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Unser Bauherren-Rechtsschutz

  • Der Rechtsschutz für Bauherren
  • auch bei Streitigkeiten mit der Bau­antragsbehörde
  • bei Konflikten, die beim Kauf, Bau oder Sanierung auftreten

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Was ist ein Bauherren-Rechtsschutz?

Ein Bauherren-Rechtsschutz für Unternehmen ist eine Versicherung, die Ihnen beim Bauen, Kaufen und Sanieren hilft, Ihre Rechte zu schützen. Er deckt die hohen Kosten eines Rechtsstreits ab und steht Ihnen auch bei Fragen zur Verfügung, die Sie telefonisch mit einem Anwalt oder einer Anwältin klären möchten. Während des Baus oder Umbaus Ihres Projekts kann es zu Konflikten kommen, sei es mit Nachbarn oder beauftragten Firmen aufgrund mangelhafter Arbeit oder erheblicher Verzögerungen. Im schlimmsten Fall landet der Streit vor Gericht. Ohne Rechtsschutz müssen Bauherren entweder hohe Anwalts- und Gerichtskosten tragen oder auf ihr Recht verzichten.

Eine normale Rechtsschutzversicherung deckt in der Regel keine Rechtsstreitigkeiten von Bauherren ab. Ein zusätzlicher Bauherren-Rechtsschutz ist erforderlich.

 

Vorteile des Bau Rechtsschutz

  • Schutz vor hohen Kosten im Falle eines Rechtsstreits
  • Unterstützung bei der Durchsetzung von Ansprüchen gegenüber Vertragspartnern
  • Übernahme der Kosten für Anwälte, Gerichte, Sachverständige und Zeugen
  • Möglichkeit einer Mediation zur außergerichtlichen Konfliktlösung
  • Finanzielle Sicherheit und Planbarkeit bei rechtlichen Auseinandersetzungen im Zusammenhang mit dem Bau, Kauf oder der Sanierung von Immobilien.

Warum ist ein Bauherren-Rechtsschutz sinnvoll?

Was auf dem Papier einfach aussieht, kann in der Realität schnell zu Problemen führen. Der Architekt macht Kalkulationsfehler, die später zu höheren Kosten führen. Der Bauträger oder die Handwerker machen Fehler in der Ausführung. Schließlich klagt der zukünftige Nachbar wegen Bauschutt und Baulärm. Kein guter Start für das neue Bürogebäude oder die Fabrikhalle.

Die Klage ist nicht nur ärgerlich, sondern kann auch teuer werden. Hier ist die Rechtsschutzversicherung der richtige Ansprechpartner. Für alle anderen Rechtsstreitigkeiten rund um den Bau bietet der Bauherren-Rechtsschutz die Lösung. Er übernimmt auch die Kosten, wenn es aufgrund verspätet aufgetretener Baumängel Monate nach der Abnahme des Objektes zu Rechtsstreitigkeiten kommt.

Ein Neubau ist in der Regel ein Projekt im sechsstelligen Euro-Bereich. Der Bauherr fragt sich, ob die Termine eingehalten werden oder ob das Sanitärunternehmen nur auf der Baustelle herumsteht, weil der Fußboden noch nicht begehbar ist. Jetzt noch Geld für einen Anwalt auszugeben, wird für manche Unternehmen kritisch – meist steckt das Kapital im Bauprojekt. Mit dem Bau Rechtsschutz muss kein Immobilienbesitzer klein beigeben, sondern kann sich erfolgreich gegen seine Vertragspartner wehren.

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Was deckt der Bauherren-Rechtsschutz ab?

Ein Bauherren-Rechtsschutz ist eine Versicherung, die im Falle eines Rechtsstreits die Kosten bis zur vereinbarten Versicherungssumme übernimmt. Abzüglich der vereinbarten Selbstbeteiligung deckt die Versicherung die Kosten für Anwälte, Gerichte, Sachverständige, Zeugen und Reisekosten ab. Auf Wunsch kann auch eine Mediation in Anspruch genommen werden. Wenn erforderlich, übernimmt die Versicherung auch die Kosten der Gegenseite.

