Gute Gründe für Bernhard - ausgezeichneter Versicherungsmakler
Fachkräftemangel, Lücken bei der Versorgung von Mitarbeitern und hohe Krankheitskosten im Unternehmen sind ein gegenwärtiges Problem. Es wird immer schwieriger, sehr gute Mitarbeiter für das Unternehmen zu gewinnen und langfristig zu binden.
Die betriebliche Absicherung des Arbeitnehmers kann mit vielen Vorteilen hier Abhilfe schaffen.
Sie bietet Arbeitgebern die Möglichkeit,
Eine bedarfsgerechte Absicherung für jeden Angestellten kann nun erreicht werden, da die Versicherungsleistung prozentual zum Bruttogehalt abgesichert wird.
Dies ist durch attraktive Gruppentarife, die der Arbeitgeber für seine Angestellten aushandelt, möglich. Dank des entstehenden Gruppentarifs kann eine Absicherung auch ohne Gesundheitsprüfung bis zu einem relativ hohen Gehaltslimit erfolgen.
Jeder zweite Arbeitnehmer in Deutschland hat Interesse an zusätzlichem Krankenschutz. Der Grafik ist zu entnehmen, dass ganze 68 Prozent der Befragten großes Interesse an der betrieblichen Altersversorgung als arbeitgeberfinanzierte Sozialleistung haben. Überraschend ist, dass gerade einmal 22 Prozent großes Interesse an einem Dienstwagen äußern.
Die betriebliche Einkommenssicherung schützt Arbeitnehmer und ihre Familien vor den finanziellen Folgen einer beruflichen Invalidität oder eines Todesfalls. Mithilfe des Care Management Programmes wird die erkrankte Person bei der Rückkehr in das Unternehmen und beim Erhalt der Arbeitskraft unterstützt. Davon profitieren sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer.
Selten reicht die staatliche Absicherung im Fall einer beruflichen Invalidität aus, um den gewohnten Lebensstandard beizubehalten. Kaum ein Arbeitnehmer hat eine zusätzliche Absicherung abgeschlossen, entweder wegen der strengen Gesundheitsprüfung oder aufgrund der hohen Kosten.
Die betriebliche Einkommenssicherung unterstützt auch Arbeitgeber: Durch gemeinsame, eingebundene Maßnahmen und deren Auslagerung an die entsprechende Stelle wird der Personalabteilung tatkräftig unter die Arme gegriffen. Des Weiteren können vorbeugende Programme erarbeitet werden, um einen späteren Rückfall zu vermeiden.
Der Arbeitgeber ist gesetzlich dazu verpflichtet, seinen Mitarbeitern das betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) anzubieten. Ziel ist es, den betroffenen Arbeitnehmer schnell und reibungslos in den Arbeitsalltag einzugliedern, um somit seinen Arbeitsplatz zu erhalten.
Versicherungsumfang
Die betriebliche Einkommenssicherung beinhaltet zwei Absicherungsmodelle:
Diese können individuell zusammengestellt und auch der Höhe nach selbst festgelegt werden.
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Bei der betrieblichen Krankenversicherung handelt es sich um eine freiwillige Personalzusatzleistungdes Arbeitgebers. Der Arbeitnehmer erhält so zusätzliche und verbesserte Leistungen im Falle einer Krankheit. Die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung werden immer weiter gekürzt, Vorsorgeuntersuchungen beim Arzt häufiger zu kostenpflichtigen Leistungen, immer mehr Ärzte behandeln zudem ausschließlich Privatpatienten, die Wartezeiten von gesetzlich Versicherten erhöhen sich.
Diese Lücken der gesetzlichen Versorgung können mit einer betrieblichen Krankenversicherung kostengünstig geschlossen oder reduziert werden. Die bKV bietet sich zudem als Alternative zu einer Lohnerhöhung an und wird so zu einem durch den Arbeitnehmer erlebbaren Benefit.
Bei der betrieblichen Krankenversicherung schließt der Arbeitgeber einen Vertrag mit einer oder mehreren privaten Krankenversicherern ab. Der Arbeitgeber kann hier verschiedene Tarife oder Leistungen für seine Mitarbeiter auswählen, der Versicherer definiert die Voraussetzungen, wie z.B. die Mindestteilnehmeranzahl im Gruppenvertrag.
