Hinweis: Rechtsverbindlich sind alleine die Inhalte und der Wortlaut des Versicherungsscheins und der Versicherungsbedingungen.
Die Ausstellungsversicherung für Gemälde, Kunstgegenstände, u.v.m.
Erstinformation – die Bernhard Assekuranz ist Ihr unabhängiger Versicherungsmakler für Vereinsversicherungen & Co.
Gute Gründe für Bernhard - ausgezeichneter Versicherungsmakler
Mit der Ausstellungsversicherung für Veranstaltungen können Sie Ihre Exponate gegen Zerstörung, Beschädigung oder Abhandenkommen durch unvorhergesehene Ereignisse versichern.
Die kurzfristige Ausstellungsversicherung leistet eine Entschädigung für die versicherten Exponate bei:
Die Versicherungsprämie setzt sich ausfolgenden Faktoren zusammen:
Welche Exponate können versichert werden?
Versicherbare Kunstgegenstände:
Grundsätzlich sind nur die Exponate versichert, die in dem Vertrag pauschal deklariert worden sind.
Wie hoch ist die Selbstbeteiligung?
Die Selbstbeteiligung beträgt je Schadenfall 250,00 €.
Versicherungs- und Entschädigungswert
Der Versicherungs- und Entschädigungswert ist der Wert, den die versicherte Sache am Abgangsort zum Zeitpunkt des Versicherungsbeginns hatte. Es kann nur ein reeller Marktwert versichert werden - kein Liebhaberwert. Den Marktwert ermitteln Sie bitte durch geeignete Expertise (Katalog, Künstler, Sachverständige, …).
Über die kurzfristige Ausstellungsversicherung können Exponate bis zu einer Versicherungssumme von 500.000 € abgesichert werden.
Bei höheren Werten bitte anfragen!
Ausführliche Informationen zu unserer Ausstellungsversicherung für Veranstaltungen können Sie in unseren Versicherungsbedingungen nachlesen.