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Die betriebliche Krankenversicherung (bKV)

Investieren Sie in die Gesundheit Ihrer Mitarbeiter

  • Mitarbeiterattraktivität erhöhen
  • Mitarbeiterbindung stärken
  • Gesundheitsvorsorge fördern
  • Kosten können von der Steuer abgesetzt werden

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Das Wichtigste in Kürze

  • Erweiterter Gesundheitsschutz: Arbeitgeberfinanzierte Zusatzversicherung für Mitarbeitende mit attraktiven Gesundheitsleistungen
  • Leistungsumfang: Deckt z. B. Zahnbehandlungen, Heilpraktiker, Sehhilfen, Vorsorge und alternative Medizin
  • Einfacher Zugang: Keine Gesundheitsprüfung, keine Wartezeiten (abhängig vom Tarif)
  • Mitarbeiterbindung: Stärkt Motivation, Loyalität und Arbeitgeberimage – besonders im Wettbewerb um Fachkräfte
  • Steuervorteile: Bis 50 € im Monat steuer- und sozialabgabenfrei für Mitarbeitende, für das Unternehmen Betriebsausgabe
  • Flexible Tarifmodelle: Budget-, Baustein- oder Kombimodell – individuell anpassbar
  • Kosteneffizient: Bereits ab ca. 5 € pro Mitarbeitendem und Monat
  • Einsatzbereich: Für Unternehmen jeder Größe – besonders sinnvoll bei hohem Krankenstand oder als attraktives Zusatzbenefit

Was ist eine betriebliche Krankenversicherung?

Die neue betriebliche Krankenversicherung (bKV) zählt, genau wie die Betriebsrente und die betriebliche Berufsunfähigkeits- oder Unfallversicherung, zu den betrieblichen Versorgungssystemen. Bei der bKV handelt es sich um eine Krankenzusatzversicherung in Form einer Gruppenversicherung.

Während Unternehmen jedoch durch das Betriebsrentengesetz verpflichtet sind, ihren Mitarbeitern eine private Altersvorsorge zu ermöglichen, stellt die betriebliche Krankenversicherung eine freiwillige Leistung des Arbeitgebers dar. Anstelle einer Lohnerhöhung oder Bonuszahlung, welche mit hohen Steuerabgaben verbunden sind, kann der Arbeitgeber so direkt in die Gesundheit seiner Mitarbeiter investieren.

Seitdem die gesetzlichen Krankenkassen immer mehr Leistungen streichen und Ärzte wichtige Vorsorgeuntersuchungen zunehmend nur noch als kostenpflichtige Leistungen anbieten können, gewinnen private Krankenzusatzversicherungen, wie die betriebliche Krankenversicherung, immer mehr an Bedeutung. Durch die höhere Zahl von Versicherten im Unternehmen, kann der Arbeitgeber die betriebliche Krankenversicherung zu relativ günstigen Konditionen abschließen. Die Mitarbeiter profitieren dabei von den vergünstigten Beiträgen. In vielen Fällen werden die Beiträge sogar vollständig vom Arbeitgeber übernommen.

Ein Arbeitgeber, der seinen Mitarbeitern für einen starken Gesundheitsschutz diese wertvolle Zusatzleistung anbietet, ist daher besonders reizvoll.

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Unsere Konzepte für die betriebliche Kranken­versicherung 2026

Bausteinmodell:

Hier können Sie sich aus acht Bausteinen Ihre bKV individuell zusammenstellen. Jeder Baustein deckt einen anderen Leistungsbereich ab.

Vorteile:

  • hohe Flexibilität beim Zusammenstellen
  • hohe Entscheidungsfreiheit
  • Fokus auf bestimmte Leistungen

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Budgetmodell:

Sie bestimmen die Leistungen sowie das Budget und ihre Mitarbeiter können die Leistungen nach ihren Bedürfnissen selber in Anspruch nehmen.

