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Bernhard Assekuranzmakler
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Die Vereinshaftpflichtversicherung

Versicherungsschutz für den Verein und dessen Mitglieder

Unsere Haftpflicht für Vereine

  • Deckung von Personen- und Sachschäden
  • Veranstaltungen bis 1000 Personen
  • Hohe Deckungssummen
  • Schäden durch Fahrlässigkeit

ab 99 € pro Jahr

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Gute Gründe für Bernhard - ausgezeichneter Versicherungsmakler


  • Auszeichnung für ausgezeichneten Service
  • Auszeichnung als Top-Versicherungsmakler
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  • Kundenzufriedenheit: 5-Sterne-Bewertungen auf Google, Trustpilot, KennstDuEinen

Vorteile der Vereinshaftpflicht

Die Haftpflichtversicherung für Vereine und andere Organisationsstrukturen, deckt Personen- sowie Sachschäden an Dritten, die während der Vereinstätigkeit auftreten können. Versichert ist jede Person, während Ihrer Tätigkeit für die versicherte Organisation.

Unsere Highlights

  • Schäden durch Fahrlässigkeit
  • Gelegentliche Ausgabe von Speisen und Getränken
  • Bauherrenhaftpflicht bis zu einer Bausumme von 1 Mio. €
  • Eigentum, Miete, Pacht und Nutznießung von Grundstücken und Gebäuden (Verkehrssicherungspflicht) bis zu einem Bruttojahresmietwert von 100.000 Euro
  • Mietsachschäden an Immobilien
  • Be- und Entladeschäden an fremden Kfz
  • Mitglieder-/Belegschafts- und Besucherhabe
  • Umwelthaftpflicht-Versicherung

Exklusive Versicherungsleistungen
 

Prüfung der Haftung
 

Abwehr unberechtigter Ansprüche
 

Übernahme von berechtigten Ansprüchen

Satzungsgemäße Veranstaltungen
(bis 1.000 Besucher)

Gelegentliche Gastronomie
 

Schlüsselverlust
 

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Hinweis: Rechtsverbindlich sind alleine die Inhalte und der Wortlaut des Versicherungsscheins und der Versicherungsbedingungen.

Erstinformation  – die Bernhard Assekuranz ist Ihr unabhängiger Versicherungsmakler für Vereinsversicherungen und kommunale Jugendarbeit 

Wieso ist die Haftpflicht für den Verein so wichtig?

  • Die Vereinshaftpflicht ist die wichtigste Absicherung für Vereine, aufgrund des erheblichen Haftungsrisikos.
  • Bei Vereinsaktivitäten greift nicht sofort die Privathaftpflichtversicherung der einzelnen Mitglieder.
  • Der Verein haftet für alle Schäden, die während seiner Aktivitäten einem Dritten (nicht Mitglied) zugefügt werden.
  • Sie bietet rechtliche und finanzielle Sicherheit für Vereine und gemeinnützige Organisationen.

Die Vereinshaftpflicht gibt es bei uns bereits ab 99 € pro Jahr.

► Haftpflicht für den Verein berechnen

© BERNHARD Assekuranzmakler 2023

Vertrauen Sie auf unsere Expertise

Deutschlands Beste

Wir stehen für Preis-Leistung, Service und Qualität, Sympathie und Vertrauen. Das und vieles mehr zeichnet uns aus.

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Hohe Kundenzufriedenheit

Mit insgesamt über 600 positiven Bewertungen sind wir dankbar für das Vertrauen unserer Kunden und für die Bestätigung unserer Arbeit.

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Persönliche Ansprechpartner

Als freier & unabhängiger Versicherungsmakler beraten wir Sie gerne persönlich und unverbindlich zu Ihren Versicherungsthemen.

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Mit unserem Tarifrechner können Sie nicht nur eine Vereinshaftpflichtversicherung direkt abschließen, sondern auch einfach selber ein unverbindliches Angebot berechnen.

