Versicherungsschutz für den Verein und dessen Mitglieder
Unsere Haftpflicht für Vereine
ab 99 € pro Jahr
Gute Gründe für Bernhard - ausgezeichneter Versicherungsmakler
Die Haftpflichtversicherung für Vereine und andere Organisationsstrukturen, deckt Personen- sowie Sachschäden an Dritten, die während der Vereinstätigkeit auftreten können. Versichert ist jede Person, während Ihrer Tätigkeit für die versicherte Organisation.
Unsere Highlights
Exklusive Versicherungsleistungen
Prüfung der Haftung
Abwehr unberechtigter Ansprüche
Übernahme von berechtigten Ansprüchen
► Jetzt Vereinshaftpflicht abschließen
oder
Hinweis: Rechtsverbindlich sind alleine die Inhalte und der Wortlaut des Versicherungsscheins und der Versicherungsbedingungen.
Erstinformation – die Bernhard Assekuranz ist Ihr unabhängiger Versicherungsmakler für Vereinsversicherungen und kommunale Jugendarbeit
Die Vereinshaftpflicht gibt es bei uns bereits ab 99 € pro Jahr.
© BERNHARD Assekuranzmakler 2023
Deutschlands Beste
Wir stehen für Preis-Leistung, Service und Qualität, Sympathie und Vertrauen. Das und vieles mehr zeichnet uns aus.
Hohe Kundenzufriedenheit
Mit insgesamt über 600 positiven Bewertungen sind wir dankbar für das Vertrauen unserer Kunden und für die Bestätigung unserer Arbeit.
Persönliche Ansprechpartner
Als freier & unabhängiger Versicherungsmakler beraten wir Sie gerne persönlich und unverbindlich zu Ihren Versicherungsthemen.
Schon gewusst?
Mit unserem Tarifrechner können Sie nicht nur eine Vereinshaftpflichtversicherung direkt abschließen, sondern auch einfach selber ein unverbindliches Angebot berechnen.
Übersicht der wichtigsten Leistungen unserer Haftpflicht für Vereine:
Jetzt kostenloses und unverbindliches Angebot für Ihren Verein anfordern
Unsere Haftpflicht für Vereine gibt es bereits ab 8,25 € pro Monat. Als Experte für Vereine, Verbände und kommunale Jugendarbeit, verzichten wir jedoch bewusst auf einen Online-Versicherungsvergleich. Da wir mit den führenden Versicherungsgesellschaften besonders leistungsstarke und kosteneffiziente Rahmenverträge ausgehandelt haben, die auf die Bedürfnisse von Vereinen und weiteren gemeinnützigen Organisationsstrukturen zugeschnitten sind.
Folgende Faktoren entscheiden über die Kosten einer Haftpflicht für Vereine:
Kostenbeispiel für die kommunale Jugendarbeit
Verwaltungseinheit | Einwohner | Anzahl Jugendtreffs | Beitrag |
Gemeinde | 5.000 Einwohner | 1 | 10,00 € pro Monat |
Landkreis | 300.000 Einwohner | 7 | 32,50 € pro Monat |
Die Kosten für eine Gemeinde mit 5.000 Einwohnern und einem Jugendtreff beziffern sich auf 10,00 € monatlich.
Kostenbeispiel für eine Haftpflicht für Bildungsstätten
Bildungsstätte | Anzahl der Schüler | Beitrag |
Musikschule | 150 Schüler | 24,20 € pro Monat |
Volkshochschule | 2.000 Schüler | 108,40 € pro Monat |
Die Kosten für eine Vereinshaftpflicht für eine Musikschule beziffert sich auf 24,20 € monatlich.
Kostenbeispiel für Kindergärten, Museen und ähnlichem
Verwaltungseinheit | Anzahl | Beitrag |
Kindergarten | 50 Kinder | 14,60 € pro Monat |
Museum | 350 Besucher pro Tag | 44,20 € pro Monat |
Die Kosten für eine Haftpflichtversicherung für ein Museum beziffern sich auf 44,20 € monatlich.