Vorteile:

  • Mitarbeiter nutzen Leistungen, die sie wirklich brauchen
  • spürbarer Mehrwert für Mitarbeiter
  • freie Wahl der Leistungen & Budgets

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Kombimodell:

Kombiniert den Baustein- und Budgettarif, dabei können Sie das Budget selber bestimmen und mit einem oder mehrere bKV-Baustein(e) kombinieren.

Vorteile:

  • profitieren Sie von den Vorteilen beider Tarife
  • Leistungen aus beiden Bereichen
  • noch breiteres Leistungsspektrum

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Mitarbeiter-Benefit mit Wirkung

Zufriedene Mitarbeitende – schon ab wenigen Euro im Monat

Ob Bausteinmodell, Budgetmodell oder Kombimodell: Unser Rechner zeigt Ihnen in nur 2 Minuten, was die betriebliche Krankenversicherung für Ihr Unternehmen wirklich kostet – und wie Sie damit im Wettbewerb um gute Mitarbeitende punkten.

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Das Bausteinmodell

Mit dem Bausteinmodell passen Sie Ihre betriebliche Krankenversicherung individuell an die Bedürfnisse Ihrer Mitarbeiter an - mit der Möglichkeit, sie selbst zusammenzustellen. Jeder Baustein bietet bestimmte Leistungen und kann individuell ausgewählt werden, um die Bedürfnisse und Anforderungen der Versicherten zu erfüllen. Dadurch kann ein Bausteinmodell eine anpassbare und kosteneffiziente Krankenversicherungslösung für ihr Unternehmen darstellen.

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Mit diesen Bausteinen können Sie Ihre bKV individuell zusammenstellen:

Sehhilfe

Übernimmt die Kosten für die Anschaffung von Brillen oder Kontaktlinsen und unterstützt somit die Mitarbeiter in ihrer Arbeitsfähigkeit.

Zahnzusatzversicherung

Die Kosten für Zahnbehandlungen wie beispielsweise Zahnspangen, Inlays, Kronen oder Implantate der Mitarbeiter werden durch diesen Baustein abgedeckt.

Vorsorgeuntersuchung

Deckt die Kosten für regelmäßige Gesundheitschecks und fördert so die frühzeitige Erkennung von möglichen Erkrankungen.

Stationäre Zusatzversicherung

Übernimmt die Kosten für zusätzliche Leistungen während eines Krankenhausaufenthalts, wie z. B. Ein- oder Zweibettzimmer oder Chefarztbehandlung.

Krankentagegeldversicherung

Die Krankentagegeldversicherung sichert den Verdienstausfall der Mitarbeiter ab, wenn sie wegen Krankheit oder Unfall länger nicht arbeiten können.

Alternative Heilmethoden

Übernimmt die Kosten für alternative Behandlungsmethoden wie z. B. Akupunktur, Osteopathie oder Homöopathie.

Auslandsreisekrankenversicherung

Deckt Kosten wie z. B. medizinische Behandlungen im Ausland oder den Rücktransport nach Deutschland ab (Geschäfts- und Privatreisen).

Pflegezusatzversicherung

Mit diesem Baustein werden Pflegeleistungen im Falle einer Pflegebedürftigkeit ihrer Mitarbeiter oder deren Familienmitgliedern übernommen.

Mehr Informationen zum Gruppentarif der betrieblichen Krankenversicherung

Leistungsbeispiele des Bausteinmodells

  • Krankenhaus:

    • Unterbringung im Einbett-Zimmer
    • Privatärztliche Behandlung von Chefarzt oder Spezialisten
    • Freie Krankenhauswahl
  • Zahnersatz:

    • 40 % Erstattung vom Rechnungsbetrag für Zahnersatz wie Brücken, Kronen, Prothesen, Implantate und Inlays
  • Heilpraktiker:

    • 40 % Erstattung vom Rechnungsbetrag für die Behandlung durch Heilpraktiker  
  • Ersatzkrankenhaustagegeld:

    • Wer auf die Inanspruchnahme der Wahlleistungen verzichtet, erhält ein Ersatzkrankenhaustagegeld
  • Wartezeiten:

    • schnellere Terminvergabe für einen Facharzt/Spezialisten

Kosten:

Für passenden Gesundheitsschutz für Ihre Mitarbeiter können Sie aus verschiedenen Leistungsbausteinen wählen und diese Ihren Wünschen entsprechend kombinieren. Bereits ab 5 Euro pro Monat und Mitarbeiter können Sie eine betriebliche Krankenversicherung abschließen. Besonders günstige Konditionen erhalten Sie im Rahmen eines Gruppenvertrages.

