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Vermögensschäden durch den Einsatz von KI absichern

KI-Haftpflicht: Berufshaftpflicht für Unternehmen mit KI-Einsatz

Wer Künstliche Intelligenz in Beratung, Softwareentwicklung oder internen Abläufen einsetzt, haftet weiterhin selbst für das Ergebnis – auch wenn der Fehler aus einem KI-Werkzeug stammt. Bernhard Assekuranz prüft, ob Ihr Vertrag KI-bedingte Vermögensschäden einschließt, und schreibt die Absicherung bei mehreren Versicherern aus.

  • Schutz vor Vermögensschäden durch fehlerhafte KI-gestützte Arbeitsergebnisse
  • Ausschreibung bei mehreren Versicherern statt Einheitstarif
  • Deckungssummen passend zum Schadenpotenzial beim Kunden
  • Für Kleingewerbe bis ca. 200.000 Euro Jahresumsatz online abschließbar

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Was ist eine KI-Haftpflicht?

Als KI-Haftpflicht wird eine Berufs- beziehungsweise Vermögensschadenhaftpflichtversicherung bezeichnet, die Schäden bei Auftraggebern auch dann abdeckt, wenn sie durch den Einsatz von Künstlicher Intelligenz entstanden sind. Bernhard Assekuranz schreibt diese Absicherung für beratende und digitale Dienstleister bei mehreren Versicherern aus. Versichert ist die berufliche Tätigkeit des Unternehmens, nicht die KI-Software selbst.

„KI-Haftpflicht“ ist keine eigene Versicherungssparte, sondern die Bezeichnung für eine Berufshaftpflicht- beziehungsweise Vermögensschadenhaftpflichtversicherung, deren Bedingungen den Einsatz von Künstlicher Intelligenz ausdrücklich erfassen. Gedeckt sind finanzielle Schäden, die ein Unternehmen bei seinen Auftraggebern durch eine fehlerhafte Leistung verursacht – unabhängig davon, ob der Fehler bei der Recherche, in der Kalkulation oder in einem KI-generierten Zwischenergebnis entstanden ist.

Rechtlich ändert der Einsatz von KI an der Haftung nichts: Verantwortlich bleibt, wer die Leistung erbracht hat. Entscheidend ist deshalb nicht, ob ein Unternehmen KI nutzt, sondern ob der Versicherungsvertrag diesen Fall eindeutig erfasst. Bernhard Assekuranz prüft dazu die bestehende Police und holt bei Lücken Angebote ein, in denen der KI-Einsatz ausdrücklich geregelt ist.

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Haftung für KI-gestützte Arbeitsergebnisse bleibt beim Unternehmen – ein KI-Werkzeug ist kein Vertragspartner und kann nicht in Anspruch genommen werden.
  • Künstliche Intelligenz gilt in der Haftpflichtversicherung als neu entstehendes Risiko: Ältere Bedingungswerke schließen KI-bedingte Vermögensschäden nicht ausdrücklich ein.
  • Betroffen sind vor allem beratende und digitale Dienstleister: Unternehmens- und Personalberatung, IT- und Softwaredienstleistung, Agenturen, Text- und Analyseleistungen, Planung und Gutachten.
  • Bernhard Assekuranz schreibt die Berufshaftpflicht mit KI-Einschluss bei mehreren Versicherern aus und vergleicht Bedingungen, Deckungssummen und Ausschlüsse im Einzelfall.
  • Als Orientierung am Markt gelten 500.000 bis 1 Million Euro Deckungssumme als Basis; für IT- und Beratungsleistungen mit größeren Kundenprojekten werden 1 bis 5 Millionen Euro empfohlen.
  • Kleingewerbe bis rund 200.000 Euro Jahresumsatz schließen den Schutz über den Tarifrechner direkt online ab, ohne vorherige Angebotsanfrage.
  • Nicht in diese Sparte gehören Cyberangriffe auf eigene Systeme (Cyber-Versicherung), Personen- und Sachschäden im Betrieb (Betriebshaftpflicht) und Schäden durch physische Produkte (Produkthaftpflicht).

