Der Arbeitgeber kann bis zu 50 € pro Monat und Mitarbeiter als steuer- und sozialabgabenfreien Sachbezug vergeben. Wertschätzung und Anerkennung sind nachhaltige Instrumente zur Motivation für Mitarbeiter. Aber auch Lohnnebenleistungen helfen Unternehmen dabei, Arbeitnehmer für das Unternehmen zu gewinnen und langfristig zu binden.
Eine Gutscheinkarte ist eine Möglichkeit, diesen Sachlohn rechtskonform auszuzahlen. Die Gutscheinkarte kann deutschlandweit genutzt werden, z. B. zum
- Tanken,
- Einkaufen,
- (Online-) Shoppen
- und essen gehen.
Mitarbeiter, die bereits andere Sachbezüge beziehen, z. B. in Form einer betrieblichen Altersvorsorge, eines Jobtickets, eines Diensthandys oder eines Firmenwagens, können dennoch zusätzlich von den 50 € pro Monat profitieren.
Bestimmte Aufmerksamkeiten, die im betrieblichen Interesse gewährt werden, wie z. B. Kaffee, Wasser, Obst und Snacks für zwischendurch, werden nicht zum 50-Euro-Sachbezug gezählt. Sie bleiben weiterhin unbeschränkt steuerfrei. Das betriebliche Gesundheitsangebot wird ebenso nicht als Sachbezug im Sinne der 50-Euro-Regelung verstanden.
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