Hinweis: Rechtsverbindlich sind alleine die Inhalte und der Wortlaut des Versicherungsscheins und der Versicherungsbedingungen.
Die Fotoapparate- und Videokameraversicherung für Kameras, Videokameras, Equipment, u.v.m.
Erstinformation – die Bernhard Assekuranz ist Ihr unabhängiger Versicherungsmakler für Vereinsversicherungen & Co.
Gute Gründe für Bernhard - ausgezeichneter Versicherungsmakler
Die kurzfristige Fotoapparate- und Videokameraversicherung leistet eine Entschädigung für die versicherten Gegenstände bei Zerstörung, Beschädigung und Entwendung durch unvorhergesehene Ereignisse.
Die Versicherung übernimmt die entstanden Kosten, die durch Zerstörung, Beschädigung oder Verlust, an der versicherten Gegenständen entstehen.
Zu den versicherten Risiken zählen:
Grundsätzlich sind nur die Sachen und Gegenstände versichert, die in dem Vertrag pauschal deklariert worden sind.
Die Versicherungsprämie setzt sich ausfolgenden Faktoren zusammen:
Welche Geräte können versichert werden?
Versichert werden können:
Wie hoch ist die Selbstbeteiligung?
Die Selbstbeteiligung beträgt bei Schäden durch Abhandenkommen bzw. durch einfachen Diebstahl 10 %, mindestens aber 25,00 €, im Einzelfall können auch höhere Selbstbeteiligungen vereinbart werden.
Wann besteht Versicherungsschutz?
Versicherungsschutz besteht:
Wie hoch sollte die gewählte Versicherungssumme sein?
Als Versicherungswert gilt derjenige Betrag, der allgemein erforderlich ist, um im Zeitpunkt des Schadenfalles neue Sachen und Geräte gleicher Art und Güte am ständigen Wohnort des Versicherungsnehmers anzuschaffen, abzüglich eines den Zustand der versicherten Sachen (Alter, Abnutzung, Gebrauch etc.) entsprechenden Betrages (Zeitwert).
Es kann kein Liebhaberwert versichert werden!
In welchen Ländern besteht Versicherungsschutz?
Wir bieten zwei unterschiedliche Geltungsbereiche an:
Ausführliche Informationen zu unserer Fotoapparate- und Videokameraversicherung können Sie in unseren Versicherungsbedingungen nachlesen.