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Bernhard Assekuranzmakler
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Die IT-Haftpflichtversicherung

für Selbstständige in der Media-Branche

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Die Vorteile der Media-Haftpflichtversicherung

Die IT- bzw. Media-Haftpflichtversicherung bietet diverse Sicherheiten für die Selbständige und Unternehmen in der Medienbranche. Bis zur vereinbarten Summe bietet die gewerbliche Media-Haftpflicht folgende Vorteile:

  • Schutz bei Schadensersatzansprüchen durch Auftraggeber
  • Schutz bei Urheberrechtsverletzungen
  • Schutz bei Verstößen gegen Geheimhaltungsrichtlinien
  • Individuelles Modell je nach Ihren Bedürfnissen
  • Versicherungsschutz weltweit
  • Rechtsschutz: Anwalts- und Gerichtskosten sind gedeckt
  • Leistung bei Eigenschaden (Reputation, Domainrechte, ...)
  • Betrug und Dokumentenfälschung
  • Forderungsmanagement
  • Inklusive Bonitätsprüfung

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Beratung zur IT-Haftpflicht

Was ist eine Media-Haftpflichtversicherung?

Die Media-Haftpflichtversicherung bietet vielseitigen Versicherungsschutz für Selbständige und Unternehmen, die im Kreativ- und Medienbereich tätig sind. Es geht dabei konkret darum, Schäden durch Dritte, Personen-, Sach- und Vermögensschäden, sowie Eigenfehler abzudecken. Dazu zählen vor allem Urheber-, Patent und Domainrechte. Des Weiteren können Reputationsschäden, Fehler in Betriebsabläufen und Schadensersatzforderungen versichert werden, um so große finanzielle Verluste zu vermeiden.

Mitversichert sind Geschäftsführer, Mitarbeiter und beauftragte Subunternehmen. Wichtig bei der Media-Haftpflichtversicherung ist eine individuelle Zusammenstellung der Versicherungsleistungen, um alle wichtigen Risiken des Unternehmens abdecken zu können. Egal ob Einzelunternehmer oder Werbeagentur, die Leistungen der Media-Haftpflichtversicherung werden in der Regel wie bei einem Baukastensystem zusammengestellt.

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Was deckt die Media-Haftpflicht alles ab?

Der Versicherungsumfang einer Media-Haftpflichtversicherung beinhaltet grundsätzlich eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung, eine Betriebs-Haftpflichtversicherung und eine Eigenschaden-Versicherung. Die Schadensfälle reichen hier von Druckfehlern, über nicht eingehaltene Deadlines, bis hin zu Urheberrechtsverletzungen. Zusätzlich zu diesen Versicherungsleistungen können individuelle Bausteine zum Vertrag hinzugefügt werden.

Diese decken in der Regel diverse Eigenschäden ab. Wenn gewünscht, kann eine Rechtsschutzversicherung angehängt werden. So müssen Sie keine Angst vor hohen Anwalts- oder Gerichtskosten haben. Ebenfalls möglich ist eine Geschäftsinhaltsversicherung, welche entstandene Schäden durch Diebstahl abdeckt. Eine Elektronikversicherung versichert Sie im Falle von technischen Ausfällen.

Was kostet eine Media-Haftpflicht?

Da die Media-Haftpflichtversicherung ein individuelles Versicherungskonzept darstellt, können die Kosten dafür, ebenso wie die Leistungen, variieren. Die Kosten beginnen bei etwa 35 € inkl. Vermögensschaden- sowie die Betriebs­haftpflicht und steigen mit den jeweiligen zusätzlichen Versicherungsleistungen.

Ebenfalls spielt der vereinbarte Selbstbehalt im Schadensfall eine große Rolle bei den Kosten der Versicherung. Je höher dieser ausfällt, desto geringer die monatliche Prämie. Soll kein Selbstbehalt fällig werden, wirkt sich das auf die Kosten aus.

Kostenbeispiel für eine Mediahaftpflicht:

Iris Pauli ist selbständige Redakteurin und hat einen Jahresumsatz von 40.000 €. Sie benötigt für diese Tätigkeit eine Media-Haftpflichtversicherung. Wir ermitteln mit den folgenden Kriterien ihren monatlichen Versicherungsbeitrag.

