicherung selbst, das Unternehmen übernimmt jedoch einen Teil der Kosten in Form eines Zuschusses.
Es ist wichtig zu beachten, dass die Kostenübernahme für eine betriebliche Krankenversicherung individuell vereinbart werden kann und daher von Unternehmen zu Unternehmen variieren kann. Es empfiehlt sich daher, bei der Auswahl einer bKV auf einen Versicherungsmakler zurückzugreifen, welcher sich mit den Tarifen auskennt.
Wo muss man die betriebliche Krankenversicherung in der Steuererklärung eintragen?
Die Kosten für eine betriebliche Krankenversicherung sind in der Regel als Betriebsausgabe anzuerkennen und können daher bei der Ermittlung des Gewinns oder Verlusts des Unternehmens als Betriebsausgabe berücksichtigt werden. Die betriebliche Krankenversicherung wird daher in der Regel im Rahmen der Einkommensteuererklärung als Betriebsausgabe geltend gemacht.
Sollten Sie sich unsicher sein, wie Sie die Kosten für die betriebliche Krankenversicherung in der Steuererklärung erfassen müssen, empfiehlt es sich, einen Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein zu konsultieren, um sicherzustellen, dass die Kosten korrekt geltend gemacht werden.