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Versicherungsumfang der Vereinshaftpflicht

Übersicht der wichtigsten Leistungen unserer Haftpflicht für Vereine:

    • Schäden an Dritten
    • Verletzung der Aufsichtspflicht
    • Mietsachschäden
    • gelegentliche Gastronomie
    • Veranstaltungen bis zu 1000 Besuchern
    • Verletzung der Verkehrssicherungspflicht

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    Was kostet eine Vereinshaftpflichtversicherung?

    Unsere Haftpflicht für Vereine gibt es bereits ab 8,25 € pro Monat. Als Experte für Vereine, Verbände und kommunale Jugendarbeit, verzichten wir jedoch bewusst auf einen Online-Versicherungsvergleich. Da wir mit den führenden Versicherungsgesellschaften besonders leistungsstarke und kosteneffiziente Rahmenverträge ausgehandelt haben, die auf die Bedürfnisse von Vereinen und weiteren gemeinnützigen Organisationsstrukturen zugeschnitten sind.

    Folgende Faktoren entscheiden über die Kosten einer Haftpflicht für Vereine:

    • Mitgliederzahl,
    • Anzahl Mitarbeiter/Aushilfen,
    • Zweck des Vereins,
    • zusätzliche Risiken wie z. B. Segel- und Motorboote, Großveranstaltungen, Eventsportgeräte.

    Kostenbeispiel für die kommunale Jugendarbeit

    Kostenbeispiel für eine Haftpflicht für die kommunale Jugendarbeit:

    Auch Städte, Gemeinden und Landkreise benötigen eine Haftpflicht. Die folgende Tabelle ermittelt beispielhaft die monatlichen Beiträge für eine Haftpflichtversicherung für die kommunale Jugendarbeit.

    VerwaltungseinheitEinwohnerAnzahl JugendtreffsBeitrag
    Gemeinde5.000 Einwohner 110,00 € pro Monat
    Landkreis300.000 Einwohner732,50 € pro Monat

    Die Kosten für eine Gemeinde mit 5.000 Einwohnern und einem Jugendtreff beziffern sich auf 10,00 € monatlich.

     

    Kostenbeispiel für eine Haftpflicht für Bildungsstätten

    Kostenbeispiel für eine Haftpflichtversicherung für Bildungsstätten:

    Die Haftpflicht für Bildungsstätten im Vergleich. Im Folgenden ermitteln wir für verschiedene Bildungsstätten den monatlichen Versicherungsbeitrag.

    BildungsstätteAnzahl der SchülerBeitrag
    Musikschule150 Schüler24,20 € pro Monat
    Volkshochschule2.000 Schüler108,40 € pro Monat

    Die Kosten für eine Vereinshaftpflicht für eine Musikschule beziffert sich auf 24,20 € monatlich.

     

    Kostenbeispiel für Kindergärten, Museen und ähnlichem

    Kostenbeispiel für eine Haftpflichtversicherung für Kindergärten:

    Unsere Betriebshaftpflicht für Kindergärten, Museen im Vergleich. Im Folgenden ermitteln wir für verschiedene Vereine den monatlichen Versicherungsbeitrag.

    VerwaltungseinheitAnzahlBeitrag
    Kindergarten50 Kinder14,60 € pro Monat
    Museum350 Besucher pro Tag44,20 € pro Monat

    Die Kosten für eine Haftpflichtversicherung für ein Museum beziffern sich auf 44,20 € monatlich.

    Kostenbeispiel für eine Haftpflichtversicherung für Vereine:

    Unsere Vereinshaftpflichtversicherung im Vergleich. Im Folgenden ermitteln wir für einen Fußballverein mit 300 Mitgliedern den monatlichen Versicherungsbeitrag.

    VereinFußballverein
    Anzahl der Mitglieder300
    Beitrag32,50 € pro Monat

    Die Kosten für eine Vereinshaftpflicht für einen Fußballverein beziffert sich auf 32,50 €* monatlich.

    *Die angegebenen Preise sind Beispiele ohne Zusatzrisiken und Netto.

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    Was deckt unsere Haftpflicht für Vereine ab?

