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Bernhard Assekuranzmakler
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Die D&O-Versicherung

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  • Schutz vor persönlicher Haftung (Innen- und Außenhaftung)
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Was ist eine D&O-Versicherung für Geschäftsführer?

Eine D&O-Versicherung ist eine spezielle Art von Haftpflichtversicherung für Geschäftsführer. Sie bietet Schutz vor finanziellen Schäden, die durch berufliche Fehlentscheidungen entstehen können und das eigene Unternehmen oder Dritte betreffen. Die Versicherung deckt sowohl Ansprüche aus dem Unternehmen selbst (Innenhaftung) als auch von externen Parteien (Außenhaftung) ab und kann auch die Kosten für Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit der Abwehr von Ansprüchen übernehmen.

 

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Für welche Geschäftsführer ist eine D&O-Versicherung empfehlenswert?

Eine D&O-Versicherung ist für alle Geschäftsführer empfehlenswert, die eine hohe Verantwortung tragen und für berufliche Fehler persönlich haftbar gemacht werden können. Dies gilt insbesondere für Geschäftsführer von Unternehmen mit komplexen gesetzlichen Anforderungen und hohen Haftungsrisiken. Eine D&O-Versicherung kann finanziellen Schutz bieten und das Risiko einer persönlichen Haftung reduzieren. Sie ist daher für Geschäftsführer in vielen wirtschaftlichen Bereichen sinnvoll.

Hier sind einige Beispiele von Situationen, in denen eine D&O-Versicherung für Geschäftsführer hilfreich sein kann:

  • Ein Geschäftsführer trifft eine Fehlentscheidung bei der Auswahl eines Lieferanten, was zu erheblichen finanziellen Verlusten für das Unternehmen führt. In diesem Fall kann die D&O-Versicherung vor Regressansprüchen des Unternehmens schützen.
  • Bei der Überwachung von Compliance-Vorschriften wird die Sorgfaltspflicht verletzt, was zu einer Geldstrafe für das Unternehmen führt. Auch hier kann die D&O-Versicherung vor Regressansprüchen des Unternehmens schützen.
  • Eine Fehlentscheidung bei der Preisgestaltung eines Produkts führt zu einem Rechtsstreit mit einem Kunden. In diesem Fall kann die D&O-Versicherung die Kosten des Rechtsstreits übernehmen.

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Was deckt die D&O Versicherung für Geschäftsführer ab?

Eine D&O-Versicherung für Geschäftsführer bietet Schutz vor Haftungsansprüchen sowohl von innen als auch von außen. Innenhaftung bezieht sich auf Fehler, die das Unternehmen selbst betreffen und für die das Unternehmen Schadensersatz von seinem eigenen Manager fordert. Außenhaftung bezieht sich auf Fehler, die Dritte schädigen und für die diese Schadensersatz fordern. Es gibt auch eine gesamtschuldnerische Haftung, bei der die Führungskraft für Fehler von Mitarbeitern haftet.

Die Versicherung deckt wesentliche Elemente wie Schadensersatzansprüche, juristische Kosten, Beratungskosten und Gehaltsfortzahlungen bis zu einer definierten Obergrenze ab.

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Fragen und Antworten zur D&O für Geschäftsführer

Was sind die größten Risiken für Geschäftsführer?

Geschäftsführer sind zahlreichen Risiken ausgesetzt und tragen eine hohe Verantwortung. Zu den größten Risiken gehören die persönliche Haftung für Fehler, die in der beruflichen Funktion gemacht werden, der Verlust des Kündigungsschutzes, teure Rechtsstreitigkeiten und die Verletzung von Pflichten wie der treuhänderischen Wahrnehmung fremder Vermögensinteressen und der Sorge für einen reibungslosen Betriebsablauf. Um sich vor diesen Risiken zu schützen, empfiehlt es sich für Geschäftsführer, eine D&O-Versicherung abzuschließen.

Was ist nicht versichert?

Eine D&O-Versicherung für Geschäftsführer bietet Schutz vor vielen Risiken, aber es gibt auch einige Ausschlüsse. Dazu gehören beispielsweise bereits bekannte Schäden oder Pflichtverletzungen, rechtsanhängige Verfahren, vorsätzliche Pflichtverletzungen und Vertragsstrafen, Bußgelder und Geldstrafen. Diese sind normalerweise nicht von der Versicherung abgedeckt. Es ist wichtig zu beachten, dass die genauen Ausschlüsse von Vertrag zu Vertrag unterschiedlich sein können und es empfiehlt sich, die Bedingungen sorgfältig zu prüfen.

Wie hoch ist der Selbstbehalt?

Der Selbstbehalt bei einer D&O-Versicherung für Geschäftsführer variiert je nach Versicherungsvertrag und den individuellen Bedingungen. Der Selbstbehalt ist der Betrag, den der Versicherte im Schadensfall selbst tragen muss, bevor die Versicherung die Kosten übernimmt.

Was ist das Claims-Made-Prinzip?

Das Claims-Made-Prinzip ist ein Prinzip in der Versicherungswirtschaft, das den Zeitpunkt des Versicherungsfalls definiert. Es wird häufig bei D&O-Policen und Cyber-Versicherungen eingesetzt. Nach diesem Prinzip besteht Versicherungsschutz nur dann, wenn die Anspruchserhebung innerhalb der Versicherungslaufzeit erfolgt. Das bedeutet, dass der Versicherungsfall zu dem Zeitpunkt als eingetreten gilt, zu dem der Geschädigte Schadenersatzansprüche gegen den Versicherungsnehmer erhebt.

Ist für GmbH-Geschäftsführer bei einer Insolvenz eine D&O-Versicherung sinnvoll?

Eine D&O-Versicherung kann für GmbH-Geschäftsführer im Falle einer Insolvenz von Vorteil sein. Der Bundesgerichtshof hat am 18.11.2020 entschieden, dass D&O-Versicherungen im Insolvenzfall Deckung gewähren. Das bedeutet, dass Ansprüche gegen GmbH-Geschäftsführer aufgrund von Zahlungen nach Eintritt der Insolvenzreife von einer D&O-Versicherung ersetzt werden können. Es ist jedoch empfehlenswert, die Klauseln der D&O-Versicherung detailliert zu prüfen bzw. überprüfen zu lassen.

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