Gute Gründe für Bernhard - ausgezeichneter Versicherungsmakler
Zweierlei vorweg: Eine Feuerversicherung gehört zur Gebäudeversicherung. Eine Versicherung gegen Feuer ist des Hauseigentümers „Pflicht“, nicht des Mieters. Eine entsprechende Versicherung für Gewerbebetriebe wie auch Firmengebäude bedeutet einen umfassenden finanziellen Schutz für Sie und Ihr Unternehmen. Egal, ob Blitzschlag, Kurzschluss & Co. — all diese Vorfälle können zu einem unvorhergesehenen Brand in Ihrem Unternehmen führen. Verheerende finanzielle Folgen sind dann nicht selten das Ergebnis.
Als Vorteile dieser Versicherung kristallisieren sich im Wesentlichen je nach Police heraus, dass Schäden an den versicherten Betriebsgebäuden erstattet werden, wenn sie via Feuer, Explosion, Brand oder Blitzschlag entstanden sind. Auch Kosten für einen notwendigen Feuerwehreinsatz sowie Ruß- und Löschwasserarbeiten werden in der Regel von der Versicherung übernommen. Nicht zu vergessen sind auch die Kosten, welche aufgrund einer Betriebsunterbrechung durch Feuer entstehen. Auch dafür kann die Versicherung aufkommen.
Hinweis: Rechtsverbindlich sind alleine die Inhalte und der Wortlaut des Versicherungsscheins und der Versicherungsbedingungen.
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Eine solche Versicherung begleicht im Prinzip die durch Feuer entstandenen Schäden auf Grundlage ihrer Versicherungsbedingungen. Ihr Geltungsbereich erstreckt sich auf Mobilien und Immobilien. Der Versicherungsschutz beinhaltet auch die Erstattung von bestimmten Kosten, zum Beispiel Aufräum- und Abbruchkosten. Hierzulande wie auch in Österreich wird ein bestimmter Prozentsatz der Versicherungsprämie als sogenannte Feuerschutzsteuer erhoben.
Keine Frage: Die Versicherung bezieht sich hauptsächlich auf den Ersatz von Brandschäden. Die Definition eines Brandschadens gestaltet sich in der Mehrzahl der Versicherungsverträge einheitlich. Sie lautet im Prinzip: „Brand ist ein Feuer, das ohne bestimmungsgemäßen Herd entstanden ist oder diesen verlassen hat, und das sich aus eigener Kraft auszubreiten vermag.“
Ein Brand kann die verschiedensten Ursachen haben. Die entsprechende Versicherung gegen Feuer schützt vor jedem Brand. Dabei sind die genauen Ursachen nicht von Bedeutung. Der Gebäudeversicherer trifft keine Unterscheidungen hinsichtlich des Grunds für das Feuer. Für den Schaden kommt er bis zur Höhe der vertraglich vereinbarten Versicherungssumme auf.
Die Versicherung erstattet Schäden am Hauptgebäude wie auch an den versicherten Nebengebäuden. Die Versicherung zahlt sowohl für Schäden am Gebäude als auch an fest verbundenen Einrichtungen/Gegenständen, beispielsweise Heizungsanlagen.
Die Kosten dieser Versicherung erweisen sich im Vergleich zur Gebäudeversicherung als wesentlich geringer. Dies liegt daran, dass die Gebäudeversicherung über Feuer hinaus noch weitere Gefahren abdeckt. Dazu zählen beispielsweise Sturm, Hagel sowie Leitungswasser. Die Kosten der Versicherung werden zumeist via Tarifierung wie auch einer Brandschutzbesichtigung ermittelt.
Essenzielle Faktoren bestimmen die Höhe der Versicherungsbeiträge. Es sind dies im Wesentlichen die Betriebsart, der Standort des Gebäudes sowie die Ausstattung, bauliche und abwehrende Brandschutzmaßnahmen und letztlich der gewählte Leistungsumfang beziehungsweise die Versicherungssumme. Noch ein Hinweis: Versicherungsbeiträge lassen sich als Betriebsausgaben steuerlich geltend machen.
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Typische Schadenbeispiele gibt es genug. Ein Blitzschlag kann beispielsweise innerhalb weniger Sekunden „alles“ verändern. Wenn ein Gebäude durch einen Blitz in Brand gesetzt wird, kann die Feuerwehr zwar das Schlimmste manchmal noch verhindern, doch ein Brand kann dann verheerende finanzielle Schäden anrichten. Allein die Beschädigungen durch Löschwasser können dazu führen, dass Gebäude auch schonmal vollständig abgerissen und anschließend neu aufgebaut werden müssen. Die Schadenhöhe kann in einem solchen Fall auch mal in die Millionen gehen.
Auch Hagelschlag und Sturm stellen die Hauseigentümer oftmals vor große finanzielle Herausforderungen. Stellen Sie sich mal vor, Hagel und Sturm treten ausgerechnet dann ein, wenn Sie nicht anwesend sind, und die Hagelkörner durchschlagen Ihre Fenster. Es dringt zudem Regen ein — dies sogar über mehrere Stunden. Es mussten am Ende also nicht nur die Scheiben repariert werden, sondern auch umfangreiche Trocknungsmaßnahmen an den Wänden sowie auf dem Boden vorgenommen werden.
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Ist eine Feuerversicherung Pflicht?
Nein, diese Versicherung ist keine Pflicht. Bis 1994 war sie vorgeschrieben. Mittlerweile deckt die finanziellen Folgen von Schäden durch Feuer die Gebäudeversicherung ab.
Wann zahlt die Feuerversicherung nicht?
Die Versicherung zahlt nicht bei Vorsatz des Versicherungsnehmers, also Brandstiftung. In diesem Fall erfolgt keine Erstattung der Kosten seitens der Versicherung — der Verursacher bleibt vielmehr auf den Kosten sitzen. Darüber hinaus haften natürlich auch Menschen ohne Versicherung komplett. Sie erhalten keine Entschädigung.
Was ist eine Brandkasse?
Bei einer sogenannten Brandkasse handelt es sich um eine kleinere Feuerversicherung.
Welcher Gewerbetreibende braucht eine Feuerversicherung?
Im Prinzip alle Gewerbetreibenden, die Eigentümer des Gebäudes sind, in welchem sie auch arbeiten. Im Normalfall gehört eine Versicherung gegen Feuer zur sogenannten verbundenen Wohngebäudeversicherung.
Für welche Branchen ist eine Feuerversicherung besonders sinnvoll?
Im Prinzip für alle Branchen — jedoch mit unterschiedlichen Dringlichkeiten. An erster Stelle der Dringlichkeit ist die sogenannte Recycling- und Entsorgungsbranche zu nennen. In dieser Branche haben sich in den letzten Jahren die Brandereignisse gehäuft. Nicht wenige Unternehmen haben inzwischen Existenzsorgen.