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Für Vereine, Verbände und Veranstalter

Ausrüstungsversicherung für Veranstaltungen

Unsere Highlights

  • für Zelte, Bühnen, Tribünen, Messestände und Inventar
  • für eigene, gemietete und ausgeliehene Ausrüstung
  • Selbstbeteiligung 250 € je Schadenfall
  • Geltungsbereich Europa, weltweit auf Anfrage
  • sofortige Versicherungszusage und Police
  • Vertrag endet automatisch nach der Veranstaltung

ab 139,75 € pro Veranstaltung

► jetzt abschließen

Das Wichtigste in Kürze

  • Schutz für Veranstaltungsausrüstung – versichert sind Zelte, Bühnen, Podien, Tribünen, Beschallungstürme, Messestände, Inventar, Requisiten und Dekoration
  • Eigene, gemietete und ausgeliehene Ausrüstung – auch fremdes Equipment ist versicherbar, solange es im Vertrag pauschal deklariert wurde
  • Zwei Deckungsstufen – Deckung A umfasst unter anderem Sturm ab Windstärke 8, Brand, Wasser, Diebstahl und Vandalismus; Deckung B zusätzlich stationäre Einlagerung und Transport von und zu den Einsatzorten
  • 250 € Selbstbeteiligung je Schadenfall
  • Entschädigung – bei reparierbaren Schäden die Reparaturkosten, bei Totalschaden der Zeitwert des Gegenstands
  • Vertrag pro Veranstaltung – Einmalprämie ab 139,75 €, sofortige Versicherungszusage, der Vertrag endet automatisch nach der Veranstaltung
  • Geltungsbereich Europa, weltweit auf Anfrage – begrenzt auf Ort und Dauer der angemeldeten Veranstaltung
  • Nicht versichert: Schäden beim Auf- und Abbau sowie Beschädigungen durch Teilnehmer – letztere sind ein Fall für die Veranstalterhaftpflicht

► Versicherungsschutz berechnen

Tino Braunschweig
Fachlich geprüft durch Tino Braunschweig Dipl.-Kfm. (FH)  ·  Fachbereichsleiter Vereine & Verbände
Aktualisiert August 2026

Was ist eine Ausrüstungsversicherung?

Eine Ausrüstungsversicherung schützt mobile Ausrüstung gegen Zerstörung, Beschädigung und Verlust — dort, wo die Inhalts- oder Hausratversicherung nicht greift, weil die Sachen unterwegs, im Freien oder bei Dritten im Einsatz sind.

Die Ausrüstungsversicherung für Veranstaltungen ist die Variante für Vereine, Verbände und Veranstalter. Sie versichert eigene, gemietete und ausgeliehene Ausrüstung für die Dauer einer angemeldeten Veranstaltung: Zelte, Bühnen, Tribünen, Messestände, Inventar, Requisiten und Dekoration. Der Vertrag wird pro Veranstaltung abgeschlossen und endet automatisch mit deren Ende.

Welche Ausrüstung ist über welche Versicherung geschützt?

Was Sie versichern möchtenPassendes Produkt
Zelte, Großzelte, Bühnen, Podien, Tribünen, Beschallungstürme, ToilettenwagenAusrüstungsversicherung für Veranstaltungen 
Messestände, Ausstellungshallen, Inventar, Requisiten, Dekoration, Fahnen, TrachtenAusrüstungsversicherung für Veranstaltungen 
Musikinstrumente, Noten und ZubehörMusikinstrumentenversicherung
Exponate, Gemälde, Kunstwerke, Leihgaben einer AusstellungAusstellungsversicherung
Licht-, Ton-, Medien- und Bürotechnik im dauerhaften VereinsbesitzElektronikversicherung
Sonstiges Vereinsinventar am VereinsortInhaltsversicherung
Schäden, die Teilnehmer oder Besucher verursachenVeranstalterhaftpflicht
Ausfall oder Absage der gesamten VeranstaltungVeranstaltungsausfallversicherung

Kurz: Die Ausrüstungsversicherung deckt die Sachen, die Sie für eine Veranstaltung aufbauen. Für Technik im dauerhaften Vereinsbesitz, für Instrumente, für Exponate und für Schäden an Dritten gibt es jeweils eigene Verträge.

Was ist versichert?

Versichert sind eigene sowie angemietete oder ausgeliehene Ausrüstungsgegenstände für Veranstaltungen. Versicherungsschutz besteht nur für die Sachen, die im Vertrag pauschal deklariert wurden.

