ab 78 € pro Veranstaltung
Die Musikinstrumentenversicherung versichert Ihre Instrumente oder Zubehör während Ihrer Veranstaltung gegen Beschädigung, Zerstörung oder Entwendung durch unvorhergesehene Ereignisse. Ob als Hobbymusiker oder Künstler, die Leidenschaft für Ihr Instrument steht für Sie im Vordergrund. Neben dem ideellen Wert hat ein Musikinstrument auch hohe Kosten in der Herstellung und ist oftmals nur schwer ersetzbar.
Eine Instrumentenversicherung ist der perfekte Schutz um bei Touren sicher am Veranstaltungsort zu sein. Sichern Sie sich auch vor Diebstahl ab, denn bei Ihrem Konzert soll die Musik im Vordergrund stehen und nicht die Sorge um Ihr Instrument. Auf Veranstaltungen kann es schnell zu Gefahren für Ihr Musikinstrument kommen - ein passender Versicherungsschutz ist deshalb sehr wichtig!
Grundsätzlich können Musikinstrumente aller Art versichert werden.
Es gibt viele Arten von wertvollen Musikinstrumenten, hier sind einige Beispiele:
Im Rahmen einer Musikinstrumenten-Versicherung können alle Arten von Zubehör versichert werden.
Es gibt eine Vielzahl von Zubehör für wertvolle Musikinstrumente, die den Schutz und die Pflege der Instrumente unterstützen und somit deren Wert erhalten können. Einige Beispiele sind:
Die Musikinstrumentenversicherung übernimmt die entstandenen Kosten, die durch:
während der versicherten Veranstaltung entstehen.
Die Versicherungsprämie setzt sich ausfolgenden Faktoren zusammen:
Welches Elektronik-Equipment kann versichert werden?
Elektronik-Equipment wie z. B. Übertragungs-, Verstärker-, Zusatz- und sonstige Geräte, Lautsprecher, Mikrofone, Kabel etc. (der Wert der Musikinstrumente sollte dabei mindestens 50 % der Gesamt-Versicherungssumme betragen).
Das benötigte elektronische Equipment für Veranstaltungen hängt stark von der Art und Größe der Veranstaltung ab. Hier sind einige Beispiele für typisches Equipment, das für verschiedene Arten von Veranstaltungen benötigt wird:
Grundsätzlich ist nur das Instrument bzw. Gerät versichert, das im Vertrag angegeben wurde.
Wer braucht eine Musikinstrumentenversicherung?
Die Versicherung empfiehlt sich für alle Maßnahmeträger und Einrichtungen aus den Bereichen Kinder, Jugend, Kultur, Bildung, Freizeit und sonstige gemeinnützige Organisationen.
Wie hoch ist die Selbstbeteiligung?
Selbstbeteiligung:
Wie hoch sollte der anzugebene Wert sein?
Als Versicherungswert gilt derjenige Betrag, der allgemein erforderlich ist, um im Zeitpunkt des Schadenfalles neue Sachen und Instrumente gleicher Art und Güte am ständigen Wohnort des Versicherungs-nehmers anzuschaffen, abzüglich eines dem Zustand der versicherten Sachen (Alter, Abnutzung, Gebrauch etc.) entsprechenden Betrages (Zeitwert).
Es kann kein Liebhaberwert versichert werden!
Geltungsbereich
Die Versicherung für Ihr Instrument gilt Europaweit (Weltweit auf Anfrage).
Beispiele für einen Schaden:
Sie fahren mit dem Fahrrad zum Geigenunterricht und müssen an einer Ampel ruckartig bremsen, weil die Ampel gerade auf rot umschaltet. Durch die Blockade des Vorderrads rutscht ihr Geigenkoffer ab und fällt auf die Straße. Der komplette Korpus des Instruments ist beschädigt und muss ersetzt werden. In diesem Fall greift die Instrumentenversicherung und sichert sie vor hohen Kosten ab.
Ein Kind beschädigt bei einem Sinfonie-Konzert eine teure Violine. Der Schaden beläuft sich auf 850€ und muss von den Eltern ersetzt werden. Die Eltern haben weder eine Hausratversicherung noch eine Musikinstrumentenversicherung abgeschlossen und müssen selbst für den Schaden aufkommen. Kurz danach kauft der Vater dem Kind eine neue Violine. Gleich nach dem Besuch im Instrumentengeschäft kümmert er sich um den passenden Versicherungsschutz für die neue Violine.
Ausführliche Informationen zu unserer Musikinstrumentenversicherung für Veranstaltungen zum Schutz von Instrumenten können Sie in unseren Versicherungsbedingungen nachlesen.