Kostenbeispiel eines Gruppenvertrages

Im Rahmen eines Gruppenvertrags in Ihrem Unternehmen können wir Ihnen besonders günstige Konditionen bieten:

Leistungen       bKV           Normaltarif       Ersparnis
z. B.       21 - 65 Jahre           45 Jahre  

- Krankenhaus
- Einbettzimmer
- Chefarztbehandlung

      27,80 €           66,07 €       38,27 €

Für Kinder und Jugendliche bis 20 Jahre beträgt der Beitrag nur 6,90 €.

Ab 66 Jahren beträgt der Beitrag 81,22 €.

Wir beraten Sie gerne, um das bestmögliche Angebot für Sie zusammenzustellen.

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Unser Expertentipp

„Die betriebliche Krankenversicherung richtet sich an die Arbeitnehmer eines Unternehmens und ist ein immer beliebter werdendes Mittel zur Mitarbeitergewinnung. Durch diesen Benefit können die Mitarbeiter die gleiche Leistung in der Krankenversicherung wie ein privat Versicherter genießen und zugleich weiterhin in der gesetzlichen Krankenkasse bleiben. Die Beiträge übernimmt in diesem Fall der Arbeitgeber.

Unser Tipp: Als Arbeitgeber können Sie hierdurch einen gewissen Mehrwert schaffen, der direkt bei Ihren Angestellten ankommt und bis 50 € im Monat nicht versteuert werden muss. Ab einer gewissen Anzahl an Mitarbeitern können Sie sogar ohne Gesundheitsfragen einen Antrag stellen.”

Marco Angerer
Mandantenbetreuer Gewerbe- & Industriekunden

Das Budgetmodell

Beim Budgetmodell legt das Unternehmen ein jährliches Budget fest, welches für die ausgewählten Gesundheitsleistungen aufkommt. Diesen Betrag nutzen die Mitarbeitenden frei für die Leistungen, die sie gerade brauchen. Die Höhe des Budgets legt der Tarif fest, üblich sind 400 bis 1.500 € im Jahr. Für die Steuer zählt nicht das Budget, sondern der Monatsbeitrag des Arbeitgebers: Liegt er zusammen mit anderen Sachbezügen bei höchstens 50 €, bleibt die bKV steuer- und sozialabgabenfrei.

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Aus diesen Leistungen können Sie wählen:

Zahn:

  • Zahnbehandlung (z. B. Parondontosebehandlung, Wurzelbehandlung, Kunststofffüllungen, Inlays, Onlays)
  • Zahnersatz (z. B. Zahnkronen, Zahnbrücken, Zahnprothesen, Implantate sowie die Reparatur des Zahnersatzes)
  • Zahnprophylaxe (z. B. professionelle Zahnreinigung)

Augen:

  • Sehhilfen (z. B. für Brillen und Kontaktlinsen sowie deren Reparaturen)
    • Budget 400 €: bis zu 180 Euro p.a.
    • Budget 800 €: bis zu 200 Euro p.a.
    • Budget 1200 €: bis zu 220 Euro p.a.
  • Refraktive Chirurgie (operative Korrektur der Sehschärfe, z. B. Lasik)

Ambulant:

  • Ambulante Naturheilverfahren bei Heilpraktikern und Ärzten
  • Osteopathie
  • Verordnete Arznei- und Verbandmittel inkl. nicht verschreibungspflichtiger Arzneimittel
  • Verordnete Heil- und Hilfsmittel (z. B. Hörgeräte)
  • Gesetzliche Zuzahlungen zu Arznei-, Verband-, Heil- und Hilfsmittel

Stationär:

  • Tagegeld bei stationärer Behandlung im Krankenhaus von 10 Euro pro Tag zur freien Verfügung

Vorsorge:

  • Vorsorgeuntersuchungen
  • Hörhilfen
  • Zahn
  • Refraktive Chirurgie
  • Schutzimpfungen

Insgesamt spart sich der Mitarbeiter 1.020 Euro, dadurch bleibt ihm noch ein Restbudget von 180 Euro, welches für andere Leistungen genutzt werden kann z. B. für eine professionelle Zahnreinigung oder eine osteopathische Behandlung.