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Größere Risiken: Ausschreibung am Markt

Ab höheren Umsätzen, bei eigenentwickelten KI-Modellen oder vereinbarten Vertragsstrafen schreibt Bernhard Assekuranz Ihr Risiko bei mehreren Versicherern aus und vergleicht die Angebote nach Leistung, Preis und Notwendigkeit.

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Wer braucht eine Berufshaftpflicht mit KI-Einschluss?

Bernhard Assekuranz vermittelt die Berufshaftpflicht mit KI-Einschluss vor allem an beratende und digitale Dienstleister – von der Einzelunternehmerin mit KI-gestützter Textproduktion bis zum Mittelständler mit automatisierten Analyseprozessen. Für Kleingewerbe bis rund 200.000 Euro Jahresumsatz steht der Tarifrechner bereit, größere Risiken schreibt Bernhard Assekuranz am Markt aus.

Sinnvoll ist die Absicherung überall dort, wo eine Leistung auf Fachwissen beruht und ein Fehler beim Kunden Geld kostet:

  • Unternehmens-, Personal- und Organisationsberatung mit KI-gestützter Analyse oder Recherche
  • IT- und Softwaredienstleister, die KI-Modelle oder KI-Schnittstellen in Kundensysteme integrieren
  • Agenturen sowie Text-, Design- und Marketingdienstleister mit KI-gestützter Produktion
  • Planungs-, Gutachter- und Analysetätigkeiten, bei denen KI-Auswertungen in Ergebnisse einfließen
  • Freelancer und Kleingewerbetreibende, die KI-Werkzeuge im Kundenauftrag nutzen

Maßgeblich ist der tatsächliche Leistungsumfang gegenüber Kunden, nicht die Bezeichnung im Gewerbeschein. Wird KI ausschließlich intern genutzt, ohne Einfluss auf Kundenergebnisse, fällt das Risiko deutlich geringer aus – Bernhard Assekuranz klärt diese Abgrenzung vor der Ausschreibung.

Welche Risiken entstehen durch den Einsatz von KI im Unternehmen?

Bernhard Assekuranz ordnet KI-Risiken im Beratungsgespräch drei Gruppen zu: fehlerhafte KI-Ergebnisse, die in eine Kundenleistung einfließen, automatisierte Entscheidungen ohne ausreichende Kontrolle und der Umgang mit Daten und Rechten in KI-Systemen. Alle drei führen typischerweise zu Vermögensschäden – und damit in die Berufshaftpflicht, nicht in die Betriebshaftpflicht.

Schäden entstehen in der Praxis selten durch die Technik allein, sondern durch die ungeprüfte Übernahme von KI-Ergebnissen in die eigene Leistung. Typische Konstellationen:

  • Fehlerhafte Inhalte: Ein KI-Werkzeug liefert eine sachlich falsche Auskunft, Kalkulation oder Textpassage, die unverändert in ein Kundenprojekt übernommen wird.
  • Automatisierte Entscheidungen: Ein KI-gestützter Prozess trifft oder empfiehlt Entscheidungen – etwa bei Bewerberauswahl, Preisfindung oder Risikoeinschätzung – und verursacht beim Auftraggeber einen finanziellen Nachteil.
  • Fehlerhafte Integration: Eine KI-Komponente wird in die Software oder den Prozess eines Kunden eingebaut und arbeitet dort nicht wie zugesagt.
  • Rechte und Daten: Urheber-, Lizenz- oder Datenschutzverstöße bei der Nutzung von Eingabe- oder Trainingsdaten.
  • Verzug und Ausfall: Ein KI-gestützter Arbeitsablauf fällt aus, zugesagte Termine oder Ergebnisse werden nicht eingehalten.

Bernhard Assekuranz ordnet diese Fälle der jeweils zuständigen Sparte zu, damit keine Lücke zwischen Berufshaftpflicht, Cyber-Versicherung und Betriebshaftpflicht entsteht und keine Doppelversicherung bezahlt wird.

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Was ist bei KI-bedingten Schäden versichert – und was nicht?

