Gute Gründe für Bernhard - ausgezeichneter Versicherungsmakler
Vereine & Verbände
Die Bayerische Jungbauernschaft e.V. unterstützt sämtliche Bezirksverbände sowie Ortsgruppen mit einer Haftpflicht- und Unfallversicherung.
Im Folgenden wird der Umfang der bestehenden Haftpflicht- und Unfallversicherung erläutert und auf Besonderheiten im Hinblick auf die Bayerische Jungbauernschaft eingegangen.
Die Bayerische Jungbauernschaft e.V. hat für seine Mitgliedsvereine bereits eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen.
Versichert sind hier alle satzungsgemäßen Maßnahmen und Veranstaltungen.
Versicherungsumfang der Haftpflichtversicherung (Auszug)
Mitversichert ist die persönliche gesetzliche Haftpflicht privatrechtlichen Inhalts aus
Schadenersatzansprüchen bei Verletzung der Aufsichtspflicht
Dem gelegentlichen Gastronomie-Risiko
Schäden mitversicherter Organisationen oder Personen untereinander
Versicherte Risiken
Zusätzlich versicherbare Risiken
Geltungsbereich
Die Versicherung gilt weltweit, außer in Kriegsgebieten.
Anmerkung zu USA/Kanada: Ausgeschlossen sind Ansprüche aus Produkten oder gewerblichen Tätigkeiten, die vor US-amerikanischen oder kanadischen Gerichten geltend gemacht werden. Für Reisen und Teilnahme an Messen, Ausstellungen und Märkten bleibt der Versicherungsschutz auch in den USA bestehen.
Versicherter Personenkreis
Jeweils für Ansprüche aus Schäden in Ihrer Tätigkeit für die versicherte(n) Organisation(en)/ Einrichtung(en) – nicht aber Ansprüche gegen den Dienstherrn selbst!
Deckungssummen
Die Versicherungssummen sind je Versicherungsjahr doppelt maximiert und gelten für jede separat mitversicherte Organisation nochmals.
Mitversichert ohne Sublimit (bis zur Versicherungssumme):
Vertragsgrundlagen
Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Haftpflichtversicherung (AHB)
Besondere Vereinbarungen (BBR)
Besondere Bedingungen und Risikobeschreibungen zur Rahmenvertragsvereinbarung
Hinweis:
Rechtsverbindlich sind allein die Inhalte und der Wortlaut des Versicherungsscheins und der Versicherungsbedingungen.
Verhalten im Schadenfall
Abweichend von den Bedingungen sind alle Schäden unverzüglich an die Bernhard Assekuranzmakler GmbH zu melden.
Informationsblatt
Die Versicherung erstreckt sich auf alle Unfälle, während der Maßnahmen, des Dienstes und auf den Wegen aller laut Versicherungsschein mitversicherten Personen.
Versicherungsumfang der Unfallversicherung (Auszug)
Die Unfallversicherung leistet z.B. bei:
Versicherte Risiken (auszugsweise)
Nach den Versicherungsbedingungen liegt ein Unfall dann vor, wenn eine der versicherten Personen durch ein plötzlich von außen auf deren Körper einwirkendes Ereignis (Unfallereignis) unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet. Dabei gibt es für die Leistungen aus der Unfallversicherung keinen Unterschied zwischen Fremd- und Eigen-verschulden, beides ist versichert.
Als Unfall gilt auch:
Versichert sind alle Unfälle, die bei der Tätigkeit für die versicherte Organisation sowie auf deren Veranstaltungen auftreten.
Mitversichert sind:
Geltungsbereich
Weltgeltung, ausgenommen in Kriegsgebieten.
Versicherungssummen
Wichtige Ausschlüsse
Verhalten im Schadenfall
Abweichend von den Bedingungen sind alle Schäden unverzüglich an die Bernhard Assekuranzmakler GmbH zu melden.
Informationsblatt
Mit den von der bayerische Jungbauernschaft e.V. abgeschlossenen Versicherungen haben Sie bereits eine gute Grundabsicherung.
Für eine umfassende Absicherung Ihrer Vereinsaktivitäten empfehlen wir Ihnen speziell folgende Versicherungen zum direkten Online-Abschluss:
1. Woher bekomme ich eine Versicherungsbestätigung?
Name des Veranstalters
Bezeichnung der Veranstaltung
Ort der Veranstaltung
Zeitraum
2. Ab wann/warum brauchen wir eine Reiseveranstalterhaftpflicht?
Bei Tod, der Verletzung oder Gesundheitsschädigung von Reiseteilnehmern (Personenschäden).
