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Bernhard Assekuranzmakler
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Die Musikinstrumentenversicherung

für Instrumente, Geräte, Zubehör und Co.

Versicherungsschutz

  • für Musikinstrumente aller Art
  • bei Zerstörung, Beschädigung oder Entwendung
  • auch für Zubehör wie Notenpult, Drumsticks, etc.
  • sofortige Versicherungszusage und Police

ab 78 € pro Veranstaltung

► Jetzt abschließen

Was ist eine Musikinstrumentenversicherung?

Die Musikinstrumentenversicherung versichert Ihre Instrumente oder Zubehör während Ihrer Veranstaltung gegen Beschädigung, Zerstörung oder Entwendung durch unvorhergesehene Ereignisse. Ob als Hobbymusiker oder Künstler, die Leidenschaft für Ihr Instrument steht für Sie im Vordergrund. Neben dem ideellen Wert hat ein Musikinstrument auch hohe Kosten in der Herstellung und ist oftmals nur schwer ersetzbar.

Eine Instrumentenversicherung ist der perfekte Schutz um bei Touren sicher am Veranstaltungsort zu sein. Sichern Sie sich auch vor Diebstahl ab, denn bei Ihrem Konzert soll die Musik im Vordergrund stehen und nicht die Sorge um Ihr Instrument. Auf Veranstaltungen kann es schnell zu Gefahren für Ihr Musikinstrument kommen - ein passender Versicherungsschutz ist deshalb sehr wichtig!

Welche Musikinstrumente können versichert werden?

Grundsätzlich können Musikinstrumente aller Art versichert werden. 

Es gibt viele Arten von wertvollen Musikinstrumenten, hier sind einige Beispiele:

  • Streichinstrumente: Geigen, Bratschen, Celli, Kontrabässe
  • Klavier und Flügel
  • Blasinstrumente: Saxophone, Trompeten, Klarinetten
  • Schlaginstrumente: Schlagzeug, Becken, Marimbas
  • Gitarren: Akustik- und E-Gitarren
  • Harmonikas: Akkordeons, Mundharmonikas
  • Orgeln

► Musikinstrumentenversicherung berechnen

Welches Zubehör kann versichert werden?

Im Rahmen einer Musikinstrumenten-Versicherung können alle Arten von Zubehör versichert werden.

Es gibt eine Vielzahl von Zubehör für wertvolle Musikinstrumente, die den Schutz und die Pflege der Instrumente unterstützen und somit deren Wert erhalten können. Einige Beispiele sind:

  • Instrumentenkoffer oder -taschen: Diese bieten Schutz vor Stößen und Feuchtigkeit, wenn das Instrument transportiert wird.
  • Stimmgeräte: Ein akkurates Stimmgerät ist essenziell für Instrumente wie Gitarren, Geigen oder Blasinstrumente.
  • Feuchthaltemittel: Für Instrumente aus Holz, wie beispielsweise Klarinetten oder Oboen, kann ein Feuchthaltemittel helfen, das Holz in einem optimalen Zustand zu halten.
  • Reinigungsmittel: Um die Instrumente in einwandfreiem Zustand zu halten, gibt es spezielle Reinigungsmittel für unterschiedliche Instrumente und Materialien.
  • Ständer: Stative oder Aufhängungen für Instrumente können dazu beitragen, dass diese sicher aufbewahrt werden und nicht herunterfallen.
  • Saiten, Bögen, Mundstücke und ähnliches: Ersatzteile für Instrumente können helfen, deren Klangqualität und Leistung zu verbessern oder aufrechtzuerhalten.

Leistungsumfang

Die Musikinstrumentenversicherung übernimmt die entstandenen Kosten, die durch:

  • Zerstörung,
  • Beschädigung oder
  • Entwendung durch unvorhergesehene Ereignisse

während der versicherten Veranstaltung entstehen.

► Jetzt Instrument versichern

Wie berechnen sich die Kosten der Musikinstrumentenversicherung?

Die Versicherungsprämie setzt sich ausfolgenden Faktoren zusammen:

  • Art der Risikogruppe
  • Wert der versicherten Instrumente oder Sachen

Fragen und Antworten zur Instrumentenversicherung

Welches Elektronik-Equipment kann versichert werden?