Versichert sind Vermögensschäden Dritter aus der beruflichen Tätigkeit einschließlich KI-Einsatz, inklusive Abwehr unberechtigter Ansprüche. Nicht versicherbar sind Vorsatz und bewusste Pflichtverletzungen. Bernhard Assekuranz vergleicht in der Ausschreibung, welche Versicherer den KI-Einsatz ausdrücklich einschließen und welche ihn offenlassen.

LeistungsbereichTypische Regelung am MarktStatus
Vermögensschäden Dritter aus beruflicher TätigkeitKern der Deckung, einschließlich Schäden bei Nutzung von KI-WerkzeugenStandard
Beratung von Kunden zum Einsatz von KIIn neueren Konzepten ausdrücklich eingeschlossen, in älteren offenje Versicherer prüfen
Passiver Rechtsschutz / AnspruchsabwehrPrüfung und Abwehr unberechtigter Forderungen durch den VersichererStandard
KI-bedingte Eigenschäden (eigene Mehrkosten)Am Markt nur als optionaler Zusatzbaustein verfügbaroptional
Urheber- und Lizenzverstöße durch KI-EingabenUnterschiedlich geregeltKlärungspunkt
Vorsatz / bewusste PflichtverletzungNicht versicherbar§ 103 VVG
Cyberangriff, Datenverschlüsselung, BetriebsunterbrechungGehört in die Cyber-Versicherungandere Sparte
Personen- und Sachschäden im BetriebGehört in die Betriebshaftpflichtandere Sparte
Schäden durch physische Produkte mit KI-KomponenteGehört in die Produkthaftpflichtandere Sparte

Welche Deckungssumme ist bei KI-Risiken sinnvoll?

Die Deckungssumme richtet sich nicht nach dem eigenen Umsatz, sondern nach dem höchsten Schaden, der bei einem Auftraggeber realistisch entstehen kann. Am Markt gelten 500.000 bis 1 Million Euro als Basis, für IT- und Beratungsleistungen mit größeren Kundenprojekten 1 bis 5 Millionen Euro. Bernhard Assekuranz leitet die passende Höhe aus der Auftragsstruktur ab und schreibt sie bei mehreren Versicherern aus.

Der häufigste Fehler bei der Wahl der Deckungssumme ist die Orientierung am eigenen Jahresumsatz. Entscheidend ist das Schadenpotenzial beim Kunden: Ein Dienstleister mit 300.000 Euro Umsatz, der Projekte für Konzerne betreut, trägt ein höheres Risiko als ein Betrieb mit 2 Millionen Euro Umsatz und vielen kleinen Aufträgen. Die folgenden Werte sind Orientierungswerte aus dem Markt, keine Tarifzusage.

ProfilOrientierungswert DeckungssummeHinweis
Basis für beratende Tätigkeiten allgemein500.000 – 1.000.000 €Marktübliche Untergrenze
Solo-Berater und Freelancer mit KI-Einsatz, kleine Projekteab 1.000.000 €Typischer Einstieg bei IT-nahen Tätigkeiten
Kleines Dienstleistungs- oder Softwareunternehmenca. 2.000.000 €Bei Projekten mit mittlerem Volumen
Mittelständischer IT- oder Beratungsdienstleisterbis 5.000.000 €Bei Projekten für Großkunden
Projekte mit besonders hohem Haftungsrisiko1.000.000 – 5.000.000 €Marktempfehlung bei umfangreichen Projekten
Berufe mit Pflichtversicherung, zum Beispiel Rechtsanwälteab 250.000 € pro FallGesetzliche Mindestsumme nach § 51 BRAO, je Rechtsform höher

Eine höhere Deckungssumme kostet in der Regel nicht proportional mehr: Die Aufstockung von 1 auf 5 Millionen Euro bewegt sich am Markt häufig im Bereich von 20 bis 40 Prozent Mehrbeitrag. Bernhard Assekuranz rechnet diese Abwägung gemeinsam mit der Selbstbeteiligung in der Ausschreibung durch.