Bei Beschädigung oder Vernichtung von Sachen der Reiseteilnehmer (Sachschäden), nicht aber das Abhandenkommen und/oder der Diebstahl von Sachen.
Vermögenschäden, z.B. für Folgeschäden aufgrund von Reisemängeln
Achtung: nicht versichert sind Schäden die auf einem Reisemangel selbst beruhen
deckt die vertragliche und gesetzliche Haftung des Reisevermittlers gegenüber dem Kunden aus dem Reisevermittlungsvertrag ab
umfasst sowohl Sach-, Personen- und Vermögensschäden, die auf der Verletzung von Sorgfalts- und Informationspflichten sowie Hinweis- und Aufklärungspflichten des Reisevermittlers beruhen
3. Sind Veranstaltungen mitversichert?
Ja, Veranstaltungen bis 1.000 Personen sind versichert, sofern sich diese aus dem Vereinszweck ergeben.
Diese können z. B. sein:
Radltour
Ein Schafkopfturnier
Oder auch Maßnahmen der Kinder- und Jugendarbeit (z. B. Ferienfreizeit, Zeltlager, Kinder- und Jugendfeste)
4. Wann ist ein Schaden ein „Eigenschaden“ und wann wird er von der Haftpflichtversicherung übernommen?
Bei einem Eigenschaden wird ein Dritter nicht geschädigt. Bspw. für eine Abendveranstaltung wird ein privater Beamer mitgenommen. Beim Aufbau wird dieser vom Besitzer heruntergestoßen und beschädigt. Ein Drittschaden ist nicht eingetreten. Die Haftpflichtversicherung leistet nicht.
Hat ein anderes Vereinsmitglied den Beamer beschädigt, dann leistet die Vereinshaftpflichtversicherung.
5. Wann beginnt/endet die Aufsichtspflicht?
Die Aufsichtspflicht beginnt mit der Übergabe des Kindes. Es genügt nicht, die aufsichtspflichtige Person bspw. in das Gebäude/den Garten zu schicken. Es muss eine direkte Übergabe erfolgen. Gleiches gilt mit dem Ende der Aufsichtspflicht. Bei öffentlichen Veranstaltungen haben Sie bspw. keine Aufsichtspflicht für Kinder, die als Besucher teilnehmen/vorbeikommen. Hier wurde die Aufsichtspflicht nicht übergeben.
6. Wie können geliehene Zelte gegen höhere Gewalt (z.B. Unwetter) abgesichert werden?
Die Haftpflichtversicherung bietet bei Verschulden Versicherungsschutz. Zum Beispiel wird das geliehene Zelt fehlerhaft aufgebaut, bricht daher zusammen, so dass das Gestänge unbrauchbar wird.
Zeltschäden beruhen jedoch in der Realität selten auf Verschulden sondern sind die Ursache von Unwetter oder Diebstahl / Vandalismus. Diese Risiken sind nicht in der Haftpflichtversicherung abgedeckt. Über eine kurzfristige Zeltversicherung können Risiken, wie Sturm- oder Vandalismusschäden versichert werden.
7. Wie ist der Personenkreis in der Haftpflichtversicherung definiert?
Mitversichert sind hierbei alle Personen die im Auftrag und in Verantwortung für den Verein tätig sind. Dies können Mitglieder als auch „Nichtmitglieder“ sein.
Unter den Versicherungsschutz fällt hierbei im Besonderen die Verletzung der Aufsichtspflicht durch Vereinsmitglieder.
8. Ist der Aufbau eines Maibaumes durch den Verein versichert?
Ja, es besteht Versicherungsschutz für das Maibaumaufstellen inklusive Standrisiko.
9. Sind Ansprüche aus Urheberrechtsverletzungen über die Haftpflichtversicherung versichert?
Nein, da es sich um einen echten Vermögensschaden handelt. Bei Urheberrechtsstreitigkeiten hilft ggf. eine Rechtsschutzversicherung.
10. Ist die Durchführung von Seifenkistenrennen versichert?
Nein, zur Erstellung eines Angebotes benötigen wir folgende Angaben:
Ort der Veranstaltung
Anzahl Seifenkisten
Anzahl Teilnehmer
Sollten Sie auf diesen Seiten nicht ausreichende Antworten auf Ihre Fragen finden, steht Ihnen unser Team der Abteilung Jugend, Bildung, Kultur, Freizeit und Natur gerne zur Verfügung.