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Bayerische Jungbauernschaft e.V.

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Vereine & Verbände

Bayerische Jungbauernschaft e.V.

Die Bayerische Jungbauernschaft e.V. unterstützt sämtliche Bezirksverbände sowie Ortsgruppen  mit einer Haftpflicht- und Unfallversicherung.

Im Folgenden wird der Umfang der bestehenden Haftpflicht- und Unfallversicherung erläutert und auf Besonderheiten im Hinblick auf die Bayerische Jungbauernschaft eingegangen.

Pauschal für alle Mitgliedsvereine bestehende Versicherungen über den Landesverband

Haftpflichtversicherung für die Mitgliedsvereine

Die Bayerische Jungbauernschaft e.V. hat für seine Mitgliedsvereine bereits eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen.
Versichert sind hier alle satzungsgemäßen Maßnahmen und Veranstaltungen. 

Versicherungsumfang der Haftpflichtversicherung (Auszug)

Mitversichert ist die persönliche gesetzliche Haftpflicht privatrechtlichen Inhalts aus

  • Schäden gegenüber Dritten durch fahrlässiges Verschulden
  • Schadenersatzansprüchen bei Verletzung der Aufsichtspflicht

  • Dem gelegentlichen Gastronomie-Risiko

  • Schäden mitversicherter Organisationen oder Personen untereinander

 

Versicherte Risiken

  • eigene Veranstaltungen, Spiele, Wanderungen, Freizeiten
  • Ferienprogramme, Spielmobilaktionen (ohne Kfz-Risiko) inkl. der Bereitstellung von Spielgeräten
  • Betreuung von Kindern, Schülern und Jugendlichen
  • Verleih von Kleinspiel- und Sportgeräten (nicht Eventsportgeräte oder Land- und Wasserfahrzeuge)
  • nicht organisierter Verbandssport, mit Ausnahme von Boxen, Schießen (auch Bogenschießen), Rad-, Ski- oder Seifenkistenrennen, Tauchsport oder Risikosportarten wie z.B. Rafting, Freeclimbing, Canyoning, Bungee-Jumping oder besonders risikoreiche erlebnispädagogische Maßnahmen (z.B. Abseilaktionen, Burmabrücken, Höhlenübernachtungen, Flaschentauchen etc.) – die Mitversicherung dieser Risiken kann auf Anfrage erfolgen.
  • Veranstaltungen bis max. 1.000 Besucher (Kinderzirkus, Theater, Musikveranstaltungen etc.)
  • Besitz und Betrieb von
    - Kinderspielplätzen
    - Freizeitstätten, Jugendhäusern, -zentren, -räumen u. ä.
    - Geschäftsstellen, Büros, Verwaltungen, Informations- und Beratungsstellen
    - Nicht zulassungs- und nicht versicherungspflichtige Arbeitsmaschinen bis 20 km/h
    - Photovoltaikanlagen auf eigenen Vereinsgrundstücken inkl. Einspeisung ins öffentliche Netz

Zusätzlich versicherbare Risiken

  • Großveranstaltungen/Veranstaltungen über 1.000 Besucher
  • Regelmäßiger Gastronomiebetrieb (Aus- oder Abgabe von Getränken und/oder Speisen)
  • Betrieb und Besitz von Übernachtungshäusern, Selbstversorgerhäusern, Zeltplätze etc.
  • Bearbeitungs- und Tätigkeitsschäden während Betriebspraktika
  • Besitz und Betrieb von Eventsport- und Spielgeräten jeder Art (z.B. Kletterwände, Hüpfburg, Skateboardanlagen, etc.)
  • Schäden infolge Teilnahme an oder Vorbereitung zu Rad-, Ski- oder Seifenkistenrennen, an Box oder Ringkämpfen, Tauchsport und anderen erlebnispädagogischen Maßnahmen
  • Bogenschießen, Luftgewehr- oder Kleinkaliberschießen, Luftfahrtrisiken wie Ballonfahrten, Segelfliegen etc.
  • Verleih von Eventsportgeräten, Land- und Wasserfahrzeugen (Fahrräder, Boote etc.)
  • Haftpflicht für Segel- und Motorboote
  • Parkplatzrisiko

Geltungsbereich

Die Versicherung gilt weltweit, außer in Kriegsgebieten.