Er deckt typische Vertragsstreitigkeiten rund um den Neubau ab. Dazu gehören beispielsweise Planungsfehler des Architekten, Lieferung falscher Materialien, undichter Keller, falsch eingebaute Treppen, Risse im Mauerwerk und überzogene Kostenvoranschläge. Das Gute daran ist, dass der Bauherren-Rechtsschutz nicht nur Probleme während der Bauphase abdeckt. Sollten später Rechtsstreitigkeiten aufgrund von Baumängeln auftreten, die erst mit einer gewissen Verzögerung auffallen, ist die Versicherung ebenfalls zuständig. Auch der Erwerb des Grundstücks ist in der Regel abgesichert. Für kleinere Umbaumaßnahmen wie zum Beispiel die Installation einer Wärmepumpe ist jedoch weiterhin die klassische Rechtsschutzversicherung zuständig.

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Was sind die Kosten für einen Bauherren-Rechtsschutz?

Die Bauherren-Rechtsschutzversicherung ist ein eigenständiger Vertrag, dessen Prämie von den Bau- oder Kaufkosten abhängt. Dabei werden die Bau- oder Kaufsumme sowie die Grundstückskosten berücksichtigt. Die Prämie wird prozentual ermittelt und beträgt in der Regel etwa 0,1 Prozent der Gesamtkosten. Wenn Sie beispielsweise eine Immobilie für 600.000 Euro kaufen oder bauen, beträgt die jährliche Prämie für den Bauherren-Rechtsschutz etwa 600 Euro.

Hinzu kommt in der Regel eine Selbstbeteiligung von 250 bis 1.000 Euro. Bis zu diesem Betrag müssen Sie selbst für Anwalts- und Gerichtskosten aufkommen, bevor der Bauherren-Rechtsschutz einspringt.

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Welche Bauherren benötigen unbedingt einen Rechtsschutz?

Rechtsschutz für Baugenossenschaft

Baugenossenschaft

Ein Bauherren-Rechtsschutz ist für Baugenossenschaften unverzichtbar. Er bietet Schutz bei juristischen Konflikten, die sich aus spezifischen Herausforderungen dieses Sektors ergeben können. Beispielsweise können Insolvenzrisiken oder Ausführungsfehler bei Bauprojekten erhebliche finanzielle Belastungen verursachen.

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Rechtsschutz für Hochbau

Hochbau

Ein Hochbau-Unternehmen benötigt unbedingt einen Bauherren-Rechtsschutz. Dieser stellt eine Absicherung bei juristischen Auseinandersetzungen dar, die durch Fehler oder Verzögerungen im Entwurfsprozess entstehen können, und hilft so, erhebliche Kostenüberschreitungen zu vermeiden.
 

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Rechtsschutz für Tiefbau

Tiefbau

Im Tiefbausegment ist ein Bauherren-Rechtsschutz von entscheidender Bedeutung. Er bietet einen umfassenden Schutz bei juristischen Auseinandersetzungen, die sich aus spezifischen Herausforderungen dieses Sektors ergeben können. Beispielsweise können Bauunfälle oder Vertragsstreitigkeiten erhebliche finanzielle Belastungen verursachen.

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Rechtsschutz für Bauträger

Bauträger

Ein Bauherren-Rechtsschutz ist für Bauträger und Generalunternehmer essenziell. Er schützt vor juristischen Konflikten aus Kalkulations- und Terminrisiken, deckt dabei Kosten für Rechtsbeistand, Gerichtsverfahren und Experten ab und sichert so gegen Verzögerungen im Bauablauf.
 