Kriterien zur Berechnung Beispiel Iris Pauli
Produkt Betriebshaftpflicht/Bürohaftpflicht inkl. Vermögensschadenhaftpflicht
Art der Tätigkeit Redakteur/in
Jahresumsatz 40.000 €
Größe des Betriebs 1 Person
Versicherungssumme 500.000 €
Selbstbehalt 0 €
Laufzeit 1 Jahr
Tarif-Highlights
  • inkl. Bürohaftpflicht
  • Betriebsgründerrabatt von 15 %
Beitrag

384,37 € im Jahr

32,03 € im Monat*

Die Kosten für die Mediahaftpflicht für Iris Pauli beziffern sich auf 32,03 € monatlich.

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weitere Kostenbeispiele

*Umgerechnete Jahresprämie. Bitte beachten Sie, dass bei einer monatlichen Zahlweise ggf. ein Zuschlag hinzukommt.

Welche Tätigkeiten können versichert werden?

Im Rahmen der Media-Haftpflichtversicherung können viele Tätigkeiten versichert werden.
Dazu zählen beispielsweise:

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Welche Risiken haben Medienschaffende und Agenturen?

Medienschaffende und Agenturen haben eine Reihe von Risiken, die sowohl geschäftlich als auch persönlich sein können. Einige Beispiele sind:

  • Finanzielle Risiken: Insolvenz, Verlust von Einkommen oder Rückgang des Umsatzes, Kosten für Rechtsstreitigkeiten, usw.
  • Reputationsrisiken: Schaden für das Image oder die Glaubwürdigkeit des Unternehmens oder der Marke durch negative Berichterstattung, Falschdarstellungen oder Fehler in der Berichterstattung
  • Rechtliche Risiken: Verletzung von Urheberrechten, Verletzung von Persönlichkeitsrechten, Verletzung von Werberecht, usw.
  • Technologische Risiken: Datenschutzverletzungen, Hackerangriffe, Verlust von Daten, Probleme mit der IT-Infrastruktur
  • Risiken im Zusammenhang mit der Produktion: Unfälle am Arbeitsplatz, gesundheitliche Risiken, Probleme mit der Sicherheit am Set, usw.

Wer ist in der It-Haftpflichtversicherung mitversichert?

In der Regel sind in der Berufshaftpflichtversicherung für Medienberufe folgende Personen mitversichert:

  • der Versicherungsnehmer (z. B. der Medienunternehmer oder die Agentur)
  • die gesetzlichen Vertreter des Versicherungsnehmers (z. B. Geschäftsführer oder Prokuristen)
  • die Mitarbeiter des Versicherungsnehmers (z. B. Journalisten, Fotografen, Redakteure, usw.)

Es gibt jedoch Unterschiede zwischen den einzelnen Versicherungsgesellschaften und Policen, daher sollten die Bedingungen der Berufshaftpflichtversicherung genau geprüft werden, um sicherzustellen, dass alle relevanten Personen und Tätigkeiten abgedeckt sind.

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Beratung zur Mediahaftpflicht

Die Media-Haftpflichtversicherung ist eine umfassende Versicherung, welche mit optionalen Zusatzversicherungen ergänzt werden kann. Wir beraten Sie gerne, um eine Unterversicherung zu vermeiden!
 

Kontakt

Fragen & Antworten zur Media-Haftpflichtversicherung

Welche Rechtsverstöße sichert die Media-Haftpflicht ab?

Die Media-Haftpflichtversicherung sichert Rechtsverstöße wie Urheberrechts-, Markenrechts- und Datenschutzverletzungen ab. Außerdem beinhaltet die Versicherung Lizenz-, Domain-, Namens- und Persönlichkeitsrechte. Der Versicherungsschutz besteht dabei weltweit.

Sind auch von Subunternehmen verursachte Schäden versichert?

Neben GeschäftsführerInnen, Voll- und TeilzeitmitarbeiterInnen und Praktikantinnen deckt die Media-Haftpflichtversicherung ebenfalls entstandene Schäden durch Subunternehmen ab, wenn diese in Ihrem Auftrag gehandelt haben. Dabei muss das Subunternehmen nicht selbst über eine Versicherung verfügen.

Was sind typische Schadenbeispiele für eine Media-Haftpflicht?

Einige typische Beispiele für Schäden:

  • Marken- und Urheberrechtsverletzungen
  • Programmierfehler
  • Druckfehler
  • Datenverlust
  • Verletzung von Datenschutzrichtlinien
  • Schädliche Software
  • Fehlerhafte Werbetexte
  • Ausfall von Websites
  • Nicht eingehaltene Deadlines
  • Ausfall durch Vertragsrücktritte

Wie hoch sollte die Deckungssumme sein?