Anmerkung zu USA/Kanada: Ausgeschlossen sind Ansprüche aus Produkten oder gewerblichen Tätigkeiten, die vor US-amerikanischen oder kanadischen Gerichten geltend gemacht werden. Für Reisen und Teilnahme an Messen, Ausstellungen und Märkten bleibt der Versicherungsschutz auch in den USA bestehen.

Versicherter Personenkreis

Jeweils für Ansprüche aus Schäden in Ihrer Tätigkeit für die versicherte(n) Organisation(en)/ Einrichtung(en) – nicht aber Ansprüche gegen den Dienstherrn selbst!

  • Alle gesetzlichen und satzungsmäßigen Vertreter/innen der versicherten Organisation/en (eigenständige Organisationen müssen separat vereinbart werden)
  • Alle aktiven und passiven Vereinsmitglieder
  • Alle haupt-, ehren- und nebenamtlich tätigen Personen sowie mitarbeitende Betreuer/ innen, Kursleiter etc.
  • Alle Aufsichtsführenden der mitversicherten Einrichtungen, die in der Trägerschaft der jeweiligen versicherten Organisation stehen
  • Alle Veranstaltungsteilnehmer, auch untereinander (Ausnahme: Verwandte 1. Grades), sofern kein anderweitiger Versicherungsschutz, wie z.B. eine Privathaftpflichtversicherung, besteht (subsidiär Deckung)
  • Alle eingeschriebenen Kursteilnehmer, Hörer und Schüler für Schäden an Gebäuden, Räumlichkeiten und deren Einrichtungen in Zusammenhang mit versicherten Kursen, sofern kein anderweitiger Versicherungsschutz, wie z.B. eine Privathaftpflichtversicherung, besteht (subsidiär Deckung)

Deckungssummen

Die Versicherungssummen sind je Versicherungsjahr doppelt maximiert und gelten für jede separat mitversicherte Organisation nochmals.

  • Pauschal für Personen-, und Sachschäden 10.000.000€
  • Vermögensschäden aus Personen-/Sachschäden 500.000€
  • Nutzung von Internettechnologie 1.000.000€
  • Abhandenkommen von Schlüsseln & Codekarten 300.000€
  • Schäden an gemieteten, geliehenen beweglichen Sachen 100.000€
  • Ansprüche aus dem allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) 300.000€

Mitversichert ohne Sublimit (bis zur Versicherungssumme):

  • Mietsachschäden an Immobilien
  • Be- und Entladeschäden an fremden KFZ
  • Mitglieder-/Belegschafts- und Besucherhabe
  • Tätigkeitsschäden (nicht Betriebspraktika)
  • Umwelthaftpflicht-Versicherung
  • Umwelt-Schadens-Versicherung

Vertragsgrundlagen

Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Haftpflichtversicherung (AHB)
Besondere Vereinbarungen (BBR)
Besondere Bedingungen und Risikobeschreibungen zur Rahmenvertragsvereinbarung

Hinweis:

Rechtsverbindlich sind allein die Inhalte und der Wortlaut des Versicherungsscheins und der Versicherungsbedingungen.

Verhalten im Schadenfall

Abweichend von den Bedingungen sind alle Schäden unverzüglich an die Bernhard Assekuranzmakler GmbH zu melden.

SOS Schadenmeldung

Telefonische Hotline

Informationsblatt

Unfallversicherung für die Mitgliedsvereine

Die Versicherung erstreckt sich auf alle Unfälle, während der Maßnahmen, des Dienstes und auf den Wegen aller laut Versicherungsschein mitversicherten Personen.