KategorieBeispiele
ZelteGroßzelte für Gastronomie, Theater, Zirkus, VIP-Bereich, Sanitätsbereich
AufbautenBühnen, Podien, Tribünen, Beschallungstürme, Mischpult-Gerüste, Toilettenwagen
Messe & AusstellungMessestände, Ausstellungshallen
InventarBestuhlung, Galerie, Küchen- und Gastronomieeinrichtung, Zubehörteile
AusstattungRequisiten, Dekorationen, Bühnenbilder, Fahnen, Trachten

Deckung A und Deckung B

Die Ausrüstungsversicherung wird in zwei Deckungsstufen angeboten.

 Deckung ADeckung B
Sturm ab Windstärke 8, Hagel
Unfall (plötzliche mechanische Einwirkung von außen)
Brand, Blitzschlag, Explosion, Implosion
Wasser, Feuchtigkeit, Überschwemmung, Erdrutsch, Lawinen, Elementarereignisse
Diebstahl, Einbruchdiebstahl, Unterschlagung, Raub, räuberische Erpressung
Vandalismus (mutwillige Beschädigung durch Außenstehende, Vorsatz Dritter)
Stationäre Einlagerung
Transport von und zu den Einsatzorten

Hinweis zu Sturm: Versicherungsschutz besteht erst ab Windstärke 8. Schwächerer Wind ist nicht versichert.

Was ist nicht versichert?

Nicht versichert sind insbesondere:

  • Schäden beim Auf- und Abbau 
  • Beschädigungen durch die Teilnehmer — dabei handelt es sich um einen Haftpflichtschaden, der über die Veranstalterhaftpflicht abzusichern ist
  • Vorsätzliche, mutwillige und grob fahrlässige Beschädigung durch den Versicherungsnehmer oder seine Beauftragten
  • Mut- und böswillige Beschädigung am Inventar
  • Schäden, die unmittelbar oder mittelbar auf bereits vorhandene Mängel zurückzuführen sind
  • Schäden durch Aufruhr, Plünderung und Kriegsereignisse
  • Gewöhnliche Abnutzung und Wertminderung

Ausführliche Informationen zu unserer Ausrüstungsversicherung für Veranstaltungen zum Schutz von Equipment und Geräten können Sie in unseren Versicherungsbedingungen nachlesen.

Ausrüstungsversicherung Info

Was kostet die Ausrüstungsversicherung?

Die Ausrüstungsversicherung für Veranstaltungen kostet ab 139,75 € pro Veranstaltung. Es wird eine Einmalprämie je angemeldeter Veranstaltung erhoben.

Die Prämie richtet sich nach drei Faktoren:

Faktor 
Art der Zelte und Sachenz. B. Großzelt, Bühne, Messestand, Inventar
Wert der Zelte und SachenAnschaffungswerte inklusive Mehrwertsteuer
Dauer der Veranstaltung inklusive Auf- und Abbauzeit

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Was zahlt die Versicherung im Schadenfall?

FallLeistung
Reparierbarer SchadenKosten einer ordnungsgemäß durchgeführten Reparatur
TotalschadenZeitwert — der Wert, den der Gegenstand bei Eintritt des Versicherungsfalls besaß
Wertminderung nach Reparaturnicht ersatzpflichtig
Selbstbeteiligung250 € je Schadenfall
Vandalismus an Toilettenanlagen und -wagenAnfragepflicht bezüglich Prämie und Selbstbeteiligung

So wird die Versicherungssumme ermittelt: Maßgeblich ist — unabhängig vom Alter der Sachen — der heutige Listenpreis beziehungsweise Kauf- oder Wiederbeschaffungspreis fabrikneuer Sachen, einschließlich Fracht- und Installationskosten sowie Mehrwertsteuer, ohne Rabatte.

Wichtig: Die Versicherungssumme wird zum Neuwert bemessen, damit der Bestand vollständig erfasst ist. Die Entschädigung im Totalschadenfall erfolgt zum Zeitwert.

Ihre Ausrüstungsversicherung – schnell und unkompliziert

  1. Grunddaten zur Organisation eingeben
    Tragen Sie die Grundinformationen zu Ihrer Organisation ein und wählen Sie den passenden Versicherungsschutz.
  2. Angaben vervollständigen
    Tragen Sie Details zu Ihrem Verein und eventuelle Vorschäden ein.
  3. Unverbindliches Angebot & Online-Abschluss
    Erhalten Sie ein persönliches Angebot – unverbindlich und direkt abschließbar.

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