 

Leistungsbeispiel eines bKV-Budgettarifs

Bei Budgettarifen können die Mitarbeiter Gesundheitsleistungen bis zu einem vertraglich festgelegten vereinbarten Gesamtbeitrag in Anspruch nehmen und sich selber die Leistungen aussuchen, die sie gerade benötigen.

Beispiel mit einem vereinbarten Gesamtbetrag von 1200 Euro:

Leistungsbeispiel: Brille
Kosten 400,00 €
Leistung GKV 0,00 €
Eigenanteil ohne bKV 400,00 €
Leistung Budgettarif - 220,00 €
Eigenanteil mit Budgettarif 180,00 €
Ersparnis mit Budgettarif 220,00 €

              GKV = gesetzliche Krankenversicherung

Leistungsbeispiel: 2 Zahnkronen (Keramik)
Kosten 1.400,00 €
Leistung GKV 600,00 €
Eigenanteil ohne bKV 800,00 €
Leistung Budgettarif - 800,00 €
Eigenanteil mit Budgettarif 0,00 €
Ersparnis mit Budgettarif 800,00 €

Das Kombimodell

Das Kombimodell bei der betrieblichen Krankenversicherung ist, wie der Name schon verrät, eine Kombination aus dem Budgettarif und einem oder mehreren Bausteinen der betrieblichen Krankenversicherung. Als Arbeitgeber haben sie die Möglichkeit, das Budget selbst zu bestimmen und es mit den gewünschten Bausteinen zu kombinieren. So können sie eine an die Bedürfnisse ihrer Arbeitnehmer angepasste Krankenversicherung anbieten. Weil Budget und Bausteine zusammenkommen, liegt der Monatsbeitrag beim Kombimodell häufig über 50 €. Dann ist der gesamte Beitrag lohnsteuer- und sozialversicherungspflichtig. Alternativ kann der Arbeitgeber die Lohnsteuer pauschal übernehmen, mit 30 % nach § 37b EStG oder bei jährlicher Zahlung mit einem betrieblichen Durchschnittssteuersatz nach § 40 EStG. Welcher Weg günstiger ist, rechnen wir mit Ihnen und Ihrer Lohnbuchhaltung durch.

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Welche Vorteile bietet die betriebliche Krankenversicherung?

Für den Arbeitgeber:

  • erhöht die Attraktivität des Arbeitgebers
  • erhöht die Motivation der Mitarbeiter und die Bindung an das Unternehmen
  • effiziente und kostengünstige Personalzusatzleistung
  • Kosten einer betrieblichen Krankenversicherung können in Form von Betriebsausgaben von der Steuer abgesetzt werden
  • es gibt keinen Mindestbeitrag, sodass der Arbeitgeber das passende Kosten-Modell individuell festlegen kann


Für den Arbeitnehmer:

  • Günstiger Versicherungsschutz – teilweise über 50 % Ersparnis gegenüber den Normaltarifen
  • Gruppenkonditionen gelten auch für Familienangehörige
  • Lücken der gesetzlichen Krankenversicherung werden optional geschlossen
  • Verzicht auf Gesundheitsprüfung
  • Bei Ausscheiden Weiterführung des Versicherungsschutzes als Normaltarif

Je nach Versicherer können Sie von folgende Service-Leistungen profitieren

 

medizinische Hotline 24/7

Telefonische Unterstützung zu Ihren Fragen - rund um die Uhr erreichbar.

 

ärztliche Video-Sprechstunde 24/7

Digitale Sprechstunden bei einem Allgemeinmediziner oder Facharzt.