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Abgrenzung zur IT-Haftpflichtversicherung und zur Cyber-Versicherung

Wenn das Kerngeschäft Ihres Unternehmens in der Softwareentwicklung oder in klassischen IT-Dienstleistungen liegt, ist in der Regel die IT-Haftpflichtversicherung die passende Sparte – sie ist auf Projektrisiken, Datenverlust und Software-Fehlfunktionen zugeschnitten und enthält bereits eine Vermögensschadendeckung für IT-Tätigkeiten. Diese Seite richtet sich an Unternehmen aller Branchen, die KI-Werkzeuge in ihre eigene Beratungs- oder Produktionsleistung einbinden. Bernhard Assekuranz prüft im Erstgespräch, welche Sparte den größeren Teil Ihres Risikos trägt, und vermeidet Doppelversicherung.

Zur Cyber-Versicherung besteht eine klare Grenze: Sie greift bei Angriffen auf Ihre eigenen Systeme – Datenverschlüsselung, Betriebsunterbrechung, Erpressung. Die Berufshaftpflicht greift, wenn Ihre Leistung bei einem Auftraggeber einen finanziellen Schaden verursacht. Viele Unternehmen mit KI-Einsatz brauchen beides, aber aus unterschiedlichen Gründen.

Für wen diese Absicherung nicht passt

  • Unternehmen, die KI ausschließlich intern nutzen, ohne dass Kundenergebnisse betroffen sind: Hier stehen Betriebshaftpflicht und Cyber-Schutz im Vordergrund.
  • Hersteller physischer Produkte mit KI-Komponente: Schäden durch ein in Verkehr gebrachtes Gerät gehören in die Produkthaftpflicht.
  • Große Unternehmen mit bestehendem Konzern-Versicherungsprogramm: Sinnvoller ist die Einbindung in das Gesamtprogramm statt einer Einzelpolice.
  • Berufe mit gesetzlich vorgeschriebener Berufshaftpflicht wie Rechtsanwälte, Steuerberater oder Ärzte: Hier gelten eigene Mindestdeckungen und Bedingungswerke, die Bernhard Assekuranz separat ausschreibt.

Unser Expertentipp

„Wer KI im Kundenauftrag nutzt, sollte den Einsatz im Versicherungsvertrag ausdrücklich geregelt haben. In älteren Bedingungswerken ist dieser Fall schlicht nicht vorgesehen – im Schadenfall beginnt dann die Diskussion über den Deckungsumfang, statt über die Regulierung. Wir prüfen das vor der Ausschreibung und holen Angebote ein, die den KI-Einsatz benennen.“

Marco Angerer
Mandantenbetreuer Gewerbe- & Industriekunden

 

Was kostet eine Berufshaftpflicht mit KI-Einschluss?

Die Prämie richtet sich nach Tätigkeit, Jahresumsatz, Deckungssumme und Selbstbeteiligung. Kleingewerbe sehen den Beitrag direkt im Tarifrechner von Bernhard Assekuranz, für größere Unternehmen ergibt er sich aus der Ausschreibung bei mehreren Versicherern.

Vier Faktoren bestimmen den Beitrag: die versicherte Tätigkeit, der Jahresumsatz als Maßstab für den Geschäftsumfang, die gewählte Deckungssumme und die Höhe der Selbstbeteiligung. Eine höhere Selbstbeteiligung senkt die Prämie, verlagert aber kleine Schäden ins Unternehmen.

Bei ausgeschriebenen Risiken nennt Bernhard Assekuranz die Prämie mit dem Angebot, weil sie erst aus den Konditionen der angefragten Versicherer entsteht.

Wie kommen Sie zum Angebot: Tarifrechner oder Ausschreibung?

Bernhard Assekuranz bietet zwei Wege: Kleingewerbe bis rund 200.000 Euro Jahresumsatz schließen die Berufshaftpflicht mit KI-Einschluss direkt im Tarifrechner online ab. Für alle größeren Unternehmen schreibt Bernhard Assekuranz das Risiko bei mehreren Versicherern aus und vergleicht die Angebote nach Leistung, Preis und Notwendigkeit.