Verein | Fußballverein |
Anzahl der Mitglieder | 300 |
Beitrag | 32,50 € pro Monat |
Die Kosten für eine Vereinshaftpflicht für einen Fußballverein beziffert sich auf 32,50 €* monatlich.
*Die angegebenen Preise sind Beispiele ohne Zusatzrisiken und Netto.
Die Haftpflichtversicherung ist für Vereine ohne Gewinnerzielungsabsicht (gemeinnützig) und gibt im Schadensfall rechtliche und finanzielle Sicherheit. Die Vereinshaftpflicht sichert alle Mitarbeiter und ehrenamtlich tätigen Personen und Organe (Vorstand des Vereins etc.) des Vereins / Verbands ab und gilt für den Fall, dass während der Vereinstätigkeit Dritte zu Schaden kommen, z. B. durch die Beschädigung fremden Eigentums.
Unser Rahmenkonzept der Haftpflichtversicherung 2023 umfasst dabei bereits die gängigen Tätigkeitsfelder und kann um Besonderheiten oder spezielle Aktivitäten bei Bedarf erweitert werden. Für alle Tätigkeitsfelder halten wir passende Rahmenverträge und individuelle Deckungskonzepte bereit. Diese finden Sie im Folgendem genauer beschrieben:
Haftpflicht für Bildungseinrichtungen
Als Betreiber einer Volkshochschule, eines Bildungszentrum, eines Tagungshauses oder Ähnlichem tragen Sie neben der Vereinshaftung, etwa auch das Betriebsstätten-Risiko oder die Verantwortung für Betriebspraktika etc. Unser Haftpflichtkonzept für Bildungseinrichtungen berücksichtigt auch diese Verantwortungsbereiche.
Haftpflicht für Übernachtungshäuser
Als Träger oder Betreiber von Übernachtungshäuser empfiehlt sich neben der Absicherung der Mitarbeit oder Ehrenamtlichen auch über die Risiken von Lebensmittelversorgung Ihrer Gäste, Veranstaltungen oder vorhandenen Kinderspielplätze oder ähnlichen nachzudenken. Auch das Thema Aufsichtspflicht kann besonders in Tagesstätten auf Sie zukommen. Diese und viele anderen Haftungsthematiken sind in unserem Haftpflichtkonzept für Übernachtungshäuser integriert oder versicherbar.
Haftpflicht für Kunst- und Kultureinrichtungen
Träger und Betreiber von Kunst- und Kultureinrichtungen wie etwa Jugendzentren, Bürgerhäusern, u. ä. beschäftigen sich gleichzeitig mit der Betreuung von Kindern und Jugendlichen (Aufsichtspflicht), sowie mit der Führung von Gastronomie und Eventmanagement. Außerdem gibt es weitere zahlreiche Bereiche, in denen Sie und Ihre Mitarbeiter sich auskennen müssen.
Durch diese Vielfältigkeit sind auch Haftungsrisiken wie Schäden aus dem Betrieb einer solchen Einrichtung oder der Durchführung von Konzerten, Ausstellungen sowie dem Betrieb von Sportanlagen wie Skateanlage oder Kletterparcours.
In unserem Haftpflichtkonzept für Einrichtungen der Kunst und Kulturszene können die vielfältigsten Risiken berücksichtigt werden, wobei die typischen Tätigkeitsbereiche bereits abgesichert sind.
Haftpflicht für kommunale Jugendarbeit
Haftpflichtversicherung für die kommunale Jugendarbeit von Gemeinden, Landratsämtern und weiteren KdöRs
Kommunale Jugendarbeit ist die von Gemeinden, dem Landkreis oder weiteren KdöRs getragene Jugendarbeit. Jedes Jahr werden hinsichtlich der kommunalen Jugendarbeit zahlreiche Veranstaltungen, Fahrten und Freizeiten, Bildungsseminare und Kultur-Events veranstaltet.
Auch wenn dies gut organisiert und vorbereitet ist, können schnell Schäden, Unfälle oder Probleme mit dem Versicherungsschutz auftreten. Dabei spielt natürlich auch immer die Aufsichtspflicht eine Rolle.