 

Facharztvermittlung

Schnellere Terminvergabe bei Fachärzten in der Nähe.

 

schnelle Hilfe

Schnelle Hilfe von Spezialisten, um z.B. Rücken-, Knie-, Hüft- und Schulterbeschwerden zu behandeln.

Pflege Assistance 24/7

Unterstützung bei der Pflege eines Familienmitglieds mit umfassenden Serviceleistungen.

Gesundheits-App

Einfache digitale Abrechnung und Kommunikation mit Ihren mobilen Geräten.

Für wen eignet sich die bKV?

Allgemein eignet sich die betriebliche Krankenversicherung für jeden Arbeitgeber, der die Attraktivität seines Betriebs steigern möchte, denn für Arbeitnehmer ist die betriebliche Krankenversicherung nach der betrieblichen Altersvorsorge und der vermögenswirksamen Leistungsversicherung die drittwichtigste Personalzusatzleistung.

Bereits ab 5 Mitarbeitern können Unternehmen aus festen Tarifpaketen, das für sie passende Angebot wählen. Unternehmen ab 10 Mitarbeitern können die verschiedenen bKV-Module individuell konfigurieren.

Was die bKV nicht leistet und wo ihre Grenzen liegen

Die bKV ist eine Zusatzversicherung. Sie ergänzt die gesetzliche Krankenversicherung, ersetzt sie aber nicht. Sie zahlt für Leistungen, die die Krankenkasse nicht oder nur teilweise übernimmt, z.B. den Eigenanteil beim Zahnersatz oder eine Brille für Erwachsene.

Vor der Einführung sollten Arbeitgeber diese Punkte kennen:

  • Laufende Kosten: Die bKV ist eine dauerhafte Zusage. Der Beitrag fällt jeden Monat für alle versicherten Mitarbeitenden an.
  • Freigrenze von 50 €: Steuer- und sozialabgabenfrei bleibt die bKV nur, solange der Monatsbeitrag zusammen mit anderen Sachbezügen höchstens 50 € beträgt. Eine Beitragserhöhung des Versicherers kann einen Tarif über diese Grenze schieben.
  • Mindestzahl im Vertrag: Gruppenverträge setzen meist mindestens 5 versicherte Mitarbeitende voraus. Fällt die Zahl dauerhaft darunter, kann der Versicherer den Vertrag kündigen.
  • Ende mit dem Arbeitsverhältnis: Verlassen Mitarbeitende das Unternehmen, endet der Gruppenschutz. In vielen Tarifen lässt er sich als Einzelvertrag zum Normaltarif weiterführen, der teurer ist als der Gruppentarif.
  • Elternzeit und Sabbatical: Ruht das Arbeitsverhältnis, muss feststehen, ob der Beitrag pausiert oder weiterläuft. Das regeln die Tarife unterschiedlich.

Wie wird die bKV steuerlich behandelt?

Schließt der Arbeitgeber die bKV als Versicherungsnehmer ab und zahlt die Beiträge direkt an den Versicherer, gilt der Versicherungsschutz als Sachbezug. Bis 50 € im Monat, zusammen mit anderen Sachbezügen, ist er für die Mitarbeitenden steuer- und sozialabgabenfrei. Für das Unternehmen sind die Beiträge Betriebsausgaben. Liegt der Beitrag über 50 €, wird er über die Lohnabrechnung versteuert, oder der Arbeitgeber übernimmt die Steuer pauschal.

Alle Wege mit ihren Voraussetzungen erklärt unser Artikel Steuerliche Vorteile der betrieblichen Krankenversicherung.

So führen Sie die bKV im Unternehmen ein

Von der ersten Beratung bis zum Versicherungsschutz sind es vier Schritte. Bernhard Assekuranz begleitet jeden davon.