    Die Haftpflichtversicherung ist für Vereine ohne Gewinnerzielungsabsicht (gemeinnützig) und gibt im Schadensfall rechtliche und finanzielle Sicherheit. Die Vereinshaftpflicht sichert alle Mitarbeiter und ehrenamtlich tätigen Personen und Organe (Vorstand des Vereins etc.) des Vereins / Verbands ab und gilt für den Fall, dass während der Vereinstätigkeit Dritte zu Schaden kommen, z. B. durch die Beschädigung fremden Eigentums.

    Unser Rahmenkonzept der Haftpflichtversicherung 2023 umfasst dabei bereits die gängigen Tätigkeitsfelder und kann um Besonderheiten oder spezielle Aktivitäten bei Bedarf erweitert werden. Für alle Tätigkeitsfelder halten wir passende Rahmenverträge und individuelle Deckungskonzepte bereit. Diese finden Sie im Folgendem genauer beschrieben:

    Haftpflicht für Bildungseinrichtungen

    Als Betreiber einer Volkshochschule, eines Bildungszentrum, eines Tagungshauses oder Ähnlichem tragen Sie neben der Vereinshaftung, etwa auch das Betriebsstätten-Risiko oder die Verantwortung für Betriebspraktika etc. Unser Haftpflichtkonzept für Bildungseinrichtungen berücksichtigt auch diese Verantwortungsbereiche.

    Haftpflicht für Übernachtungshäuser

    Als Träger oder Betreiber von Übernachtungshäuser empfiehlt sich neben der Absicherung der Mitarbeit oder Ehrenamtlichen auch über die Risiken von Lebensmittelversorgung Ihrer Gäste, Veranstaltungen oder vorhandenen Kinderspielplätze oder ähnlichen nachzudenken. Auch das Thema Aufsichtspflicht kann besonders in Tagesstätten auf Sie zukommen. Diese und viele anderen Haftungsthematiken sind in unserem Haftpflichtkonzept für Übernachtungshäuser integriert oder versicherbar.

    Haftpflicht für Kunst- und Kultureinrichtungen

    Träger und Betreiber von Kunst- und Kultureinrichtungen wie etwa Jugendzentren, Bürgerhäusern, u. ä. beschäftigen sich gleichzeitig mit der Betreuung von Kindern und Jugendlichen (Aufsichtspflicht), sowie mit der Führung von Gastronomie und Eventmanagement. Außerdem gibt es weitere zahlreiche Bereiche, in denen Sie und Ihre Mitarbeiter sich auskennen müssen.

    Durch diese Vielfältigkeit sind auch Haftungsrisiken wie Schäden aus dem Betrieb einer solchen Einrichtung oder der Durchführung von Konzerten, Ausstellungen sowie dem Betrieb von Sportanlagen wie Skateanlage oder Kletterparcours.

    In unserem Haftpflichtkonzept für Einrichtungen der Kunst und Kulturszene können die vielfältigsten Risiken berücksichtigt werden, wobei die typischen Tätigkeitsbereiche bereits abgesichert sind.

    Haftpflicht für kommunale Jugendarbeit

    Haftpflichtversicherung für die kommunale Jugendarbeit von Gemeinden, Landratsämtern und weiteren KdöRs

    Kommunale Jugendarbeit ist die von Gemeinden, dem Landkreis oder weiteren KdöRs getragene Jugendarbeit. Jedes Jahr werden hinsichtlich der kommunalen Jugendarbeit zahlreiche Veranstaltungen, Fahrten und Freizeiten, Bildungsseminare und Kultur-Events veranstaltet.

    Auch wenn dies gut organisiert und vorbereitet ist, können schnell Schäden, Unfälle oder Probleme mit dem Versicherungsschutz auftreten. Dabei spielt natürlich auch immer die Aufsichtspflicht eine Rolle.

    Diese und viele andere Haftungsthematiken sind in unserem Haftpflichtkonzept für kommunale Jugendarbeit integriert oder versicherbar.

