Eine Werkverkehrsversicherung ist ein unverzichtbarer Schutz für Unternehmen, die regelmäßig eigene Güter mit eigenen Fahrzeugen und Personal transportieren, führen nach § 1 Abs. 2 GüKG Werkverkehr durch. Für sie besteht keine Versicherungspflicht nach § 2 GüKG, doch eine freiwillige Werkverkehrsversicherung schützt vor hohen Verlusten bei Unfällen, Diebstahl oder Vandalismus. Sie bietet einen umfassenden Schutz vor einer Vielzahl von Risiken, die während des Transports auftreten können. Dazu gehören Schäden an den Materialien selbst, die durch Unfälle, schlechte Straßenverhältnisse oder unsachgemäße Handhabung verursacht werden können.
Darüber hinaus deckt eine Werkverkehrsversicherung auch Schäden ab, die durch das transportierte Material verursacht werden können. Ein Beispiel dafür wäre, wenn Materialien auf der Straße herunterfallen und ein anderes Fahrzeug beschädigen. Solche Vorfälle können erhebliche finanzielle Verluste verursachen, sowohl durch die Beschädigung der Materialien selbst als auch durch mögliche Haftungsansprüche.
Die Werkverkehrsversicherung ist besonders wichtig für Unternehmen, die regelmäßig Waren, Materialien oder Ausrüstung transportieren. Hier sind einige Beispiele:
- Bauunternehmen: Diese Firmen bewegen oft wertvolle Maschinen und Materialien zu verschiedenen Baustellen.
- Handwerksbetriebe: Handwerker wie Elektriker, Maler oder Installateure bringen ihre Werkzeuge und Materialien zu den Einsatzorten.
- Lieferdienste: Unternehmen, die Waren direkt an Kunden ausliefern, sind auf eine solche Versicherung angewiesen.
- Industrieunternehmen: Diese Unternehmen bewegen häufig teure und sensible Ausrüstung oder Produkte.
- Landwirtschaftliche Betriebe: In der Landwirtschaft werden oft teure Maschinen und Ernteprodukte befördert.
- Einzelhandelsunternehmen: Sie bringen Waren von Lagern zu Verkaufsstellen oder direkt zu Kunden.