  1. Bedarf klären und Versicherer vergleichen: Wir nehmen Ihre Anforderungen auf, z.B. Zahl der Mitarbeitenden, Budget und gewünschte Leistungen, und vergleichen anhand dieser Anforderungen passende Versicherer und Tarife.
  2. Regelung festhalten: Wer die bKV erhält und wer sie bezahlt, gehört schriftlich in den Arbeitsvertrag oder, wenn es einen Betriebsrat gibt, in eine Betriebsvereinbarung. Beim Zugang gilt der arbeitsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz: Unterschiede zwischen Gruppen von Mitarbeitenden brauchen einen sachlichen Grund.
  3. Rahmenvertrag abschließen: Der Vertrag mit dem Versicherer legt den versicherten Personenkreis, die Mitversicherung von Angehörigen, den Tarif, den Beginn und die Zahlweise fest. Monatliche Zahlung ist steuerlich die sichere Variante.
  4. Mitarbeitende anmelden und informieren: Der Versicherer erhält eine Liste der zu versichernden Mitarbeitenden. Die Belegschaft erfährt, welche Leistungen sie hat und wie sie Rechnungen einreicht.

Nach dem Start betreuen wir Ein- und Austritte von Mitarbeitenden persönlich.

Worauf Sie bei der Wahl des Versicherers achten sollten

Neben dem Beitrag entscheiden die Vertragsbedingungen. Diese Fragen klären wir im Vergleich:

  • Gilt der Tarif ohne Gesundheitsprüfung, und sind laufende Behandlungen mitversichert?
  • Entfallen die Wartezeiten?
  • Wie viele Mitarbeitende müssen mindestens versichert sein?
  • Ist der Beitrag für alle Altersstufen gleich?
  • Können Angehörige mitversichert werden, und gilt für sie eine Gesundheitsprüfung?
  • Gibt es eine Beitragsbefreiung bei Elternzeit oder langer Krankheit?
  • Verzichtet der Versicherer auf sein ordentliches Kündigungsrecht?
  • Können Mitarbeitende den Schutz beim Ausscheiden ohne neue Gesundheitsprüfung weiterführen?

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Beratung zur betrieblichen Krankenversicherung

Wir beraten Sie gerne, um für Sie die optimale betriebliche Versorgungsleistung zu gewährleisten!

Für gesunde & zufriedene Mitarbeiter!

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Fragen und Antworten zur betrieblichen Krankenversicherung

Wie hoch ist der Beitragsvorteil einer betrieblichen Kranken­versicherung?

Beispiel: Mitarbeiter:innen 30 Jahre

bKV Monatsbeitrag für AG 21,63 €
Vergleichbare Zusatz-KV  
+ Zahn

12,63 €

+ Unfallschutz 4,50 €
+ Naturheilverfahren 25,56 €
Monatsbeitrag 42,73 €
Beitragsvorteil für den MA 42,73 €

Beispiel: Mitarbeiter:innen 50 Jahre

bKV Monatsbeitrag für AG 21,63 €
Vergleichbare Zusatz-KV  
+ Zahn

27,95 €

+ Unfallschutz 5,64 €
+ Naturheilverfahren 33,61 €
Monatsbeitrag 67,20 €
Beitragsvorteil für den MA 67,20 €

Die Beiträge der betrieb­lichen Kranken­versicherung sind zudem als Betriebs­ausgaben absetzbar.

Warum ist bei der bKV keine Gesundheitsprüfung notwendig?

Bevor ein privates Versicherungsunternehmen ein neues Mitglied aufnimmt, muss der Antragsteller im Normalfall Fragen über seinen Gesundheitszustand sowie zu Vorerkrankungen beantworten. Denn für den Versicherer besteht die Gefahr, dass sich die Person erst dann versichert, wenn sie erkrankt ist oder eine Behandlung benötigt. Bei der betrieblichen Krankenversicherung hingegen kann auf die Gesundheitsprüfung verzichtet werden, da sich das Risiko auf die gesamte Gruppe der Versicherten verteilt und ein Durchschnittsrisiko errechnet wird.

Sind die Beiträge zur betrieblichen Krankenversicherung steuer- und sozialabgabenfrei?