Je mehr Mitarbeiter sich zur betrieblichen Krankenversicherung anmelden, umso günstiger werden in der Regel die Konditionen. Ein weiterer großer Vorteil ist, dass die Aufnahme in den Gruppenvertrag meist über eine "vereinfachte Gesundheitsprüfung" oder sogar ohne Gesundheitsprüfung erfolgt.
Für den Arbeitgeber:
Für den Arbeitnehmer:
Wie wird die bKV finanziert?
Die bKV kann Arbeitnehmer- oder Arbeitgeberfinanziert werden. Je nach gewünschtem Versicherungsschutz ist eine Absicherung ab 5 € pro Monat und Mitarbeiter möglich.
Der Beitrag pro Mitarbeiter liegt in den meisten Fällen unter der monatlichen Grenze von 50 € für den steuerfreien Sachbezug. So kann dem Mitarbeiter eine passende Versorgung ohne Mehrkosten zugutekommen. Der Arbeitgeber kann den sozialabgabenfreien Betrag zusätzlich steuerlich geltend machen.
Mehr Informationen zum 50-Euro-Modell
Steuerliche Behandlung der betrieblichen Krankenversicherung (bei mehr als 50 €)
Die Beiträge der betrieblichen Krankenversicherung werden in der Regel vom Arbeitgeber übernommen. Liegt der Beitrag zur betrieblichen Krankenversicherung bei über 50 € im Monat, hat der Arbeitgeber einen sogenannten geldwerten Vorteil. Diesen Vorteil gilt es zu versteuern und es werden Sozialversicherungsbeiträge in anteiliger Höhe fällig. Freibeträge sind beitragsrechtlich nur zu berücksichtigen, soweit sie auch steuerrechtlich bestehen. Es besteht auch die Möglichkeit, dass der Arbeitgeber die Zahlung der fälligen Steuern übernimmt.
Wird die bKV vom Arbeitgeber finanziert, ist die Frage bezüglich der Besteuerung für Unternehmen sehr wichtig. In der Regel gibt es dafür drei verschiedene Wege:
Welche Leistungen beinhaltet die betriebliche Krankenversicherung?
Der leistungs- und Versicherungsumfang der betrieblichen Altersvorsorge lässt sich individuell ab 5 Mitarbeitern gestalten. Hierbei können unter anderem folgende Leistungen abgeschlossen werden:
Stationär (Krankenhaus):
Ambulant:
Zahnzusatz:
Krankentagegeld und Krankenhaustagegeld
Ersatzkrankenhaustagegeld:
Wie berechnen sich die Versicherungsbeiträge?
Wir helfen Ihnen gern dabei die optimale Lösung für Ihr Unternehmen zu finden. Sprechen Sie uns an!
Die betriebliche Altersversorgung (bAV), auch Betriebsrente genannt, beschreibt die Altersversorgung, die im Zusammenhang mit einem Arbeitsverhältnis aufgebaut wird.
Dabei werden dem Arbeitnehmer durch den Arbeitgeber Leistungen
aus Anlass des Arbeitsverhältnisses zugesagt. Der Arbeitgeber schließt eine Versicherung für den Arbeitnehmer ab, in die ein Teil des Bruttogehalts eingezahlt wird. Dadurch sinkt die Steuerlast des Arbeitnehmers und die Sozialversicherungsbeiträge werden für Arbeitgeber und Arbeitnehmer niedriger. Des Weiteren muss der Arbeitgeber seinen Angestellten beim Sparen helfen - und zwar mit mindestens 15 % der eigenen Sparsumme. Diese 15 % sind bei 4 % der BBG gedeckelt.
Aufgrund des demografischen Wandels reicht die gesetzliche Rente meist nicht aus, um den Lebensstandard im Rentenalter zu sichern. Seit dem 01.01.2002 hat deshalb jeder Arbeitnehmer einen Anspruch auf Entgeltumwandlung. Die Entscheidung über den Durchführungsweg liegt beim Arbeitgeber. Insgesamt stehen fünf verschiedenen Durchführungswege zur Verfügung.