Elektronik-Equipment wie z. B. Übertragungs-, Verstärker-, Zusatz- und sonstige Geräte, Lautsprecher, Mikrofone, Kabel etc. (der Wert der Musikinstrumente sollte dabei mindestens 50 % der Gesamt-Versicherungssumme betragen).

Das benötigte elektronische Equipment für Veranstaltungen hängt stark von der Art und Größe der Veranstaltung ab. Hier sind einige Beispiele für typisches Equipment, das für verschiedene Arten von Veranstaltungen benötigt wird:

  • Konzerte: Mischpulte, Lautsprecher, Monitorboxen, Verstärker, Mikrofone, DI-Boxen, Effektgeräte, Kabel, Stative
  • Konferenzen: Rednerpulte, Mikrofone, Mischpulte, Lautsprecher, Projektoren, Leinwände, Laptop-Stative, Verkabelung, Adapter
  • Theateraufführungen: Mischpulte, Lautsprecher, Monitorboxen, Verstärker, Mikrofone, DI-Boxen, Effektgeräte, Funkmikrofone, Kabel, Stative, Lichtanlagen, Scheinwerfer, Dimmer, Steuerpulte, DMX-Splitter, Nebelmaschinen
  • DJ-Auftritte: Mischpulte, DJ-Controller, DJ-Player, Kopfhörer, Lautsprecher, Verstärker, Subwoofer, Effektgeräte, Mikrofone, Kabel, Stative, Lichtanlagen, Scheinwerfer, Lichtsteuerungen, Traversen

Grundsätzlich ist nur das Instrument bzw. Gerät versichert, das im Vertrag angegeben wurde.

Wer braucht eine Musikinstrumentenversicherung?

Die Versicherung empfiehlt sich für alle Maßnahmeträger und Einrichtungen aus den Bereichen Kinder, Jugend, Kultur, Bildung, Freizeit und sonstige gemeinnützige Organisationen.

Wie hoch ist die Selbstbeteiligung?

Selbstbeteiligung:

  • Je Schaden 10%, mind. 50 €, max. 500€.
  • Abhandenkommen bzw. einfachen Diebstahl 25 %, mind. 50€

Wie hoch sollte der anzugebene Wert sein?

Als Versicherungswert gilt derjenige Betrag, der allgemein erforderlich ist, um im Zeitpunkt des Schadenfalles neue Sachen und Instrumente gleicher Art und Güte am ständigen Wohnort des Versicherungs-nehmers anzuschaffen, abzüglich eines dem Zustand der versicherten Sachen (Alter, Abnutzung, Gebrauch etc.) entsprechenden Betrages (Zeitwert).
Es kann kein Liebhaberwert versichert werden!

Geltungsbereich

Die Versicherung für Ihr Instrument gilt Europaweit (Weltweit auf Anfrage).

Beispiele für einen Schaden:

Schadensfall Nr.1:

Sie fahren mit dem Fahrrad zum Geigenunterricht und müssen an einer Ampel ruckartig bremsen, weil die Ampel gerade auf rot umschaltet. Durch die Blockade des Vorderrads rutscht ihr Geigenkoffer ab und fällt auf die Straße. Der komplette Korpus des Instruments ist beschädigt und muss ersetzt werden. In diesem Fall greift die Instrumentenversicherung und sichert sie vor hohen Kosten ab.

Schadensfall Nr.2:

Ein Kind beschädigt bei einem Sinfonie-Konzert eine teure Violine. Der Schaden beläuft sich auf 850€ und muss von den Eltern ersetzt werden. Die Eltern haben weder eine Hausratversicherung noch eine Musikinstrumentenversicherung abgeschlossen und müssen selbst für den Schaden aufkommen. Kurz danach kauft der Vater dem Kind eine neue Violine. Gleich nach dem Besuch im Instrumentengeschäft kümmert er sich um den passenden Versicherungsschutz für die neue Violine.

 

Ausführliche Informationen zu unserer Musikinstrumentenversicherung für Veranstaltungen zum Schutz von Instrumenten können Sie in unseren Versicherungsbedingungen nachlesen.

Musikinstrumentenversicherung Info

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