    Mehr Informationen erhalten Sie hier

    Auszug unserer Deckungssummen für die Vereinshaftpflicht:

    Versicherungsleistungen der Haftpflichtversicherung für VereineBetrag
    Personen- und Sachschäden (pauschal)10.000.000 €
    Abhandenkommen von Schlüssel & Codekarten300.000 €
    Schäden an gemieteten oder geliehen beweglichen Sachen (außer Kfz)

    100.000 €

    Worauf ist beim Abschluss einer Vereinshaftpflicht zu achten?

    Bei der Haftpflichtversicherung für Vereine und Verbände gibt es einiges zu beachten, nicht nur die finanziellen Aspekte.

    Lesen Sie sich immer die Versicherungsbedingungen durch und vergleichen Sie folgende Punkte:

    • Höhe der Deckungssumme: Diese sollte so hoch sein, dass alle Schadenersatzansprüche von Dritten, durch Sach-, Personen- und Vermögensschäden gedeckt sind. In unseren Tarifen haben wir eine Deckungssumme von 10.000.000 Euro, damit Sie in Ruhe Ihren Vereinstätigkeiten nachgehen können.
    • Versicherungsumfang: Vor dem Abschluss einer Vereinshaftpflicht ist es wichtig, den Versicherungsumfang des jeweiligen Versicherungsanbieters zu vergleichen. Achten Sie auch auf den versicherten Personenkreis, den Geltungsbereich sowie die Höhe der Versicherungssummen. Wir haben als Experte, mit führenden Versicherungsgesellschaften ein Konzept entwickelt, das speziell auf die Bedürfnisse der Vereine und Non-Profit-Organisationen zugeschnitten ist. Beispielsweise sind Schäden durch ehrenamtliche oder anderweitig helfende Personen in unserem Versicherungsschutz mit inbegriffen.
    • Leistungen: Lesen Sie sich genau durch, welche Risiken versichert sind, ob es gegebenenfalls bestimmte Ausschlüsse gibt oder hohe Selbstbehalte gelten. Vermeiden Sie auf jeden Fall eine Unterversicherung, um im Schadenfall nicht auf Ihren Kosten sitzen zu bleiben.
    • Zusatzleistungen: Jeder Verein, Verband oder NPO verfolgt einen eigenen Satzungszweck, deswegen ist es wichtig, dass auch dieLeistungen genauso individuell sind, wie der Verein selbst. Egal ob Vereinsheime, Zeltplätze, Segelboote oder Tiere, wir helfen Ihnen dabei alles, was Ihnen wichtig ist, abzusichern.
       

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    Vereinshaftpflicht - Schadensbeispiele

    • Durch einen Fehler eines Vereinsmitglieds wird fremdes Eigentum beschädigt. Die Kosten für die Reparatur oder gegebenenfalls den Ersatz (zum Zeitwert) trägt die Haftpflichtversicherung für Vereine.
    • Bei einem Sportfest stolpert ein Besucher über ein falsch verlegtes Kabel und bricht sich den Arm. Durch die Beeinträchtigung seiner Gesundheit verklagt er den Verein auf Schmerzensgeld. Die Vereinshaftpflicht deckt solche Personenschäden. Infolge dieses Unfalles fällt der Besucher drei Wochen an seinem Arbeitsplatz aus. Sein Arbeitgeber muss kurzfristig Aufträge zurückgeben, auch den daraus entstehenden Vermögensschaden trägt die Vereinshaftpflichtversicherung.
    • Ein Handballverein hält im Winter einen Schnupperkurs für neue Spielerinnen ab. Bei Glatteis wurde vergessen, den Eingangsbereich zur Halle zu streuen. Eine neue Spielerin rutscht aus und fällt unglücklich auf ihren Ellenbogen und bricht sich den Arm.  Das Schmerzensgeld, die Behandlungskosten und der Verdienstausfall werden von der Geschädigten gegenüber dem Handballverein geltend gemacht. Die Schadenhöhe von 3.500,- Euro wird von der Vereinshaftpflicht übernommen. 