Der Arbeitgeber kann bis zu 50 € pro Monat und Mitarbeiter als steuer- und sozialabgabenfreien Sachbezug vergeben. Wertschätzung und Anerkennung sind nachhaltige Instrumente zur Motivation für Mitarbeiter. Aber auch Lohnnebenleistungen helfen Unternehmen dabei, Arbeitnehmer für das Unternehmen zu gewinnen und langfristig zu binden.
Eine Gutscheinkarte ist eine Möglichkeit, diesen Sachlohn rechtskonform auszuzahlen. Die Gutscheinkarte kann deutschlandweit genutzt werden, z. B. zum
Mitarbeiter, die bereits andere Sachbezüge beziehen, z. B. in Form einer betrieblichen Altersvorsorge, eines Jobtickets, eines Diensthandys oder eines Firmenwagens, können dennoch zusätzlich von den 50 € pro Monat profitieren.
Bestimmte Aufmerksamkeiten, die im betrieblichen Interesse gewährt werden, wie z. B. Kaffee, Wasser, Obst und Snacks für zwischendurch, werden nicht zum 50-Euro-Sachbezug gezählt. Sie bleiben weiterhin unbeschränkt steuerfrei. Das betriebliche Gesundheitsangebot wird ebenso nicht als Sachbezug im Sinne der 50-Euro-Regelung verstanden.
Ein gängiger Weg zur Auszahlung des steuerfreien Sachbezugs ist die Ausgabe einer Gutscheinkarte. Darauf müssen Sie bei der Verwendung solcher Karten achten:
Für den Arbeitgeber:
Für den Arbeitnehmer:
Fragen & Antworten zum 50-Euro-Modell
Freigrenze, kein Freibetrag
Der steuerfreie Sachbezug ist durch eine sog. Freigrenze definiert. Bei einem Freibetrag bleibt die Vergünstigung bis zu einem bestimmten Betrag immer steuerfrei. Bei der Freigrenze wird der gesamte Wert des Sachbezugs mit dem Überschreiten der Summe inkl. Umsatzsteuer steuer- und beitragspflichtig. Dafür reicht bereits die Überschreitung um 0,01 € auf 50,01 € bereits aus.
Wird die maximale Freigrenze von 50 € innerhalb eines Monats nicht voll genutzt, so darf der verbleibende Wert nicht im Folgemonat übertragen werden. Der nicht ausgeschöpfte Differenzwert verfällt in diesem Fall.
Eine Einmalzahlung pro Jahr in Höhe von 600 € (12 x 50 €) ist ebenfalls nicht erlaubt.
Gewährung jederzeit möglich
Um den Sachbezug den Mitarbeitern gewähren zu können, ist keine Angabe von Gründen notwendig. Es gibt viele verschiedene Gründe, weshalb Unternehmen den steuerfreien Sachbezug nutzen. Ob für zweckgebundene Motivationsmaßnahmen oder als besondere Wertschätzung für das Erreichen eines festgelegten Ziels.
An keine Vertragsart gebunden
Welche Vertragsart mit dem Mitarbeiter besteht, ist für die Auszahlung des Sachbezugs nicht entscheidend. Alle Mitarbeiter, egal ob Voll- oder Teilzeit, Werkstudenten, Aushilfen oder Praktikanten können vom 50-Euro-Sachbezug profitieren. Ist ein Mitarbeiter in mehreren Unternehmen beschäftigt - darf er den Sachbezug - entsprechend der Anzahl der Arbeitsverhältnisse - mehrmals in Anspruch nehmen.
Kombination mit Sachbezug für persönliche Anlässe möglich
Bei persönlichen Anlässen kann ein Sachbezug in Höhe einer Freigrenze von bis zu 60 € steuer- und sozialabgabenfrei gewährt werden. Unter persönlichen Anlässen wird per Gesetz eine Gelegenheit verstanden, die ausschließen den einzelnen Beschäftigten betrifft. Dazu zählen folgende Anlässe:
Hat ein Mitarbeiter also im gleichen Monat Firmenjubiläum und Geburtstag, so können in diesem Monat in Summe 170 € auf seine Gutscheinkarte geladen werden. Die Summe setzt sich wie folgt zusammen:
Wichtig: Ein allgemeines (nicht personenbezogenes) Firmenjubiläum oder Feierlichkeiten wie Weihnachten und Ostern sind nicht als persönliche Anlässe zu verstehen.
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