1. Woher bekomme ich eine Versicherungsbestätigung?
Die Versicherungsbestätigung für Veranstaltungen als Nachweis gegenüber Behörden erhalten Sie von uns. Zur Ausstellung dieser benötigen wir folgende Angaben:
Ihre Anfrage zu einer Versicherungsbestätigung senden Sie bitte an:
service@bernhard-assekuranz.com
2. Ab wann/warum brauchen wir eine Reiseveranstalterhaftpflicht?
Eine
Reiseveranstalterhaftpflichtversicherung empfehlen wir, wenn der Verein als Reiseveranstalter oder Reisevermittler tätig wird. Siehe hierzu § 651 a - § 651 y BGB:
https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/BJNR001950896.html#BJNR001950896BJNG005804123
Wesentliche Leistungen der Reiseveranstalter-Haftpflichtversicherung sind:Versicherung gegen die Risiken von zivilrechtlichen Schadenersatzansprüchen aufgrund vertraglicher Pflichten mit einer Reise.
Bei Tod, der Verletzung oder Gesundheitsschädigung von Reiseteilnehmern (Personenschäden).
Bei Beschädigung oder Vernichtung von Sachen der Reiseteilnehmer (Sachschäden), nicht aber das Abhandenkommen und/oder der Diebstahl von Sachen.
Vermögenschäden, z.B. für Folgeschäden aufgrund von Reisemängeln
Achtung: nicht versichert sind Schäden die auf einem Reisemangel selbst beruhen
Bei Reisevermittlertätigkeit: deckt die vertragliche und gesetzliche Haftung des Reisevermittlers gegenüber dem Kunden aus dem Reisevermittlungsvertrag ab
umfasst sowohl Sach-, Personen- und Vermögensschäden, die auf der Verletzung von Sorgfalts- und Informationspflichten sowie Hinweis- und Aufklärungspflichten des Reisevermittlers beruhen
3. Sind Veranstaltungen mitversichert?
Ja, Veranstaltungen bis 1.000 Personen sind versichert, sofern sich diese aus dem Vereinszweck ergeben.
Diese können z. B. sein:
4. Wann ist ein Schaden ein „Eigenschaden“ und wann wird er von der Haftpflichtversicherung übernommen?
Bei einem Eigenschaden wird ein Dritter nicht geschädigt. Bspw. für eine Abendveranstaltung wird ein privater Beamer mitgenommen. Beim Aufbau wird dieser vom Besitzer heruntergestoßen und beschädigt. Ein Drittschaden ist nicht eingetreten. Die Haftpflichtversicherung leistet nicht.
Hat ein anderes Vereinsmitglied den Beamer beschädigt, dann leistet die Vereinshaftpflichtversicherung.
5. Wann beginnt/endet die Aufsichtspflicht?
Die Aufsichtspflicht beginnt mit der Übergabe des Kindes. Es genügt nicht, die aufsichtspflichtige Person bspw. in das Gebäude/den Garten zu schicken. Es muss eine direkte Übergabe erfolgen. Gleiches gilt mit dem Ende der Aufsichtspflicht. Bei öffentlichen Veranstaltungen haben Sie bspw. keine Aufsichtspflicht für Kinder, die als Besucher teilnehmen/vorbeikommen. Hier wurde die Aufsichtspflicht nicht übergeben.
6. Wie können geliehene Zelte gegen höhere Gewalt (z.B. Unwetter) abgesichert werden?
Die Haftpflichtversicherung bietet bei Verschulden Versicherungsschutz. Zum Beispiel wird das geliehene Zelt fehlerhaft aufgebaut, bricht daher zusammen, so dass das Gestänge unbrauchbar wird.
Zeltschäden beruhen jedoch in der Realität selten auf Verschulden sondern sind die Ursache von Unwetter oder Diebstahl / Vandalismus. Diese Risiken sind nicht in der Haftpflichtversicherung abgedeckt. Über eine kurzfristige Zeltversicherung können Risiken, wie Sturm- oder Vandalismusschäden versichert werden.
7. Wie ist der Personenkreis in der Haftpflichtversicherung definiert?
Mitversichert sind hierbei alle Personen die im Auftrag und in Verantwortung für den Verein tätig sind. Dies können Mitglieder als auch „Nichtmitglieder“ sein.
Unter den Versicherungsschutz fällt hierbei im Besonderen die Verletzung der Aufsichtspflicht durch Vereinsmitglieder.
8. Ist der Aufbau eines Maibaumes durch den Verein versichert?
Ja, es besteht Versicherungsschutz für das Maibaumaufstellen inklusive Standrisiko.
9. Sind Ansprüche aus Urheberrechtsverletzungen über die Haftpflichtversicherung versichert?
Nein, da es sich um einen echten Vermögensschaden handelt. Bei Urheberrechtsstreitigkeiten hilft ggf. eine Rechtsschutzversicherung.
10. Ist die Durchführung von Seifenkistenrennen versichert?
Nein, zur Erstellung eines Angebotes benötigen wir folgende Angaben:
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Ort der Veranstaltung
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Anzahl Seifenkisten
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Anzahl Teilnehmer