Versicherungsumfang der Unfallversicherung (Auszug)

Die Unfallversicherung leistet z.B. bei:

  • Fremd- und Eigenverschulden
  • Tod durch Blitzschlag
  • Vergiftung (bei Kindern unter 14 Jahren)
  • Ersticken und Ertrinken

 

Versicherte Risiken (auszugsweise)

Nach den Versicherungsbedingungen liegt ein Unfall dann vor, wenn eine der versicherten Personen durch ein plötzlich von außen auf deren Körper einwirkendes Ereignis (Unfallereignis) unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet. Dabei gibt es für die Leistungen aus der Unfallversicherung keinen Unterschied zwischen Fremd- und Eigen-verschulden, beides ist versichert.

Als Unfall gilt auch:

  • wenn durch eine erhöhte Kraftanstrengung an Gliedmaßen oder Wirbelsäule ein Gelenk verrenkt wird oder Muskeln, Sehnen, Bänder oder Kapseln gezerrt oder zerrissen werden
  • der Tod durch Blitzschlag
  • Vergiftung (bei Kindern unter 14 Jahren)
  • Ersticken und Ertrinken

Versichert sind alle Unfälle, die bei der Tätigkeit für die versicherte Organisation sowie auf deren Veranstaltungen auftreten.

Mitversichert sind:

  • Unfälle auf dem direkten Weg von der heimatlichen Wohnung nach und von der dienstlichen Tätigkeit bzw. Veranstaltung

Geltungsbereich

Weltgeltung, ausgenommen in Kriegsgebieten.

Versicherungssummen

  • Für den Todesfall 20.000 €
  • Bei Vollinvalidität 40.000 €
  • Kosmetische Operationen 5.000 €
  • Bergungskosten 5.000 €
  • Kurkostenbeihilfe 5.000 €

Wichtige Ausschlüsse

  • Unfälle auf den Wegen von oder zu den Veranstaltungen, wenn der Weg durch privatwirtschaftliche Maßnahmen (z.B. Einkäufe, Umzug etc.) unterbrochen wird
  • Unfälle bei der vorsätzlichen Ausführung oder dem Versuch von Verbrechen oder Vergehen
  • Unfälle auf lizenzpflichtigen Fahrveranstaltungen mit Fahrzeugen, bei denen es auf die Erzielung von Höchstgeschwindigkeiten ankommt
  • Luftfahrtunfälle (Segelfliegen, Drachenfliegen, Fallschirmspringen, Paragliding u. ä.)
  • Risiko-Sportarten wie Canyoning, Bungee-Jumping, Flaschentauchen u. ä.
  • alle Arten von Behandlungs- und Heilkosten
  • Infektionskrankheiten
  • Unfälle, die unter Drogeneinfluss eingetreten sind
  • Keine Besucher von öffentlichen Veranstaltungen.

Verhalten im Schadenfall

Abweichend von den Bedingungen sind alle Schäden unverzüglich an die Bernhard Assekuranzmakler GmbH zu melden.

SOS Schadenmeldung

Telefonische Hotline

Informationsblatt

Unsere Versicherungs-Empfehlungen:

Mit den von der bayerische Jungbauernschaft e.V. abgeschlossenen Versicherungen haben Sie bereits eine gute Grundabsicherung.
Für eine umfassende Absicherung Ihrer Vereinsaktivitäten empfehlen wir Ihnen speziell folgende Versicherungen zum direkten Online-Abschluss:

Reiseveranstalterhaftpflicht-Versicherung

Als Reiseveranstalter haften Vereine, Verbände und sonstige Organisationen nach dem Reisevertragsrecht für Personen-, Sach- und Vermögensschäden während einer Reise. Hierzu zählen auch Schäden, die durch Kooperationspartner wie Busunternehmen und Hotels entstehen können. Mit einer Reiseveranstalterhaftpflicht minimieren Sie Ihr Risiko.

