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Bayerische Jungbauernschaft e.V.

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Vereine & Verbände

Bayerische Jungbauernschaft e.V.

Die Bayerische Jungbauernschaft e.V. unterstützt sämtliche Bezirksverbände sowie Ortsgruppen  mit einer Haftpflicht- und Unfallversicherung.

Im Folgenden wird der Umfang der bestehenden Haftpflicht- und Unfallversicherung erläutert und auf Besonderheiten im Hinblick auf die Bayerische Jungbauernschaft eingegangen.

Pauschal für alle Mitgliedsvereine bestehende Versicherungen über den Landesverband

Haftpflichtversicherung für die Mitgliedsvereine

Die Bayerische Jungbauernschaft e.V. hat für seine Mitgliedsvereine bereits eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen.
Versichert sind hier alle satzungsgemäßen Maßnahmen und Veranstaltungen. 

Versicherungsumfang der Haftpflichtversicherung (Auszug)

Mitversichert ist die persönliche gesetzliche Haftpflicht privatrechtlichen Inhalts aus

  • Schäden gegenüber Dritten durch fahrlässiges Verschulden
  • Schadenersatzansprüchen bei Verletzung der Aufsichtspflicht

  • Dem gelegentlichen Gastronomie-Risiko

  • Schäden mitversicherter Organisationen oder Personen untereinander

 

Unfallversicherung für die Mitgliedsvereine

Die Versicherung erstreckt sich auf alle Unfälle, während der Maßnahmen, des Dienstes und auf den Wegen aller laut Versicherungsschein mitversicherten Personen.

Versicherungsumfang der Unfallversicherung (Auszug)

Die Unfallversicherung leistet z.B. bei:

  • Fremd- und Eigenverschulden
  • Tod durch Blitzschlag
  • Vergiftung (bei Kindern unter 14 Jahren)
  • Ersticken und Ertrinken

 

Unsere Versicherungs-Empfehlungen:

Mit den von der bayerische Jungbauernschaft e.V. abgeschlossenen Versicherungen haben Sie bereits eine gute Grundabsicherung.
Für eine umfassende Absicherung Ihrer Vereinsaktivitäten empfehlen wir Ihnen speziell folgende Versicherungen zum direkten Online-Abschluss:

Reiseveranstalterhaftpflicht-Versicherung

Als Reiseveranstalter haften Vereine, Verbände und sonstige Organisationen nach dem Reisevertragsrecht für Personen-, Sach- und Vermögensschäden während einer Reise. Hierzu zählen auch Schäden, die durch Kooperationspartner wie Busunternehmen und Hotels entstehen können. Mit einer Reiseveranstalterhaftpflicht minimieren Sie Ihr Risiko.

 

► zum Online-Abschluss

Unsere Reiseinsolvenz Versicherung für Jungbauern

Reiseinsolvenzversicherung

In vielen Fällen sind Sie als Reiseveranstalter gesetzlich dazu verpflichtet, eine Reiseinsolvenzversicherung abzuschließen. Denn es muss sichergestellt werden, dass infolge von Zahlungsunfähigkeit oder Insolvenz den Teilnehmern der gezahlte Reisepreis sowie notwendige Aufwendungen für die Rückreise erstattet werden.

► zum Online-Abschluss

Inhaltsversicherung

Eine Inhaltsversicherung ist unverzichtbar, um im Schadensfall große finanzielle Risiken abzuwehren. Sie dient als Absicherung von Räumlichkeiten und Gegenständen wie Mobiliar, Geräte und Maschinen.  Die Inhaltsversicherung deckt Schäden ab, die durch Diebstahl, Vandalismus, Feuer, Blitzschlag oder Leitungswasser entstehen können.

► zum Online-Abschluss

Zeltversicherung

Bierzelte haben hohe Herstellungs- und Aufbaukosten. Trotz aller Vorsicht bei Transport oder Gebrauch, lassen sich Schadenfälle kaum vermeiden. Ein großes Risiko stellen vor allem Elementarschäden oder vorsätzliche Beschädigung dar. Eine Zeltversicherung sichert Ihren Verein ab!

► zum Online-Abschluss

Rechtsschutzversicherung

Immer häufiger müssen Vereine & Verbände aufgrund von Klagen vor Gericht erscheinen. Eine Rechtsschutzversicherung vertritt die rechtlichen Interessen der Organisation und unterstützt sie bei Rechtsstreitigkeiten. Sie schützt den Verein/Verband selbst, die gesetzlichen Vertreter und dessen Mitglieder.

 

► zum Online-Abschluss

FAQs Bayerische Jungbauernschaft

Weitere Fragen & Antworten

Sollten Sie auf diesen Seiten nicht ausreichende Antworten auf Ihre Fragen finden, steht Ihnen unser Team der Abteilung Jugend, Bildung, Kultur, Freizeit und Natur gerne zur Verfügung.

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