Bei der Kfz-Haftpflichtversicherung, handelt es sich um eine gesetzlich vorgeschriebene Versicherung, ohne die Sie in Deutschland kein Fahrzeug anmelden können. Auf Basis der Kfz-Haftpflichtversicherung können Sie zwischen den Leistungen der Teilkasko- und Vollkaskoversicherung wählen.
Teilkaskoversicherung:
Die Teilkaskoversicherung macht Sinn, wenn Sie Ihr Vereinsfahrzeug gegen die rechts genannten Gefahren absichern möchten und für selbstverschuldete Schäden selbst aufkommen können.
Vollkaskoversicherung:
Diese Versicherung sollte vor allem bei neuen oder hochpreisigen Fahrzeugen abgeschlossen werden.