 

► zum Online-Abschluss

Reiseinsolvenzversicherung

In vielen Fällen sind Sie als Reiseveranstalter gesetzlich dazu verpflichtet, eine Reiseinsolvenzversicherung abzuschließen. Denn es muss sichergestellt werden, dass infolge von Zahlungsunfähigkeit oder Insolvenz den Teilnehmern der gezahlte Reisepreis sowie notwendige Aufwendungen für die Rückreise erstattet werden.

► zum Online-Abschluss

Inhaltsversicherung

Eine Inhaltsversicherung ist unverzichtbar, um im Schadensfall große finanzielle Risiken abzuwehren. Sie dient als Absicherung von Räumlichkeiten und Gegenständen wie Mobiliar, Geräte und Maschinen.  Die Inhaltsversicherung deckt Schäden ab, die durch Diebstahl, Vandalismus, Feuer, Blitzschlag oder Leitungswasser entstehen können.

► zum Online-Abschluss

Zeltversicherung

Bierzelte haben hohe Herstellungs- und Aufbaukosten. Trotz aller Vorsicht bei Transport oder Gebrauch, lassen sich Schadenfälle kaum vermeiden. Ein großes Risiko stellen vor allem Elementarschäden oder vorsätzliche Beschädigung dar. Eine Zeltversicherung sichert Ihren Verein ab!

► zum Online-Abschluss

Rechtsschutzversicherung

Immer häufiger müssen Vereine & Verbände aufgrund von Klagen vor Gericht erscheinen. Eine Rechtsschutzversicherung vertritt die rechtlichen Interessen der Organisation und unterstützt sie bei Rechtsstreitigkeiten. Sie schützt den Verein/Verband selbst, die gesetzlichen Vertreter und dessen Mitglieder.

 

► zum Online-Abschluss

FAQs Bayerische Jungbauernschaft

1. Woher bekomme ich eine Versicherungsbestätigung?

Die Versicherungsbestätigung für Veranstaltungen als Nachweis gegenüber Behörden erhalten Sie von uns. Zur Ausstellung dieser benötigen wir folgende Angaben:
  • Name des Veranstalters

  • Bezeichnung der Veranstaltung

  • Ort der Veranstaltung

  • Zeitraum

Ihre Anfrage zu einer Versicherungsbestätigung senden Sie bitte an:
service@bernhard-assekuranz.com

2. Ab wann/warum brauchen wir eine Reiseveranstalterhaftpflicht?

Eine Reiseveranstalterhaftpflichtversicherung empfehlen wir, wenn der Verein als Reiseveranstalter oder Reisevermittler tätig wird. Siehe hierzu § 651 a - § 651 y BGB: https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/BJNR001950896.html#BJNR001950896BJNG005804123
Wesentliche Leistungen der Reiseveranstalter-Haftpflichtversicherung sind:
Versicherung gegen die Risiken von zivilrechtlichen Schadenersatzansprüchen aufgrund vertraglicher Pflichten mit einer Reise. 
  • Bei Tod, der Verletzung oder Gesundheitsschädigung von Reiseteilnehmern (Personenschäden).

  • Bei Beschädigung oder Vernichtung von Sachen der Reiseteilnehmer (Sachschäden), nicht aber das Abhandenkommen und/oder der Diebstahl von Sachen.

  • Vermögenschäden, z.B. für Folgeschäden aufgrund von Reisemängeln

  • Achtung: nicht versichert sind Schäden die auf einem Reisemangel selbst beruhen


Bei Reisevermittlertätigkeit:
  • deckt die vertragliche und gesetzliche Haftung des Reisevermittlers gegenüber dem Kunden aus dem Reisevermittlungsvertrag ab

  • umfasst sowohl Sach-, Personen- und Vermögensschäden, die auf der Verletzung von Sorgfalts- und Informationspflichten sowie Hinweis- und Aufklärungspflichten des Reisevermittlers beruhen

3. Sind Veranstaltungen mitversichert?

Ja, Veranstaltungen bis 1.000 Personen sind versichert, sofern sich diese aus dem Vereinszweck ergeben.