Weg 1 – Tarifrechner für Kleingewerbe bis ca. 200.000 Euro Umsatz

  1. Tarifrechner öffnen und die Berufshaftpflicht mit KI-Einschluss aufrufen.
  2. Tätigkeit, Jahresumsatz und gewünschte Deckungssumme eintragen.
  3. Tarif vergleichen und online abschließen. Die Vertragsunterlagen kommen vom Versicherer, Bernhard Assekuranz bleibt Ansprechpartner für Rückfragen und im Schadenfall.

Weg 2 – Ausschreibung für größere Risiken

  1. Erstgespräch: Tätigkeit, KI-Einsatz, Projektvolumen und bestehende Verträge werden aufgenommen.
  2. Ausschreibung: Bernhard Assekuranz bereitet das Risikoprofil auf und fragt mehrere Versicherer an.
  3. Vergleich und Empfehlung: Die Angebote werden nach Leistung, Preis und Notwendigkeit gegenübergestellt – inklusive der Frage, welcher Versicherer den KI-Einsatz ausdrücklich einschließt.

Der Tarifrechner ist bewusst auf kleine Risiken begrenzt. Bei höheren Umsätzen, eigenentwickelten KI-Modellen oder vereinbarten Vertragsstrafen gegenüber Auftraggebern führt die Ausschreibung zum besseren Ergebnis, weil Bedingungen und Deckungssummen dort verhandelbar sind.

Beratung zur KI-Haftpflicht

Ob Ihre bestehende Berufshaftpflicht den Einsatz von Künstlicher Intelligenz abdeckt, hängt vom Bedingungswerk ab. Bernhard Assekuranz prüft Ihre Police und schreibt das Risiko bei Bedarf bei mehreren Versicherern aus.
Gerne beraten Sie unsere Versicherungsmakler zur Berufshaftpflichtversicherung mit KI-Einschluss und klären Sie über Ihr Risiko und die Möglichkeiten der Versicherbarkeit auf.

Unsere Versicherungsexperten freuen sich auf Ihre Kontaktaufnahme.

Fragen und Antworten zur KI-Haftpflicht

Deckt meine bestehende Berufshaftpflicht auch Schäden durch Künstliche Intelligenz ab?

Das hängt vom Bedingungswerk ab. Ältere Verträge wurden formuliert, bevor KI-Werkzeuge im Arbeitsalltag verbreitet waren, und regeln den Fall deshalb oft nicht ausdrücklich. Bernhard Assekuranz prüft die bestehende Police und sagt Ihnen, ob eine Klarstellung oder ein Wechsel nötig ist.

Was zählt als KI-bedingter Schaden in der Berufshaftpflicht?

Ein Vermögensschaden, der bei einem Auftraggeber entsteht, weil ein KI-gestütztes Ergebnis fehlerhaft in Ihre Leistung eingeflossen ist – etwa eine falsche Auswertung, eine unzutreffende Auskunft oder eine fehlerhaft integrierte KI-Funktion.

Ist die KI-Haftpflicht eine eigene Versicherung?

Nein. Es handelt sich um eine Berufs- beziehungsweise Vermögensschadenhaftpflichtversicherung, deren Bedingungen den Einsatz von Künstlicher Intelligenz ausdrücklich einschließen. Eine separate Police ist in der Regel nicht erforderlich.

Was ist bei KI-bedingten Schäden nicht versichert?

Vorsätzliche und bewusste Pflichtverletzungen sind nicht versicherbar. Ebenfalls nicht in die Berufshaftpflicht gehören Cyberangriffe auf Ihre eigenen Systeme, Personen- und Sachschäden im Betrieb sowie Schäden durch physische Produkte.

Wie unterscheidet sich die KI-Haftpflicht von einer Cyber-Versicherung?

Die Berufshaftpflicht greift, wenn Ihre Leistung bei einem Auftraggeber einen finanziellen Schaden verursacht. Die Cyber-Versicherung greift, wenn Ihre eigenen Systeme angegriffen werden und daraus Kosten, Betriebsunterbrechung oder Datenschäden entstehen.

Brauche ich die KI-Haftpflicht zusätzlich zur IT-Haftpflichtversicherung?

