Wie kann ich die KFZ-Versicherungsprämie reduzieren oder beeinflussen?
Dadurch dass der Versicherungsbeitrag individuell ermittelt wird, können Sie den Beitrag für die KFZ-Versicherung in gewisser Weise beeinflussen.
Faktoren, durch die Sie den Versicherungsbeitrag senken können:
- Übernahme einer höheren SF-Klasse
- Erhöhung der Selbstbeteiligungen
- Auswahl der jährlichen Zahlungsweise
Was bedeutet die Selbstbeteiligung in der Voll- und Teilkaskoversicherung?
In den Kaskoversicherungen kann jeweils eine Selbstbeteiligung für Schäden gewählt werden. Dies bedeutet, dass bei einer vereinbarten Selbstbeteiligung in Höhe von z. B. 300 € die Versicherung erst zahlt, sobald der Schaden mehr als 300 € beträgt. Für alle Kosten bzw. Rechnungen unter der Selbstbeteiligung müssen Sie selber aufkommen. Dabei können Sie die Höhen der Selbstbeteiligungen in der Voll- und in der Teilkasko auswählen.
Was bedeutet Schadenfreiheitsklasse und wo finde ich diese?
In der KFZ-Haftpflichtversicherung und der KFZ-Vollkaskoversicherung gibt es jeweils eine sogenannte Schadenfreiheitsklasse (oder auch Schadenfreiheitsrabatt genannt). Da Sie den Verlauf dieser beiden Versicherungen beeinflussen können, werden Sie jährlich für schadenfreies Fahren belohnt, indem Sie eine SF-Klasse weitergestuft werden. So reduziert sich Ihr Beitrag stetig. Kommt es jedoch zu einem Unfall, werden Sie in der Schadenfreiheitsklasse entsprechend neu eingestuft, sodass sich der Beitrag der Versicherung für das nächste Jahr erhöht. Die Schadenfreiheitsklasse der Vollkaskoversicherung muss dabei nicht zwangsläufig der SF-Klasse der Haftpflichtversicherung entsprechen. Handelt es z.B. um einen reinen Vollkaskoschaden, so werden Sie in der SF Klasse der Vollkaskoversicherung hochgestuft, wohingegen die SF Klasse der Haftpflichtversicherung gleich bleibt.
Ihre persönliche Schadenfreiheitsklasse finden Sie in der letzten Abrechnung Ihrer bisherigen KFZ-Versicherung. Sofern bisher noch kein Fahrzeug auf Sie zugelassen war, wird die Schadenfreiheitsklasse neu vergeben. Ein Übertrag von Schadenfreiheitsklassen (z. B. von einem Elternteil) ist möglich. Hierfür wird vom Versicherer ein entsprechendes Formular verlangt, welches nach Abschluss angefordert wird.
Was ist im Schadenfall zu tun?
Für den Schadenfall erhalten Sie von der HDI Versicherung ein Schadenkärtchen. Bitte führen Sie dieses immer mit sich oder bewahren es im Fahrzeug auf. Auf diesem Schadenkärtchen finden Sie die Telefonnummer der HDI Versicherung. Bitte melden Sie den Schaden umgehend per Telefon unter 089 9243-160 oder per Mail an kfz-schadenservice@hdi.de oder via Online Schadenmeldung.
Schaden melden
Bitte machen Sie unbedingt Fotos von der Unfallstelle und den beschädigten Sachen. Bei Unfällen mit Tieren oder Dritten Personen informieren Sie bitte auch die zuständige Polizeidienststelle zur Aufnahme des Verkehrsunfalls.
Wie kann ich die KFZ-Versicherung wechseln?
Hierfür gibt es mehrere Möglichkeiten:
- Fristgerechte Kündigung: Um zu einem neuen KFZ-Versicherer zu wechseln, müssen Sie Ihre aktuelle KFZ-Versicherung fristgerecht zum Ende des Versicherungsjahres kündigen.
- Fahrzeugwechsel: Bei einem Fahrzeugwechsel gibt es keine Kündigungsfrist, hierbei erlischt automatisch der Versicherungsschutz bei der Abmeldung Ihres alten Fahrzeuges.
- Sonderkündigung: Es gibt zwei Fälle des Sonderkündigungsrechts, zum einen bei einer Beitragserhöhung und zum anderen nach einem regulierten KFZ-Versicherungsschaden.
Bis wann muss ich meine Versicherung kündigen?
Stichtag ist hierfür der 30. November, also einen Monat vor Vertragsablauf. Das heißt der Versicherer muss bis dahin ein Kündigungsschreiben erhalten haben, dies ist per Brief oder Mail möglich. Falls Ihre Rechnung erst im Dezember kommt, empfiehlt es sich schon vorher zu kündigen. Sie können dann ich Ruhe die Tarife vergleichen und immer noch bei Ihrem Anbieter bleiben, falls dieser den für Sie besten Tarif hat.
Bei unterjährigen Hauptfälligkeiten (wenn der Vertragsabschluss nicht der 1.1. ist), gilt auch eine einmonatige Kündigungsfrist vor Vertragsablauf.
Was muss im Kündigungsschreiben stehen?
Hierfür reicht ein formloses Schreiben an die Versicherungsgesellschaft mit dem einfachen Satz:
"Hiermit kündige ich meine KFZ-Versicherung mit der Vertragsnummer .... ordentlich und fristgerecht zum nächstmöglichen Zeitpunkt. Bitte bestätigen Sie mir die Kündigung mit Angabe des Beendigungszeitpunktes schriftlich."
Zusätzlich müssen noch Ihre persönlichen Daten angegeben werden, wie:
- Name,
- Vertragsnummer,
- KFZ-Kennzeichen,
- Datum,
- Unterschrift.
Ab wann habe ich ein Sonderkündigungsrecht?
- Beitragserhöhung: Falls sich der Beitrag in der KFZ-Haftpflicht oder in der Kaskoversicherung erhöht, ohne dass die Leistungen ausgeweitet werden, können Sie von Ihrem Sonderkündigungsrecht gebrauch machen.
Wichtig: Bei Umzug, Fahrerwechsel oder bei einem gemeldeten Schaden, darf die Gesellschaft den Beitrag anpassen und gegebenenfalls erhöhen. - KFZ-Versicherungsschaden: Nach einem regulierten Schaden bzw. Schaden-Abschlussbericht der Gesellschaft und somit einer neuen Schadenfreiheitsklasse, können Sie Ihre Versicherung kündigen.
Wichtig: Ab dem Tag, an dem Sie über eine Erhöhung oder die Schadensregulierung informiert werden, startet die Kündigungsfrist von einen Monat.