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Beratung zur Rechtsschutzversicherung für Bauherren

Gerne stehen wir Ihnen beratend zur Seite, um sicherzustellen, dass Sie den bestmöglichen Versicherungsschutz erhalten. Auch, wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung für das Gewerbe abschließen möchten!

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Fragen und Antworten zum Bauherren-Rechtsschutz

Wann zahlt der Bauherren-Rechtsschutz nicht?

Wenn eine Bauherren-Rechtsschutzversicherung im Zusammenhang mit der Finanzierung einer Immobilie abgeschlossen wird, darf weder mit dem Bau noch mit einer Sanierung begonnen worden sein. Streitigkeiten im Zusammenhang mit der Finanzierung sowie die anwaltliche Prüfung von Verträgen, die im Zusammenhang mit dem Bau oder der Sanierung geschlossen wurden, sind von der Leistung ausgeschlossen.

Gibt es eine Wartezeit beim Bauherren-Rechtsschutz?

Beim Abschluss einer Bauherren-Rechtsschutzversicherung kann es zu einer Wartezeit kommen. Die Dauer dieser Wartezeit variiert je nach Versicherer und beträgt in der Regel mindestens sechs Monate. Um sicherzustellen, dass Sie während des gesamten Bauprozesses abgesichert sind, sollten Sie den Vertrag einige Monate vor Baubeginn abschließen. In manchen Fällen kann der Versicherer auf die Wartezeit verzichten. Wenn dies der Fall ist, sollten Sie sich dies schriftlich bestätigen lassen.

Kann ich den Vertrag während der Laufzeit kündigen?

Ja, es ist möglich, den Bauherren-Rechtsschutzvertrag während der Laufzeit zu kündigen. Die reguläre Kündigungsfrist beträgt in der Regel drei Monate vor dem Ende der Vertragslaufzeit. Das bedeutet, dass Versicherte den Vertrag bis spätestens drei Monate vor Ablauf kündigen können. Die Laufzeiten von Verträgen können variieren, häufig sind sie ein, drei oder fünf Jahre lang.

Was sind typische Schadenbeispiele für den Bauherren-Rechtsschutz ?

Planungsfehler beim Bau können zu erheblichen Schäden am Gebäude und hohen Kosten führen. Auch bei Sanierungs- und Umbaumaßnahmen können Fehler der Baufirmen dazu führen, dass das Kostenlimit durch notwendige Reparaturen überschritten wird. 

Hier sind einige Beispiele aus der Praxis:

  • Die teure Planung: Eine Architektin wird mit der Planung einer Fabrikhalle beauftragt, übersieht jedoch, dass der Baugrund nicht ausreichend tragfähig ist. Nach Fertigstellung der Halle treten aufgrund der Bodenbeschaffenheit umfangreiche Mängel auf, die einen Schaden von 300.000 € verursachen.

  • Der mangelhafte Neubau: Ein Jahr nach Fertigstellung eines Bürogebäudes treten Risse in den Wänden aufgrund fehlerhafter Bauausführung auf. Auch die Wärmedämmung wurde mangelhaft erstellt. Die Baufirma weist jede Verantwortung von sich und die Sanierung der Wände inklusive Wärmedämmung soll laut Gutachten 175.000 € kosten.

Kann der Bauherren-Rechtsschutz nach Baubeginn abgeschlossen werden?

Ja, es ist möglich, den Bauherren-Rechtsschutz auch nach dem Baubeginn abzuschließen. Allerdings ist es wichtig zu beachten, dass Versicherungsschutz in der Regel erst ab dem Zeitpunkt des Vertragsabschlusses besteht. Das bedeutet, dass Streitigkeiten oder rechtliche Probleme, die vor diesem Zeitpunkt entstanden sind, nicht abgedeckt sind. Daher empfehlen Experten, den Bauherren-Rechtsschutz so früh wie möglich abzuschließen, idealerweise vor Baubeginn. So können Sie sicherstellen, dass Sie von Anfang an umfassend geschützt sind.

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