    Diese Schadenbeispiele werden von der Haftpflicht für Vereine und Verbände (Pendant zur Betriebshaftpflicht) abgedeckt.

    Haben Sie Fragen zur Vereinshaftpflicht der Bernhard Assekuranz

    Sollten Sie auf diesen Seiten nicht ausreichende Antworten auf Ihre Fragen zur Vereinshaftpflicht finden, steht Ihnen unser Team der Abteilung Jugend, Bildung, Kultur, Freizeit und Natur gerne zur Verfügung.

    Weil Vereine wie Familie sind - vertrauensvoll versichert mit der Bernhard Assekuranz

    Kontakt

    Fragen & Antworten zur Haftpflichtversicherung für Vereine

    Handelt es sich bei der Vereinshaftpflicht um eine Pflichtversicherung?

    Auch wenn diese Haftpflichtversicherung per Gesetz nicht vorgeschrieben ist, sollte jeder Verein eine haben, da Sie für Schadenersatzansprüchen gegenüber Dritten haften.

    Gilt die Haftpflichtversicherung auch für Cannabis Social Clubs?

    ja, unsere Vereinshaftpflicht gilt auch für Cannabis Social Clubs.

    Welche Risiken sind in der Haftpflichtversicherung für Vereinsmitglieder nicht abgedeckt?

    Nicht versichert werden in der Vereinshaftpflichtversicherung außergewöhnliche Veranstaltungen, die sich in der Größe (mehr als 1.000 Besucher) und Risiko von gewöhnlichen Vereinsveranstaltungen abheben, so zum Beispiel Stadtfeste, Schützenfeste, Tanzveranstaltungen, Umzüge oder Konzerte. Auch der Auf- und Abbau von Festzelten, Bühnen, Verkaufsständen, Maibäumen, regelmäßige Gastronomie, der Betrieb von Kindertagesstätten etc. sind nicht in der Standard-Vereinshaftpflicht abgesichert, können aber zusätzlich eingeschlossen werden. Für Vereine, die Veranstaltungen dieser Art durchführen, gibt es die Veranstalterhaftpflicht, mit der Sie sich als Veranstalter dringend schützen sollten.

    Welche Deckungssumme ist sinnvoll?

    Die maximale Versicherungs- beziehungsweise Deckungssumme in Höhe von 10 Millionen Euro bietet in aller Regel ausreichend Schutz für Haftpflichtansprüche gegen den Verein.
    Sollte das Haftungsrisiko ausnahmsweise größer sein, ist eine Anpassung der Deckungssumme in der Vereinshaftpflichtversicherung unbedingt notwendig. Sollten Sie eine höhere Deckungssumme benötigen, zögern Sie nicht uns zu kontaktieren, wir erstellen für Ihren Verein oder gemeinnützige Organisation ein persönliches und unverbindliches Angebot. Uns ist es wichtig, dass Sie sich jederzeit sicher fühlen.

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    Wann brauche ich eine Veranstalterhaftpflichtversicherung?

    Sie brauchen zusätzlich zu Ihrer Vereinshaftpflicht eine Veranstalterhaftpflicht, wenn die zu versichernde Veranstaltung nicht dem Vereinszweck entspricht oder mit mehr als 1000 Besuchern gerechnet wird. Außerdem sind Risiken wie z. B. Ausgabe von Speisen und Getränken, eine Hüpfburg, Osterfeuer, Kutschen usw. zusätzlich abzusichern.

    ► Tarife zur kurzfristigen Veranstalterhaftpflichtversicherung und Online-Abschluss

    Was ist die Haushaltssumme eines Vereins?

    Bei der Haushaltssumme handelt es sich um die Summe aller Einnahmen, die ein Verein pro Jahr einnimmt.

    Hierzu zählen:

    • Mitgliederbeiträge
    • Erlöse aus Veranstaltungen
    • Sonstige Einnahmen

    Was bedeutet Verkehrssicherungspflicht? Obliegt diese dem Verein?