Diese können z. B. sein:

  • Radltour

  • Ein Schafkopfturnier

  • Oder auch Maßnahmen der Kinder- und Jugendarbeit (z. B. Ferienfreizeit, Zeltlager, Kinder- und Jugendfeste)

4. Wann ist ein Schaden ein „Eigenschaden“ und wann wird er von der Haftpflichtversicherung übernommen?

Bei einem Eigenschaden wird ein Dritter nicht geschädigt. Bspw. für eine Abendveranstaltung wird ein privater Beamer mitgenommen. Beim Aufbau wird dieser vom Besitzer heruntergestoßen und beschädigt. Ein Drittschaden ist nicht eingetreten. Die Haftpflichtversicherung leistet nicht.

Hat ein anderes Vereinsmitglied den Beamer beschädigt, dann leistet die Vereinshaftpflichtversicherung.

 

5. Wann beginnt/endet die Aufsichtspflicht?

Die Aufsichtspflicht beginnt mit der Übergabe des Kindes. Es genügt nicht, die aufsichtspflichtige Person bspw. in das Gebäude/den Garten zu schicken. Es muss eine direkte Übergabe erfolgen. Gleiches gilt mit dem Ende der Aufsichtspflicht. Bei öffentlichen Veranstaltungen haben Sie bspw. keine Aufsichtspflicht für Kinder, die als Besucher teilnehmen/vorbeikommen. Hier wurde die Aufsichtspflicht nicht übergeben.

6. Wie können geliehene Zelte gegen höhere Gewalt (z.B. Unwetter) abgesichert werden?

Die Haftpflichtversicherung bietet bei Verschulden Versicherungsschutz. Zum Beispiel wird das geliehene Zelt fehlerhaft aufgebaut, bricht daher zusammen, so dass das Gestänge unbrauchbar wird.

Zeltschäden beruhen jedoch in der Realität selten auf Verschulden sondern sind die Ursache von Unwetter oder Diebstahl / Vandalismus. Diese Risiken sind nicht in der Haftpflichtversicherung abgedeckt. Über eine kurzfristige Zeltversicherung können Risiken, wie Sturm- oder Vandalismusschäden versichert werden.

7. Wie ist der Personenkreis in der Haftpflichtversicherung definiert?

Mitversichert sind hierbei alle Personen die im Auftrag und in Verantwortung für den Verein tätig sind. Dies können Mitglieder als auch „Nichtmitglieder“ sein.
Unter den Versicherungsschutz fällt hierbei im Besonderen die Verletzung der Aufsichtspflicht durch Vereinsmitglieder.

8. Ist der Aufbau eines Maibaumes durch den Verein versichert?

Ja, es besteht Versicherungsschutz für das Maibaumaufstellen inklusive Standrisiko.

9. Sind Ansprüche aus Urheberrechtsverletzungen über die Haftpflichtversicherung versichert?

Nein, da es sich um einen echten Vermögensschaden handelt. Bei Urheberrechtsstreitigkeiten hilft ggf. eine Rechtsschutzversicherung.

10. Ist die Durchführung von Seifenkistenrennen versichert?

Nein, zur Erstellung eines Angebotes benötigen wir folgende Angaben:

  • Ort der Veranstaltung

  • Anzahl Seifenkisten

  • Anzahl Teilnehmer

Weitere Fragen & Antworten

Sollten Sie auf diesen Seiten nicht ausreichende Antworten auf Ihre Fragen finden, steht Ihnen unser Team der Abteilung Jugend, Bildung, Kultur, Freizeit und Natur gerne zur Verfügung.

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