Diese und viele andere Haftungsthematiken sind in unserem Haftpflichtkonzept für kommunale Jugendarbeit integriert oder versicherbar.
Versicherungsleistungen der Haftpflichtversicherung für Vereine | Betrag |
---|---|
Personen- und Sachschäden (pauschal) | 10.000.000 € |
Abhandenkommen von Schlüssel & Codekarten | 300.000 € |
Schäden an gemieteten oder geliehen beweglichen Sachen (außer Kfz) | 100.000 € |
Bei der Haftpflichtversicherung für Vereine und Verbände gibt es einiges zu beachten, nicht nur die finanziellen Aspekte.
Lesen Sie sich immer die Versicherungsbedingungen durch und vergleichen Sie folgende Punkte:
Diese Schadenbeispiele werden von der Haftpflicht für Vereine und Verbände (Pendant zur Betriebshaftpflicht) abgedeckt.
Sollten Sie auf diesen Seiten nicht ausreichende Antworten auf Ihre Fragen zur Vereinshaftpflicht finden, steht Ihnen unser Team der Abteilung Jugend, Bildung, Kultur, Freizeit und Natur gerne zur Verfügung.
Weil Vereine wie Familie sind - vertrauensvoll versichert mit der Bernhard Assekuranz
Handelt es sich bei der Vereinshaftpflicht um eine Pflichtversicherung?
Auch wenn diese Haftpflichtversicherung per Gesetz nicht vorgeschrieben ist, sollte jeder Verein eine haben, da Sie für Schadenersatzansprüchen gegenüber Dritten haften.
Gilt die Haftpflichtversicherung auch für Cannabis Social Clubs?
ja, unsere Vereinshaftpflicht gilt auch für Cannabis Social Clubs.
Welche Risiken sind in der Haftpflichtversicherung für Vereinsmitglieder nicht abgedeckt?
Nicht versichert werden in der Vereinshaftpflichtversicherung außergewöhnliche Veranstaltungen, die sich in der Größe (mehr als 1.000 Besucher) und Risiko von gewöhnlichen Vereinsveranstaltungen abheben, so zum Beispiel Stadtfeste, Schützenfeste, Tanzveranstaltungen, Umzüge oder Konzerte. Auch der Auf- und Abbau von Festzelten, Bühnen, Verkaufsständen, Maibäumen, regelmäßige Gastronomie, der Betrieb von Kindertagesstätten etc. sind nicht in der Standard-Vereinshaftpflicht abgesichert, können aber zusätzlich eingeschlossen werden. Für Vereine, die Veranstaltungen dieser Art durchführen, gibt es die Veranstalterhaftpflicht, mit der Sie sich als Veranstalter dringend schützen sollten.
Welche Deckungssumme ist sinnvoll?
Die maximale Versicherungs- beziehungsweise Deckungssumme in Höhe von 10 Millionen Euro bietet in aller Regel ausreichend Schutz für Haftpflichtansprüche gegen den Verein.
Sollte das Haftungsrisiko ausnahmsweise größer sein, ist eine Anpassung der Deckungssumme in der Vereinshaftpflichtversicherung unbedingt notwendig. Sollten Sie eine höhere Deckungssumme benötigen, zögern Sie nicht uns zu kontaktieren, wir erstellen für Ihren Verein oder gemeinnützige Organisation ein persönliches und unverbindliches Angebot. Uns ist es wichtig, dass Sie sich jederzeit sicher fühlen.
Wann brauche ich eine Veranstalterhaftpflichtversicherung?
Sie brauchen zusätzlich zu Ihrer Vereinshaftpflicht eine Veranstalterhaftpflicht, wenn die zu versichernde Veranstaltung nicht dem Vereinszweck entspricht oder mit mehr als 1000 Besuchern gerechnet wird. Außerdem sind Risiken wie z. B. Ausgabe von Speisen und Getränken, eine Hüpfburg, Osterfeuer, Kutschen usw. zusätzlich abzusichern.
► Tarife zur kurzfristigen Veranstalterhaftpflichtversicherung und Online-Abschluss
Was ist die Haushaltssumme eines Vereins?