    Verkehrssicherheitspflicht ist eine deliktsrechtliche Verhaltenspflicht zur Abwehr von Gefahrenquellen. Die Unterlassung kann zu Schadensersatzansprüchen führen. Die Verkehrssicherungspflicht obliegt dem Verein z. B. wenn er ein Gebäude angemietet hat. Durch die Anmietung des Gebäudes ist er zuständig für das Räumen und Streuen der Zugangswege und Fußgängerwege vor dem Gebäude.

    Wie ist man als Ehrenamtlicher versichert?

    Wenn Sie ehrenamtlich tätig sind, sind Sie über die Haftpflicht für Vereine mit abgesichert. Diese Versicherung schließt der Verein für seine Mitglieder, Helfer und Freiwillige im Ehrenamt ab.

    Sind Schäden, welche die Mitarbeiter untereinander verursachen mitversichert?

    Ja, Schäden von Mitarbeitern und Mitgliedern untereinander, gelten als mitversichert.

    Sind Glasbruchschäden in der Vereinshaftpflicht abgedeckt?

    Glasbruchschäden an eigenen oder regelmäßig zur Nutzung überlassenen Räumlichkeiten sind durch eine separate Glasversicherung zu versichern.

    Sind Vermögensschäden in der Vereinshaftpflicht abgedeckt?

    Ja, soweit diese aus einem Personen- oder Sachschaden entstanden sind.
    Reine Vermögensschäden sind separat zu versichern (siehe Vermögensschadenhaftpflichtversicherung).

    Sind Schäden durch Kfz-Gebrauch in der Vereinshaftpflichtversicherung abgedeckt?

    Grundsätzlich sind Schäden durch den Kfz-Gebrauch in der Vereinshaftpflichtversicherung nicht abgedeckt. Schäden an Dritten, durch den Gebrauch von Kfz, sind über die gesetzlich vorgeschriebene Kfz-Haftpflichtversicherung abzuwickeln. In unserem Vereinshaftpflichtkonzept sind Schäden an fremden Kfz, die in Folge von Be- und Entladen entstehen, versichert.

    Mir ist eine Brille während der Vereinstätigkeit runtergefallen. Ist das versichert?

    Grundsätzlich sind im Bereich der Vereins-Haftpflichtversicherung nur Schäden gegenüber Dritten abgesichert. Wurde das Herunterfallen der Brille durch ein anderes Vereinsmitglied / Mitarbeiter verschuldet, ist dieser Schaden über den Passus Belegschaftshabe zu regulieren.

    Welche Auflagen müssen bei der Betreuung von Minderjährigen erfüllt sein?

    Grundsätzlich müssen alle gesetzlichen Auflagen erfüllt sein, um den Versicherungsschutz nicht zu gefährden. Im Rahmen unseres Vereinshaftpflichtkonzeptes ist die Aufsichtspflicht mitversichert.
    Die Aufsichtspflicht kann durch vorgegebene Abläufe oder einer vertraglichen Vereinbarung der gemeinnützigen Organisation übertragen werden.
    Die aufsichtsführenden Personen sollte sorgfältig ausgewählt werden, z. B. eine angemessene Ausbildung liegt vor (JULEICA-Card).

    Folgende Kontrollfragen können Ihre Einschätzung zur Aufsichtspflicht erleichtern:
    1) Bin ich darüber informiert, wo sich die mir anvertrauten Kinder und Jugendlichen befinden und was sie tun?
    2) Habe ich alle Vorkehrungen zum Schutze der mir Anvertrauten und Dritter getroffen?
    3) Habe ich auch in der jetzigen Situation alles Zumutbare getan, was vernünftigerweise unternommen werden muss, um Schäden zu verhindern?

    Greift unsere Vereinshaftpflicht auch bei Kooperationsveranstaltungen?

    Nein, über die Vereinshaftpflichtversicherung ist dies nicht automatisch versichert. Der Schutz muss zusätzlich beantragt bzw. abgeklärt werden.

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