Kriterien zur Berechnung | Beispiel Iris Pauli |
Produkt | Betriebshaftpflicht/Bürohaftpflicht inkl. Vermögensschadenhaftpflicht |
Art der Tätigkeit | Redakteur/in |
Jahresumsatz | 40.000 € |
Größe des Betriebs | 1 Person |
Versicherungssumme | 500.000 € |
Selbstbehalt | 0 € |
Laufzeit | 1 Jahr |
Tarif-Highlights |
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Beitrag | 384,37 € im Jahr 32,03 € im Monat* |
Die Kosten für die Mediahaftpflicht für Iris Pauli beziffern sich auf 32,03 € monatlich.
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*Umgerechnete Jahresprämie. Bitte beachten Sie, dass bei einer monatlichen Zahlweise ggf. ein Zuschlag hinzukommt.
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Medienschaffende und Agenturen haben eine Reihe von Risiken, die sowohl geschäftlich als auch persönlich sein können. Einige Beispiele sind:
In der Regel sind in der Berufshaftpflichtversicherung für Medienberufe folgende Personen mitversichert:
Es gibt jedoch Unterschiede zwischen den einzelnen Versicherungsgesellschaften und Policen, daher sollten die Bedingungen der Berufshaftpflichtversicherung genau geprüft werden, um sicherzustellen, dass alle relevanten Personen und Tätigkeiten abgedeckt sind.
Die Media-Haftpflichtversicherung ist eine umfassende Versicherung, welche mit optionalen Zusatzversicherungen ergänzt werden kann. Wir beraten Sie gerne, um eine Unterversicherung zu vermeiden!
Welche Rechtsverstöße sichert die Media-Haftpflicht ab?
Die Media-Haftpflichtversicherung sichert Rechtsverstöße wie Urheberrechts-, Markenrechts- und Datenschutzverletzungen ab. Außerdem beinhaltet die Versicherung Lizenz-, Domain-, Namens- und Persönlichkeitsrechte. Der Versicherungsschutz besteht dabei weltweit.
Sind auch von Subunternehmen verursachte Schäden versichert?
Neben GeschäftsführerInnen, Voll- und TeilzeitmitarbeiterInnen und Praktikantinnen deckt die Media-Haftpflichtversicherung ebenfalls entstandene Schäden durch Subunternehmen ab, wenn diese in Ihrem Auftrag gehandelt haben. Dabei muss das Subunternehmen nicht selbst über eine Versicherung verfügen.
Was sind typische Schadenbeispiele für eine Media-Haftpflicht?
Einige typische Beispiele für Schäden:
Wie hoch sollte die Deckungssumme sein?
Die Höhe der Deckungssumme ist abhängig von Ihren individuellen Leistungen in der Media-Haftpflichtversicherung. In der Regel wird eine Deckungssumme zwischen 300.000 und 1.000.000 Euro vereinbart. Wichtig ist, die Versicherungssumme nicht zu niedrig anzusetzen. Sollte es doch einmal zu einem erheblichen Schaden kommen, können die Kosten dafür sehr hoch ausfallen. Empfohlen wird in der Regel eine Deckungssumme ab 500.000 Euro.
Brauche ich für mein Start-Up eine Mediahaftpflichtversicherung?
Gerade Start-ups und junge Unternehmen haben in der Regel noch wenig Erfahrung und können somit leichter Fehler machen. Das ist auch gut und wichtig. Gerade deshalb, sollten Selbständige und GründerInnen eine Media-Haftpflichtversicherung abschließen. So können Sie ohne Bedenken aus Ihren Erfahrungen lernen und müssen sich keine Sorgen über mögliche Konsequenzen machen. Start-ups sind so ideal vor Eigenschäden geschützt.
Brauche ich als Online Marketing Manager eine Haftpflicht?
Als Online Marketing Manager kann es sinnvoll sein, eine Haftpflichtversicherung abzuschließen, um sich gegen mögliche Haftungsansprüche abzusichern. Eine Haftpflichtversicherung schützt Sie vor den finanziellen Folgen von Schäden, die Sie anderen zufügen, oder die durch Ihre Tätigkeit verursacht werden.
Ein Beispiel könnte sein, dass ein Kunde behauptet, durch Ihre Online-Marketing-Maßnahmen geschädigt worden zu sein und eine Entschädigung fordert. Eine Haftpflichtversicherung kann in diesem Fall die Kosten für einen Anwalt und eventuelle Entschädigungszahlungen übernehmen.
Ein weiteres Beispiel könnte sein, dass Sie versehentlich falsche oder irreführende Informationen in einer Werbekampagne verbreiten und dadurch Schäden verursachen. Eine Haftpflichtversicherung kann in diesem Fall auch die Kosten für eine Abmahnung oder Schadensersatzforderungen übernehmen.
Brauchen Influencer eine Haftpflichtversicherung?
Ja, Influencer sollten eine Haftpflichtversicherung abschließen. Diese kann sie vor finanziellen Verlusten schützen, falls sie beispielsweise für Schäden haftbar gemacht werden, die durch ihre Online-Aktivitäten verursacht werden, wie z. B.
Falsche Werbung: Influencer, die bezahlte Werbung machen, können unbeabsichtigt falsche Informationen über ein Produkt oder eine Dienstleistung weitergeben, was zu Schäden für die Marke oder den Verbraucher führen kann.
Urheberrechtsverletzungen: Influencer können unberechtigt Bilder, Musik oder andere Inhalte verwenden, was zu Abmahnungen und Schadensersatzansprüchen führen kann.
Verletzung der Privatsphäre: Influencer können durch das Teilen von persönlichen Informationen oder Bildern ohne Einwilligung die Privatsphäre anderer verletzen.
Im Rahmen einer Media-Haftpflichtversicherung können verschiedene Arten von Influencern versichert werden, einschließlich:
Micro-Influencer: Sie haben eine kleine, aber treue Anhängerschaft.
Lifestyle-Influencer: Sie teilen Inhalte über ihren Alltag, Reisen, Mode, Beauty, etc.
Fitness-Influencer: Sie teilen Inhalte über Fitness, Ernährung und Gesundheit.
Food-Influencer: Sie teilen Inhalte über Kochen, Essen und Restaurants.
Fashion-Influencer: Sie teilen Inhalte über Mode, Stil und Accessoires.
Beauty-Influencer: Sie teilen Inhalte über Schönheit, Kosmetik und Pflegeprodukte.
Gaming-Influencer: Sie teilen Inhalte über Videospiele und E-Sports.
Tech-Influencer: Sie teilen Inhalte über Technologie, Gadgets und Start-ups.
Eine Haftpflichtversicherung kann Influencer vor diesen und anderen Schäden schützen, indem sie die Kosten für Schadensersatzansprüche und Anwaltskosten übernimmt.
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