Bei der Haushaltssumme handelt es sich um die Summe aller Einnahmen, die ein Verein pro Jahr einnimmt.
Hierzu zählen:
Was bedeutet Verkehrssicherungspflicht? Obliegt diese dem Verein?
Verkehrssicherheitspflicht ist eine deliktsrechtliche Verhaltenspflicht zur Abwehr von Gefahrenquellen. Die Unterlassung kann zu Schadensersatzansprüchen führen. Die Verkehrssicherungspflicht obliegt dem Verein z. B. wenn er ein Gebäude angemietet hat. Durch die Anmietung des Gebäudes ist er zuständig für das Räumen und Streuen der Zugangswege und Fußgängerwege vor dem Gebäude.
Wie ist man als Ehrenamtlicher versichert?
Wenn Sie ehrenamtlich tätig sind, sind Sie über die Haftpflicht für Vereine mit abgesichert. Diese Versicherung schließt der Verein für seine Mitglieder, Helfer und Freiwillige im Ehrenamt ab.
Sind Schäden, welche die Mitarbeiter untereinander verursachen mitversichert?
Ja, Schäden von Mitarbeitern und Mitgliedern untereinander, gelten als mitversichert.
Sind Glasbruchschäden in der Vereinshaftpflicht abgedeckt?
Glasbruchschäden an eigenen oder regelmäßig zur Nutzung überlassenen Räumlichkeiten sind durch eine separate Glasversicherung zu versichern.
Sind Vermögensschäden in der Vereinshaftpflicht abgedeckt?
Ja, soweit diese aus einem Personen- oder Sachschaden entstanden sind.
Reine Vermögensschäden sind separat zu versichern (siehe Vermögensschadenhaftpflichtversicherung).
Sind Schäden durch Kfz-Gebrauch in der Vereinshaftpflichtversicherung abgedeckt?
Grundsätzlich sind Schäden durch den Kfz-Gebrauch in der Vereinshaftpflichtversicherung nicht abgedeckt. Schäden an Dritten, durch den Gebrauch von Kfz, sind über die gesetzlich vorgeschriebene Kfz-Haftpflichtversicherung abzuwickeln. In unserem Vereinshaftpflichtkonzept sind Schäden an fremden Kfz, die in Folge von Be- und Entladen entstehen, versichert.
Mir ist eine Brille während der Vereinstätigkeit runtergefallen. Ist das versichert?
Grundsätzlich sind im Bereich der Vereins-Haftpflichtversicherung nur Schäden gegenüber Dritten abgesichert. Wurde das Herunterfallen der Brille durch ein anderes Vereinsmitglied / Mitarbeiter verschuldet, ist dieser Schaden über den Passus Belegschaftshabe zu regulieren.
Welche Auflagen müssen bei der Betreuung von Minderjährigen erfüllt sein?
Grundsätzlich müssen alle gesetzlichen Auflagen erfüllt sein, um den Versicherungsschutz nicht zu gefährden. Im Rahmen unseres Vereinshaftpflichtkonzeptes ist die Aufsichtspflicht mitversichert.
Die Aufsichtspflicht kann durch vorgegebene Abläufe oder einer vertraglichen Vereinbarung der gemeinnützigen Organisation übertragen werden.
Die aufsichtsführenden Personen sollte sorgfältig ausgewählt werden, z. B. eine angemessene Ausbildung liegt vor (JULEICA-Card).
Folgende Kontrollfragen können Ihre Einschätzung zur Aufsichtspflicht erleichtern:
1) Bin ich darüber informiert, wo sich die mir anvertrauten Kinder und Jugendlichen befinden und was sie tun?
2) Habe ich alle Vorkehrungen zum Schutze der mir Anvertrauten und Dritter getroffen?
3) Habe ich auch in der jetzigen Situation alles Zumutbare getan, was vernünftigerweise unternommen werden muss, um Schäden zu verhindern?
Greift unsere Vereinshaftpflicht auch bei Kooperationsveranstaltungen?
Nein, über die Vereinshaftpflichtversicherung ist dies nicht automatisch versichert. Der Schutz muss zusätzlich beantragt bzw. abgeklärt werden.
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