Die Höhe der Deckungssumme ist abhängig von Ihren individuellen Leistungen in der Media-Haftpflichtversicherung. In der Regel wird eine Deckungssumme zwischen 300.000 und 1.000.000 Euro vereinbart. Wichtig ist, die Versicherungssumme nicht zu niedrig anzusetzen. Sollte es doch einmal zu einem erheblichen Schaden kommen, können die Kosten dafür sehr hoch ausfallen. Empfohlen wird in der Regel eine Deckungssumme ab 500.000 Euro.

Brauche ich für mein Start-Up eine Mediahaftpflichtversicherung?

Gerade Start-ups und junge Unternehmen haben in der Regel noch wenig Erfahrung und können somit leichter Fehler machen. Das ist auch gut und wichtig. Gerade deshalb, sollten Selbständige und GründerInnen eine Media-Haftpflichtversicherung abschließen. So können Sie ohne Bedenken aus Ihren Erfahrungen lernen und müssen sich keine Sorgen über mögliche Konsequenzen machen. Start-ups sind so ideal vor Eigenschäden geschützt.

Brauche ich als Online Marketing Manager eine Haftpflicht?

Als Online Marketing Manager kann es sinnvoll sein, eine Haftpflichtversicherung abzuschließen, um sich gegen mögliche Haftungsansprüche abzusichern. Eine Haftpflichtversicherung schützt Sie vor den finanziellen Folgen von Schäden, die Sie anderen zufügen, oder die durch Ihre Tätigkeit verursacht werden.

Ein Beispiel könnte sein, dass ein Kunde behauptet, durch Ihre Online-Marketing-Maßnahmen geschädigt worden zu sein und eine Entschädigung fordert. Eine Haftpflichtversicherung kann in diesem Fall die Kosten für einen Anwalt und eventuelle Entschädigungszahlungen übernehmen.

Ein weiteres Beispiel könnte sein, dass Sie versehentlich falsche oder irreführende Informationen in einer Werbekampagne verbreiten und dadurch Schäden verursachen. Eine Haftpflichtversicherung kann in diesem Fall auch die Kosten für eine Abmahnung oder Schadensersatzforderungen übernehmen.

Brauchen Influencer eine Haftpflichtversicherung?

Ja, Influencer sollten eine Haftpflichtversicherung abschließen. Diese kann sie vor finanziellen Verlusten schützen, falls sie beispielsweise für Schäden haftbar gemacht werden, die durch ihre Online-Aktivitäten verursacht werden, wie z. B.

  • Falsche Werbung: Influencer, die bezahlte Werbung machen, können unbeabsichtigt falsche Informationen über ein Produkt oder eine Dienstleistung weitergeben, was zu Schäden für die Marke oder den Verbraucher führen kann.

  • Urheberrechtsverletzungen: Influencer können unberechtigt Bilder, Musik oder andere Inhalte verwenden, was zu Abmahnungen und Schadensersatzansprüchen führen kann.

  • Verletzung der Privatsphäre: Influencer können durch das Teilen von persönlichen Informationen oder Bildern ohne Einwilligung die Privatsphäre anderer verletzen.

Im Rahmen einer Media-Haftpflichtversicherung können verschiedene Arten von Influencern versichert werden, einschließlich:

  • Micro-Influencer: Sie haben eine kleine, aber treue Anhängerschaft.

  • Lifestyle-Influencer: Sie teilen Inhalte über ihren Alltag, Reisen, Mode, Beauty, etc.

  • Fitness-Influencer: Sie teilen Inhalte über Fitness, Ernährung und Gesundheit.

  • Food-Influencer: Sie teilen Inhalte über Kochen, Essen und Restaurants.

  • Fashion-Influencer: Sie teilen Inhalte über Mode, Stil und Accessoires.

  • Beauty-Influencer: Sie teilen Inhalte über Schönheit, Kosmetik und Pflegeprodukte.

  • Gaming-Influencer: Sie teilen Inhalte über Videospiele und E-Sports.

  • Tech-Influencer: Sie teilen Inhalte über Technologie, Gadgets und Start-ups.

Eine Haftpflichtversicherung kann Influencer vor diesen und anderen Schäden schützen, indem sie die Kosten für Schadensersatzansprüche und Anwaltskosten übernimmt.

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