Wer braucht eine Musikinstrumentenversicherung?
Das Konzept richtet sich an Musikvereine, Blaskapellen, Spielmannszüge, Chöre, Orchester und Ensembles ebenso wie an Schulen, Jugendzentren und weitere gemeinnützige Träger aus den Bereichen Kinder, Jugend, Kultur, Bildung und Freizeit. Sinnvoll ist der Schutz überall dort, wo Instrumente im Eigentum des Vereins stehen und bei Auftritten eingesetzt oder transportiert werden.
Was kostet die Musikinstrumentenversicherung?
Die Einzelabsicherung beginnt bei 78,00 € brutto, der Jahresvertrag bei 92,82 €. In beiden Beträgen ist die Versicherungssteuer bereits enthalten. Wie hoch der Beitrag konkret ausfällt, hängt von Risikogruppe und Versicherungssumme ab – der Rechner zeigt das Ergebnis in wenigen Minuten.
Sind Verstärker, Lautsprecher und Mikrofone mitversichert?
Ja, solange der Anteil der Musikinstrumente 50 Prozent der Versicherungssumme übersteigt. Möchte ein Verein überwiegend Technik absichern, greift stattdessen die Elektronikversicherung.
Wo gilt die Musikinstrumentenversicherung?
Versichert ist der Veranstaltungsort im geografisch verstandenen Europa – also auch in Ländern außerhalb der EU. Findet der Auftritt außerhalb Europas statt, etwa auf einer Konzertreise nach Übersee, besteht kein Schutz.
Sind Instrumente versichert, die über Nacht im Vereinsbus bleiben?
Nein. Nach der Nachtzeitklausel ist Diebstahl aus einem über Nacht unbeaufsichtigt abgestellten Fahrzeug ausgeschlossen – der häufigste Fall im Vereinsalltag. Bringen Sie Instrumente und Technik deshalb noch am selben Abend in einen verschlossenen Raum.
Wie hoch ist die Selbstbeteiligung?
Je Schaden 10 Prozent, mindestens 50 € und höchstens 500 €. Bei Abhandenkommen oder einfachem Diebstahl 25 Prozent, mindestens 50 €.
Welcher Wert muss für die Instrumente angegeben werden?
Maßgeblich ist der Zeitwert: der Betrag, der nötig wäre, um zum Zeitpunkt des Schadens ein neues Instrument gleicher Art und Güte anzuschaffen, abzüglich eines Betrags für Alter, Abnutzung und Gebrauch. Ein Liebhaberwert, der aus persönlicher Bindung oder Seltenheit entsteht, lässt sich nicht versichern.
Bei welchen Vereinsveranstaltungen ist der Schutz sinnvoll?
Typisch sind Jahres- und Frühjahrskonzerte, Kirchenkonzerte, Wertungsspiele und Wettbewerbe, Marschmusikparaden und Umzüge, Auftritte im Festzelt sowie Gastspiele bei befreundeten Vereinen. Gemeinsam ist diesen Anlässen, dass Instrumente transportiert, auf- und abgebaut und in fremder Umgebung gespielt werden – die drei häufigsten Schadenmomente.
Braucht der Verein zusätzlich eine Veranstalterhaftpflicht?
Die beiden Versicherungen decken unterschiedliche Richtungen ab. Die Musikinstrumentenversicherung ersetzt Schäden an den eigenen Instrumenten des Vereins. Die Veranstalterhaftpflicht kommt für Schäden auf, die der Verein bei Dritten verursacht – etwa wenn ein Besucher über ein Kabel stürzt oder die gemietete Halle beschädigt wird. Für Vereinsfeste und Konzerte mit Publikum sind beide sinnvoll; die Veranstalterhaftpflicht beginnt bei 105,35 € pro Veranstaltung.
Wie lassen sich Schäden an Instrumenten bei Veranstaltungen vermeiden?
Sichere Lagerung und Transport in gepolsterten Koffern, Schutz vor extremen Temperaturen und Feuchtigkeit, klar zugewiesene Abstellbereiche auf und hinter der Bühne, Zugangsbeschränkung für Bereiche mit Instrumenten, ein Sicherheitscheck vor der Veranstaltung und ein Notfallplan mit Kontaktdaten eines Reparaturbetriebs vor Ort.