In vielen Fällen nicht: Die IT-Haftpflichtversicherung enthält bereits eine Vermögensschadendeckung für IT-Tätigkeiten. Bernhard Assekuranz prüft, welche der beiden Sparten Ihr Risiko trägt, damit keine Doppelversicherung entsteht.

Was passiert, wenn mein Unternehmen über 200.000 Euro Umsatz liegt?

Dann schreibt Bernhard Assekuranz das Risiko bei mehreren Versicherern aus und bereitet Ihr Risikoprofil für die Anfrage auf. Der Tarifrechner ist für diese Größenordnung nicht ausgelegt, weil Bedingungen und Deckungssummen dort nicht verhandelbar sind.

Gilt der Schutz auch für Projekte, die bereits laufen?

Das hängt vom Konzept und vom Zeitpunkt der Pflichtverletzung ab. Bernhard Assekuranz klärt vor Abschluss, ob eine Rückwärtsdeckung für bereits begonnene Projekte vereinbart werden kann.

Was kostet eine Berufshaftpflicht mit KI-Einschluss?

Die Prämie richtet sich nach Tätigkeit, Jahresumsatz, Deckungssumme und Selbstbeteiligung. Für Kleingewerbe zeigt der Tarifrechner den Beitrag direkt nach Eingabe der Unternehmensdaten an, bei ausgeschriebenen Risiken ergibt er sich aus den Angeboten der angefragten Versicherer.

Bis zu welchem Umsatz ist ein Online-Abschluss möglich?

Der Tarifrechner von Bernhard Assekuranz ist für Kleingewerbe bis rund 200.000 Euro Jahresumsatz vorgesehen. Darüber schreibt Bernhard Assekuranz das Risiko bei mehreren Versicherern aus und erstellt ein individuelles Angebot.

Welche Deckungssumme ist bei KI-Risiken sinnvoll?

Maßgeblich ist der höchste Schaden, der bei einem Auftraggeber realistisch entstehen kann, nicht der eigene Umsatz. Am Markt gelten 500.000 bis 1 Million Euro als Basis; für IT- und Beratungsleistungen mit größeren Kundenprojekten werden 1 bis 5 Millionen Euro empfohlen. Bernhard Assekuranz leitet die Höhe aus Ihrer Auftragsstruktur ab.

Ist die Beratung von Kunden zu KI mitversichert oder nur die eigene Nutzung?

Beide Varianten sind am Markt versicherbar, werden aber nicht in jedem Konzept gleich behandelt. Bernhard Assekuranz prüft in der Ausschreibung, welche Versicherer sowohl den eigenen Einsatz von KI als auch die Beratung zu KI einschließen.

Wer sollte eine Berufshaftpflicht mit KI-Einschluss abschließen?

Beratende und digitale Dienstleister, deren Arbeitsergebnisse beim Kunden finanzielle Folgen haben: Unternehmens- und Personalberatung, IT- und Softwaredienstleistung, Agenturen, Text- und Analyseleistungen sowie Freelancer und Kleingewerbe mit KI-gestützter Produktion.

Schadenfall-Szenario

Eine Beratungsgesellschaft erstellt für einen Industriekunden eine Marktanalyse und nutzt dafür ein KI-Werkzeug zur Auswertung öffentlicher Datenquellen. Eine Kennzahl wird falsch zugeordnet, der Fehler fällt in der internen Qualitätssicherung nicht auf. Der Kunde trifft auf Basis der Analyse eine Investitionsentscheidung und macht anschließend einen Vermögensschaden geltend.

In dieser Konstellation ist die Berufshaftpflicht die zuständige Sparte: Der Versicherer prüft den Anspruch, wehrt unberechtigte Forderungen ab und reguliert berechtigte Ansprüche im Rahmen der vereinbarten Deckungssumme. Bernhard Assekuranz meldet den Schaden beim Versicherer und begleitet die Regulierung. Ohne vertragliche Klarstellung zum KI-Einsatz wäre zunächst zu klären, ob der Vertrag diesen Sachverhalt überhaupt erfasst – genau diese Unsicherheit soll die Klarstellung vermeiden.

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