Ja, wenn drei Bedingungen erfüllt sind: Der Arbeitgeber schließt den Vertrag als Versicherungsnehmer ab und zahlt die Beiträge direkt an den Versicherer. Die Mitarbeitenden erhalten Versicherungsschutz und kein Geld. Und der Beitrag bleibt zusammen mit anderen Sachbezügen, z.B. einem Tankgutschein, unter der monatlichen Freigrenze von 50 € (§ 8 Abs. 2 Satz 11 EStG). Wird die Grenze überschritten, ist der gesamte Betrag steuer- und beitragspflichtig, nicht nur der Teil über 50 €. Für höhere Beiträge gibt es Pauschalierungsmöglichkeiten. Zahlt der Arbeitgeber nur einen Zuschuss zu einem Vertrag, den die Mitarbeitenden selbst abschließen, gilt der Zuschuss als steuerpflichtiger Barlohn.

Prüfen Sie nach jeder Beitragsanpassung des Versicherers, ob der Monatsbeitrag zusammen mit anderen Sachbezügen noch bei höchstens 50 € liegt.

Wie können sich Angehörige mitversichern?

Die meisten Arbeitgeber bieten im Rahmen der betrieblichen Krankenversicherung zusätzlich auch Gruppenkondition für Familienangehörige an. Durch die Vergrößerung der Gruppe wird das Risiko der Versicherten breiter gestreut. Dies ist gerade für Angehörige vorteilhaft, da sich dadurch ihr Beitrag entsprechend verringert. Bei der Einführung der bKV im Unternehmen oder bei der Einstellung neuer Mitarbeiter können sich Angehörige in der Regel innerhalb mehrerer Wochen für ein solches Angebot entscheiden. Deswegen ist es umso wichtiger, dass beim Abschluss auf die individuelle Betriebssituation eingegangen wird, um den Mitarbeitern solche Möglichkeiten zu bieten. Gerne beraten wir Sie zu diesem zusätzlichen Baustein.

Wer zahlt die bKV?

Die betriebliche Krankenversicherung ist eine freiwillige Versicherung, die von Unternehmen für ihre Mitarbeiter abgeschlossen werden kann. Die Kosten für eine betriebliche Krankenversicherung werden in der Regel vom Unternehmen getragen.

Es gibt jedoch verschiedene Möglichkeiten, wie die Kosten für eine betriebliche Krankenversicherung aufgeteilt werden können. Eine Möglichkeit ist, dass das Unternehmen die gesamten Kosten trägt. In diesem Fall zahlt das Unternehmen den vollen Beitrag für die Krankenversicherung der Mitarbeiter.

Eine andere Möglichkeit ist, dass das Unternehmen und die Mitarbeiter die Kosten gemeinsam tragen. In diesem Fall zahlt das Unternehmen einen Teil des Beitrags für die Krankenversicherung und die Mitarbeiter den restlichen Teil. Dies kann beispielsweise durch einen Zuschuss des Unternehmens oder durch eine Beitragszahlung der Mitarbeiter erfolgen.

Es ist auch möglich, dass das Unternehmen die Kosten für die betriebliche Krankenversicherung als Zuschuss an die Mitarbeiter weitergibt. In diesem Fall zahlen die Mitarbeiter den Beitrag für die Krankenversicherung selbst, das Unternehmen übernimmt jedoch einen Teil der Kosten in Form eines Zuschusses.

Es ist wichtig zu beachten, dass die Kostenübernahme für eine betriebliche Krankenversicherung individuell vereinbart werden kann und daher von Unternehmen zu Unternehmen variieren kann. Es empfiehlt sich daher, bei der Auswahl einer bKV auf einen Versicherungsmakler zurückzugreifen, welcher sich mit den Tarifen auskennt.

Wie wird die bKV steuerlich verbucht?

Für das Unternehmen sind die Beiträge Betriebsausgaben und mindern den Gewinn. Mitarbeitende müssen einen steuerfreien bKV-Beitrag nicht in ihrer Steuererklärung angeben. Liegt der Beitrag über der Freigrenze, wird er über die Lohnabrechnung versteuert. Welcher Weg in Ihrem Unternehmen passt, stimmen wir mit Ihrer Lohnbuchhaltung oder Steuerberatung ab.

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